Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 4

Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wählt auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 i.V.m. § 7 Abs. 4 Satz 1 der Satzung der Bürgerstiftung der Kreissparkasse Köthen (nachfolgend Bürgerstiftung) vier weitere Mitglieder des Kuratoriums der Bürgerstiftung.

 


Herr Wolpert stellte fest, dass heute 4 weitere Mitglieder für das Kuratorium der Bürgerstiftung zu wählen sind. Das Vorschlagsrecht lag bei den Fraktionen.

Er wies auf folgenden rechtlichen Umstand hin, dem auch gefolgt werden sollte:

§ 56 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz schreibt vor, das Wahlen nur dann nötig sind, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese Wahl ist in der Satzung der Stiftung vorge-schrieben. Die Satzung der Stiftung ist schwerlich als Gesetz auszulegen, auch wenn der Landkreis Köthen sich damit vielleicht einmal selbst binden wollte. Man kann es also so auslegen, dass die Satzung und die dort vorgesehene Wahl der Kuratoriumsmitglieder, die aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse zu wählen sind, bindend ist. Eine Stiftung kann aber den Kreistag nicht binden, dass er wählen muss. Es wurde daher vorgeschlagen, auch wenn in der Satzung deklaratorisch Wahlen steht, heute allerdings nur eine Abstimmung durchgeführt wird.

Man ist nach Kommunalverfassungsgesetz nicht angehalten, eine Wahl durchzuführen.

Zu dieser Verfahrensweise gab es keine Anfragen.

Herr Seydewitz bezog sich auf die Sachdarstellung. Es wurde aufgeführt, dass diese 4 weiteren Mitglieder sachkundige und engagierte Einwohner in den Bereichen der Jugendarbeit, in Kulturfragen, Fragen des gesellschaftlichen Lebens oder im Umweltschutz sind.

Er erklärte, dass er die Aufgabengebiete bzw. Hobbys der genannten Mitglieder noch nicht kennt und bat darum, dass dargelegt wird, in welcher Hinsicht die vorgeschlagen Personen sachkundig auf diesen Gebieten sind.

Herr Wolpert verwies darauf, dass zwischen den Vorschlägen ein „oder“ steht. Das heißt, es muss nur eine dieser Bedingungen erfüllt sein. Da diese Mitglieder durch die Fraktionen geprüft wurden, kann davon ausgegangen werden, dass diese Prüfung auch unser Vertrauen genießen.

Insoweit hielt er es nicht für notwendig, die Personen jetzt öffentlich zu charakterisieren, inwieweit deren Engagement ausreichend ist, um sich hier zur Wahl zu stellen.

Des Weiteren bat er darum, dass von Beifallsbekundungen im Publikum Abstand genommen wird.

Herr Seydewitz präzisierte seine Frage dahingehend, dass nicht dargelegt werden soll, in welchen Teilen sie aktiv tätig sind, sondern in welchen sie speziell für den Kreistag im Kuratorium arbeiten wollen.

Herr Wolpert schlug vor, dass die Fraktionsvorsitzenden begründen, warum sie diese Person vorgeschlagen haben.

Herr Northoff stellte fest, dass er eigentlich davon ausgegangen ist, dass die Kreistagsmitglieder auch Zeitung lesen, denn dann wüsten sie, dass Herr Hemmerling bisher schon Mitglied des Jugendhilfeausschusses war, auf Vorschlag der Katholischen Pfarrei Köthen, die auch selbst Jugendarbeit betreibt.

Er selber war stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und ist Mitglied der katholischen Kirchengemeinde Köthen. Hier wird auch Jugend- und Sozialarbeit betrieben.

Frau Kutz informierte, dass Herr Bresch Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass er über genügend Sachkunde verfügt und er ist Vorsitzender eines Sportvereins. 

Herr Wolpert stellte fest, dass man davon ausgehen kann, dass Herr Hansjochen Müller als Bürgermeister der Stadt Aken ein Engagement am gesellschaftlichen Leben hat.

Herr Dittmann ergänzte, zumindest, wenn man 25 Jahre dieses Amt begleitet und regelmäßig mit einem entsprechenden Votum der Akener Bürger versehen wird.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.