Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 3

Beschluss Nr. 054-05/205:

Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die 6. Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes.

 


Herr Herder stellte fest, dass in der Vorlage kein Hinweis enthalten ist, woher die Kostensteigerungen resultieren. Er möchte, dass die Erläuterungen protokollwirksam dargestellt werden. Des Weiteren ist ihm völlig schleierhaft, dass in der Entgeltkalkulation die erhöhten Kosten einfach umgerechnet wurden über die entsprechenden Einsätze und die Kilometer-pauschalen. Warum fallen die Pauschalsteigerungen so unterschiedlich aus? Das fängt beim RTW mit 105%, Notarzteinsatzfahrzeuge bei 109%, beim KTW auf 118% und bei der Notarzteinsatzpauschale sogar auf 156%. Er kann diese unterschiedlichen Steigerungen nicht nachvollziehen. Die Kilometerpauschale ist ja gleich geblieben. Aber wenn es jetzt zusätzliche Rettungsstellen gibt, müsste zumindest die Zahl der Kilometer sinken.

Herr Stoye erklärte, die Kostenstruktur im Rettungsdienst lehnt sich an die Thematik an, die der Landrat schon im Rahmen der Haushaltsplanung sagte, „die schwarze Null“. Im Rettungsdienstgesetz ist vorgeschrieben, dass die Kosten des Rettungsdienstes durch Einnahmen zu decken sind. Die Kosten des Rettungsdienstes setzen sich aus drei Hauptsäulen zusammen:

1. Kosten für den Leistungserbringer der für uns den Rettungsdienst fährt, gegenwärtig die DRK Arbeitsgemeinschaft,

2. Notarztkosten, das sind die Kosten, die die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt beansprucht, um den Notarztdienst abzusichern,

3. Kosten des Landkreises in Form der Vorhaltung der Rettungsleitstelle und der Kosten für die Abrechnung der rettungsdienstlichen Leistungen.

Insgesamt wurden für das Jahr 2015 9,4 Mio. € geplant. Diese Mittel unterteilen sich in

ca. 6,6 Mio.€ für den Leistungserbringer und jeweils 1,4 Mio. € für die Kassenärztliche Vereinigung und den Landkreis. Die Kostensteigerungen gegenüber dem Vorjahr, die angesprochen wurden, resultieren hauptsächlich daraus, dass man in Folge eines Gutachtens, welches für den Landkreis angefertigt wurde, eine erhöhte Rettungsmittelvorhaltung ab 01.01.2015 bekommen hat. Das sind ganz konkret 324 Vorhaltestunden an Rettungsmitteln wöchentlich mehr. Diese vermehrte Vorhaltung kann nur finanziert werden, indem man mehr Personal hat und was auch dann bezahlt werden muss. Des Weiteren gibt es einen erhöhten Notarztkostenanteil, da man einen fünften Notarzt zugesprochen bekommen hat. Diese 9,4 Mio. € an Kosten wurden im vergangenen Jahr, im Dezember, mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes, das sind die gesetzlichen Krankenkassen, verhandelt. Es ging bei diesen Verhandlungen manchmal teilweise sehr haarig zu. Die Krankenkassen werden hier keinen Cent mehr ausgeben. Das ist die eine Seite der Kostenstruktur. Diese Kosten müssen durch Entgelteinnahmen wieder so erwirtschaftet werden, dass unterm Strich plus/minus Null steht.

Hierzu werden jetzt von der Kalkulation der Anzahl der Einsätze, die Entgelte pro Rettungsmittelart festgelegt. Hierbei werden die vorhandenen Kosten nach einem speziellen Schema getrennt, einmal für den Notarzt und einmal für die restlichen Leistungen des Rettungsdienstes. Die Krankenkassen haben hier gewisse Forderungen und das hängt aber mit der Buchung bei den Krankenkassen zusammen. Für den Landkreis sind die Höhen der einzelnen Rettungsmittel relativ egal, ob man im RTW-Bereich etwas höher oder im NEF-Bereich etwas niedriger ist. Unterm Strich müssen die Kosten die stehen, durch Einnahmen wieder erwirtschaftet werden.

Dazu zählen immer noch die Ergebnisse aus den vergangenen Jahren, ob man im Rettungsdienst ein Plus oder ein Minus erwirtschaftet hat. Man kann ja nie auf plus/minus Null kalkulieren, da man gar nicht weiß, welche Kosten im Ist wirklich angefallen sind und wie viel Einsätze tatsächlich gefahren wurden. Das führt immer zu einer Über oder Unterdeckung im Rettungsdienst, die dann mit den veranschlagten Kosten des Jahres wieder eine Verrechnung finden. Deswegen gibt es zum Teil solche drastischen Unterschiede, die hauptsächlich darauf zurückzuführen sind auf die erhöhte Vorhaltung von Rettungsmitteln in unserem Landkreis, was eigentlich für uns eine positive Angelegenheit ist.

Nichtsdestotrotz haben wir eine zusätzliche Rettungswache für die Heidedörfer im Bereich Gossa bekommen, so dass dieser Bereich auch vollständig abgedeckt werden konnten und hier die Hilfefristen von der planerischen Seite voll umfänglich erfüllen. Das ist eigentlich eine positive Angelegenheit, nicht zum Nulltarif zu bekommen. Die Kassen haben das Ganze auch bestätigt.

Frau Zoschke informierte, dass der Sozial- und Gesundheitsausschuss rechtzeitig miteinbezogen wurde und einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage empfiehlt.

Herr Herder fragte nach, ob es näher erläutert werden kann, warum ein fünfter Notarzt, das sind 25% mehr zu den bisherigen 4, dann 56 % mehr kostet.

Frau Zoschke erklärte, dass es, wie im richtigen Leben, auch im Bereich der Ärzte Gehaltserhöhungen gibt. Der Marburger Bund hatte im vergangenen Jahr eine sehr große Gehaltssteigerung für Ärztinnen und Ärzte erarbeitet und das schlägt sich auch unter anderem auf die Notarztkosten nieder.

Herr Wolkenhaar stellte fest, dass es gegenwärtig einen Vergabestreit für die Anbieter des Rettungsdienstes gibt. Hier geht es um die Preisgestaltung. Wie man aber heute erlebte, ist die Preisgestaltung eher sekundär, weil die Preise anhand der Kosten festgelegt werden.

Warum müssen sich die Bieter an einer Ausschreibung beteiligen, die einen gewissen Teil auch in der Auswertung den Preis auswerten und wir hier aufgrund der entstandenen Kosten die Preise festlegen.

Herr Stoye stellte fest, dass er bereits ausgeführt hat, dass die Kosten eines Jahres im Vorfeld kalkuliert werden müssen. Das ist auch in der Ausschreibung für die Leistungen des Rettungsdienstes so gewesen, wo man unter den Bedingungen ran geht, wir haben so und so viele Rettungsmittel in der Vorhaltung, stundenmäßig, die entsprechend besetzt werden müssen mit Rettungsdienstpersonal. Wir haben so und so viele Rettungswachen, die bewirtschaftet werden müssen. Es erfolgen voraussichtlich so und so viele Einsätze mit der entsprechenden Kilometerzahl. Daraus ergeben sich dann die Kosten auf das Jahr hochgerechnet. Das sind auch die Grundlagen für das Genehmigungsverfahren im Rettungsdienst, sogenannte Ausschreibung, gewesen. Das ist für jeden Bewerber gleich. Diese Kosten werden dann ganz stark mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes, den gesetzlichen Krankenkassen, verhandelt. Man kann also nicht von vornherein einfach Kosten ansetzen, in der Hoffnung, die Krankenkassen refinanzieren diese Kosten als Kostenträger. Das funktioniert nicht. Es gibt starke Verhandlungen. Aufgrund der Basis dieser Einsatzzahlen und der Vorhaltezahlen muss der Leistungserbringer eine entsprechende Kostenkalkulation erstellen, die dann von den Krankenkassen abgesegnet oder verhandelt wird. Hier gibt es teilweise mehrere Verhandlungsrunden, wo die Leistungserbringer genau nachweisen müssen, warum sie in einzelnen Kostenpositionen entsprechende Steigerungen haben. Diese Verhandlungen laufen unter Regie des Landkreises und wir sind Verhandlungsführer. An den unterschiedlichen Verhandlungen nehmen die Leistungserbringer, die Kassenärztliche Vereinigung, DRK Arbeitsgemeinschaft und die Krankenkassen teil.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.