Herr Böddeker führte zur aktuellen Corona-Lage aus:

- Sieben-Tage-Inzidenzwert beträgt 70,7
- insgesamt Infizierte bisher 4.417 Personen, 114 sind an oder mit Corona verstorben
- aktuell befinden sich 273 Personen in Isolierung
- Öffnungsstrategie: Lockdown bis 28.03.2021 verlängert, am 22.03.2021 neue Beratung zwischen Bund und Ländern, neue Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird in den nächsten Tagen veröffentlicht und gilt ab Montag, 08.03.2021
- der Inzidenzwert in Sachsen-Anhalt liegt bei 95, der bundesweite Inzidenzwert liegt bei 64,7, somit gibt es Lockerungsmöglichkeiten
- Mutationsanalyse: es wird im Labor auf Mutation untersucht, wenn sich der Verdacht ergibt; im MVZ-Labor werden verdachtsunabhängig 5 % der Proben auf Mutationen untersucht
- aktuell 2 Amtshilfeanträge mit 16 Soldaten in 10 Einrichtungen für Abstriche, diese werden verlängert

- im Vergabeausschuss wurde eine Person positiv getestet – da sich der gesamte Ausschuss länger als 15 Minuten im geschlossenen Raum ohne Lüftung und teilweise ohne Mund-Nasen-Schutz aufhielt, sind alle Personen als Kontaktperson 1 zu werten
         Empfehlung:     - FFP2 Maske ist zu tragen
                                         - alle 20 Minuten für 5 Minuten Lüften, dann wird man nicht als Kontaktperson 1 gewertet
- ein Hotspot eines Pizzalieferdienstes in Bitterfeld mit Außenstelle in Wolfen (6 Infizierte und Vielzahl von Kontaktpersonen); Verdacht besteht, dass Kontaktpersonen nicht wahrheitsgemäß gemeldet wurden


Herr Tischmeier fragte, ob die positiv getestete Person eine Mitarbeiterin der Verwaltung sei? Weiterhin fragte Herr Tischmeier, ob die Personen nicht in Quarantäne gekommen wären, wenn alle eine Maske getragen hätten?
Herr Böddeker antwortete, dass es sich um eine Mitarbeiterin der Verwaltung handelt.
Hätten alle Mitarbeiter und alle Mitglieder des Ausschusses eine FFP2 getragen und es hätte regelmäßige Lüftungen gegeben, dann wäre eine Quarantäne nicht nötig gewesen.
Herr Tischmeier fragte, ob sich das nur auf FFP2 Masken oder auch auf die medizinischen Masken bezieht? Eine FFP2 Maske dürfte nur 70 Minuten am Stück getragen werden, dann müsste eine 30 minütige Tragepause erfolgen. Herr Tischmeier bat um Prüfung, ob es eine Arbeitsschutzverordnung gibt, aus der eindeutig hervor geht, dass nach 70 Minuten die FFP2 Maske abzusetzen ist.
Herr Böddeker antwortete, dass auch die medizinische Maske schütz, ein besser Schutz für sich selbst und andere sei aber die FFP2 Maske. Hinsichtlich der Arbeitsschutzverordnung wird eine Prüfung erfolgen.

 

Herr Krüger gab folgende Informationen zum Stand Impfzentrum:

-       Das Impfzentrum in Wolfen läuft sehr gut, am 05.03.2021 finden besondere Impfaktionen in der Gemeinde Zörbig und Muldestausee statt (Lehrer, Erzieher, etc.), Samstag und Sonntag hat das Impfzentrum geöffnet.

-       Das Angebot von dezentralen Impfungen vor Ort in den Gemeinden kann bereits ab dem 18.03.2021 umgesetzt werden. Hier werden an jedem dieser Tage 108 Schutzimpfungen durchgeführt (Personen über 80 Jahre).

-       Am 15.03.2021 soll die Nebenimpfstelle in Köthen in Betrieb genommen werden.

-       Weitergehende Änderungen zur Coronaschutzimpfverordnung ist u. a. die Schaffung der Möglichkeit der Einbeziehung von Hausärzten in die Impfstrategie.

-       Die Prüfung der gesetzlichen Unfallkasse des Impfzentrums verlief erfolgreich.

 

Herr Schulze ergänzte, dass die Polizei zentral von den Polizeiärzten geimpft werden soll.

 

Herr Schulze nahm zum MZ-Artikel – Kreis verleiht Impfstoff - vom 03.03.2021 wie folgt Stellung:

In der Wahrnehmung des Artikels werden viele Leser aus Sicht des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu völlig falschen Schlüssen kommen. Zudem wird ein Bild suggeriert, welches nicht den Tatsachen entspricht. Der Landkreis befürchtet, dass im Ergebnis eine Verunsicherung und Empörung entsteht und behördliches Handeln in Misskredit gerät. Diesen Eindruck hinterließe der Artikel, so Herr Schulze.

Zu den Fakten führte er aus, dass es richtig sei, dass der Landkreis auf dringendem Ersuchen des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt 50 Impfampullen des Impfstoffes AstraZeneca leihweise zur Verfügung gestellt hat. Es werde davon ausgegangen, dass bereits in der kommenden Woche die Rückgabe erfolgt. Insofern wird der Impfstoff in Anhalt-Bitterfeld zum Einsatz kommen, es wird den Bürgerinnen und Bürgern kein Impfstoff weggenommen. 

Weiter erklärte Herr Schulze, dass dem Landkreis mit den derzeit zur Verfügung stehenden Impfdosen des Impfstoffes AstraZeneca allen gegenwärtig impfberechtigten Menschen unter 65 Jahren Impfangebote unterbreitet werden können und werden. Gegenwärtig impfberechtigt sind aus dieser Personengruppe u.a. das Personal von ambulanten Pflegediensten, Zahnarztpraxen, Arztpraxen sowie Lehrerinnen und Lehrer aus Grund- und Förderschulen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen und das Personal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Insofern erhalten alle Personen des jetzt berechtigten Personenkreises unter 65 Jahren ein Impfangebot bzw. haben es bereits erhalten. Die Umsetzung erfolgt ab sofort durch zusätzliche Eintaktung der Termine in das Impfzentrum Wolfen, auch an Wochenenden.

 

Herr Schulze stellte noch einmal klar, dass gegenwärtig kein Impfberechtigter aus der Personengruppe unter 65 Jahre in Anhalt-Bitterfeld aufgrund der Leihgabe irgendeinen Nachteil/keinen zeitlichen Verzug hinsichtlich der Unterbereitung des Impfangebotes habe.

 

Weiterhin gab Herr Schulze folgende Informationen zum Baubericht:

Hochbau

Im Bereich Hochbau gibt es keine Aktualisierungen seit dem Kreistagsbericht vom 18.02.2021

 

Tiefbau

 

K 2050 OD Schierau

Der erste Teilabschnitt außer den Gehwegen wurde bis zum 23.12.2020 fertiggestellt. Nach der witterungsbedingten Unterbrechung wurde mit den Arbeiten am 01.03.2021 wieder angefangen.

 

K 2097 OD Wulfen

Baubeginn erfolgte am 14.09.2020. Das Regenrückhaltebecken und die Regenwasserleitungen sind im ersten Teilabschnitt (Marktstraße) eingebaut, sowie auch die Trinkwasserleitung und die Elektroverkabelung. Die hydraulisch gebundene Tragschicht ist in diesem Bereich ebenfalls eingebaut.  Die Arbeiten liegen im Zeitplan. Nach der witterungsbedingten Unterbrechung wurde mit den Arbeiten am 01.03.2021 wieder angefangen.

 

K 2087 OD Mölz

Das Vorhaben wurde im Dezember 2020 mit den Kabelverlegearbeiten begonnen. Seit dem 11.01.2021 sind die Straßen- und Kanalbauarbeiten in der Ausführung.

Alle geplanten Maßnahmen für 2021 sind in der Vorbereitung und können zur Ausschreibung nach der Haushaltsfreigabe veröffentlicht werden.

 

Herr Schulze erklärte, dass beim Bürgerdialog im Rahmen der des Strukturwandels in Köthen Ungereimtheiten aufgetaucht sind, insbesondere bzgl. des Termins zur Fertigstellung der B6n.
Die B6n wird, wie geplant, fertig gestellt, planmäßig bis 2025. In Verzug geraten ist die Verlängerung der B6n bis zur B184 (Anschluss Thurland). Hier ist der Realisierungszeitraum zwischen 2028 und 2033 eingeplant. Die MZ hatte hierüber bereits berichtet.
Weiterhin sei die Bundesanstalt Endlagerung auf der Suche nach einem Lager für die Endlagerung von atomaren Abfällen. Seitens des Landkreises wurde heute – gemeinsam mit den Bürgermeistern – in einer Telefonkonferenz darüber gesprochen, dass im Landkreis Anhalt-Bitterfeld kein Atommüllendlager errichtet werden soll.