Herr Dittmann rügte die Nichteinhaltung der Geschäftsordnung. In der Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses am 04.03.2021 stellte er eine Anfrage zur Handhabung des Fahrzeugeinsatzes bzw. Versagen des Fahrzeugeinsatzes an der Förderschule Zerbst. Diese liegt bis zum heutigen Tag nicht vor.

Weiterhin bezog er sich auf eine Gedenkveranstaltung an die Gefallenen im Kampf um den Brückenkopf Barby im April 1945, welche am 17.04.2021 in Walternienburg stattfinden soll. Das Gesundheitsamt hat diese Veranstaltung verboten. Man ist diesbezüglich in Widerspruch gegen diese Versagung der Veranstaltung unter freiem Himmel auf dem Friedhof vorgegangen. Würde er eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn er den Gefallen öffentlich gedenkt? Und was spricht dagegen?

Frau Wohmann sicherte zu, sich um die Beantwortung der Anfrage bezüglich des Fahrzeugeinsatzes an der Förderschule Zerbst zu kümmern.

Bezüglich der Gedenkveranstaltung sicherte Herr Böddeker eine Prüfung zu, da ihm der Vorgang nicht bekannt ist.

Herr Urban bezog sich auf den Einsatz der Schulsozialarbeiter ab 01.08.2021. Im letzten Jugendhilfeausschuss war dieser Punkt auf der Tagesordnung ein Diskussionspunkt. Voraussetzung zur Beschlussfassung ist ein gefasster Kreistagsbeschluss. Es ist nunmehr geplant, die Schulsozialarbeit auch an Sekundarschulen durchzuführen. Er bat um Prüfung durch das Rechtsamt, ob der Kreistagsbeschluss von 2014 uns hierdurch im Wege steht, weil er möglicherweise der weitergehende ist, um im Jugendhilfeausschuss am 12.5.2021 den rechtssicheren Beschluss fassen zu können.

Herr Schulze erklärte, dass damals die Schulsozialarbeiter in den Bereich des Landkreises übernommen wurden, weil sich das Land nicht geäußert hatte, wie es weitergehen soll.

Auf Grund der Bedeutsamkeit des Personals und der Kosten sollte dies der Kreistag beschließen, da hierbei um eine Summe von 3 Mio. EUR geht.

Herr Northoff erklärte, dass der Jugendhilfeausschuss nach jetziger Haushaltslage keine Sozialarbeiter für Sekundarschulen festlegen kann. Es können keine Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden, welche für diesen Zweck nicht eingestellt sind.

Herr Urban wollte nur wissen, ob es besser ist, wenn hier der Kreistag beschließt.

Herr Schulze war der gleichen Auffassung.

Herr Dittmann fragte, wie weit hier die Kompetenzen des beschließenden Jugendhilfeausschusses gehen und wo enden sie?

Herr Schulze erklärte, dass der Kreistag damals die maximale Anzahl der Mitarbeiter und die Begrenzung auf 1 Mio. EUR beschlossen hatte.

Herr Urban äußerte, dass der Jugendhilfeausschuss entscheiden müsste, wo die Schulsozialarbeiter eingesetzt werden. Aber der Beschluss würde dem Kreistagsbeschluss von 2014 entgegenstehen. Er bat um Prüfung, ob der Antrag nochmal komplett im Jugendhilfeausschuss und Kreis- und Finanzausschuss vorberaten werden muss und durch den Kreistag beschlossen werden soll. Nicht wo sie eingesetzt werden, sondern an welchen Schulen sie zukünftig eingesetzt werden.

Herr Schulze gab an, dass der Jugendhilfeausschuss hier entscheiden kann, was der Kreistag ihm zugebilligt hat, bezüglich der Personalstellen und dem Etat. Der Kreistag wird hier nicht entscheiden, an welcher Schule wie viele Schulsozialarbeiter eingesetzt werden.

Herr Urban erklärte nochmal, dass hier eine Beschlussvorlage vorliegt, wo ein Schulsozialarbeiter an der Sekundarschule eingesetzt werden soll. Dies widerspricht dem Kreistagsbeschluss von 2014.

Herr Schulze erklärte, dass das Jugendamt es nochmal ändern wird, es sei denn, der Kreistag findet eine andere Beschlussgrundlage.

Herr Sonnenberger war der Auffassung, dass der damals gefasste Beschluss umzusetzen ist und nicht beliebig erweitert werden kann.