Sitzung: 19.02.2015 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/0120/2014
Beschluss Nr. 054-05/205:
Der Kreistag des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die 6. Änderungssatzung zur Satzung
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes.
Herr Herder stellte fest, dass in der Vorlage kein
Hinweis enthalten ist, woher die Kostensteigerungen resultieren. Er möchte,
dass die Erläuterungen protokollwirksam dargestellt werden. Des Weiteren ist
ihm völlig schleierhaft, dass in der Entgeltkalkulation die erhöhten Kosten
einfach umgerechnet wurden über die entsprechenden Einsätze und die
Kilometer-pauschalen. Warum fallen die Pauschalsteigerungen so unterschiedlich
aus? Das fängt beim RTW mit 105%, Notarzteinsatzfahrzeuge bei 109%, beim KTW
auf 118% und bei der Notarzteinsatzpauschale sogar auf 156%. Er kann diese
unterschiedlichen Steigerungen nicht nachvollziehen. Die Kilometerpauschale ist
ja gleich geblieben. Aber wenn es jetzt zusätzliche Rettungsstellen gibt,
müsste zumindest die Zahl der Kilometer sinken.
Herr Stoye erklärte, die Kostenstruktur im Rettungsdienst lehnt sich an die
Thematik an, die der Landrat schon im Rahmen der Haushaltsplanung sagte, „die
schwarze Null“. Im Rettungsdienstgesetz ist vorgeschrieben, dass die Kosten des
Rettungsdienstes durch Einnahmen zu decken sind. Die Kosten des
Rettungsdienstes setzen sich aus drei Hauptsäulen zusammen:
1. Kosten für den
Leistungserbringer der für uns den Rettungsdienst fährt, gegenwärtig die DRK
Arbeitsgemeinschaft,
2. Notarztkosten,
das sind die Kosten, die die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
beansprucht, um den Notarztdienst abzusichern,
3. Kosten des
Landkreises in Form der Vorhaltung der Rettungsleitstelle und der Kosten für
die Abrechnung der rettungsdienstlichen Leistungen.
Insgesamt wurden
für das Jahr 2015 9,4 Mio. € geplant. Diese Mittel unterteilen sich in
ca. 6,6 Mio.€ für
den Leistungserbringer und jeweils 1,4 Mio. € für die Kassenärztliche
Vereinigung und den Landkreis. Die Kostensteigerungen gegenüber dem Vorjahr,
die angesprochen wurden, resultieren hauptsächlich daraus, dass man in Folge
eines Gutachtens, welches für den Landkreis angefertigt wurde, eine erhöhte
Rettungsmittelvorhaltung ab 01.01.2015 bekommen hat. Das sind ganz konkret 324
Vorhaltestunden an Rettungsmitteln wöchentlich mehr. Diese vermehrte Vorhaltung
kann nur finanziert werden, indem man mehr Personal hat und was auch dann
bezahlt werden muss. Des Weiteren gibt es einen erhöhten Notarztkostenanteil,
da man einen fünften Notarzt zugesprochen bekommen hat. Diese 9,4 Mio. € an Kosten
wurden im vergangenen Jahr, im Dezember, mit den Kostenträgern des
Rettungsdienstes, das sind die gesetzlichen Krankenkassen, verhandelt. Es ging
bei diesen Verhandlungen manchmal teilweise sehr haarig zu. Die Krankenkassen
werden hier keinen Cent mehr ausgeben. Das ist die eine Seite der
Kostenstruktur. Diese Kosten müssen durch Entgelteinnahmen wieder so
erwirtschaftet werden, dass unterm Strich plus/minus Null steht.
Hierzu werden jetzt
von der Kalkulation der Anzahl der Einsätze, die Entgelte pro Rettungsmittelart
festgelegt. Hierbei werden die vorhandenen Kosten nach einem speziellen Schema
getrennt, einmal für den Notarzt und einmal für die restlichen Leistungen des
Rettungsdienstes. Die Krankenkassen haben hier gewisse Forderungen und das
hängt aber mit der Buchung bei den Krankenkassen zusammen. Für den Landkreis
sind die Höhen der einzelnen Rettungsmittel relativ egal, ob man im RTW-Bereich
etwas höher oder im NEF-Bereich etwas niedriger ist. Unterm Strich müssen die
Kosten die stehen, durch Einnahmen wieder erwirtschaftet werden.
Dazu zählen immer
noch die Ergebnisse aus den vergangenen Jahren, ob man im Rettungsdienst ein
Plus oder ein Minus erwirtschaftet hat. Man kann ja nie auf plus/minus Null
kalkulieren, da man gar nicht weiß, welche Kosten im Ist wirklich angefallen
sind und wie viel Einsätze tatsächlich gefahren wurden. Das führt immer zu
einer Über oder Unterdeckung im Rettungsdienst, die dann mit den veranschlagten
Kosten des Jahres wieder eine Verrechnung finden. Deswegen gibt es zum Teil
solche drastischen Unterschiede, die hauptsächlich darauf zurückzuführen sind
auf die erhöhte Vorhaltung von Rettungsmitteln in unserem Landkreis, was
eigentlich für uns eine positive Angelegenheit ist.
Nichtsdestotrotz
haben wir eine zusätzliche Rettungswache für die Heidedörfer im Bereich Gossa
bekommen, so dass dieser Bereich auch vollständig abgedeckt werden konnten und
hier die Hilfefristen von der planerischen Seite voll umfänglich erfüllen. Das
ist eigentlich eine positive Angelegenheit, nicht zum Nulltarif zu bekommen.
Die Kassen haben das Ganze auch bestätigt.
Frau Zoschke informierte, dass der Sozial- und
Gesundheitsausschuss rechtzeitig miteinbezogen wurde und einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage empfiehlt.
Herr Herder fragte nach, ob es näher erläutert werden
kann, warum ein fünfter Notarzt, das sind 25% mehr zu den bisherigen 4, dann 56
% mehr kostet.
Frau Zoschke erklärte, dass es, wie im richtigen Leben,
auch im Bereich der Ärzte Gehaltserhöhungen gibt. Der Marburger Bund hatte im vergangenen
Jahr eine sehr große Gehaltssteigerung für Ärztinnen und Ärzte erarbeitet und
das schlägt sich auch unter anderem auf die Notarztkosten nieder.
Herr Wolkenhaar stellte fest, dass es gegenwärtig einen
Vergabestreit für die Anbieter des Rettungsdienstes gibt. Hier geht es um die
Preisgestaltung. Wie man aber heute erlebte, ist die Preisgestaltung eher
sekundär, weil die Preise anhand der Kosten festgelegt werden.
Warum müssen sich
die Bieter an einer Ausschreibung beteiligen, die einen gewissen Teil auch in
der Auswertung den Preis auswerten und wir hier aufgrund der entstandenen
Kosten die Preise festlegen.
Herr Stoye stellte fest, dass er bereits ausgeführt hat, dass die Kosten eines
Jahres im Vorfeld kalkuliert werden müssen. Das ist auch in der Ausschreibung
für die Leistungen des Rettungsdienstes so gewesen, wo man unter den
Bedingungen ran geht, wir haben so und so viele Rettungsmittel in der
Vorhaltung, stundenmäßig, die entsprechend besetzt werden müssen mit
Rettungsdienstpersonal. Wir haben so und so viele Rettungswachen, die
bewirtschaftet werden müssen. Es erfolgen voraussichtlich so und so viele
Einsätze mit der entsprechenden Kilometerzahl. Daraus ergeben sich dann die
Kosten auf das Jahr hochgerechnet. Das sind auch die Grundlagen für das
Genehmigungsverfahren im Rettungsdienst, sogenannte Ausschreibung, gewesen. Das
ist für jeden Bewerber gleich. Diese Kosten werden dann ganz stark mit den
Kostenträgern des Rettungsdienstes, den gesetzlichen Krankenkassen, verhandelt.
Man kann also nicht von vornherein einfach Kosten ansetzen, in der Hoffnung,
die Krankenkassen refinanzieren diese Kosten als Kostenträger. Das funktioniert
nicht. Es gibt starke Verhandlungen. Aufgrund der Basis dieser Einsatzzahlen
und der Vorhaltezahlen muss der Leistungserbringer eine entsprechende
Kostenkalkulation erstellen, die dann von den Krankenkassen abgesegnet oder
verhandelt wird. Hier gibt es teilweise mehrere Verhandlungsrunden, wo die
Leistungserbringer genau nachweisen müssen, warum sie in einzelnen Kostenpositionen
entsprechende Steigerungen haben. Diese Verhandlungen laufen unter Regie des
Landkreises und wir sind Verhandlungsführer. An den unterschiedlichen
Verhandlungen nehmen die Leistungserbringer, die Kassenärztliche Vereinigung,
DRK Arbeitsgemeinschaft und die Krankenkassen teil.
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