Frau Treffkorn informierte die Ausschussmitglieder über Folgendes:

 

1.     Fördermittelgewährung nach IKT-Richtlinie

 

Im Ausschuss für Bildung und Sport am 02.09.2020 hatte die Verwaltung darüber informiert, dass es aufgrund einer Mitteilung des Ministeriums für Bildung des LSA erneut möglich ist, Anträge gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu stellen.

 

Da gute Voraussetzungen vorgelegen haben, um in das Bewertungsverfahren aufgenommen zu werden, wurden für folgende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Fördermittelanträge gestellt:

 

-          GmS „J. F. Walkhoff“, OT Gröbzig, Hallesche Str. 72, 06388 Südliches Anhalt,

-           FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule, Lelitzer Str. 27a, 06366 Köthen (Anhalt),

-          GmS Muldenstein, OT Muldenstein, Burgkemnitzer Str. 28, 06774 Muldestausee.

 

Mit Schreiben vom 18.11.2020 erhielt der LK Anhalt-Bitterfeld für die o. g. Schulen die entsprechenden Zuwendungsbescheide. Im Tagesordnungspunkt 8 werden diesbezüglich weiterführende Ausführungen gemacht.

Es handelt sich hierbei um eine Anteilfinanzierung zur Projektförderung. Die Zuwendung beträgt
75 %, d. h., 25 v. H. sind durch Eigenmittel aufzubringen.

Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2021 eingestellt worden.

 

2.     VO zur SEPl 2022 und die Aufnahme von Schülern und die Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPl-VO 2022)

 

Im GVBl. LSA Nr. 36/2020, ausgegeben am 27.10.2020, wurde die o. g. VO veröffentlicht und ist damit In-Kraft-getreten. Gleichzeitig ist die VO zur SEPl 2014 vom 15.05.2013, zuletzt geändert durch VO vom 11.05.2020, außer Kraft getreten.

 

Die Träger der SEPl haben die Schulentwicklungspläne für

 

-          die allgemeinbildenden Schulen gemäß § 3 Abs.2 Nr. 1 SchulG LSA erstmalig für den Planungszeitraum des SJ 2022/2023 bis 2026/2027 und

-          für die berufsbildenden Schulen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 des SchulG LSA erstmalig für den Planungszeitraum der SJ 2023/2024 bis 2027/2028

 

nach dieser Verordnung aufzustellen.

 

Die gemäß der VO zur SEPl 2014 aufgestellten und gemäß § 22 Abs. 4 S. 1 des SchulG LSA genehmigten Schulentwicklungspläne, die am 01. August 2020 gültig waren, gelten bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 fort.

 

Die VO zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen vom
19. März 2014, zuletzt geändert durch VO vom 06. Februar 2019, wurde aufgehoben (GVBl. LSA Nr. 36/2020, S.606).

 

Hinsichtlich der Aufstellung der Schulentwicklungspläne hat das Ministerium für Bildung des LSA zusammen mit dem Landesschulamt das Bildungsmanagementsystem-Schulentwicklungsplanung entwickelt.

Mit diesem standardisierten Vorgehen im Land Sachsen-Anhalt soll für alle am Prozess der Schulentwicklungsplanung Beteiligten die Nutzung einer einheitlichen Datenbasis in Abhängigkeit der jeweiligen Zuständigkeit möglich werden.

Auch der Genehmigungsprozess durch das Landesschulamt wird innerhalb des Bildungsmanagementsystems erfolgen.

 

Grundsätzlich spricht nichts gegen die Einführung und Nutzung des Bildungsmanagementsystems. Es wäre jedoch wünschenswert gewesen, das System zu einem früheren Zeitpunkt einzuführen, um den Schulträgern und den Planungsträgern eine entsprechende Vorlaufzeit zu verschaffen, um sich mit dem System zu befassen und dieses zu erproben. 

Erst am 08.03.2021 haben die Landkreise und Kommunen die neuen Datenblätter erhalten.

 

Die Verwaltung wird in der nächsten Ausschusssitzung voraussichtlich am 22.06.2021 ausführlich zu dieser Thematik berichten.

 

3.     Erprobung des Bildungsgangs (BG) „Einjährige BFS Sozialpflege“ an den BbS Anhalt-
Bitterfeld

 

Den Berufsbildenden Schulen Anhalt-Bitterfeld wurde die Möglichkeit eingeräumt, sich im SJ 2021/ 2022 an der Erprobung des BG „Einjährige BFS Sozialpflege“ zu beteiligen.

Zielsetzung dieses Bildungsgangs ist der Erwerb eines Realschulabschlusses. Gleichzeitig dient der Bildungsgang zur Erfüllung der Schulpflicht.

 

Die Berufsbildenden Schulen Anhalt-Bitterfeld haben ihr Interesse hinsichtlich der Teilnahme an der Erprobung des genannten BG gegenüber dem Ministerium für Bildung des LSA bekundet.

Da an den BbS Anhalt-Bitterfeld die zweijährige Berufsfachschule (BFS) Sozialpflege bereits als genehmigter Bildungsgang vorgehalten wird, sind die sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Erprobung des BG „Einjährige BFS Sozialpflege“ gegeben.

 

4.     Elektronische Übermittlung von Prüfungsaufgaben für den mittleren Abschluss und das Abitur

 

Mit Schreiben vom 01.12.2020 wurden den Schulleitern sowie den Schulträgern mitgeteilt, dass mit dem Abitur 2021 die Abiturprüfungen nicht mehr als Druckexemplare bereitgestellt werden, sondern die Schulen müssen diese nach Aufforderung herunterladen, entschlüsseln und mittels USB-Sticks auf Druckern in der Schule ausdrucken. Neben den Abituraufgaben betrifft dies auch die Prüfungsaufgaben für den mittleren Schulabschluss.

 

Zur Umsetzung dieses Vorhabens wird durch das Land Sachsen-Anhalt jede betroffene Schule mit der entsprechenden Kopier-/Drucktechnik ausgestattet.

Wobei das Eigentum an den Druckern auf die Schulträger übertragen werden soll.

Für das Jahr 2021 wird es einmalig eine schülerzahlbezogene Pauschale aus Haushaltsmitteln des Landesschulamtes für Papier, Toner etc. für die Schulträger geben. Die Kosten für Wartung und ggf. Reparatur der Drucker sowie die Kosten der Verbrauchsmaterialien außerhalb des Prüfungszeit-raumes 2021 und insgesamt ab dem Jahr 2022 sind von den Schulträgern zu übernehmen.

 

Mit Stand 10. KW hatten die Sekundarschulen im Bereich Bitterfeld-Wolfen die Drucktechnik bereits erhalten. Mit der Auslieferung an die Sekundarschulen im Bereich Köthen (Anhalt) und Zerbst/Anhalt wurde begonnen.

 

5.     Digitale Endgeräte für Lehrkräfte

 

Mit Schreiben vom 18.02.2021 informierte das Ministerium für Bildung des LSA darüber, dass nunmehr auch alle Lehrkräfte an den Schulen in Sachsen-Anhalt mit schulgebundenen mobilen Endgeräten ausgestattet werden sollen.

Die Abwicklung des Programms wird durch das Ministerium für Bildung des LSA vorgenommen.

Den Lehrkräften jeder Schule wird die Möglichkeit geboten, aus einer Zusammenstellung von digitalen Endgeräten die Geräte auszuwählen, mit denen sie zukünftig arbeiten werden.

 

Im Anschluss an die Berichterstattung von Frau Treffkorn fragte u. a. Herr Loth nach, wie viele Schüler(innen) über das Sofortausstattungsprogramm der Bundesregierung zur Ausstattung von digitalen Endgeräten aufgenommen wurden, und ob Eltern für ihre Kinder auch bei der KOMBA digitale Endgeräte beantragen können?

 

Frau Treffkorn teilte mit, dass 1.124 digitale Endgeräte an die Schulen ausgeliefert wurden. Diese Anzahl ist nicht ausreichend, um allen Schülern(innen) aus sozialbenachteiligten Familien ein digitales Endgerät aus dem Sofortausstattungsprogramm zur Verfügung zu stellen.

Eltern mit geringem Einkommen können daher auch einen Antrag auf finanzielle Unterstützung, z. B. für einen Laptop etc., bei der KomBA-ABI stellen.

 

Unter anderem wollte Herr Heeg hinsichtlich der SEPl-VO wissen, ob bereits Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schulen gemacht werden können.

 

Frau Treffkorn äußerte, dass vor kurzem erst die Unterlagen eingegangen sind und nach Sichtung der Unterlagen festgestellt wurde, dass Daten aus Sicht der Verwaltung fehlen bzw. noch nachträglich erhoben werden müssten. Auf weiterführende Aussagen zu dieser Thematik in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 22.06.2021 wurde insoweit verwiesen.

 

Weitere Fragen von den Ausschussmitgliedern wurden beantwortet.

 

Herr Gatter übergab im Anschluss das Wort an Herrn Haferkorn.

 

Herr Haferkorn teilte Folgendes mit:

 

Seit 2016 setzt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Anhalt-Bitterfeld – KOMBA das Projekt Jugendberufsagentur Anhalt-Bitterfeld mit ESF- und Landesmitteln um. Die Umsetzung des Projektes findet in allen Landkreisen und kreisfreien Städten statt. Hierzu wurde in der Vergangenheit regelmäßig berichtet.

Eine kurze Zusammenfassung zum aktuellen Situationsstand ist den Abgeordneten mit der Tagesordnung zugegangen.

 

Entsprechend der Förderung des Landes Sachsen-Anhalt ist es verpflichtend, dass mit Ablauf der

Förderung, ein Verstetigungskonzept vorliegt, um den Anschluss des Projektes zu garantieren, d. h., ab dem 01.07.2022. Das Verstetigungskonzept liegt den Mitgliedern des Ausschusses ebenfalls vor.

 

Dabei geht es im Wesentlichen um die Fortführung der Aufgaben der Jugendberufsagentur mittels einer gemeinsamen Finanzierung durch die drei Bündnispartner, d. h., jeder Partner (Agentur für Arbeit, KOMBA und Landkreis) stellen jeweils zu 1/3 die Finanzierung sicher. Konkret wird die Finanzierung einer Personalstelle im Landkreis, die Fortführung der zukünftigen Anlaufstelle in Zerbst und die digitalen Angebote in Form einer Homepage benannt.

Angelegt ist die Fortführung der Projektinhalte auf 36 Monate. Nach voraussichtlich 18 Monate wird eine Zwischenanalyse erarbeitet, um anschließend über die Weiterführung der Inhalte entscheiden zu können.

Das Konzept wird auch im Jugendhilfeausschuss am 07.04.2021 und in den Institutionen der Agentur für Arbeit und der KOMBA vorgestellt.

 

Es wurde um Rückmeldung bis 13.04.2021 gebeten. Da das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, können ihre Anmerkungen/Anregungen noch bis 31.03.2021 aufgenommen werden. 

 

Herr Loth bat um Auskunft hinsichtlich der damaligen und jetzt geplanten Personalstellen für das Projekt.

 

Herr Haferkorn teilte mit, dass zum Projektstart insgesamt drei Personalstellen, davon eine Assistenzstelle, gefördert wurden. Inzwischen sind es aktuell zwei Personalstellen und aufgrund der Aufgabenstellungen soll dies auf eine Personalstelle reduziert werden. Der grundlegende Mehrbedarf zu Beginn des Projektes bestand im Aufbau aller notwendigen Strukturen. Diese sind mittlerweile verstetigt.

 

Des Weiteren hinterfragte Herr Loth, ob die Qualität auch unter den Corona-Bedingungen erhalten bleibt.

 

Herr Haferkorn versicherte den Ausschussmitgliedern, dass die Qualität weiter hochgehalten wird. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Agentur für Arbeit sowie die KOMBA arbeiten daran, dass Einzelgespräche über Video-, Telefonberatungen oder im Büro mit Sichtschutz etc. stattfinden können. Zum Teil ist dies bereits gewährleistet.

 

Herr Wesenberg äußerte sich bestürzt über die hohen Vertragslösungsquoten im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, dem schloss sich Herr Gatter an und hinterfragte, ob es dazu Analysen gäbe.

 

Herr Haferkorn informierte über den Zusammenhang der Vertragslösungsquoten im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und schlug den Mitgliedern des Ausschusses vor, einen Kurzbericht über die Gründe sowie Zahlen/Entwicklung für die Auflösung von Ausbildungsverträgen mit an der Niederschrift zukommen zu lassen (vgl. Anlagen 1 und 2). Dem stimmten die Ausschussmitglieder zu.

 

Herr Wesenberg erfragte wie die konkrete Ausgestaltung der Jugendberufsagentur in Zerbst aussehen wird.

 

Herr Haferkorn teilte den Ausschussmitgliedern mit, dass die Beratungsstelle am 15.07.2021 eröffnet wird. Dabei werden die Räume der Kooperationspartner in der Fritz-Brandt-Straße 16 und am Fischmarkt genutzt.

Herr Wesenberg begrüßte die Entscheidung für Zerbst.

 

Weitere Fragen der Ausschussmitglieder wurden von der Herrn Haferkorn beantwortet.