Sitzung: 18.02.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 1
Vorlage: BV/0216/2020
Der Kreistag ermächtigt den Landrat, den nötigen Gesellschafterbeschlüssen zur Beendigung der Beteiligung an der Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft mbH i.L. zuzustimmen.
Herr
Wolpert machte von seinem Mitwirkungsverbot Gebrauch und übergab die
Sitzungs-leitung an Herrn Gatter.
Herr
Schulze bat darum, dass der Liquidator, Herr Wolpert zu diesem
Tagesordnungspunkt sprechen darf. Hierzu gab es keine Einwände seitens der
Kreistagsmitglieder.
Herr
Wolpert erklärte, dass die Beschlüsse, die unter dem ersten Punkt
zusammengefasst sind, alle nicht in Zuständigkeit des Kreistages waren. Der
Kreistag muss einen Beschluss fassen über die Änderung der Satzung. Der
Nennwert ist auszuzahlen. Das ist letztendlich nur das zur Verfügung gestellte
Stammkapital i.H.v. ursprünglich 52.000 EUR. Tatsächlich ist der Wert des
Anteils des Landkreises höher zu bemessen. Deshalb ist die Änderung der Satzung
notwendig, um einen höheren Betrag auszahlen zu können, wenn die Anteile
eingezogen werden können. Eingezogen werden die Anteile des Kreistages und die
Eigenanteile der BQP selbst. Ausgezahlt werden die Anteile des Kreistages und
der Anteile des Kreis-tages an den Anteilen der BQP. Der 2. Beschluss ist, dass
der Landkreis aussteigen darf. Die Zustimmung bezieht sich auf die Änderung der
Beteiligung. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen hatte beschlossen, die Liquidation zu
beenden, die Anteile des Kreises der BQP auf sich zu vereinen und die
Gesellschaft in anderer Form fortzuführen. Dieser Vorschlag kam aus dem Jahr
2015, welcher jetzt erst zur Umsetzung kam. Wenn man Grundstücke im Eigentum
hat, ist die Folge, dass bei der Übertragung der Anteile auf einen
Gesellschafter, dieser Grunderwerbsteuer bezahlen muss für Grundstücke, die der
Gesellschafter alleine hält, ohne, dass
er selbst Eigentümer der Grundstücke wird.
Wenn im späteren Schritt dann die Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft
verschmolzen wird, hat diese Gesellschaft noch einmal Grunderwerbssteuer für
dieselben Grundstücke zu zahlen. Um die doppelte Grundsteuerpflicht zu
ersparen, wartete man, bis die Grundstücke von der BQP verkauft sind. Deshalb
kommt es nicht zum 31.12.2020, sondern etwas später, weil die Kaufpreise erst
später geflossen sind und die Verträge später nach Abwägung geschlossen wurden.
Die anderen Anträge trifft der Kreis nicht mehr, dadurch gibt es keinen
Liquidationsbericht. Die Beendigung der Liquidation beschließt die Stadt
Bitterfeld-Wolfen erst allein. Ein Liquidationsbericht kann erst bestellt
werden, wenn die Liquidation beendet ist und nicht schon vorher. Der
Jahres-abschluss 2020 befindet sich gerade in der Erstellung.
Herr
Olenicak fragte, wieso im Antrag die Entlastung des Liquidators gefordert wird,
wenn noch gar kein Liquidationsbericht vorliegt. Weiterhin monierte er, dass er
sich als Kreistagsmitglied zu dem Thema nicht weitreichend informiert sah. Man
kann hierzu keine Akten-einsicht nehmen, noch wurde die ganze Sache transparent
dargestellt. Er bat darum, sich hier zu verwehren und über Sachen abzustimmen,
da man nicht abschätzen kann, was genau passiert ist.
Herr
Wolpert erklärte nochmals, dass die Entlastung des Liquidators nur aus einem
informativen Zweck besteht und nicht die Entscheidung des Kreistages ist. Auch
der Landrat wird diesen Beschluss nicht mehr fassen, da er seine Anteile
entzogen bekommt und aus der Gesellschaft raus ist. Der einzig verbliebene
Gesellschafter ist die Stadt-Bitterfeld Wolfen und die wird diesen Beschluss
fassen. Weiterhin erklärte er, dass er bereits zum Kreistag, Stadtrat und in
den Fraktionen mehrfach berichtet hatte, was im Jahr 2013 passiert ist.
Herr Ziegler stellte den
Änderungsantrag, den Beschlussvorschlag folgendermaßen zu ändern: „Der Kreistag ermächtigt den
Landrat, den nötigen Gesellschafterbeschlüssen zur Beendigung der Beteiligung
an der Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft mbH i.L.
zuzustimmen“.
Herr
Schulze griff den Vorschlag von Herrn Ziegler auf und machte ihn sich zu Eigen.
Frau Buchheim bezog sich auf das
Zusatzblatt, Ziffer 3. Hier wird auf eine Anlage 2 Bezug genommen, die nicht
vorliegt. Es ergibt sich jedoch daraus, dass es ein Haftungsrisiko gibt. Sie
äußerte ihre Bedenken, hier einfach so vorbehaltlos in die Diskussion zu gehen.
Herr
Wolpert erklärte, dass die Risikoliste deshalb noch nicht abgeschlossen ist,
weil sie nicht vom Kreistag abgesegnet werden muss. Es gibt noch laufende
Gerichtsverfahren. Es gibt Verfahren, die bereits gewonnen wurden, jedoch sind
die Berufungsfristen noch nicht
abgelaufen. Aus dem Grund sind diese noch im Paket drin. Weiterhin gibt es
eine Verpflichtung, eine Regenwasserleitung
aus einem Grundstück zu verlegen. Das Ganze soll mit einer Pauschale
abgeschlossen werden. Bei anderen Verträgen sind nachlaufende Kaufpreise zu
erwarten. Dies ist abhängig von den Planungshoheiten der Kommunen. Weiterhin
sind noch Fördermittel abzurechnen. Es gibt Fristen, in denen man die
Verwendungsnachweise aufbewahren muss. Innerhalb dieser Fristen kann es zu
einer Nachprüfung kommen. Für solche Eventualitäten wurde eine Rückstellung
gebildet. Dafür wurden die 300.000 € zurückgenommen. Dies ist sehr hoch,
aber ein kaufmännisch sehr seriöser Ansatz.
Herr
Roi
teilte mit, dass er seit 2014 mehrfach zu diesem Thema nachgefragt hatte.
Bisher wurde er nie so weit informiert, als dass er die Gründe nachvollziehen
konnte. Er merkte an, dass die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt zum Kauf der
Goitzsche nicht gefragt wurde. Das Antwortschreiben der Landesverwaltung ist
nicht mit den Aussagen von Herrn Wolpert
identisch.
Beim Antrag von Herrn Ziegler geht es nicht
um die Begründung, sondern um den Beschlussvorschlag. Hier wird Bezug auf diese
Anlage 2 genommen. Es ist alles Bestandteil des Beschlussantrages. Er bat
darum, dem Antrag von Herrn Ziegler zuzustimmen.
Herr
Schenk teilte mit, dass der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen ihn bereits am 14.08.2019
als Oberbürgermeister beauftragt hatte, die Beendigung der Liquidation und
überführend in eine andere städtische Gesellschaft zu erzielen. Das würde jetzt
mit dieser Beschlussfassung erreicht bzw. ermöglicht werden. Er bat um
Zustimmung zum Beschlussantrag.
Die geänderte
Vorlage wurde mehrheitlich mit
38 Ja-Stimmen, bei 6 Enthaltungen, bestätigt.
Herr Wolpert übernahm wieder die Sitzungsleitung.