Sitzung: 04.05.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
Herr Heeg stellte fest, dass schon in der 1. Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Stahl nach dem Inhalt dieses Ausschusses
gefragt hat.
In der Hauptsatzung sowie in der Geschäftsordnung des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld steht nichts zu den Aufgaben des
Rechnungsprüfungsausschusses. Nur in der Rechnungsprü-fungsordnung steht unter
§ 2 (4) „Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes berichtet dem
Rechnungsprüfungsausschuss über wichtige Prüfungsangelegenheiten“.
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köthen sind in der
Hauptsatzung der Stadt Köthen sehr umfänglich festgelegt. Dadurch ist zum
Beispiel auch ersichtlich, was das operative Geschäft (Ergebnisplan ohne
Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten) angeht. Die Stadt Köthen ist
hiermit bis zum Jahr 2020 durch, obwohl Jahresabschlüsse noch nicht vorhanden
sind. Die Kämmerei kann jederzeit Prognosen aufstellen, wie zum Beispiel für
Quartalsberichte an die Kommunalaufsicht des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Herr Heeg gab noch einige Ausführungen hierzu.
Für diesen Rechnungsprüfungsausschuss sollen gemachte Ausführungen eine
Anregung sein, wie er die Steuerung wirtschaftlicher Dinge in die Hand nehmen
möchte und als Empfehlung zu einer evtl. Änderung der Hauptsatzung des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld betrachtet werden.
Herr Heeg bat um schriftliche Beantwortung folgender
konkreter Frage.
Im aktuellen Haushalt Budget Nr. 14 Rechnungsprüfungsamt gibt es eine
deutliche Abweichung vom Teilergebnisplan zum Finanzplan beim Ergebnis 2019,
das sind größenordnungsmäßig fast 40.000 EUR weniger ordentliche Aufwendungen
als Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, bei den Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit sind es fast 10 Prozent Abweichungen nämlich ca.
8.000 EUR weniger im Vergleich zu den ordentlichen Erträgen.
Herr Hövelmann: In Ergänzung zu seinen bereits oben genannten
Bedenken zu Satzungsänderungen und der daraus resultierenden Diskussion, hat er
recherchiert und festgestellt, dass in der Mehrzahl tatsächlich
Änderungssatzungen von Satzungen beschlossen wurden. Diese Begrifflichkeit
wurde in der letzten Zeit mehrfach verwendet. Damit hat sich seine Anfrage
größtenteils erledigt.
Herr Hansjochen Müller regte an, aufgrund der Vielzahl der auf das Rechnungsprüfungsamt zukommenden Prüfungen von Jahresabschlüssen private Prüfer zur Hilfe mit einzubeziehen. Vielleicht wäre damit der Mehraufwand zu bewältigen. Die momentane Rechtslage gibt diese Möglichkeit zurzeit leider nicht her. Eine diesbezügliche Möglichkeit sollte trotzdem geprüft werden.
Herr Hemmerling: Die oben genannte Anregung wird mit aufgenommen.
Es gab keine weiteren Anfragen und Anregungen der Anwesenden.
Herr Hemmerling ging zum nicht öffentlichen Teil über. Die Besetzung des Rechnungsprü-fungsausschusses brauchte nicht geändert zu werden.