Herr Rocco Müller informierte die Anwesenden wie folgt:

 

Deutsche Rentenversicherung Bund

 

-       Mit den Schreiben vom 06. Februar 2020 und 25. September 2020 kündigte die Deutsche Rentenversicherung Bund an, beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld Prüfungen nach § 212a Absatz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) sowie Prüfungen der Bereiche „Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen zur Sozialversicherung einschließlich eines ausreichenden Insolvenzschutzes bei Wertguthabenvereinbarungen, der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz sowie der Insolvenzgeldumlage“ sowie die „Abgaben und Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz“ gemäß § 28p Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) bei der „CDU Kreistagsfraktion Anhalt-Bitterfeld“ und der „Fraktion DIE LINKE im Kreistag Anhalt-Bitterfeld“ zu vollziehen. Die Ergebnisse der beiden Betriebsprüfungen in den genannten Fraktionen sind beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld am 24. November 2020 eingegangen. Die von der Rentenversicherung in Stichproben durchgeführte Prüfung ergab im gesamten Prüfzeitraum (01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019) keine Feststellungen hinsichtlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages und führte mithin zu keinerlei Beanstandungen.

 

Landesrechnungshof

 

-     Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt (LRH) teilte mit postalischem Eingang vom
20. August 2020 mit, dass dieser beabsichtigt, gemäß § 137 KVG LSA eine überörtliche Prüfung mit dem Schwerpunkt „Berücksichtigung des EU-Beihilferechts im kommunalen Beteiligungsmanagement“ durchzuführen.

-     Unter dem 30. Juni 2020 zeigte der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt (LRH) an, eine „Überörtliche Prüfung der Kassenorganisation des Landkreises Anhalt-Bitterfeld“ entsprechend § 137 KVG LSA durchzuführen. Die örtlichen Erhebungen fanden unter Infektionsschutzgesichtspunkten teilweise in Köthen (Anhalt) in den Räumlichkeiten der Landkreisverwaltung statt. Die Prüfungsschwerpunkte sollen dabei insbesondere auf die Bereiche „Organisation der Kasse, der Kassenaufsicht und der Kassensicherheit“ sowie die „Kassenprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes“ gelegt werden.
Ein Prüfungsergebnis liegt noch nicht vor.

 

Prüfungen des RPA beim Landkreis und in den Kommunen, Zweckverbänden und der KomBA-ABI

 

Bei der Prüfung der Jahresabschlüsse bestehen teilweise erhebliche Rückstände, die jeweils von den Kommunen bzw. Zweckverbänden zu vertreten sind. Das Rechnungs-prüfungsamt prüft eingegangene bzw. als fertiggestellt angezeigte Jahresabschlüsse in chronologischer Folge.
Mit dem Erlass „Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse“ vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. Oktober 2020 soll der bestehende dringende Aufholbedarf von nicht unerheblichen Arbeitsrückständen bei den Landkreisen, Gemeinden und Zweckverbänden in den Jahren 2021 bis 2023 vollumfänglich abgearbeitet werden. Diese Erleichterungen, die dazu dienen, dass sämtliche Kommunen effizient und rechtskonform schnellstmöglich über einen aktuell verwertbaren Jahresabschluss verfügen können, gelten für alle Jahresabschlüsse im Anschluss an die Eröffnungsbilanz bis einschließlich für den Jahresabschluss 2020. Spätestens für das Haushaltsjahr 2021 ist der Jahresabschluss wieder vollständig und korrekt aufzustellen sowie zeitgerecht zu prüfen.

Für die zeitgerechte Erstellung der verkürzten Jahresabschlüsse bis 2020 als auch für den Jahresabschluss 2021 ist ein Umsetzungsplan zu entwickeln und von der jeweiligen Vertretung unter Berücksichtigung der anwendbaren Erleichterungen zu beschließen. Die verkürzt erstellten Jahresabschlüsse sollten dem Rechnungsprüfungsamt vorab, möglichst bis zum 31. Dezember 2021 zur Prüfung vorgelegt werden. Der erste wieder vollständig und korrekt aufzustellende Jahresabschluss – spätestens für das Haushaltsjahr 2021 – ist mit den erforderlichen Unterlagen einschließlich der Vollständigkeitserklärung des Hauptverwaltungs-beamten spätestens bis zum 30. Juni 2022 dem Rechnungsprüfungsamt zu übergeben.
Um den damit verbundenen Mehraufwand des Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich der Vielzahl der anstehenden Prüfungen zu veranschaulichen, folgt nachstehend eine Aufstellung der zu erwartenden und zu prüfenden Jahresabschlüsse der kreisangehörigen Kommunen, Zweckverbände (soweit nicht durch Wirtschaftsprüfer) und des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, die auf die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung hin zu prüfen sein werden.

 

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Der vollständige Jahresabschluss 2013 ist von der Kämmerei am 24. Juli 2020 vorgelegt worden, wobei die Prüfung zum Ende des II. Quartals 2021 abgeschlossen sein soll. Seitens der Kämmerei wurde angezeigt, den nur unwesentlich verkürzten Jahresabschluss 2014 zum 31. Dezember 2020 beim Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Der Eingang war am 05. Februar 2021 festzustellen. Der verkürzte Jahresabschluss 2015 ging vereinbarungsgemäß am 18. März 2021 beim Rechnungsprüfungsamt ein. Mithin werden im Jahr 2021 die verkürzten Jahresabschlüsse 2016 bis 2020 – fünf Jahresabschlüsse – zur Prüfung vorgelegt.

 

Stadt Aken (Elbe)
Die Vorlage des Jahresabschlusses 2016 erfolgte am 24. Juli 2020 im
Rechnungsprüfungsamt. Dessen abschließende Prüfung und Bestätigung erfolgte am
16. Dezember 2020. Folglich werden im Jahr 2021 die verkürzten Jahresabschlüsse 2017 bis 2020 – vier Jahresabschlüsse – vorgelegt.

 

Stadt Raguhn-Jeßnitz

Die Prüfung der von der Kommune erstellten Eröffnungsbilanz wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 13. Juli 2020 abgeschlossen und testiert. Die Einreichung des Jahresabschlusses 2014 sollte unmittelbar nach dieser abgeschlossenen Prüfung seitens der Stadt Raguhn-Jeßnitz erfolgen, wobei ein Prüfauftrag einschließlich der Prüfunterlagen bisher nicht vorliegt. Demnach ist im Jahr 2021 mit der Vorlage zur Prüfung der verkürzten Jahresabschlüsse, die Jahre 2014 bis 2020 – sieben Jahresabschlüsse – betreffend, zu rechnen.

 

Stadt Sandersdorf-Brehna

Der Jahresabschluss 2016 wurde abschließend am 21. Dezember 2020 geprüft und testiert. Die Stadt Sandersdorf-Brehna wird von den Erleichterungen aus dem o. g. Runderlass keinen Gebrauch machen und weiterhin vollständige Jahresabschlüsse aufstellen. Der Eingang der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 war vereinbarungsgemäß am 27. Januar 2021 bzw. am
19. Februar 2021 festzustellen. Mithin werden im Jahr 2021 noch die beiden Jahresabschlüsse 2019 und 2020 zur Prüfung vorgelegt.

 

Stadt Südliches Anhalt

Ziel des Rechnungsprüfungsamtes ist es, die Prüftätigkeiten zum Jahresabschluss 2015
im II. Quartal 2021 abzuschließen. Die Vorlage des Jahresabschlusses 2016 erfolgte am
27. Januar 2021 im Rechnungsprüfungsamt. Folglich werden im Jahr 2021 die Jahres-abschlüsse 2017 bis 2020 – vier Jahresabschlüsse – vorgelegt und seitens des Rech-nungsprüfungsamtes zu prüfen sein.

 

Stadt Zörbig

Dem Rechnungsprüfungsamt wurde der vollständige Jahresabschluss 2015 am 08. Sep-tember 2020 zur Prüfung vorgelegt und sollte planmäßig ab Januar 2021 geprüft werden. Demnach ist im Jahr 2021 mit der Vorlage zur Prüfung der verkürzten Jahresabschlüsse, die Jahre 2016 bis 2020 – fünf Jahresabschlüsse – betreffend, zu rechnen.

 

Gemeinde Muldestausee

Der vollständige Jahresabschluss 2014 soll bis spätestens Ende Mai 2021 geprüft und testiert sein. Mithin werden im Jahr 2021 die verkürzten Jahresabschlüsse 2015 bis 2020 – sechs Jahresabschlüsse – zur Prüfung vorgelegt.

 

Gemeinde Osternienburger Land
Dem Rechnungsprüfungsamt wurde der Jahresabschluss 2015 am 22. Juli 2020 zur Prüfung übergeben, welcher per 28. April 2021 abschließend geprüft wurde. Die Vorlage des Jahresabschlusses 2016 erfolgte am 16. März 2021 im Rechnungsprüfungsamt. Folglich werden im Jahr 2021 die Jahresabschlüsse 2017 bis 2020 – vier Jahresabschlüsse – vorgelegt und seitens des Rechnungsprüfungsamtes zu prüfen sein.

 

Zweckverband Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg

Der zu prüfende Jahresabschluss 2020 ist dem Rechnungsprüfungsamt am 30. April 2021 übergeben worden.

 

Zweckverband Goitzsche

Die Vorlage des Jahresabschlusses 2015 wurde seitens des Zweckverbandes bisher noch nicht angezeigt. Demnach ist im Jahr 2021 mit der Vorlage zur Prüfung der verkürzten Jahresabschlüsse, die Jahre 2015 bis 2020 – sechs Jahresabschlüsse – betreffend, und ab dem 30. Juni 2022 mit dem Jahresabschluss 2021 zu rechnen.

 

 

Folglich ist festzustellen, dass dem Rechnungsprüfungsamt in diesem Jahr als auch im Jahr 2022 insgesamt 51 Jahresabschlüsse, davon 28 zum Teil verkürzte Jahresabschlüsse zur Prüfung vorliegen werden sowie ab dem 30. Juni 2022 weitere elf vollständige Jahresabschlüsse. Dabei sind die Prüfungen der Jahresabschlüsse der KomBA-ABI ab dem Jahr 2020 und die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zerbst/Anhalt noch nicht berücksichtigt.

Neben diesen Jahresabschlussprüfungen, die mit den aktuell zur Verfügung stehenden Prüfern und der krankheitsbedingt eingeschränkten Personalsituation nicht rechtskonform und zeitgerecht durchgeführt werden können, fallen regelmäßig zusätzlich eine unbestimmbare Anzahl von Prüfungen der Vergaben und Verwendungsnachweise, die prüferische Beratung zu aktuellen Fragestellungen, die Prüfungen der Kassen und Handvorschüsse sowie Schwerpunkt- und Sonderprüfungen an. Um die gesetzlichen Pflichtaufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen und erfüllen zu können, insbesondere im Hinblick auf den o. g. Erlass und dem damit im Zusammenhang stehenden Mehraufwand, sah Herr Rocco Müller es als dringend geboten an, die Personalsituation des Rechnungsprüfungsamtes an die bevorstehende Aufgabenerfüllung anzupassen.

 

Herr Rocco Müller hält es für zwingend erforderlich, die nunmehr zur Verfügung gestellten zwei zusätzlichen neuen Planstellen schnellstmöglich im Rechnungsprüfungsamt mit qualifizierten Prüfern zu besetzen, die insbesondere die Prüfung der Jahresabschlüsse eigenverantwortlich durchführen können. Für Rückfragen steht er gern zur Verfügung.

 

Herr Hemmerling: Mit der Erklärung von Herrn Rocco Müller sieht sich das Rechnungs-prüfungsamt für den Rückstand der Jahresabschlüsse der Kommunen nicht verantwortlich. Durch den Erleichterungserlass des Landes Sachsen-Anhalt soll dieser Rückstand durch die Kommunen aufgeholt werden. Falls dies die Kommunen schaffen, kommen 50 zu prüfende Jahresabschlüsse bis zum 31.12.2021 auf das Rechnungsprüfungsamt zu, was wesentlich mehr Personalbedarf bedeutet. Wie sind die Kommunen ihrer eigenen Selbstverpflichtung nachgekommen und wie soll die Personalsituation entschärft werden?

 

Herr Rocco Müller informierte die Anwesenden zu o. g. Anfragen umfassend.
Eine Übersichtsliste über die Rückstände der Jahresabschlüsse der Kommunen wird im Rechnungsprüfungsamt geführt und die vorliegenden bzw. zu erwartenden Jahresab-schlussprüfungen dem Personalamt mitgeteilt.
Die zwei zusätzlichen neuen Prüferstellen müssen schnellstens besetzt werden. Eine Prüferstelle wurde ausgeschrieben und die andere Prüferstelle wird durch eine langzeiterkrankte Mitarbeiterin ab 01. Juni besetzt, welche sich noch in der Eingliederung befindet. Das Personalamt wurde rechtzeitig und mehrfach über die Personalsituation des Rechnungsprüfungsamtes informiert. Stellen wurden mehrfach beantragt, jetzt erst mit Erfolg. Seine ehemalige Prüferstelle aus dem Jahr 2018 wurde erst zum 01. Januar dieses Jahres besetzt. Des Weiteren müssen die neuen Mitarbeiter*innen noch eingearbeitet werden. 

 

Herr Hemmerling sah die derzeitige Personalsituation des Rechnungsprüfungsamtes auch als problematisch an. Auf die Mitarbeiter*innen kommt eine Mammutaufgabe zu.

 

Herr Heeg hatte zum gleichen Thema schon etwas im Kreis- und Finanzausschuss vorge-tragen. Es gibt keine expliziten Vorschriften, in welcher Zeit die Prüfungen von Jahresab-schlüssen zu erledigen sind. Herr Heeg gibt noch einige Erklärungen aus dem Gesetz zur Erledigung von Jahresabschlüssen ab. Alle Zeiten die länger als 4 Monate zwischen der Abgabe eines Jahresabschlusses beim Rechnungsprüfungsamt bis zur Fertigstellung dauern, erfüllen die gesetzlichen Vorgaben nicht. Dies traf in der Vergangenheit für alle Prüfungen zu. Wie soll dies in Zukunft alles aufgeholt werden?

 

Herr Rocco Müller erklärte, dass er mehrfach das Personalamt über die aktuelle Personal-situation des Rechnungsprüfungsamtes auch im Hinblick auf die Altersstruktur und den Krankenstand informierte. Dem Personalamt war bekannt, dass sich der Arbeitsaufwand stark erhöhen wird und mit dieser Personalstärke nicht zu bewältigen ist. Ob die Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse hilfreich sind, ist auch noch nicht einzuschätzen. Er informierte die Anwesenden ausführlich.

 

Herr Hemmerling: Die bisherigen Prüfungen wurden in der vergangenen Zeit innerhalb dieser indirekt zur Verfügung stehenden Zeit nicht geschafft. Liegt dies an der Qualität der eingereichten Jahresabschlüsse oder an Verzögerungen, welche fortgeschrieben werden?

 

Herr Rocco Müller beantwortete o. g. Anfrage ausführlich. Die Ursachen hierfür liegen an der Qualität der Jahresabschlüsse selbst, einem erhöhten Krankenstand (1 Prüferin ist seit Mai vorigen Jahres schwer erkrankt, diese Stelle wurde bisher nicht besetzt), der hohen Altersstruktur und den vielen zusätzlichen Arbeiten, welche die Rechnungsprüfungs-amtsmitarbeiter*innen erledigen müssen. Zur Kreisgebietsreform hatte das Rechnungs-prüfungsamt 26 Mitarbeiter*innen und zum jetzigen Zeitpunkt sind es 8 Mitarbeiter*innen.

 

Herr Heeg Gibt es für die Mitarbeiter*innen eine Prüfersoftware zur Hilfe?

Des Weiteren stellte Herr Heeg noch eine Anfrage zur Niederschrift über die 1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 16.01.2020, Punkt 9. Bericht des Rechnungsprü-fungsamtes, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, S. 4

-     Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt (MS) führte in Wahrnehmung seiner Fachaufsicht beim Sozialamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am 17. Oktober 2019 eine Stichprobenprüfung zum Themenschwerpunkt allgemeine Leistungsvoraussetzungen sowie etwaige Leistungsausschlüsse und dem Nachrang der Grundsicherung durch. Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zu erstmalig bewilligten Anträgen auf Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen aus dem Jahr 2018 umfasste die zu prüfende Stichprobe 25 Leistungsfälle. Für diese Prüfung wurde ein bundeseinheitlicher Themenschwerpunkt festgelegt.

 

Herr Heeg bat um schriftliche Mitteilung über das Ergebnis dieser Prüfung.

 

Herr Rocco Müller: Eine Prüfungssoftware von der Firma hfp Informationssysteme GmbH wird durch Mitarbeiter*innen genutzt. Die neuste Version wird noch hilfreicher sein und Zeit-ersparnisse beim Arbeitsaufwand bringen. Diese wurde aber erst kürzlich zur Verfügung gestellt.

Herr Maaß: Aus dieser Diskussion nehmen wir mit, dass Personalausstattungen dringend notwendig sind. Dies wurde auch in der Haushaltsdebatte diskutiert. Bestimmte Prioritäten werden in diesem Haus nicht richtig erkannt sowie falsch eingeschätzt. Im Rechnungs-prüfungsamt sowie auch im Finanzbereich ist ein akuter Personalnotstand vorhanden, das ist eine Katastrophe. Dieser Sachverhalt erschwert auch die Arbeit mit den Kommunen. Durch das erhöhte Durchschnittsalter im Rechnungsprüfungsamt besteht kein Risiko, mehr Personal einzustellen.

 

Herr Maaß bat Herrn Hemmerling diese Feststellung für die weitere Arbeit dieses Aus-schusses mit aufzunehmen.

 

Herr Hemmerling bat die Anwesenden die Personalsituation auch in ihren Fraktionen anzu-sprechen und nimmt dies für die weitere Arbeit im Rechnungsprüfungsausschuss mit auf. 

Herr Hansjochen Müller erklärte aus seiner Amtszeit Ursachen für die jetzige prekäre Lage betreffs der Erstellung von Jahresabschlüssen und deren Prüfungen. Was den Runderlass betrifft, hätte die Kommunalaufsicht auch einschreiten müssen. Was bedeuten verkürzte Jahresabschlüsse? Kommt es zu einer grundlegenden Erleichterungen und erheblichen Einsparungen?

Herr Rocco Müller beantwortete die Anfrage in Hinsicht auf den Runderlass und der Bewäl-tigung der Prüfungen. Die Umsetzung ist zurzeit schwer einschätzbar.

 

Herr Hemmerling schilderte aus Sicht seiner Kommune die Erstellung von vereinfachten Jahresabschlüssen, was wenig Einsparungen mit sich bringt.

Herr Schenk hatte noch Fragen zur Prüfung von Verwendungsnachweisen betreffs der Terminvorgaben, hat das Fördervolumen in den Gebietskörperschaften zugenommen und wie wirkt sich der Umfang auf die Prüftätigkeit aus? 

 

Herr Rocco Müller beantwortete o. g. Anfragen. Das Volumen hat sich nicht erhöht. Er prüft die Verwendungsnachweise hinsichtlich baulicher Investitionen vom Landkreis, den Zweckverbänden und den Kommunen selbst. Die anderen Mitarbeiter*innen hauptsächlich die in den Ämtern der Landkreisverwaltung sowie die von der KomBA-ABI.

 

Herr Stahl informierte sich über weitere durchzuführende Prüfungen der Mitarbeiter*innen, welche Herr Rocco Müller ausführlich beantwortete. Hierzu gehören z. B. Kassenprüfungen, Prüfungen in Ämtern. Die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zerbst/Anhalt kommt auch noch aufgrund der Einwohneranzahl auf das Rechnungsprüfungsamt zu. Diese Prüfung wäre dann kostenneutral.