Herr Böddeker informierte wie folgt:

 

-       7 Tage-Inzidenzwert liegt derzeitig unter 100, heute 66,3 - besteht kein Grund zur Entwarnung

-       149 Todesfälle, insgesamt 2.209 Fälle in der arbeitenden Bevölkerung

-       Hotspots an 13 Schulen (davon 3 mit Mutationsverdacht) 7 Kita’s und 8 Pflegeeinrichtungen

-       nachgewiesene Mutationen in Deutschland bei 79%, im Landkreis wurden über 8% nachgewiesen

-       grundlegende Empfehlungen des RKI mit Stand per 07.04.2021 wurden vorgenommen:

-       infektiöses Intervall sind jetzt 14 Tage

-       keine Kontaktpersonen KAT 1 oder KAT 2, stattdessen enge Kontaktpersonen mit erhöhtem Infektionsrisiko

-       enge Kontaktpersonen müssen nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne

-       keine Verkürzung der Quarantäne mehr durch Tests

 

Herr Roi stellte die Frage, ob er 14 Tage in Quarantäne müsste, wenn am heutigen Tag während der Sitzung jemand positiv getestet wäre, trotz Tragen der FFP 2 Maske.

Herr Böddeker antwortete, dass es keine Arbeitsquarantäne mehr gibt. Enge Kontaktpersonen sollten ausgeschlossen sein, wenn regelmäßig gelüftet wird und alle eine Maske tragen.

Herr Roi fragte, wenn eine Kreistagssitzung mit 65 Personen stattfindet und dort jemand infiziert ist, müssen diese 65 Personen dann für 14 Tage in Quarantäne?

Herr Böddeker bestätigte nochmals, dass es keine Arbeitsquarantäne mehr gibt.

Herr Urban fragte, um welche Tests es sich während der 14 tägigen Quarantäne handelt, um Selbsttests oder PCR-Tests? Wie soll das umgesetzt werden?

Herr Böddeker kann noch nicht sagen, wie es umgesetzt werden soll.

Frau Zerrenner fragte nach der Anzahl der Infizierten in diesen Hotspots. Was wäre, wenn Bitterfeld eine kreisfreie Kommune wäre. Wie hoch wäre dort der Inzidenzwert?

Herr Böddeker konnte den Inzidenzwert von Bitterfeld-Wolfen derzeitig nicht benennen. In den Schulen handelt es sich derzeitig um Einzelfälle. Als Hotspots werden gefährliche Einrichtungen bezeichnet. An Schulen und Kita’s gibt es derzeitig keine große Menge an Infizierten. Bei Pflegeeinrichtungen gibt es derzeitig hohe bis sehr hohe Infektionszahlen.

 

Herr Stoye berichtete Folgendes zur Impfstrategie:

-       Erstimpfungen: 27.459 Impfungen, entspricht einer Impfquote von 17,33 %

-       Zweitimpfungen: gegenwärtig 6.527 Impfungen, entspricht der Impfquote von 4,12 %

-       Impfzentren Bitterfeld, Wolfen und Zerbst sind geöffnet sowie 5 mobile Impfteams

-       Termine sind ausgebucht hinsichtlich des vorhandenen Impfstoffes

-       gegenwärtig ist nur die Impfstoffmenge bekannt, die ankommen soll (für  4. 680 Impfungen), bisher der Impfstoff Biontech

-       für Mai noch keine Zahlen vorhanden, Planung ist schwierig

-       Festlegung für Zweitimpfung mit Astrazeneca, Empfehlung, wie damit umzugehen ist, wurde gestern herausgegeben, die Möglichkeit besteht bei den unter 60-jährigen, sich mit demselben Impfstoff impfen zu lassen bzw. auf Biontech oder Moderna umzusteigen

-       Bis Ende Mai redet man von 2.700 Zweitimpfungen mit Astrazeneca, beim Umschwenken auf Biontech stände der Impfstoff nicht zur Verfügung.

-       Festlegung des Landes, dass Gruppe der Wahlhelfer bei Impfung vorgezogen wird, das wären ca. 1.500 Wahlhelfer im Landkreis, dafür werden eine gewisse Anzahl an Terminen in den Impfzentren gesperrt, Termine werden den Kommunen bekanntgegeben, bis zur Wahl erfolgt jedoch nur die Erstimpfung.

 

Herr Urban fragte, ob bei den unter 60-jährigen wieder eine Impfung mit Astrazenica durchgeführt werden darf.

Herr Stoye erklärte, dass es sich hierbei nur um eine Empfehlung handelt. Entweder wird umgeschwenkt auf einen anderen Impfstoff oder man lässt sich bei der Zweitimpfung ebenso mit Astrazeneca impfen. Der Bürger hat hierbei das Wahlrecht.

Herr Schulze gab an, dass es sich nur um eine Empfehlung durch die Stiko handelt. Was ist, wenn man einer Empfehlung nachkommt, ohne klare Anweisung des Gesundheitsministeriums? Wer kommt hier für die Folgeschäden auf?

Herrn Urban geht es um die Folgeschäden. Erhält man einen vollständigen Impfstatus, wenn man wechselt?

Herr Schulze bat darum, sich beim Gesundheitsministerium zu erkundigen.

Herr Roi fragte, was die Stiko empfiehlt.

Herr Stoye verwies hierbei auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz. 12 Wochen nach der Erstimpfung erfolgt die Zweitimpfung mit dem Impfstoff Biontech oder Moderna. Im Einzelfall kann auch die Zweitimpfung mit Astrazeneca erfolgen.