Herr Heeg stellte fest, dass schon in der 1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Stahl nach dem Inhalt dieses Ausschusses gefragt hat. 

In der Hauptsatzung sowie in der Geschäftsordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld steht nichts zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Nur in der Rechnungsprü-fungsordnung steht unter § 2 (4) „Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes berichtet dem Rechnungsprüfungsausschuss über wichtige Prüfungsangelegenheiten“.

Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köthen sind in der Hauptsatzung der Stadt Köthen sehr umfänglich festgelegt. Dadurch ist zum Beispiel auch ersichtlich, was das operative Geschäft (Ergebnisplan ohne Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten) angeht. Die Stadt Köthen ist hiermit bis zum Jahr 2020 durch, obwohl Jahresabschlüsse noch nicht vorhanden sind. Die Kämmerei kann jederzeit Prognosen aufstellen, wie zum Beispiel für Quartalsberichte an die Kommunalaufsicht des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Herr Heeg gab noch einige Ausführungen hierzu.

Für diesen Rechnungsprüfungsausschuss sollen gemachte Ausführungen eine Anregung sein, wie er die Steuerung wirtschaftlicher Dinge in die Hand nehmen möchte und als Empfehlung zu einer evtl. Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld betrachtet werden.

 

Herr Heeg bat um schriftliche Beantwortung folgender konkreter Frage.

 

Im aktuellen Haushalt Budget Nr. 14 Rechnungsprüfungsamt gibt es eine deutliche Abweichung vom Teilergebnisplan zum Finanzplan beim Ergebnis 2019, das sind größenordnungsmäßig fast 40.000 EUR weniger ordentliche Aufwendungen als Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind es fast 10 Prozent Abweichungen nämlich ca. 8.000 EUR weniger im Vergleich zu den ordentlichen Erträgen.

 

Herr Hövelmann: In Ergänzung zu seinen bereits oben genannten Bedenken zu Satzungsänderungen und der daraus resultierenden Diskussion, hat er recherchiert und festgestellt, dass in der Mehrzahl tatsächlich Änderungssatzungen von Satzungen beschlossen wurden. Diese Begrifflichkeit wurde in der letzten Zeit mehrfach verwendet. Damit hat sich seine Anfrage größtenteils erledigt.

 

Herr Hansjochen Müller regte an, aufgrund der Vielzahl der auf das Rechnungsprüfungsamt zukommenden Prüfungen von Jahresabschlüssen private Prüfer zur Hilfe mit einzubeziehen. Vielleicht wäre damit der Mehraufwand zu bewältigen. Die momentane Rechtslage gibt diese Möglichkeit zurzeit leider nicht her. Eine diesbezügliche Möglichkeit sollte trotzdem geprüft werden.

 

Herr Hemmerling: Die oben genannte Anregung wird mit aufgenommen.

 

Es gab keine weiteren Anfragen und Anregungen der Anwesenden.

 

Herr Hemmerling ging zum nicht öffentlichen Teil über. Die Besetzung des Rechnungsprü-fungsausschusses brauchte nicht geändert zu werden.