Sitzung: 11.05.2021 Kultur- und Tourismusausschuss
Vorlage: BV/0312/2021
Frau Buchheim bat um Erläuterung der Ablehnungsgründe. Sie sah
eine Unstimmigkeit in der Sachdarstellung gegenüber der empfohlenen
Verwaltungsentscheidung zum Ablehnungsergeb-nis. Herr Heeg erwartet
künftig eine ausführlichere Begründung des Verwaltungsvorschlages zum besseren
Verständnis. Die KTA-Mitglieder diskutierten die Auslegung der
Ausschluss-kriterien, explizit Punkt 2.2 e, der Richtlinie. Herr Holz
wies darauf hin, dass laut Richtlinie das Kriterium „bauliche Denkmalpflege“
keinen Spielraum in der Entscheidung für die gestellten Anträge zuließ. Die
nach der Richtlinie praktizierte Kulturförderung hat eindeutig das Ziel einer
Kulturförderung mit dem Schwerpunkt „gelebter“ und „erlebbarer“ Veranstaltungs-
bzw. Projekt-konzepten. Die Kostenpläne (siehe Anlage BV) weisen ausschließlich
Fördergegenstände in Form von Investitionen und Instandsetzungen auf. Hier
verwies Herr Holz auf die Anwendung von Richtlinien / Fördermitteln des
LK ABI und des LSA (Land Sachsen-Anhalt), die speziell dafür vorgesehen sind.
Das Kulturamt ist nicht für die „bauliche Denkmalpflege“ zuständig. Dem Hinweis
auf eine ausführliche Begründung wird künftig Rechnung getragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: sieben
Ablehnungen: keine
Enthaltungen: eine