Herr Holz gab diese Anträge entsprechend BV/0312/2021 ebenfalls als Ablehnungskriterien die klassische Baudenkmalpflege an.
Die Durchführung der beantragten Maßnahmen wären entsprechen Fachgutachten nach Denkmalrecht an den Objekten auszuführen, diese Finanzierung obliegt nicht der Kulturförderung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:    sieben
Ablehnungen:  keine
Enthaltungen:  eine