Sitzung: 19.02.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 4
Vorlage: BV/0134/2015
Der Kreistag des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld wählt auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 des
Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 i.V.m. §
7 Abs. 4 Satz 1 der Satzung der Bürgerstiftung der Kreissparkasse Köthen
(nachfolgend Bürgerstiftung) vier weitere Mitglieder des Kuratoriums der
Bürgerstiftung.
Herr Wolpert stellte fest, dass heute 4 weitere
Mitglieder für das Kuratorium der Bürgerstiftung zu wählen sind. Das
Vorschlagsrecht lag bei den Fraktionen.
Er wies auf
folgenden rechtlichen Umstand hin, dem auch gefolgt werden sollte:
§ 56 Abs. 3
Kommunalverfassungsgesetz schreibt vor, das Wahlen nur dann nötig sind, wenn
diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese Wahl ist in der Satzung der
Stiftung vorge-schrieben. Die Satzung der Stiftung ist schwerlich als Gesetz
auszulegen, auch wenn der Landkreis Köthen sich damit vielleicht einmal selbst
binden wollte. Man kann es also so auslegen, dass die Satzung und die dort
vorgesehene Wahl der Kuratoriumsmitglieder, die aus dem Verwaltungsrat der
Sparkasse zu wählen sind, bindend ist. Eine Stiftung kann aber den Kreistag
nicht binden, dass er wählen muss. Es wurde daher vorgeschlagen, auch wenn in
der Satzung deklaratorisch Wahlen steht, heute allerdings nur eine Abstimmung
durchgeführt wird.
Man ist nach
Kommunalverfassungsgesetz nicht angehalten, eine Wahl durchzuführen.
Zu dieser
Verfahrensweise gab es keine Anfragen.
Herr Seydewitz bezog sich auf die Sachdarstellung. Es
wurde aufgeführt, dass diese 4 weiteren Mitglieder sachkundige und engagierte
Einwohner in den Bereichen der Jugendarbeit, in Kulturfragen, Fragen des
gesellschaftlichen Lebens oder im Umweltschutz sind.
Er erklärte, dass
er die Aufgabengebiete bzw. Hobbys der genannten Mitglieder noch nicht kennt
und bat darum, dass dargelegt wird, in welcher Hinsicht die vorgeschlagen
Personen sachkundig auf diesen Gebieten sind.
Herr Wolpert verwies darauf, dass zwischen den
Vorschlägen ein „oder“ steht. Das heißt, es muss nur eine dieser Bedingungen
erfüllt sein. Da diese Mitglieder durch die Fraktionen geprüft wurden, kann
davon ausgegangen werden, dass diese Prüfung auch unser Vertrauen genießen.
Insoweit hielt er
es nicht für notwendig, die Personen jetzt öffentlich zu charakterisieren,
inwieweit deren Engagement ausreichend ist, um sich hier zur Wahl zu stellen.
Des Weiteren bat er
darum, dass von Beifallsbekundungen im Publikum Abstand genommen wird.
Herr Seydewitz präzisierte seine Frage dahingehend, dass
nicht dargelegt werden soll, in welchen Teilen sie aktiv tätig sind, sondern in
welchen sie speziell für den Kreistag im Kuratorium arbeiten wollen.
Herr Wolpert schlug vor, dass die Fraktionsvorsitzenden
begründen, warum sie diese Person vorgeschlagen haben.
Herr Northoff stellte fest, dass er eigentlich davon
ausgegangen ist, dass die Kreistagsmitglieder auch Zeitung lesen, denn dann
wüsten sie, dass Herr Hemmerling bisher schon Mitglied des
Jugendhilfeausschusses war, auf Vorschlag der Katholischen Pfarrei Köthen, die
auch selbst Jugendarbeit betreibt.
Er selber war
stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und ist Mitglied der
katholischen Kirchengemeinde Köthen. Hier wird auch Jugend- und Sozialarbeit
betrieben.
Frau Kutz informierte, dass Herr Bresch Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt
ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass er über genügend Sachkunde
verfügt und er ist Vorsitzender eines Sportvereins.
Herr Wolpert stellte fest, dass man davon ausgehen kann,
dass Herr Hansjochen Müller als Bürgermeister der Stadt Aken ein Engagement am
gesellschaftlichen Leben hat.
Herr Dittmann ergänzte, zumindest, wenn man 25 Jahre
dieses Amt begleitet und regelmäßig mit einem entsprechenden Votum der Akener
Bürger versehen wird.
Es gab keine weiteren Anfragen.