Sitzung: 15.04.2021 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/0298/2021
(Herr Egert betrat wieder den Sitzungssaal.)
Frau Zerrenner fragte zum 1. Abschnitt, woran sich die zulässige Personenzahl
bemisst und ob dies vorher berechnet wird?
Herr Wolpert antwortete, dass sich diese an der Raumgröße und den eingehaltenen
Abständen bemisst. Dies wird vom Kreistagsbüro vorher abgestimmt.
Frau
Zerrenner erklärte weiter, dass gemäß Konzept für die Dauer
der Sitzung eine medizinische Mund-/Nasenbedeckung zu tragen sei. Bei den
Redebeiträgen dürfen am Mikrofon aber die Mund-/Nasenbedeckungen abgesetzt
werden, allerdings sollte diese am Rednerpult getragen werden, da durch das
Sprechen die Aerosole verbreitet werden, so Frau Zerrenner.
Weiter
fragte Frau Zerrenner, wenn Gäste aus beispielsweise medizinischen
Gründen keine Maske tragen dürfen, ist Ihnen der Zugang zu der Sitzung dann
nicht erlaubt? Werden diese dann von der Öffentlichkeit ausgeschlossen? Wie
wird hier das Thema Öffentlichkeit behandelt?
Sie fragte weiter,
zu der im Vorfeld elektronisch angemeldeten Anwesenheitsliste, wie es hier mit
den Leuten verfahren wird, die keinen Zugang zur Elektronik haben?
Weiterhin soll
gemäß Hygienekonzept die Niesettikette beachtet werden (niesen in die
Armbeuge). Frau Zerrenner fragte, wie das mit einer Maske
funktionieren soll?
Herr Wolpert antwortete, dass die Richtlinien nach dem gehen, was allgemein
üblich ist. Die sogenannten AH – Regeln und zusätzliches Lüften sind als
diejenigen Maßnahmen anerkannt, die gegen eine Ansteckung wirken sollen. Wenn
wir Menschen ohne Maske an einem Saalmikrofon sprechen lassen, muss natürlich
vorgeschrieben werden, dass diese in die Armbeuge Niesen, da sie in diesem
Moment keine Maske tragen. Deshalb ist eine solche Vorschrift nicht
unsinnig.
Weiterhin
erklärte Herr Wolpert, dass Öffentlichkeit nicht heißt , dass
jeder immer dann teilnehmen kann, wenn er möchte. Die Öffentlichkeit heißt,
dass die Möglichkeit für einen öffentlichen Zugang vorhanden ist. Allein durch
die Beschränkung der Möglichkeit der Plätze kann nicht gewährleistet werden,
dass jeder der möchte, an einer Sitzung teilnehmen kann. Es muss nur die
Möglichkeit vorhanden sein, dass Vertreter der Öffentlichkeit anwesend sind.
Dies beantworte dann auch die Frage der elektronischen Teilnahme, so Herr
Wolpert.
Weiterhin erklärte
er, wenn jemand aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, ist dieser
von der Maskenpflicht befreit, um sich nicht selbst zu gefährden. Das heißt
aber nicht, dass ihm erlaubt ist, andere zu gefährden. Können Abstände nicht so
eingerichtet werden, dass dieser getrennt von den anderen Teilnehmern ist, so
ist der nicht an der Teilnahme berechtigt. Auch alle anderen Teilnehmer der
Sitzung haben Anspruch darauf geschützt zu sein.
Frau
Zerrenner schlug vor, im Hygienekonzept aufzunehmen, dass
der Eingang bei jeder Sitzung vorher an einer Toilette vorbeiführt. So kann
sich jeder als Erstes die Hände waschen.
Herr Dittmann erklärte, dass es eine Angelegenheit des Rates sei, wie er tagt.
Er schlug vor, wie in der letzten Kreistagssitzung zu verfahren und einen
freiwilligen Schnelltest vor der Sitzung durchzuführen. Wer hier negativ
getestet wurde, ist am Platz von der Maskenpflicht befreit. Dies kann
wahrscheinlich nicht für jede Ausschusssitzung gemacht werden, aber zumindest
für jede Kreistagssitzung.
Frau Zerrenner schlug vor, dass generell am Rednerpult mit Maske gesprochen wird
und stimmte der Schnelltestung zu.
Herr Wolpert erklärte, dass die Redebeiträge teilweise schwer zu verstehen
sind, wenn die Redner diese mit Maske halten. Er hält es für denkbar, dass am
Mikrofon ohne Maske gesprochen wird und das Mikrofon desinfiziert
wird.
Herr Maaß erklärte, dass, wenn sich auf die Testung geeinigt wird, dies auch
für Gäste gelten sollte und am Platz dann keine Maske getragen werden muss.
Insofern sieht er hier keine Einschränkung.
Dem stimmte Herr
Wolpert zu, allerdings muss auf dem Weg zum Sitzplatz die Maske
getragen werden.
Herr Urban fragte, ob taggenaue Tests (z. B. vom eigenen Arbeitgeber
durchgeführte) anerkannt werden, so dass vor der Sitzung nicht noch einmal
getestet werden muss?
Herr Wolpert bejahte dies, wenn über das Testergebnis eine Bescheinigung vorgelegt
wird.
Herr Sonnenberger fragte, wie mit bereits geimpften Personen umgegangen wird?
Herr Schulze erklärte, dass mit einem Impfnachweis nicht gewährleistet ist, dass das
Virus nicht mehr übertragen werden könne.
Herr Wolpert sagte, dass der Impfnachweis bisher nicht ausreicht; es kann erst in die
Hygieneempfehlung aufgenommen werden, wenn wissenschaftlich feststeht, dass
geimpfte nicht mehr Virusüberträger sind.
Herr Roi fragte, warum Herr Wolpert als Versammlungsleiter ein Jahr lang gegen
die Eindämmungsverordnung § 1 verstoßen und kein Hygienekonzept aufgestellt
hat?
Herr Wolpert antwortete, dass es ein Recht des Kreistages ist, keine Pflicht.
Deswegen habe er gegen keine Pflicht verstoßen, da ihn diese Pflicht nicht
getroffen hat.
Frau
Zerrenner möchte bezüglich der Desinfektionsmittel in das
Hygienekonzept aufnehmen, dass diese vorgehalten sind, und wer diese nutzen
möchte, kann dies tun. Es sollte nicht verpflichtend sein. Im Konzept steht,
die zur Verfügung gestellten Spender sind zu nutzen, das ist eine Pflicht. Es
sollte jeder selbst entscheiden, ob er sich desinfizieren möchte oder
nicht.
Frau Zerrenner stellte den Antrag, Punkt 4, 2. Satz, wie folgt zu ändern: die am
Eingangsbereich zur Verfügung gestellten Spender mit Desinfektionsmitteln zur
Handdesinfektion können genutzt werden.
Herr Schulze ließ über den Antrag von Frau Zerrenner abstimmen.
Der Antrag wurde mehrheitlich
mit 2 Ja-Stimmen, bei 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen, abgelehnt.
Frau Zerrenner stellte den Antrag, dass Redebeiträge nur mit Tragen der
Mund-/Nasenmaske erfolgen sollen.
Herr Schulze ließ hierüber abstimmen.
Der Antrag wurde mehrheitlich
mit 4 Ja-Stimmen, bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, angenommen.
Herr Dittmann forderte, dass wenn vor Sitzungen getestet wird, und ein
Negativattest vorliegt, am Platz die Maskenpflicht entfällt. Wird nicht
getestet (wie z. B. heute beim Ausschuss), dann ist Maskenpflicht. Es sollen
beide Regelungen parallel nebeneinander bestehen, je nachdem, ob getestet
werden kann oder nicht. Verbunden mit der Bitte, mindestens vor den
Kreistagssitzungen eine Testung zu organisieren.
Herr Wolpert übernahm diese Passage, wie von Herrn Dittmann angegeben, in das
Hygienekonzept.
Herr Schulze ließ sodann über die - wie vorher abgestimmt - geänderte Vorlage
abstimmen.
Die geänderte Vorlage 0298/2021 wurde mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, dem Kreistag zur
Beschlussfassung empfohlen.