Sitzung: 11.02.2021 Kreis- und Finanzausschuss
Vorlage: BV/0264/2021
Herr Lucas gab folgende Informationen zum Haushalt:
- Gesamtbetrag der Erträge: 234.827.200 EUR
- Gesamtbetrag der Aufwendungen: 234.678.200 EUR
- Erläuterungen zu den Veränderungen seit dem Kreis- und Finanzausschuss vom
28.01.2021
- Erhöhung der Kredite auf 9.679.100,00 EUR
- Kreisumlage wird festgesetzt auf 39,10%
Herr Urban fragte, ob es zur TK-Anlage eine Entscheidung gibt. Kann man nochmal verlängern? Wenn ja, wie erfolgt die Finanzierung? Wird der Haushalt angepasst oder so gelassen?
Herr Roi fragte, was das Gutachten zur Gelben Tonne ermitteln soll.
Herr Schulze antwortete, dass eine Verständigung erfolgen soll, ob flächendeckend die Gelbe Tonne eingeführt wird oder wir beim Gelben Sack bleiben.
Frau Wohmann erklärte, dass die 17.000 EUR dafür eingesetzt werden, um alle Haushalte anzuschreiben, die noch keine Gelbe Tonne besitzen.
Herr Heeg fragte, um welches Objekt es sich bei dem Gebäude „Anne Frank“ handelt. Gibt es ein Gutachten, welches die Abweichung des Buchwerts vom beabsichtigten Verkaufswert dokumentiert.
Frau Wohmann erklärte, dass sich die Anne-Frank-Schule in Wolfen befindet und von der Diakonie als Evangelische Grundschule genutzt wird. Ein Wertgutachten liegt vor, es gibt jedoch noch einige Unstimmigkeiten, u.a. zum Buchwert. Derzeitig erfolgt die Prüfung.
Herr Egert fragte zum aktuellen Stand der Telefonanlage.
Herr Speer gab folgende Informationen:
- der derzeitige Mietvertrag kann verlängert und der Vertrag weitergeführt werden
- 109.600 EUR pro Jahr für Miete und Service
- Maßnahme ist realisierbar und das Angebot sollte angenommen werden und man sollte schnellstmöglichst die Annonce der veröffentlichen
- Aus Sicht der Verwaltung darf der Mietvertrag aus gewerberechtlichen Gründen nicht mehr
verlängert werden. Die 2-malige Verlängerung ist ausgeschöpft, aus vergaberechtlichen Gründen dürfte man nicht verlängern.
- alte Anlage stößt an ihre Grenzen, man sollte diese Ausschreibung, wie sie geplant ist, durchführen
- Prüfung erfolgt, was günstiger ist, Kauf oder Leasing.
Herr Egert ist der Meinung, man sollte die Schonfrist des Anbieters nutzen und die Verlängerung für mindestens ein halbes Jahr vorbereiten. Er plädierte dafür, ab 01.01.2023 die neue Anlage einzusetzen.
Herr Maaß fragte, wie die ordnungsgemäße Umsetzung des Projektes erfolgt.
Herr Speer teilte mit, dass der Vertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten und der Option zur 2-maligen Verlängerung abgeschlossen wurde. Es besteht nun die Möglichkeit der Verlängerung. Diese sollte in dem Umfang genutzt werden, wie es der Fertigstellung des Vorhabens geschuldet ist.
Herr Heeg äußerte, dass die Zustimmung zur Auftragserteilung an die Firma VIC Consult beschlossen wurde. Er begrüßte es, den Vorschlag vernünftig anzugehen.
Herr Dittmann plädierte dafür, dass man es nicht in das nächste Jahr verschieben soll, sondern mit Beschluss der Haushaltssatzung ins Verfahren zu gehen.
Herr Urban fragte, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, das Netz nicht neu zu machen.
Herr Speer erklärte, dass die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, da die Hausverkabelung eine fest mit dem Gebäude verbundene Baumaßnahme ist. Das Grundübel ist, dass die alte Hausverkabelung irgendwann erneuert werden muss, jedoch unabhängig von diesem Vorhaben.
Herr Schulze teilte mit, dass die Erneuerung des Netzes zu gegebener Zeit kommen wird.
Herr Dittmann fragte, wieviel Mitarbeiter für den IT-Bereich tätig sind und was als Dienstleistung dazu erbracht wird.
Herr Speer: momentan 14 Mitarbeiter, 3 am Standort Bitterfeld, 4 am Standort Köthen. Zu den Dienstleistungen kann er momentan keine Auskunft geben. Alles was gemacht werden kann, wird selbst gemacht.
Frau Wohmann unterstütze die Aussage von Herrn Speer, dass das Amt 68 die Datenverkabelung für 2022 planen möchte. Man möchte frühestens in die Ausschreibung 2023 gehen. Die Neuverlegung des Datennetzes muss nebenbei zu den laufenden Jahren laufen. Man plant diese für die Gebäude Am Flugplatz und Zeppelinstraße.
Herr Dittmann fragte, ob es für den IT-Bereich eine Organisationsuntersuchung gibt. Man geht von 40 Computern auf 1 IT-Mitarbeiter aus.
Herr Speer teilte mit, dass für 50 Computer 1 IT-Mitarbeiter verantwortlich ist.
Herr Krüger ging davon aus, dass der Beginn der Ausschreibung nach Bestätigung der Haushaltssatzung erfolgt.
Herr Urban ging davon aus, dass ohne Kredit finanziert wird, nämlich durch Verschiebung der einzelnen Europamaßnahmen in das nächste Haushaltsjahr und die Verwendung der Kosten des Nettobetrags der BQP.
Herr Dittmann bezog sich auf die 17.000 EUR für die Befragung der Einwohner zur Gelben Tonne. Man sollte das Geld lieber in das Gutachten stecken, als das es für Portogebühren ausgegeben wird.
Herr Roi fragte, welchen Zweck das Gutachten haben soll. Ist es die Auswertung dieser Anfrage?
Frau Wohmann erklärte, dass das Geld für die Ausschreibe-Aktion verwendet wird. Ein zusätzliches Gutachten ist nicht notwendig, da geprüft werden muss, welche Abwägungsvereinbarungen abgeschlossen werden müssen.
Herr Lucas schlug zur Abstimmung des Haushaltes ein 2-stufiges Verfahren vor. In der 1. Stufe, dass über die Telefonanlage als solches im Jahr 2021 der Haushaltsansatz abgestimmt wird und als 2. Stufe der restliche Großteil durchzuführen wäre.
Über das Verfahren zur Telefonanlage wurde abgestimmt. Es wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.
Weiterhin wurde über die Finanzierung der Telefonanlage abgestimmt. Diese wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.
Weiterhin lag ein Änderungsantrag von Herrn Roi vor. Dieser wurde mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Die Vorlage 0264/2021 wurde mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.