Sitzung: 11.02.2021 Kreis- und Finanzausschuss
Vorlage: BV/0258/2020
Frau Mylius erklärte, dass sowohl zur Vorlage, als auch zum Änderungsantrag
von Herrn Egert und Herrn Sonnenberger eine Stellungnahme der Verwaltung
vorliegt.
Weiterhin
wurde ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion eingereicht.
Herr Egert bestätigte, dass die rot markierten Änderungen in
der Stellungnahme der Verwaltung genau diese sind, die man mit dem
Änderungsantrag ausdrücken wollte. Man wollte die Wahlfreiheit zu bestimmten
Bereichen der Stadt Südliches Anhalt und der Stadt Zörbig.
Herr Honsa fragte, ob der Bildungs- und Sportausschuss mit
eingebunden wurde. In einem der letzten Bildungs- und Sportausschüsse des
Landkreises in Gröbzig hatte sich der Ausschuss für die Unterstützung des
Standortes Gröbzig ausgesprochen. Darauf resultierte ein Beschluss, dass
Schüler aus dem Saalekreis am Standort Gröbzig beschult werden können.
Hat es
seitens des Landkreises ein Gespräch mit der Stadt Südliches Anhalt gegeben.
Sind die Auswirkungen überschaubar?
Frau Mylius erkärte, dass eine Beteiligung des Schulträgers
von Grundschulen nicht erforderlich ist, anders bei der
Schulentwicklungsplanung.
Herr Honsa meinte es hinsichtlich des Änderungsantrages.
Herr Egert erklärte, dass im Vorfeld nicht mit Herrn
Schneider gesprochen wurde.
Herr Dittmann beabsichtigte, die weitere Beschlussfassung in den
Blick zu nehmen. Wenn die Änderungsanträge der CDU-FDP und Freie Wähler
getragen werden und vom Schulverwaltungsamt nicht als gänzlich unlösbar
angesehen werden, muss es die konsequente Folge sein, dass man im Kreistag die
Schülerbeförderungssatzung behandeln wird. Wenn die Option eingeräumt wird,
haben dann auch die Eltern einen Anspruch auf Beförderung ihrer Kinder.
Herr Roi äußerte, dass man Wehlau und Lennewitz mit
dazunehmen sollte, um wenigstens eine Ortschaft zusammenzulassen. Die
AfD-Fraktion stellte den Antrag, für die Stadt Südliches Anhalt, was die
Sekundarschule angeht, die Wahlfreiheit vollständig zu machen. Bei den Orten
Schortewitz und Cösitz sollte auch der Ort Priesdorf mit dazu genommen werden.
Man will den Standort Gröbzig stärken.
Er plädierte für den Schulstandort in Zörbig, da in Köthen der Standort nicht
gefährdet ist.
Frau Mylius teilte mit, dass in der Sekundarschule
Rüsternbreite ein Rücklauf zu verzeichnen ist und es immer weniger Kinder gibt.
Die Schule ist nicht gefährdet. Bezüglich der Schülerbeförderung gibt es
seitens des Fachamtes keine Einschätzung.
Herr Egert folgte dem Vorschlag von Herrn Roi, die Orte
Schortewitz und Cösitz mit der Option zu versehen und den Schülern die
Möglichkeit zu geben, nach Gröbzig zu gehen. Er wäre der Letzte, der sagen
würde, man würde Priesdorf und Lennewitz dort rauslassen.
Herr Sonnenberger äußerte zur Schülerbeförderung, dass man zuerst
Fakten haben und es sich im Anschluss ansehen sollte.
Herr Roi fragte, wie viele Schüler aus der gesamten Stadt Zörbig nach Gröbzig und
nach Muldenstein gehen. Weiterhin fragte er, wie viele Schüler aus dem gesamten
Stadtgebiet Zörbig auf eine Gemeinschaftsschule gehen und wohin.
Herr Honsa fragte, worin sich eine Sekundarschule von einer
Gemeinschaftsschule unterscheidet. Dies wurde durch Frau Mylius erläutert.
Herr Schulze stellte den Antrag der AfD-Fraktion als
weitergehenden Antrag zur Abstimmung.
Die Änderung
zur Anlage 2 I wurde mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen und 5
Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, abgelehnt.
Die Änderung
zur Anlage 1 IX wurde mehrheitlich mit 4 Ja-Stimmen und 3
Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, bestätigt.
Der
Änderungsantrag von Herrn Egert umfasst die Ergänzungen von Herrn Roi, die
Ortschaften Lennewitz und Wehlau aufzunehmen. Es wird weiterhin ergänzt, dass
die Schüler aus dem Südlichen Anhalt weiterhin zur Sekundarschule Zörbig gehen
sollen.
Der Änderungsantrag
wurde mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme, bei 2
Enthaltungen, bestätigt.
Die geänderte
Vorlage 0258/2020 wurde mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen und 1
Gegenstimme, bei 2 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.