Herr Holz benannte die in der BV aufgeführten Anträge. Drei dieser Anträge betreffen die Sonderförderung laut Punkt 3.1. der RL. Die Förderreife wurde teils in sehr intensiver Vorarbeit herbeigeführt.

Herr Schönemann erkundigte sich im Fall 410231 5.2/2021 nach der Vorgehensweise zur Kosten- und Finanzierungsaufstellung, da sich eine Antragsstellung mit vielen Teilprojekten bei genau 20.000.00 € höchstmöglicher Fördersumme ergab. Herr Holz erklärte, dass für die Sonderförderung Reppichau der höchste Arbeitsaufwand in der Antragsaufbereitung und-prüfung bestand. Für zwei Teilprojekte wurden auch vom Förderverein Eike von Repgow e.V. Förderanträge beim LSA gestellt. Diese werden auch dort einer Prüfung unterzogen. Herr Sonnenberger kannte aus seiner Berufspraxis dieses Vorgehen seitens des Antragsstellers. In der Regel fallen die Kosten bei der Realisierung höher aus als geplant und müssen dann vom Antragssteller getragen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:    sieben
Ablehnungen:  keine
Enthaltungen:  eine