Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 1

Der Kreistag ermächtigt den Landrat, den nötigen Gesellschafterbeschlüssen zur Beendigung der Beteiligung an der Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft mbH i.L. zuzustimmen.


Herr Wolpert machte von seinem Mitwirkungsverbot Gebrauch und übergab die Sitzungs-leitung an Herrn Gatter.

Herr Schulze bat darum, dass der Liquidator, Herr Wolpert zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen darf. Hierzu gab es keine Einwände seitens der Kreistagsmitglieder.

Herr Wolpert erklärte, dass die Beschlüsse, die unter dem ersten Punkt zusammengefasst sind, alle nicht in Zuständigkeit des Kreistages waren. Der Kreistag muss einen Beschluss fassen über die Änderung der Satzung. Der Nennwert ist auszuzahlen. Das ist letztendlich nur das zur Verfügung gestellte Stammkapital i.H.v. ursprünglich 52.000 EUR. Tatsächlich ist der Wert des Anteils des Landkreises höher zu bemessen. Deshalb ist die Änderung der Satzung notwendig, um einen höheren Betrag auszahlen zu können, wenn die Anteile eingezogen werden können. Eingezogen werden die Anteile des Kreistages und die Eigenanteile der BQP selbst. Ausgezahlt werden die Anteile des Kreistages und der Anteile des Kreis-tages an den Anteilen der BQP. Der 2. Beschluss ist, dass der Landkreis aussteigen darf. Die Zustimmung bezieht sich auf die Änderung der Beteiligung. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen hatte beschlossen, die Liquidation zu beenden, die Anteile des Kreises der BQP auf sich zu vereinen und die Gesellschaft in anderer Form fortzuführen. Dieser Vorschlag kam aus dem Jahr 2015, welcher jetzt erst zur Umsetzung kam. Wenn man Grundstücke im Eigentum hat, ist die Folge, dass bei der Übertragung der Anteile auf einen Gesellschafter, dieser Grunderwerbsteuer bezahlen muss für Grundstücke, die der Gesellschafter alleine hält, ohne, dass

 

er selbst Eigentümer der Grundstücke wird. Wenn im späteren Schritt dann die Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft verschmolzen wird, hat diese Gesellschaft noch einmal Grunderwerbssteuer für dieselben Grundstücke zu zahlen. Um die doppelte Grundsteuerpflicht zu ersparen, wartete man, bis die Grundstücke von der BQP verkauft sind. Deshalb kommt es nicht zum 31.12.2020, sondern etwas später, weil die Kaufpreise erst später geflossen sind und die Verträge später nach Abwägung geschlossen wurden. Die anderen Anträge trifft der Kreis nicht mehr, dadurch gibt es keinen Liquidationsbericht. Die Beendigung der Liquidation beschließt die Stadt Bitterfeld-Wolfen erst allein. Ein Liquidationsbericht kann erst bestellt werden, wenn die Liquidation beendet ist und nicht schon vorher. Der Jahres-abschluss 2020 befindet sich gerade in der Erstellung.

Herr Olenicak fragte, wieso im Antrag die Entlastung des Liquidators gefordert wird, wenn noch gar kein Liquidationsbericht vorliegt. Weiterhin monierte er, dass er sich als Kreistagsmitglied zu dem Thema nicht weitreichend informiert sah. Man kann hierzu keine Akten-einsicht nehmen, noch wurde die ganze Sache transparent dargestellt. Er bat darum, sich hier zu verwehren und über Sachen abzustimmen, da man nicht abschätzen kann, was genau passiert ist.

Herr Wolpert erklärte nochmals, dass die Entlastung des Liquidators nur aus einem informativen Zweck besteht und nicht die Entscheidung des Kreistages ist. Auch der Landrat wird diesen Beschluss nicht mehr fassen, da er seine Anteile entzogen bekommt und aus der Gesellschaft raus ist. Der einzig verbliebene Gesellschafter ist die Stadt-Bitterfeld Wolfen und die wird diesen Beschluss fassen. Weiterhin erklärte er, dass er bereits zum Kreistag, Stadtrat und in den Fraktionen mehrfach berichtet hatte, was im Jahr 2013 passiert ist.

Herr Ziegler stellte den Änderungsantrag, den Beschlussvorschlag folgendermaßen zu    ändern: „Der Kreistag ermächtigt den Landrat, den nötigen Gesellschafterbeschlüssen zur Beendigung der Beteiligung an der Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft mbH i.L. zuzustimmen“.

Herr Schulze griff den Vorschlag von Herrn Ziegler auf und machte ihn sich zu Eigen.

Frau Buchheim bezog sich auf das Zusatzblatt, Ziffer 3. Hier wird auf eine Anlage 2 Bezug genommen, die nicht vorliegt. Es ergibt sich jedoch daraus, dass es ein Haftungsrisiko gibt. Sie äußerte ihre Bedenken, hier einfach so vorbehaltlos in die Diskussion zu gehen.

Herr Wolpert erklärte, dass die Risikoliste deshalb noch nicht abgeschlossen ist, weil sie nicht vom Kreistag abgesegnet werden muss. Es gibt noch laufende Gerichtsverfahren. Es gibt Verfahren, die bereits gewonnen wurden, jedoch sind die Berufungsfristen noch  nicht abgelaufen. Aus dem Grund sind diese noch im Paket drin. Weiterhin gibt es eine    Verpflichtung, eine Regenwasserleitung aus einem Grundstück zu verlegen. Das Ganze soll mit einer Pauschale abgeschlossen werden. Bei anderen Verträgen sind nachlaufende Kaufpreise zu erwarten. Dies ist abhängig von den Planungshoheiten der Kommunen. Weiterhin sind noch Fördermittel abzurechnen. Es gibt Fristen, in denen man die Verwendungsnachweise aufbewahren muss. Innerhalb dieser Fristen kann es zu einer Nachprüfung kommen. Für solche Eventualitäten wurde eine Rückstellung gebildet. Dafür wurden die 300.000 € zurückgenommen. Dies ist sehr hoch, aber ein kaufmännisch sehr seriöser Ansatz.

Herr Roi teilte mit, dass er seit 2014 mehrfach zu diesem Thema nachgefragt hatte. Bisher wurde er nie so weit informiert, als dass er die Gründe nachvollziehen konnte. Er merkte an, dass die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt zum Kauf der Goitzsche nicht gefragt wurde. Das Antwortschreiben der Landesverwaltung ist nicht mit den Aussagen von Herrn Wolpert        identisch.

Beim Antrag von Herrn Ziegler geht es nicht um die Begründung, sondern um den Beschlussvorschlag. Hier wird Bezug auf diese Anlage 2 genommen. Es ist alles Bestandteil des Beschlussantrages. Er bat darum, dem Antrag von Herrn Ziegler zuzustimmen.

 


 

Herr Schenk teilte mit, dass der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen ihn bereits am 14.08.2019 als Oberbürgermeister beauftragt hatte, die Beendigung der Liquidation und überführend in eine andere städtische Gesellschaft zu erzielen. Das würde jetzt mit dieser Beschlussfassung erreicht bzw. ermöglicht werden. Er bat um Zustimmung zum Beschlussantrag.

 

Die geänderte Vorlage wurde mehrheitlich mit 38 Ja-Stimmen, bei 6 Enthaltungen, bestätigt.

Herr Wolpert übernahm wieder die Sitzungsleitung.