Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 13, Enthaltungen: 6

Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (Schulbezirks-/Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld) einschließlich der Anlagen 1 I bis 1 IX, 2 I bis 2 II, 3 I bis 3 IV und 4 I bis 4 VII.


Herr Wolpert gab an, dass sich der gemeinsame Änderungsantrag der Kreistagsmitglieder Egert und Sonnenberger vom 05.02.2021 insoweit erledigt hat, weil die ersten beiden Punkte entsprechend dem konkretisierten Änderungsantrag neu gefasst wurden. Die letzte Änderung wurde in der Kreistagsvorlage mit übernommen.

Es liegt ein 2. Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Dieser entspricht im 2. Teil dem Antrag der beiden anderen Kreistagsmitglieder. Herr Wolpert schlug vor, zunächst über den 1. Teil des Änderungsantrages der AfD abzustimmen und danach über den Änderungsantrag von Herrn Egert und Herrn Sonnenberger in Gänze, da der 2. Teil der AfD darin enthalten ist.

Herr Maaß stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückverweisung der Vorlage in den Bildungs- und Sportausschuss. Die Fraktion wäre hier dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, da dieser den schwierigen Gegebenheiten im Landkreis am ehesten entsprochen hätte. Es müsste eine Begrenzungsregelung her, die dauerhaft den Schulstandort Gröbzig sichern würde.

Herr Roi erklärte, dass die AfD-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag ablehnt.

Der Geschäftsordnungsantrag auf Zurückverweisung in den Bildungs- und Sportausschuss wurde mit 19 Ja-Stimmen und 26 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, abgelehnt.

Herr Heeg bezog sich auf § 10 (3) Ziffer b der Geschäftsordnung. Seines Erachtens liegt mit dem Beschluss des Kreis- und Finanzausschusses ein Antrag an den Kreistag vor, er möge beschließen. Dieser wurde in der Liste der Anträge, über die abgestimmt werden soll, nicht erwähnt. Die Beschlusslage des Kreis- und Finanzausschusses ist hier ebenso als Antrag zu behandeln.

Herr Wolpert war der Auffassung, dass man dem entsprechen kann.
Zur Abstimmung kommt zunächst der Antrag auf Basis der Kreisverwaltung mit den Änderungen des Antrages von Herrn Egert und Herrn Sonnenberger. Anlage 1 IX und Anlage 2 I wird geändert. Die Anlage 4 II wurde bereits übernommen, dass die Stadt Sandersdorf-Brehna nach Ortsteilen in die Stadt und die Stadt Zörbig nach Ortsteilen geändert wurde. Nicht übernommen wurden im Kreis- und Finanzausschuss die Änderungen der bevorzugten Schulbezirke, welche die Sekundarschule Zörbig und die Sekundarschule „Walkhoff“ in Gröbzig betreffen, nunmehr in der geänderten Form dieses Antrages, welcher jedoch zum Kreis- und Finanzausschuss noch nicht vorlag. In diesem Änderungsantrag sind auch die Änderungen der AfD-Fraktion zum Punkt 1 IX enthalten. Es bleibt nur noch der Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Anlage 2 I übrig, der zunächst als Änderungsantrag abgestimmt werden muss.

Frau Buchheim äußerte, dass niemand in Betracht gezogen hat, wie die Schülerverkehre zukünftig ausgestaltet werden sollen. Wie wurde es bisher zugeordnet? Sie kennt keine Synopse, wo dargestellt ist, wie die Zuordnung war. Ihr waren bisher nur die Schaffung der Schuleinzugsbereiche bekannt, wo ihr nicht klar ist, wer generell von einer Änderung betroffen ist. Sie fragte, ob an dieser Stelle die Eltern bzw. die Elternvertretung befragt und mit einbezogen wurden? Es gab Probleme mit dem Schulbusverkehr, nachdem man sein Wahlrecht ausgesprochen hat. Sie befürchtete, dass letztendlich die Kinder darunter leiden müssen, weil sich hier möglicherweise längere Wartezeiten ergeben. Diese Problematik sollte gemeinsam mit den entsprechenden Eltern im Bildungsausschuss diskutiert werden.

Herr Honsa beantragte, die Ursprungsform zur Beschlussvorlage zu bestimmen. Mit der vorliegenden ursprünglichen Beschlussvorlage geht es um die planerische Grundlage, die Entwicklung eines regionalen, ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes und das auch am Rande des Landkreises. Im letzten Bildungsausschuss hatte sich der Ausschuss für die Unterstützung des Schulstandortes in Gröbzig ausgesprochen. Der Änderungsantrag von Herrn Egert wirft aus seiner Sicht mehr Fragen auf, als Antworten. Es sollte daran gearbeitet werden, dass kürzere Fahrzeiten möglich sind.

Herr Egert erklärte, dass niemand die Absicht hat, eine Schule in Gröbzig zu schließen. Der Antrag wurde angepasst, damit die Schüler die Option haben, sich für die Gemeinschaftsschule zu entscheiden oder für die Sekundarschule in Köthen oder in Zörbig. Des Weiteren will man dem gesamten Stadtgebiet Zörbig die Möglichkeit geben, nicht nur die Gemeinschaftsschule Muldenstein wählen zu können, sondern auch nach Gröbzig zu gehen können.

Herr Roi fragte, wie bisher die Festlegung war, wenn man im Südlichen Anhalt die Schulform Sekundarschule wählt?

Frau Mylius antwortete, dass man sowohl nach Köthen als auch nach Zörbig gehen konnte.

Herr Roi fragte weiter, was mit den Kindern aus Zörbig passiert, die in eine Gemeinschaftsschule gehen wollen? Es gab bisher keine Festlegung für eine Gemeinschaftsschule.

Frau Mylius erklärte, dass es auch dort bis zu nächstgelegenen Schule ging. Aus Zörbig gab es diesbezüglich noch keinen Wunsch.

Herr Roi bezog sich auf eine Auflistung der Schuljahre, wie viele Kinder aus Görzig, Radegast, Weißandt-Gölzau in die Schule nach Zörbig gehen. Er kritisierte, dass Schüler aus dem Südlichen Anhalt alle in die Sekundarschule nach Köthen gehen sollen. Er verstand nicht, warum man die Schüler von Zörbig wegziehen will, damit sie nach Köthen zur Schule gehen. Er warb dafür, dem Antrag des Landrates nicht zuzustimmen. Im Änderungsantrag von Herrn Egert wurde im Punkt 2 I dasselbe vorgeschlagen, was die AfD-Fraktion auch schon vorgeschlagen hatte. Dieser Punkt fand im Kreis- und Finanzausschuss bereits eine Mehrheit. Die AfD-Fraktion möchte die Wahlfreiheit im Südlichen Anhalt und für Zörbig und die Gemeinschaftsschule. Das ist das einzig sinnvolle. Man ist auch bereit, die Kosten für den Schülertransfer aus dem Südlichen Anhalt zu übernehmen.

Herr Dittmann bedauerte, dass eine Beratung im Bildungsausschuss nicht stattfand. Er verwies auf die Sachverhaltsprüfung durch das Fachamt. Es wird dazu führen, hier die Schülerbeförderungssatzung anzupassen. Dies hat finanzielle Auswirkungen, welche in der Beschlussvorlage jedoch nicht erwähnt sind. Er appellierte an den Landrat, die Vorlage wegen eines möglichen Nachbearbeitungsbedarfes zurückzuziehen.

Herr Wolpert erklärte, dass wir jetzt den Beschlussantrag aus dem Kreis- und Finanzausschuss in der geänderten Form behandeln und der Landrat diesen nicht mehr zurückziehen kann. Er kann nur einen Änderungsantrag stellen, dass seine ursprüngliche Fassung wiederhergestellt wird. Das war das Anliegen von Herrn Heeg. Im Beschluss des Kreis- und Finanzausschusses ist der Antrag von Herrn Egert und Herrn Sonnenberger mit enthalten, der Antrag von der AfD-Fraktion nur im Teil 2 I. Wenn das die Grundlage ist, ist der Antrag der Verwaltung nunmehr ein Änderungsantrag, den der Landrat noch stellen muss. Der Antrag von der AfD-Fraktion ist ein Änderungsantrag, welcher schon gestellt wurde und worüber noch abgestimmt werden muss.

Herr Wolkenhaar war der Auffassung, man sollte sich hier für die kurzen Fahrzeiten entscheiden.

Herr Loth erklärte, dass die Bildung der Kinder hierbei im Vordergrund steht und die Kinder einen möglichst kurzen Weg haben. Mit dem Antrag von Herrn Egert und Herrn Sonnenberger sowie der AfD-Fraktion ist das völlig möglich. Er plädierte dafür, den Antrag heute zu beschließen.

Herr Ziegler stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Rednerliste.

Herr Urban stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Verlängerung der Redezeit bzw. Fortsetzung der Tagung nach 22 Uhr.

Der Geschäftsordnungsantrag von Herrn Ziegler wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Geschäftsordnungsantrag von Herrn Urban wurde mehrheitlich mit 20 Ja-Stimmen und 16 Gegenstimmen, bei 11 Enthaltungen, bestätigt. Somit wurde die Sitzung nach 22.00 Uhr weitergeführt.


Herr Schulze
stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Unterbrechung der Sitzung von 5 Minuten. Der Antrag wurde mehrheitlich bestätigt.

(Herr Mölle und Herr Dr. Dr. Gueinzius gegangen = 44+1 = 81,82%)

Herr Dittmann beantragte gemäß § 9 (6) 1c die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.
Der Geschäftsordnungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Herr Schulze stellte den Antrag auf Rücküberweisung in den Kreis- und Finanzausschuss.

Der Geschäftsordnungsantrag wurde mehrheitlich mit 18 Ja-Stimmen und 22 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, abgelehnt.

Herr Northoff erklärte, dass er sich bei der Abstimmung enthalten wird. Er gab zu, dass man es selbst verursacht hatte, dass man sich heute in dieser Situation befindet.

Herr Egert erklärte, dass es nicht um Gröbzig geht, sondern um die Kinder, die eine Wahlfreiheit haben sollen, eine Sekundarschule oder eine Gemeinschaftsschule zu besuchen. Dieser Antrag ergibt eine reine Möglichkeit, die schon bestand und mit dem Antrag zementiert werden soll.

Herr Schulze erklärte, dass eine Grundsatzentscheidung diskutiert wird, die eine weitreichende Auswirkung auf die gesamte Schullandschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld haben wird. Die bisherige Schullandschaft ist geprägt von den Systemen der Altkreise. Nun hat man für eine Schulstruktur zu sorgen, die sinnvoll, entsprechend zahlbar und betreibbar ist. Durch den Einsatz des Landkreises ist die Sekundarschule in Zörbig erhalten geblieben, in ganz schwierigen Zeiten. Herr Schulze brachte von seiner Seite den Vorschlag der Verwaltung ein - den Ursprungsantrag des Landrates - und bat um entsprechende Abstimmung, um eine sichere, gesetzlich saubere und strukturell anständige Grundlage zu haben.

Herr Wolpert erklärte, dass die Grundlage der Antrag der Verwaltung in der geänderten Form von Herrn Egert und Herrn Sonnenberger bildet. Der Änderungsantrag ist der Antrag des Landrates und der Antrag der AfD-Fraktion zu Punkt 1.

Er schlug vor, zunächst über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Anlage 2 I, abzustimmen.

Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurde mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen und 26 Gegenstimmen, bei 8 Enthaltungen, abgelehnt.

Der Änderungsantrag des Landrates (ursprünglicher Antrag mit der Maßgabe, dass die Änderungen in Anlage 4 II übernommen wurden) wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und 22 Gegenstimmen, bei 9 Enthaltungen, abgelehnt.

Der Änderungsantrag von Herrn Egert, Herrn Sonnenberger und der AfD-Fraktion wurde mehrheitlich mit 26 Ja-Stimmen und 13 Gegenstimmen, bei 6 Enthaltungen, bestätigt.