Sitzung: 18.02.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 13, Enthaltungen: 6
Vorlage: BV/0258/2020
Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (Schulbezirks-/Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld) einschließlich der Anlagen 1 I bis 1 IX, 2 I bis 2 II, 3 I bis 3 IV und 4 I bis 4 VII.
Herr Wolpert gab an, dass sich der gemeinsame
Änderungsantrag der Kreistagsmitglieder Egert und Sonnenberger vom 05.02.2021
insoweit erledigt hat, weil die ersten beiden Punkte entsprechend dem
konkretisierten Änderungsantrag neu gefasst wurden. Die letzte Änderung wurde
in der Kreistagsvorlage mit übernommen.
Es liegt ein 2. Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Dieser entspricht
im 2. Teil dem Antrag der beiden anderen Kreistagsmitglieder. Herr Wolpert schlug vor, zunächst
über den 1. Teil des Änderungsantrages der AfD abzustimmen und danach über den
Änderungsantrag von Herrn Egert und Herrn Sonnenberger in Gänze, da der 2. Teil
der AfD darin enthalten ist.
Herr Maaß stellte den
Geschäftsordnungsantrag auf Zurückverweisung der Vorlage in den Bildungs- und
Sportausschuss. Die Fraktion wäre hier dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, da
dieser den schwierigen Gegebenheiten im Landkreis am ehesten entsprochen hätte.
Es müsste eine Begrenzungsregelung her, die dauerhaft den Schulstandort Gröbzig
sichern würde.
Herr Roi erklärte, dass die
AfD-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag ablehnt.
Der Geschäftsordnungsantrag auf
Zurückverweisung in den Bildungs- und Sportausschuss wurde mit 19 Ja-Stimmen
und 26 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, abgelehnt.
Herr Heeg bezog sich auf § 10 (3)
Ziffer b der Geschäftsordnung. Seines Erachtens liegt mit dem Beschluss des
Kreis- und Finanzausschusses ein Antrag an den Kreistag vor, er möge
beschließen. Dieser wurde in der Liste der Anträge, über die abgestimmt werden
soll, nicht erwähnt. Die Beschlusslage des Kreis- und Finanzausschusses ist
hier ebenso als Antrag zu behandeln.
Herr Wolpert war der Auffassung, dass man dem
entsprechen kann.
Zur Abstimmung kommt zunächst der Antrag auf Basis der Kreisverwaltung mit den
Änderungen des Antrages von Herrn Egert und Herrn Sonnenberger. Anlage 1 IX und
Anlage 2 I wird geändert. Die Anlage 4 II wurde bereits übernommen, dass die
Stadt Sandersdorf-Brehna nach Ortsteilen in die Stadt und die Stadt Zörbig nach
Ortsteilen geändert wurde. Nicht übernommen wurden im Kreis- und
Finanzausschuss die Änderungen der bevorzugten Schulbezirke, welche die
Sekundarschule Zörbig und die Sekundarschule „Walkhoff“ in Gröbzig betreffen,
nunmehr in der geänderten Form dieses Antrages, welcher jedoch zum Kreis- und
Finanzausschuss noch nicht vorlag. In diesem Änderungsantrag sind auch die
Änderungen der AfD-Fraktion zum Punkt 1 IX enthalten. Es bleibt nur noch der
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Anlage 2 I übrig, der zunächst als
Änderungsantrag abgestimmt werden muss.
Frau Buchheim äußerte, dass niemand in Betracht gezogen
hat, wie die Schülerverkehre zukünftig ausgestaltet werden sollen. Wie wurde es
bisher zugeordnet? Sie kennt keine Synopse, wo dargestellt ist, wie die
Zuordnung war. Ihr waren bisher nur die Schaffung der Schuleinzugsbereiche
bekannt, wo ihr nicht klar ist, wer generell von einer Änderung betroffen ist.
Sie fragte, ob an dieser Stelle die Eltern bzw. die Elternvertretung befragt
und mit einbezogen wurden? Es gab Probleme mit dem Schulbusverkehr, nachdem man
sein Wahlrecht ausgesprochen hat. Sie befürchtete, dass letztendlich die Kinder
darunter leiden müssen, weil sich hier möglicherweise längere Wartezeiten
ergeben. Diese Problematik sollte gemeinsam mit den entsprechenden Eltern im
Bildungsausschuss diskutiert werden.
Herr Honsa beantragte, die Ursprungsform zur
Beschlussvorlage zu bestimmen. Mit der vorliegenden ursprünglichen
Beschlussvorlage geht es um die planerische Grundlage, die Entwicklung eines
regionalen, ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes und das auch
am Rande des Landkreises. Im letzten Bildungsausschuss hatte sich der Ausschuss
für die Unterstützung des Schulstandortes in Gröbzig ausgesprochen. Der
Änderungsantrag von Herrn Egert wirft aus seiner Sicht mehr Fragen auf, als
Antworten. Es sollte daran gearbeitet werden, dass kürzere Fahrzeiten möglich
sind.
Herr Egert erklärte, dass niemand die Absicht hat, eine
Schule in Gröbzig zu schließen. Der Antrag wurde angepasst, damit die Schüler
die Option haben, sich für die Gemeinschaftsschule zu entscheiden oder für die
Sekundarschule in Köthen oder in Zörbig. Des Weiteren will man dem gesamten
Stadtgebiet Zörbig die Möglichkeit geben, nicht nur die Gemeinschaftsschule
Muldenstein wählen zu können, sondern auch nach Gröbzig zu gehen können.
Herr Roi fragte, wie bisher die Festlegung war, wenn
man im Südlichen Anhalt die Schulform Sekundarschule wählt?
Frau Mylius antwortete, dass man sowohl nach Köthen als
auch nach Zörbig gehen konnte.
Herr Roi fragte weiter, was mit den Kindern aus
Zörbig passiert, die in eine Gemeinschaftsschule gehen wollen? Es gab bisher
keine Festlegung für eine Gemeinschaftsschule.
Frau Mylius erklärte, dass es auch dort bis zu
nächstgelegenen Schule ging. Aus Zörbig gab es diesbezüglich noch keinen
Wunsch.
Herr Roi bezog sich auf eine Auflistung der
Schuljahre, wie viele Kinder aus Görzig, Radegast, Weißandt-Gölzau in die
Schule nach Zörbig gehen. Er kritisierte, dass Schüler aus dem Südlichen Anhalt
alle in die Sekundarschule nach Köthen gehen sollen. Er verstand nicht, warum
man die Schüler von Zörbig wegziehen will, damit sie nach Köthen zur Schule
gehen. Er warb dafür, dem Antrag des Landrates nicht zuzustimmen. Im
Änderungsantrag von Herrn Egert wurde im Punkt 2 I dasselbe vorgeschlagen, was
die AfD-Fraktion auch schon vorgeschlagen hatte. Dieser Punkt fand im Kreis-
und Finanzausschuss bereits eine Mehrheit. Die AfD-Fraktion möchte die
Wahlfreiheit im Südlichen Anhalt und für Zörbig und die Gemeinschaftsschule.
Das ist das einzig sinnvolle. Man ist auch bereit, die Kosten für den Schülertransfer
aus dem Südlichen Anhalt zu übernehmen.
Herr Dittmann bedauerte, dass eine Beratung im
Bildungsausschuss nicht stattfand. Er verwies auf die Sachverhaltsprüfung durch
das Fachamt. Es wird dazu führen, hier die Schülerbeförderungssatzung
anzupassen. Dies hat finanzielle Auswirkungen, welche in der Beschlussvorlage
jedoch nicht erwähnt sind. Er appellierte an den Landrat, die Vorlage wegen
eines möglichen Nachbearbeitungsbedarfes zurückzuziehen.
Herr Wolpert erklärte, dass wir jetzt den
Beschlussantrag aus dem Kreis- und Finanzausschuss in der geänderten Form
behandeln und der Landrat diesen nicht mehr zurückziehen kann. Er kann nur
einen Änderungsantrag stellen, dass seine ursprüngliche Fassung
wiederhergestellt wird. Das war das Anliegen von Herrn Heeg. Im Beschluss des
Kreis- und Finanzausschusses ist der Antrag von Herrn Egert und Herrn
Sonnenberger mit enthalten, der Antrag von der AfD-Fraktion nur im Teil 2 I.
Wenn das die Grundlage ist, ist der Antrag der Verwaltung nunmehr ein
Änderungsantrag, den der Landrat noch stellen muss. Der Antrag von der
AfD-Fraktion ist ein Änderungsantrag, welcher schon gestellt wurde und worüber
noch abgestimmt werden muss.
Herr Wolkenhaar war der Auffassung, man sollte sich hier
für die kurzen Fahrzeiten entscheiden.
Herr Loth erklärte, dass die Bildung der Kinder
hierbei im Vordergrund steht und die Kinder einen möglichst kurzen Weg haben.
Mit dem Antrag von Herrn Egert und Herrn Sonnenberger sowie der AfD-Fraktion
ist das völlig möglich. Er plädierte dafür, den Antrag heute zu beschließen.
Herr Ziegler stellte den
Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Rednerliste.
Herr Urban stellte den
Geschäftsordnungsantrag auf Verlängerung der Redezeit bzw. Fortsetzung der
Tagung nach 22 Uhr.
Der Geschäftsordnungsantrag von
Herrn Ziegler wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der Geschäftsordnungsantrag von
Herrn Urban wurde mehrheitlich mit 20 Ja-Stimmen und 16 Gegenstimmen, bei 11
Enthaltungen, bestätigt. Somit wurde
die Sitzung nach 22.00 Uhr weitergeführt.
Herr Schulze stellte den
Geschäftsordnungsantrag auf Unterbrechung der Sitzung von 5 Minuten. Der Antrag
wurde mehrheitlich bestätigt.
(Herr Mölle und Herr Dr. Dr. Gueinzius gegangen =
44+1 = 81,82%)
Herr Dittmann
beantragte gemäß § 9 (6) 1c die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.
Der Geschäftsordnungsantrag wurde
mehrheitlich abgelehnt.
Herr Schulze stellte den Antrag auf
Rücküberweisung in den Kreis- und Finanzausschuss.
Der Geschäftsordnungsantrag
wurde mehrheitlich mit 18 Ja-Stimmen
und 22 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, abgelehnt.
Herr Northoff erklärte, dass er sich
bei der Abstimmung enthalten wird. Er gab zu, dass man es selbst verursacht
hatte, dass man sich heute in dieser Situation befindet.
Herr Egert erklärte, dass es nicht um Gröbzig geht,
sondern um die Kinder, die eine Wahlfreiheit haben sollen, eine Sekundarschule
oder eine Gemeinschaftsschule zu besuchen. Dieser Antrag ergibt eine reine
Möglichkeit, die schon bestand und mit dem Antrag zementiert werden soll.
Herr Schulze erklärte, dass eine Grundsatzentscheidung
diskutiert wird, die eine weitreichende Auswirkung auf die gesamte
Schullandschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld haben wird. Die bisherige
Schullandschaft ist geprägt von den Systemen der Altkreise. Nun hat man für
eine Schulstruktur zu sorgen, die sinnvoll, entsprechend zahlbar und betreibbar
ist. Durch den Einsatz des Landkreises ist die Sekundarschule in Zörbig
erhalten geblieben, in ganz schwierigen Zeiten. Herr Schulze brachte von seiner Seite den Vorschlag der Verwaltung
ein - den Ursprungsantrag des Landrates - und bat um entsprechende Abstimmung,
um eine sichere, gesetzlich saubere und strukturell anständige Grundlage zu
haben.
Herr Wolpert erklärte, dass die Grundlage der Antrag der
Verwaltung in der geänderten Form von Herrn Egert und Herrn Sonnenberger
bildet. Der Änderungsantrag ist der Antrag des Landrates und der Antrag der
AfD-Fraktion zu Punkt 1.
Er schlug vor,
zunächst über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Anlage 2 I, abzustimmen.
Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion
wurde mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen
und 26 Gegenstimmen, bei 8 Enthaltungen, abgelehnt.
Der Änderungsantrag des Landrates
(ursprünglicher Antrag mit der Maßgabe, dass die Änderungen in Anlage 4 II
übernommen wurden) wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und 22 Gegenstimmen,
bei 9 Enthaltungen, abgelehnt.
Der Änderungsantrag von Herrn Egert,
Herrn Sonnenberger und der AfD-Fraktion wurde mehrheitlich mit 26 Ja-Stimmen und 13 Gegenstimmen, bei 6
Enthaltungen, bestätigt.