Frau Buchheim bat um Erläuterung der Ablehnungsgründe. Sie sah eine Unstimmigkeit in der Sachdarstellung gegenüber der empfohlenen Verwaltungsentscheidung zum Ablehnungsergeb-nis. Herr Heeg erwartet künftig eine ausführlichere Begründung des Verwaltungsvorschlages zum besseren Verständnis. Die KTA-Mitglieder diskutierten die Auslegung der Ausschluss-kriterien, explizit Punkt 2.2 e, der Richtlinie. Herr Holz wies darauf hin, dass laut Richtlinie das Kriterium „bauliche Denkmalpflege“ keinen Spielraum in der Entscheidung für die gestellten Anträge zuließ. Die nach der Richtlinie praktizierte Kulturförderung hat eindeutig das Ziel einer Kulturförderung mit dem Schwerpunkt „gelebter“ und „erlebbarer“ Veranstaltungs- bzw. Projekt-konzepten. Die Kostenpläne (siehe Anlage BV) weisen ausschließlich Fördergegenstände in Form von Investitionen und Instandsetzungen auf. Hier verwies Herr Holz auf die Anwendung von Richtlinien / Fördermitteln des LK ABI und des LSA (Land Sachsen-Anhalt), die speziell dafür vorgesehen sind. Das Kulturamt ist nicht für die „bauliche Denkmalpflege“ zuständig. Dem Hinweis auf eine ausführliche Begründung wird künftig Rechnung getragen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:    sieben
Ablehnungen:  keine
Enthaltungen:  eine