Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

(Herr Egert betrat wieder den Sitzungssaal.)

 

Frau Zerrenner fragte zum 1. Abschnitt, woran sich die zulässige Personenzahl bemisst und ob dies vorher berechnet wird?

Herr Wolpert antwortete, dass sich diese an der Raumgröße und den eingehaltenen Abständen bemisst. Dies wird vom Kreistagsbüro vorher abgestimmt. 

Frau Zerrenner erklärte weiter, dass gemäß Konzept für die Dauer der Sitzung eine medizinische Mund-/Nasenbedeckung zu tragen sei. Bei den Redebeiträgen dürfen am Mikrofon aber die Mund-/Nasenbedeckungen abgesetzt werden, allerdings sollte diese am Rednerpult getragen werden, da durch das Sprechen die Aerosole verbreitet werden, so Frau Zerrenner. 

Weiter fragte Frau Zerrenner, wenn Gäste aus beispielsweise medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen, ist Ihnen der Zugang zu der Sitzung dann nicht erlaubt? Werden diese dann von der Öffentlichkeit ausgeschlossen? Wie wird hier das Thema Öffentlichkeit behandelt?

Sie fragte weiter, zu der im Vorfeld elektronisch angemeldeten Anwesenheitsliste, wie es hier mit den Leuten verfahren wird, die keinen Zugang zur Elektronik haben?

Weiterhin soll gemäß Hygienekonzept die Niesettikette  beachtet werden (niesen in die Armbeuge). Frau Zerrenner fragte, wie das mit einer Maske funktionieren soll? 

Herr Wolpert antwortete, dass die Richtlinien nach dem gehen, was allgemein üblich ist. Die sogenannten AH – Regeln und zusätzliches Lüften sind als diejenigen Maßnahmen anerkannt, die gegen eine Ansteckung wirken sollen. Wenn wir Menschen ohne Maske an einem Saalmikrofon sprechen lassen, muss natürlich vorgeschrieben werden, dass diese in die Armbeuge Niesen, da sie in diesem Moment keine Maske tragen. Deshalb ist eine solche Vorschrift nicht unsinnig. 

Weiterhin erklärte Herr Wolpert, dass Öffentlichkeit nicht heißt , dass jeder immer dann teilnehmen kann, wenn er möchte. Die Öffentlichkeit heißt, dass die Möglichkeit für einen öffentlichen Zugang vorhanden ist. Allein durch die Beschränkung der Möglichkeit der Plätze kann nicht gewährleistet werden, dass jeder der möchte, an einer Sitzung teilnehmen kann. Es muss nur die Möglichkeit vorhanden sein, dass Vertreter der Öffentlichkeit anwesend sind. Dies beantworte dann auch die Frage der elektronischen Teilnahme, so Herr Wolpert

Weiterhin erklärte er, wenn jemand aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, ist dieser von der Maskenpflicht befreit, um sich nicht selbst zu gefährden. Das heißt aber nicht, dass ihm erlaubt ist, andere zu gefährden. Können Abstände nicht so eingerichtet werden, dass dieser getrennt von den anderen Teilnehmern ist, so ist der nicht an der Teilnahme berechtigt. Auch alle anderen Teilnehmer der Sitzung haben Anspruch darauf geschützt zu sein.

Frau Zerrenner schlug vor, im Hygienekonzept aufzunehmen, dass der Eingang bei jeder Sitzung vorher an einer Toilette vorbeiführt. So kann sich jeder als Erstes die Hände waschen. 

Herr Dittmann erklärte, dass es eine Angelegenheit des Rates sei, wie er tagt. Er schlug vor, wie in der letzten Kreistagssitzung zu verfahren und einen freiwilligen Schnelltest vor der Sitzung durchzuführen. Wer hier negativ getestet wurde, ist am Platz von der Maskenpflicht befreit. Dies kann wahrscheinlich nicht für jede Ausschusssitzung gemacht werden, aber zumindest für jede Kreistagssitzung. 

Frau Zerrenner schlug vor, dass generell am Rednerpult mit Maske gesprochen wird und stimmte der Schnelltestung zu. 

Herr Wolpert erklärte, dass die Redebeiträge teilweise schwer zu verstehen sind, wenn die Redner diese mit Maske halten. Er hält es für denkbar, dass am Mikrofon ohne Maske gesprochen wird und das Mikrofon desinfiziert wird.  

Herr Maaß erklärte, dass, wenn sich auf die Testung geeinigt wird, dies auch für Gäste gelten sollte und am Platz dann keine Maske getragen werden muss. Insofern sieht er hier keine Einschränkung.

Dem stimmte Herr Wolpert zu, allerdings muss auf dem Weg zum Sitzplatz die Maske getragen werden. 

Herr Urban fragte, ob taggenaue Tests (z. B. vom eigenen Arbeitgeber durchgeführte) anerkannt werden, so dass vor der Sitzung nicht noch einmal getestet werden muss?

Herr Wolpert bejahte dies, wenn über das Testergebnis eine Bescheinigung vorgelegt wird. 

Herr Sonnenberger fragte, wie mit bereits geimpften Personen umgegangen wird? 

Herr Schulze erklärte, dass mit einem Impfnachweis nicht gewährleistet ist, dass das Virus nicht mehr übertragen werden könne. 

Herr Wolpert sagte, dass der Impfnachweis bisher nicht ausreicht; es kann erst in die Hygieneempfehlung aufgenommen werden, wenn wissenschaftlich feststeht, dass geimpfte nicht mehr Virusüberträger sind. 

Herr Roi fragte, warum Herr Wolpert als Versammlungsleiter ein Jahr lang gegen die Eindämmungsverordnung § 1 verstoßen und kein Hygienekonzept aufgestellt hat?

Herr Wolpert antwortete, dass es ein Recht des Kreistages ist, keine Pflicht. Deswegen habe er gegen keine Pflicht verstoßen, da ihn diese Pflicht nicht getroffen hat. 

Frau Zerrenner möchte bezüglich der Desinfektionsmittel in das Hygienekonzept aufnehmen, dass diese vorgehalten sind, und wer diese nutzen möchte, kann dies tun. Es sollte nicht verpflichtend sein. Im Konzept steht, die zur Verfügung gestellten Spender sind zu nutzen, das ist eine Pflicht. Es sollte jeder selbst entscheiden, ob er sich desinfizieren möchte oder nicht. 

Frau Zerrenner stellte den Antrag, Punkt 4, 2. Satz, wie folgt zu ändern: die am Eingangsbereich zur Verfügung gestellten Spender mit Desinfektionsmitteln zur Handdesinfektion können genutzt werden. 

 

Herr Schulze ließ über den Antrag von Frau Zerrenner abstimmen. 

Der Antrag wurde mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen, bei 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen, abgelehnt. 

 

Frau Zerrenner stellte den Antrag, dass Redebeiträge nur mit Tragen der Mund-/Nasenmaske erfolgen sollen. 

 

Herr Schulze ließ hierüber abstimmen. 

Der Antrag wurde mehrheitlich mit 4 Ja-Stimmen, bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, angenommen

 

Herr Dittmann forderte, dass wenn vor Sitzungen getestet wird, und ein Negativattest vorliegt, am Platz die Maskenpflicht entfällt. Wird nicht getestet (wie z. B. heute beim Ausschuss), dann ist Maskenpflicht. Es sollen beide Regelungen parallel nebeneinander bestehen, je nachdem, ob getestet werden kann oder nicht. Verbunden mit der Bitte, mindestens vor den Kreistagssitzungen eine Testung zu organisieren. 

Herr Wolpert übernahm diese Passage, wie von Herrn Dittmann angegeben, in das Hygienekonzept. 

 

Herr Schulze ließ sodann über die - wie vorher abgestimmt - geänderte Vorlage abstimmen. 

 

Die geänderte Vorlage 0298/2021 wurde mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.