Sitzung: 16.03.2021 Bildungs- und Sportausschuss
Frau
Treffkorn informierte die
Ausschussmitglieder über Folgendes:
1.
Fördermittelgewährung
nach IKT-Richtlinie
Im Ausschuss für Bildung und Sport
am 02.09.2020 hatte die Verwaltung darüber informiert, dass es aufgrund einer
Mitteilung des Ministeriums für Bildung des LSA erneut möglich ist, Anträge
gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu stellen.
Da gute Voraussetzungen vorgelegen
haben, um in das Bewertungsverfahren aufgenommen zu werden, wurden für folgende
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Fördermittelanträge
gestellt:
-
GmS
„J. F. Walkhoff“, OT Gröbzig, Hallesche Str. 72, 06388 Südliches Anhalt,
-
FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule, Lelitzer
Str. 27a, 06366 Köthen (Anhalt),
-
GmS
Muldenstein, OT Muldenstein, Burgkemnitzer Str. 28, 06774 Muldestausee.
Mit Schreiben vom 18.11.2020
erhielt der LK Anhalt-Bitterfeld für die o. g. Schulen die entsprechenden
Zuwendungsbescheide. Im Tagesordnungspunkt 8 werden diesbezüglich
weiterführende Ausführungen gemacht.
Es handelt sich hierbei um eine
Anteilfinanzierung zur Projektförderung. Die Zuwendung beträgt
75 %, d. h., 25 v. H. sind durch Eigenmittel aufzubringen.
Die entsprechenden finanziellen
Mittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2021 eingestellt worden.
2.
VO
zur SEPl 2022 und die Aufnahme von Schülern und die Bildung von Anfangsklassen
an allgemeinbildenden Schulen (SEPl-VO 2022)
Im GVBl. LSA Nr. 36/2020,
ausgegeben am 27.10.2020, wurde die o. g. VO veröffentlicht und ist damit
In-Kraft-getreten. Gleichzeitig ist die VO zur SEPl 2014 vom 15.05.2013, zuletzt
geändert durch VO vom 11.05.2020, außer Kraft getreten.
Die Träger der SEPl haben die
Schulentwicklungspläne für
-
die
allgemeinbildenden Schulen gemäß § 3 Abs.2 Nr. 1 SchulG LSA erstmalig für den
Planungszeitraum des SJ 2022/2023 bis 2026/2027 und
-
für
die berufsbildenden Schulen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 des SchulG LSA erstmalig für
den Planungszeitraum der SJ 2023/2024 bis 2027/2028
nach dieser Verordnung
aufzustellen.
Die gemäß der VO zur SEPl 2014
aufgestellten und gemäß § 22 Abs. 4 S. 1 des SchulG LSA genehmigten
Schulentwicklungspläne, die am 01. August 2020 gültig waren, gelten bis zum
Ablauf des 31. Juli 2022 fort.
Die VO zur Bildung von
Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen vom
19. März 2014, zuletzt geändert durch VO vom 06. Februar 2019, wurde aufgehoben
(GVBl. LSA Nr. 36/2020, S.606).
Hinsichtlich der Aufstellung der
Schulentwicklungspläne hat das Ministerium für Bildung des LSA zusammen mit dem
Landesschulamt das Bildungsmanagementsystem-Schulentwicklungsplanung
entwickelt.
Mit diesem standardisierten
Vorgehen im Land Sachsen-Anhalt soll für alle am Prozess der
Schulentwicklungsplanung Beteiligten die Nutzung einer einheitlichen Datenbasis
in Abhängigkeit der jeweiligen Zuständigkeit möglich werden.
Auch der Genehmigungsprozess durch
das Landesschulamt wird innerhalb des Bildungsmanagementsystems erfolgen.
Grundsätzlich spricht nichts gegen
die Einführung und Nutzung des Bildungsmanagementsystems. Es wäre jedoch
wünschenswert gewesen, das System zu einem früheren Zeitpunkt einzuführen, um
den Schulträgern und den Planungsträgern eine entsprechende Vorlaufzeit zu
verschaffen, um sich mit dem System zu befassen und dieses zu erproben.
Erst am 08.03.2021 haben die
Landkreise und Kommunen die neuen Datenblätter erhalten.
Die Verwaltung wird in der
nächsten Ausschusssitzung voraussichtlich am 22.06.2021 ausführlich zu dieser
Thematik berichten.
3.
Erprobung
des Bildungsgangs (BG) „Einjährige BFS Sozialpflege“ an den BbS Anhalt-
Bitterfeld
Den Berufsbildenden Schulen
Anhalt-Bitterfeld wurde die Möglichkeit eingeräumt, sich im SJ 2021/ 2022 an
der Erprobung des BG „Einjährige BFS Sozialpflege“ zu beteiligen.
Zielsetzung dieses Bildungsgangs
ist der Erwerb eines Realschulabschlusses. Gleichzeitig dient der Bildungsgang
zur Erfüllung der Schulpflicht.
Die Berufsbildenden Schulen
Anhalt-Bitterfeld haben ihr Interesse hinsichtlich der Teilnahme an der
Erprobung des genannten BG gegenüber dem Ministerium für Bildung des LSA
bekundet.
Da an den BbS Anhalt-Bitterfeld
die zweijährige Berufsfachschule (BFS) Sozialpflege bereits als genehmigter
Bildungsgang vorgehalten wird, sind die sächlichen und personellen
Voraussetzungen für die Erprobung des BG „Einjährige BFS Sozialpflege“ gegeben.
4.
Elektronische
Übermittlung von Prüfungsaufgaben für den mittleren Abschluss und das Abitur
Mit Schreiben vom 01.12.2020
wurden den Schulleitern sowie den Schulträgern mitgeteilt, dass mit dem Abitur
2021 die Abiturprüfungen nicht mehr als Druckexemplare bereitgestellt werden,
sondern die Schulen müssen diese nach Aufforderung herunterladen, entschlüsseln
und mittels USB-Sticks auf Druckern in der Schule ausdrucken. Neben den
Abituraufgaben betrifft dies auch die Prüfungsaufgaben für den mittleren
Schulabschluss.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens
wird durch das Land Sachsen-Anhalt jede betroffene Schule mit der
entsprechenden Kopier-/Drucktechnik ausgestattet.
Wobei das Eigentum an den Druckern
auf die Schulträger übertragen werden soll.
Für das Jahr 2021 wird es einmalig
eine schülerzahlbezogene Pauschale aus Haushaltsmitteln des Landesschulamtes
für Papier, Toner etc. für die Schulträger geben. Die Kosten für Wartung und
ggf. Reparatur der Drucker sowie die Kosten der Verbrauchsmaterialien außerhalb
des Prüfungszeit-raumes 2021 und insgesamt ab dem Jahr 2022 sind von den
Schulträgern zu übernehmen.
Mit Stand 10. KW hatten die
Sekundarschulen im Bereich Bitterfeld-Wolfen die Drucktechnik bereits erhalten.
Mit der Auslieferung an die Sekundarschulen im Bereich Köthen (Anhalt) und
Zerbst/Anhalt wurde begonnen.
5.
Digitale
Endgeräte für Lehrkräfte
Mit Schreiben vom 18.02.2021
informierte das Ministerium für Bildung des LSA darüber, dass nunmehr auch alle
Lehrkräfte an den Schulen in Sachsen-Anhalt mit schulgebundenen mobilen
Endgeräten ausgestattet werden sollen.
Die Abwicklung des Programms wird
durch das Ministerium für Bildung des LSA vorgenommen.
Den Lehrkräften jeder Schule wird
die Möglichkeit geboten, aus einer Zusammenstellung von digitalen Endgeräten die
Geräte auszuwählen, mit denen sie zukünftig arbeiten werden.
Im Anschluss an die
Berichterstattung von Frau Treffkorn fragte u. a. Herr Loth nach,
wie viele Schüler(innen) über das Sofortausstattungsprogramm der
Bundesregierung zur Ausstattung von digitalen Endgeräten aufgenommen wurden,
und ob Eltern für ihre Kinder auch bei der KOMBA digitale Endgeräte beantragen
können?
Frau Treffkorn teilte mit, dass
1.124 digitale Endgeräte an die Schulen ausgeliefert wurden. Diese Anzahl ist
nicht ausreichend, um allen Schülern(innen) aus sozialbenachteiligten Familien
ein digitales Endgerät aus dem Sofortausstattungsprogramm zur Verfügung zu
stellen.
Eltern mit geringem
Einkommen können daher auch einen Antrag auf finanzielle Unterstützung, z. B.
für einen Laptop etc., bei der KomBA-ABI stellen.
Unter anderem wollte Herr
Heeg hinsichtlich der SEPl-VO wissen, ob bereits Aussagen zu den
Auswirkungen auf die Schulen gemacht werden können.
Frau Treffkorn äußerte, dass vor
kurzem erst die Unterlagen eingegangen sind und nach Sichtung der Unterlagen
festgestellt wurde, dass Daten aus Sicht der Verwaltung fehlen bzw. noch
nachträglich erhoben werden müssten. Auf weiterführende Aussagen zu dieser
Thematik in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 22.06.2021
wurde insoweit verwiesen.
Weitere Fragen von den
Ausschussmitgliedern wurden beantwortet.
Herr Gatter übergab im Anschluss
das Wort an Herrn Haferkorn.
Herr Haferkorn teilte Folgendes mit:
Seit 2016 setzt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Kooperation mit
der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Anhalt-Bitterfeld – KOMBA das Projekt
Jugendberufsagentur Anhalt-Bitterfeld mit ESF- und Landesmitteln um. Die
Umsetzung des Projektes findet in allen Landkreisen und kreisfreien Städten
statt. Hierzu wurde in der Vergangenheit regelmäßig berichtet.
Eine kurze Zusammenfassung zum aktuellen Situationsstand ist den
Abgeordneten mit der Tagesordnung zugegangen.
Entsprechend der Förderung des Landes Sachsen-Anhalt ist es
verpflichtend, dass mit Ablauf der
Förderung, ein Verstetigungskonzept vorliegt, um den Anschluss des
Projektes zu garantieren, d. h., ab dem 01.07.2022. Das Verstetigungskonzept
liegt den Mitgliedern des Ausschusses ebenfalls vor.
Dabei geht es im Wesentlichen um die Fortführung der Aufgaben der
Jugendberufsagentur mittels einer gemeinsamen Finanzierung durch die drei
Bündnispartner, d. h., jeder Partner (Agentur für Arbeit, KOMBA und Landkreis)
stellen jeweils zu 1/3 die Finanzierung sicher. Konkret
wird die Finanzierung einer Personalstelle im Landkreis, die Fortführung der
zukünftigen Anlaufstelle in Zerbst und die digitalen Angebote in Form einer
Homepage benannt.
Angelegt ist die Fortführung der Projektinhalte auf 36 Monate.
Nach voraussichtlich 18 Monate wird eine Zwischenanalyse erarbeitet, um
anschließend über die Weiterführung der Inhalte entscheiden zu können.
Das Konzept wird auch im Jugendhilfeausschuss am 07.04.2021 und in
den Institutionen der Agentur für Arbeit und der KOMBA vorgestellt.
Es wurde um Rückmeldung bis 13.04.2021 gebeten. Da das Verfahren
aber noch nicht abgeschlossen ist, können ihre Anmerkungen/Anregungen noch bis
31.03.2021 aufgenommen werden.
Herr Loth bat um Auskunft hinsichtlich der damaligen und jetzt geplanten
Personalstellen für das Projekt.
Herr Haferkorn teilte mit, dass zum Projektstart insgesamt drei Personalstellen,
davon eine Assistenzstelle, gefördert wurden. Inzwischen sind es aktuell zwei
Personalstellen und aufgrund der Aufgabenstellungen soll dies auf eine
Personalstelle reduziert werden. Der grundlegende Mehrbedarf zu Beginn des
Projektes bestand im Aufbau aller notwendigen Strukturen. Diese sind
mittlerweile verstetigt.
Des Weiteren
hinterfragte Herr Loth, ob die Qualität auch unter den
Corona-Bedingungen erhalten bleibt.
Herr Haferkorn versicherte den Ausschussmitgliedern, dass die Qualität weiter
hochgehalten wird. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Agentur für Arbeit
sowie die KOMBA arbeiten daran, dass Einzelgespräche über Video-,
Telefonberatungen oder im Büro mit Sichtschutz etc. stattfinden können. Zum
Teil ist dies bereits gewährleistet.
Herr Wesenberg äußerte sich bestürzt über die hohen Vertragslösungsquoten im
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, dem schloss sich Herr Gatter an und
hinterfragte, ob es dazu Analysen gäbe.
Herr Haferkorn informierte über den Zusammenhang der Vertragslösungsquoten im
Landkreis Anhalt-Bitterfeld und schlug den Mitgliedern des Ausschusses vor,
einen Kurzbericht über die Gründe sowie Zahlen/Entwicklung für die Auflösung
von Ausbildungsverträgen mit an der Niederschrift zukommen zu lassen (vgl.
Anlagen 1 und 2). Dem stimmten die Ausschussmitglieder zu.
Herr Wesenberg erfragte wie die konkrete Ausgestaltung der Jugendberufsagentur
in Zerbst aussehen wird.
Herr Haferkorn teilte den Ausschussmitgliedern mit, dass die Beratungsstelle am
15.07.2021 eröffnet wird. Dabei werden die Räume der Kooperationspartner in der
Fritz-Brandt-Straße 16 und am Fischmarkt genutzt.
Herr Wesenberg
begrüßte die Entscheidung für Zerbst.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder wurden von der Herrn
Haferkorn beantwortet.