Sitzung: 11.02.2021 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Ziegler stellte fest, dass man sich bei der BV/0216/2020 im Beschlussvorschlag auf eine Anlage bezieht. Zum Thema Beendigung findet man jedoch relativ wenig. Die Liquidation wird zum 28.02.2021 aufgehoben. Was betrifft es uns noch als Landkreis? Der Liquidator soll entlastet werden, jedoch gibt es hierzu keine Unterlagen. Gibt es Unterlagen, die eingesehen werden könne?
Herr Wolpert erklärte, dass die Abberufung des Liquidators nicht zustimmungspflichtig durch den Kreistag ist, sondern die Entlastung. Die Liquidation der BQP ist nicht gänzlich abgeschlossen. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen möchte zum jetzigen Zeitpunkt die Anteile auf sich vereinigen, die BQP aus der Liquidation führen und mit der Stadtgesellschaft verschmelzen. Man versucht einen Weg zu finden, indem man den Landkreis vor dieser Aktion aus der BQP rausnimmt und ihm die Anteile auszahlt. Liquidationserlöse können erst ausgezahlt werden, wenn die Liquidation beendet ist. Somit ist diese Möglichkeit nicht gegeben, so lange die Tochtergesellschaft der EBV noch nicht aus den Grundbüchern gestrichen ist. Deshalb kann die BQP nicht liquidiert werden. Es geht im Wesentlichen darum, dass der Landkreis zustimmen muss, wenn die Beteiligung aufgewogen wird.
Herr Ziegler stellte fest, dass die BQP wieder als normale GmbH laufen soll. Er bat um Einsicht in den Liquidationsbericht, um manche Dinge besser nachvollziehen zu können.
Herr Wolpert erklärte, dass es keinen Vermögensverlust gab. Dass jetzt statt der geplanten 750.000 EUR, die als Liquidationserlös geplant waren, über 3 Mio. EUR herausgekommen sind, ist nicht dem Umstand geschuldet, dass Vermögen verprasst wurde. Einen Liquidationsbericht gibt es erst nach Ende der Liquidation. Er liegt im Entwurf vor, kann jedoch erst gemacht werden, wenn die Liquidation beendet ist. Die Zahlen sind darin erklärt, auch das, was passiert ist. Er bat Herrn Ziegler, die Behauptungen, dass Vermögen verschwendet wurde, in der Öffentlichkeit zu unterlassen.
Herr Roi fragte, warum der Liquidator abberufen wird, wenn die Liquidation weitergeht. Gleichzeitig soll der Liquidator entlastet werden. Warum darf Herr Wolpert heute hier mit diskutieren? Er bat um Klärung durch das Rechtsamt.
Herr Wolpert erklärte, dass er als Liquidator, welcher um das Wort gebeten wurde, mit diskutiert. Die Liquidation endet, weil sie aufgehoben wird. Die Liquidation wird abgebrochen und die Gesellschaft wird in eine andere Gesellschaft überführt. Da Geschäftsführer keine Rechtsanwälte sein sollen, ist der Liquidator abzuberufen und für die Nachfolgezeit ein Geschäftsführer zu bestellen. Eine Entlastung des Liquidators erfolgt immer nur mit den Dingen, die bekannt sind und gilt nicht als Freibrief.
Herr Schulze erklärte, dass die Stadt Bitterfeld-Wolfen die BQP als solches erhalten will.
Herr Ziegler fragte, wenn man nur über den Ausstieg des Landkreises aus der BQP beschließen soll, warum soll man dann der Anlage zustimmen. In der Anlage steht eindeutig was anderes, welchen Dingen hier noch zugestimmt werden soll. Wenn er dem zustimmt, stimmt er auch dem Entwurf der Gesellschafterversammlungsbeschlüsse zu.