Sitzung: 04.03.2021 Kreis- und Finanzausschuss
Herr
Böddeker führte zur aktuellen Corona-Lage aus:
- Sieben-Tage-Inzidenzwert beträgt 70,7
- insgesamt Infizierte bisher 4.417 Personen, 114 sind an oder mit Corona
verstorben
- aktuell befinden sich 273 Personen in Isolierung
- Öffnungsstrategie: Lockdown bis 28.03.2021 verlängert, am 22.03.2021 neue
Beratung zwischen Bund und Ländern, neue Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt
wird in den nächsten Tagen veröffentlicht und gilt ab Montag, 08.03.2021
- der Inzidenzwert in Sachsen-Anhalt liegt bei 95, der bundesweite Inzidenzwert
liegt bei 64,7, somit gibt es Lockerungsmöglichkeiten
- Mutationsanalyse: es wird im Labor auf Mutation untersucht, wenn sich der
Verdacht ergibt; im MVZ-Labor werden verdachtsunabhängig 5 % der Proben auf
Mutationen untersucht
- aktuell 2 Amtshilfeanträge mit 16 Soldaten in 10 Einrichtungen für Abstriche,
diese werden verlängert
- im Vergabeausschuss wurde eine Person positiv getestet – da sich der
gesamte Ausschuss länger als 15 Minuten im geschlossenen Raum ohne Lüftung und
teilweise ohne Mund-Nasen-Schutz aufhielt, sind alle Personen als Kontaktperson
1 zu werten
Empfehlung: - FFP2 Maske ist zu tragen
-
alle 20 Minuten für 5 Minuten Lüften, dann wird man nicht als Kontaktperson 1
gewertet
- ein Hotspot eines Pizzalieferdienstes in Bitterfeld mit Außenstelle in Wolfen
(6 Infizierte und Vielzahl von Kontaktpersonen); Verdacht besteht, dass
Kontaktpersonen nicht wahrheitsgemäß gemeldet wurden
Herr
Tischmeier fragte, ob die positiv getestete Person eine
Mitarbeiterin der Verwaltung sei? Weiterhin fragte Herr Tischmeier, ob die Personen nicht in Quarantäne gekommen wären,
wenn alle eine Maske getragen hätten?
Herr Böddeker antwortete, dass es
sich um eine Mitarbeiterin der Verwaltung handelt.
Hätten alle Mitarbeiter und alle Mitglieder des Ausschusses eine FFP2 getragen
und es hätte regelmäßige Lüftungen gegeben, dann wäre eine Quarantäne nicht
nötig gewesen.
Herr Tischmeier fragte, ob sich das
nur auf FFP2 Masken oder auch auf die medizinischen Masken bezieht? Eine FFP2
Maske dürfte nur 70 Minuten am Stück getragen werden, dann müsste eine 30
minütige Tragepause erfolgen. Herr
Tischmeier bat um Prüfung, ob es eine Arbeitsschutzverordnung gibt, aus der
eindeutig hervor geht, dass nach 70 Minuten die FFP2 Maske abzusetzen ist.
Herr Böddeker antwortete, dass auch
die medizinische Maske schütz, ein besser Schutz für sich selbst und andere sei
aber die FFP2 Maske. Hinsichtlich der Arbeitsschutzverordnung wird eine Prüfung
erfolgen.
Herr Krüger gab folgende Informationen zum Stand
Impfzentrum:
- Das Impfzentrum in Wolfen
läuft sehr gut, am 05.03.2021 finden besondere Impfaktionen in der Gemeinde
Zörbig und Muldestausee statt (Lehrer, Erzieher, etc.), Samstag und Sonntag hat
das Impfzentrum geöffnet.
- Das Angebot von dezentralen
Impfungen vor Ort in den Gemeinden kann bereits ab dem 18.03.2021 umgesetzt
werden. Hier werden an jedem dieser Tage 108 Schutzimpfungen durchgeführt
(Personen über 80 Jahre).
- Am 15.03.2021 soll die
Nebenimpfstelle in Köthen in Betrieb genommen werden.
- Weitergehende Änderungen zur
Coronaschutzimpfverordnung ist u. a. die Schaffung der Möglichkeit der
Einbeziehung von Hausärzten in die Impfstrategie.
- Die Prüfung der gesetzlichen
Unfallkasse des Impfzentrums verlief erfolgreich.
Herr Schulze ergänzte, dass die Polizei zentral von den Polizeiärzten geimpft werden soll.
Herr Schulze nahm zum MZ-Artikel – Kreis verleiht
Impfstoff - vom 03.03.2021 wie folgt Stellung:
In der Wahrnehmung des Artikels werden viele Leser aus Sicht des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu völlig falschen Schlüssen kommen. Zudem wird
ein Bild suggeriert, welches nicht den Tatsachen entspricht. Der Landkreis
befürchtet, dass im Ergebnis eine Verunsicherung und Empörung entsteht und
behördliches Handeln in Misskredit gerät. Diesen Eindruck hinterließe der
Artikel, so Herr Schulze.
Zu den Fakten führte er aus, dass es richtig sei, dass der Landkreis auf
dringendem Ersuchen des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des
Landes Sachsen-Anhalt 50 Impfampullen des Impfstoffes AstraZeneca leihweise zur
Verfügung gestellt hat. Es werde davon ausgegangen, dass bereits in der
kommenden Woche die Rückgabe erfolgt. Insofern wird der Impfstoff in
Anhalt-Bitterfeld zum Einsatz kommen, es wird den Bürgerinnen und Bürgern kein
Impfstoff weggenommen.
Weiter erklärte Herr Schulze, dass dem Landkreis mit den derzeit zur
Verfügung stehenden Impfdosen des Impfstoffes AstraZeneca allen gegenwärtig
impfberechtigten Menschen unter 65 Jahren Impfangebote unterbreitet werden
können und werden. Gegenwärtig impfberechtigt sind aus dieser Personengruppe
u.a. das Personal von ambulanten Pflegediensten, Zahnarztpraxen, Arztpraxen
sowie Lehrerinnen und Lehrer aus Grund- und Förderschulen, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen und das Personal in Einrichtungen
der Eingliederungshilfe. Insofern erhalten alle Personen des jetzt berechtigten Personenkreises unter
65 Jahren ein Impfangebot bzw. haben es bereits erhalten. Die Umsetzung erfolgt
ab sofort durch zusätzliche Eintaktung der Termine in das Impfzentrum Wolfen,
auch an Wochenenden.
Herr Schulze stellte noch einmal klar, dass
gegenwärtig kein Impfberechtigter aus der Personengruppe unter 65 Jahre in
Anhalt-Bitterfeld aufgrund der Leihgabe irgendeinen Nachteil/keinen zeitlichen
Verzug hinsichtlich der Unterbereitung des Impfangebotes habe.
Weiterhin gab Herr Schulze folgende Informationen zum
Baubericht:
Hochbau
Im Bereich
Hochbau gibt es keine Aktualisierungen seit dem Kreistagsbericht vom 18.02.2021
Tiefbau
K 2050 OD Schierau
Der erste
Teilabschnitt außer den Gehwegen wurde bis zum 23.12.2020 fertiggestellt. Nach
der witterungsbedingten Unterbrechung wurde mit den Arbeiten am 01.03.2021
wieder angefangen.
K 2097 OD Wulfen
Baubeginn
erfolgte am 14.09.2020. Das Regenrückhaltebecken und die Regenwasserleitungen
sind im ersten Teilabschnitt (Marktstraße) eingebaut, sowie auch die
Trinkwasserleitung und die Elektroverkabelung. Die hydraulisch gebundene
Tragschicht ist in diesem Bereich ebenfalls eingebaut. Die Arbeiten liegen im Zeitplan. Nach der
witterungsbedingten Unterbrechung wurde mit den Arbeiten am 01.03.2021 wieder
angefangen.
K 2087 OD Mölz
Das
Vorhaben wurde im Dezember 2020 mit den Kabelverlegearbeiten begonnen. Seit dem
11.01.2021 sind die Straßen- und Kanalbauarbeiten in der Ausführung.
Alle
geplanten Maßnahmen für 2021 sind in der Vorbereitung und können zur
Ausschreibung nach der Haushaltsfreigabe veröffentlicht werden.
Herr Schulze
erklärte, dass beim Bürgerdialog im Rahmen der des Strukturwandels in Köthen
Ungereimtheiten aufgetaucht sind, insbesondere bzgl. des Termins zur
Fertigstellung der B6n.
Die B6n wird, wie geplant, fertig gestellt, planmäßig bis 2025. In Verzug
geraten ist die Verlängerung der B6n bis zur B184 (Anschluss Thurland). Hier
ist der Realisierungszeitraum zwischen 2028 und 2033 eingeplant. Die MZ hatte
hierüber bereits berichtet.
Weiterhin sei die Bundesanstalt Endlagerung auf der Suche nach einem Lager für
die Endlagerung von atomaren Abfällen. Seitens des Landkreises wurde heute –
gemeinsam mit den Bürgermeistern – in einer Telefonkonferenz darüber
gesprochen, dass im Landkreis Anhalt-Bitterfeld kein Atommüllendlager errichtet
werden soll.