Herr Schulze gab folgende Informationen:

 

Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse des Kreistages Anhalt-Bitterfeld

 

Sitzung des Vergabeausschusses am 19.03.2021

 

Zuschlagserteilung Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
Sekundarschule "Völkerfreundschaft" Köthen, Los A 15: Treppen, Rampen, Sitzelemente
Allgemeine und Energetische Sanierung
Vorlage: BV/0284/2021
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Roth (Inhaber: Nicole Kästner), 06449 Aschersleben zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 114.923,45 EUR wird erteilt.
Beschluss: VGA 17-2021

Zuschlagserteilung Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
Sekundarschule "Völkerfreundschaft" Köthen, Los A 013: Vorgehängte, hinterlüftete Fassaden
Allgemeine und Energetische Sanierung
Vorlage: BV/0285/2021

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Frahammer GmbH & Co. KG, 86554 Pöttmes zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 593.205,85 EUR wird erteilt.
Beschluss: VGA 18-2021

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
Allgemeine Sanierung Musikschule "Gottfried Kirchhoff" und Galerie am Ratswall, Los AS 09 – Baureinigung
Vorlage: BV/0286/2021
Die Zustimmung zur Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, wird erteilt.
Beschluss: VGA 19-2021

Antrag auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung
Allgemeine Sanierung Musikschule "Gottfried Kirchhoff" und Galerie am Ratswall - Los AS 09 Baureinigung
Vorlage: BV/0287/2021
Die Zustimmung auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe gemäß § 3 i. V. m. § 3a Abs. 3 S. 2 VOB/A i. V. m. § 4 der Verordnung
über die Auftragswerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen A – Ausgabe 2019 – zur Ankurbelung
der Wirtschaft wegen der SARS-Cov-2-Pandemie (Auftragswerteverordnung - AwVO) vom 10.12.2020 unter Beteiligung der in der Anlage zur Beschlussvorlage genannten Unternehmen wird erteilt.
Beschluss: VGA 20-2021

 

Jugendhilfeausschuss am 07.04.2021

 

Beschluss-Nr.: 0278/2021

Änderung der 2. Fortschreibung des Jugendhilfeplans Teilplan II "Kinderbetreuung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld"

 

B e s c h l u s s:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung zur 2. Fortschreibung des Jugendhilfeplans Teilplan II „Kinderbetreuung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld“ per Stand 01.01.2021. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Beschluss-Nr.: 0279/2021

Förderung von Investitionen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Beschluss der Bedarfsliste

 

B e s c h l u s s:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsliste zur Vergabe der vom Bund bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 1.425.181,31 EUR aus dem Investitionsprogramm Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Sitzung des Vergabeausschusses am 06.04.2021

 

Zuschlagserteilung Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A

Lieferung eines "Notfallkrankenwagen KTW Typ B" für den Fachdienst Sanität

Vorlage: BV/0289/2021

Die Zustimmung zur Auftragserteilung an die Wietmarscher Ambulanz- und Sonderfahrzeug GmbH, Lingener Straße 1 aus 49835 Wietmarschen  wurde erteilt

Beschluss: VGA 21-2021

 

Zuschlagserteilung Offenes Verfahren gemäß VgV / VOB/A EU

Sekundarschule "Völkerfreundschaft" Köthen, Los A 06: Fenster, Außentüren

Allgemeine und Energetische Sanierung
Vorlage: BV/0291/2021

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Erwin Hoffmann Metallbau GmbH, 04916 Herzberg zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 483.675,38 EUR wurde erteilt.

Beschluss: VGA 22-2021

 

Zuschlagserteilung Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A

Allgemeine Sanierung Musikschule "Gottfried Kirchhoff" und Galerie am Ratswall,

Los 04 MG: Fenster

Vorlage: BV/0292/2021

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Fischer Fenster-, Türen-, Fassadenbau GmbH, 99734 Nordhausen zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 137.995,76 EUR wurde erteilt.

Beschluss: VGA 23-2021

 

Aufhebung der Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A

Ganztagsschule "Ciervisti" Zerbst, Außenstelle Breite 86 - Los 02: Abbruch- und Rohbauarbeiten

Vorlage: BV/0293/2021

Die Zustimmung zur Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A wurde erteilt, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.

Beschluss: VGA 24-2021

Antrag auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung

Ganztagsschule Ciervisti Los 02 – Abbruch- und Rohbauarbeiten

Vorlage: BV/0297/2021

Die Zustimmung auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe gemäß § 3 i. V. m. § 3a Abs. 3 S. 2 VOB/A i. V. m. § 4 der Verordnung

über die Auftragswerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen A – Ausgabe 2019 – zur Ankurbelung

der Wirtschaft wegen der SARS-Cov-2-Pandemie (Auftragswerteverordnung - AwVO) vom 10.12.2020 unter Beteiligung der in der Anlage zur Beschlussvorlage genannten Unternehmen wurde erteilt.

Beschluss: VGA 25-2021

 

Kreis- und Finanzausschuss am 15.04.2021

 

Beschluss-Nr.: 24-18/2021

Annahme von Sponsorengeldern für das "Klimaschutzprojekt - Ersatzstellung eines Storchenhorstes und Anschaffung von Hummelkästen für die Umweltbildung" vom 15. Oktober bis zum 31. Dezember 2020

 

B e s c h l u s s :

Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Annahme von Sponsorengeldern i. H. v. 1.740 Euro für das „Klimaschutzprojekt - Ersatzstellung eines Storchenhorstes und Anschaffung von Hummelkästen für die Umweltbildung“. 

 

Beschluss-Nr.: 25-18/2021

Personalangelegenheit

 

B e s c h l u s s :

Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die Ernennung von Herrn Olaf Lucas unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Kreisverwaltungsoberrat mit Wirkung vom 15.05.2021 vorbehaltlich der Zulassung einer Ausnahme von der Einstellung im Einstiegsamt durch den Landespersonalausschuss des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Sitzung des Vergabeausschusses am 19.04.2021

Antrag auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung

Kreisstraße K 1233 - Ortslage Güterglück, Straßenbauarbeiten

Antrag auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe

Vorlage: BV/0301/2021

Die Zustimmung auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe gemäß § 3 i. V. m. § 3a Abs. 3 S. 2 VOB/A i. V. m. § 4 der Verordnung

über die Auftragswerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen A – Ausgabe 2019 – zur Ankurbelung

der Wirtschaft wegen der SARS-Cov-2-Pandemie (Auftragswerteverordnung - AwVO) vom

10.12.2020 unter Beteiligung der in der Anlage zur Beschlussvorlage genannten Unternehmen wird erteilt.

Beschluss: VGA 26-2021

 

Antrag auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung

Kreisstraße K 1245 Zernitz - Kuhberge, Straßenbauarbeiten

Antrag auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe

Vorlage: BV/0303/2021

Die Zustimmung auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe gemäß § 3 i. V. m. § 3a Abs. 3 S. 2 VOB/A i. V. m. § 4 der Verordnung

über die Auftragswerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen A – Ausgabe 2019 – zur Ankurbelung

der Wirtschaft wegen der SARS-Cov-2-Pandemie (Auftragswerteverordnung - AwVO) vom

10.12.2020 unter Beteiligung der in der Anlage zur Beschlussvorlage genannten Unternehmen wird erteilt.

Beschluss: VGA 27-2021

 

Antrag auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung

Kreisstraße K 2058 Rödgen - Löberitz, Straßenbauarbeiten

Antrag auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe

Vorlage: BV/0302/2021

Die Zustimmung auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe gemäß § 3 i. V. m. § 3a Abs. 3 S. 2 VOB/A i. V. m. § 4 der Verordnung

über die Auftragswerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen A – Ausgabe 2019 – zur Ankurbelung

der Wirtschaft wegen der SARS-Cov-2-Pandemie (Auftragswerteverordnung - AwVO) vom

10.12.2020 unter Beteiligung der in der Anlage zur Beschlussvorlage genannten Unternehmen wird erteilt.

Beschluss: VGA 28-2021

 

Antrag auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung

Kreisstraße K 2069 Zörbig, 3. Bauabschnitt; Kreisstraße K 2056 Ertüchtigung Radweg Ramsin - Renneritz, Straßenbauarbeiten

Antrag auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe

Vorlage: BV/0304/2021

Die Zustimmung auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe gemäß § 3 i. V. m. § 3a Abs. 3 S. 2 VOB/A i. V. m. § 4 der Verordnung

über die Auftragswerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen A – Ausgabe 2019 – zur Ankurbelung

der Wirtschaft wegen der SARS-Cov-2-Pandemie (Auftragswerteverordnung - AwVO) vom

10.12.2020 unter Beteiligung der in der Anlage zur Beschlussvorlage genannten Unternehmen wird erteilt.

Beschluss: VGA 29-2021

 

Des Weiteren informierte Herr Schulze zum Glasfaseranschluss wie folgt:

Zum Stichtag 30.04.2021 sind von den 28 Schulstandorten der weiterführenden Schulen in Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld 15 Schulen an das Glasfasernetz angebunden (entspricht 54%).

Die Außenstelle Breite 86 der SK Ciervisti, in Zerbst z.Z. Umbaumaßnahme im Rahmen der Schulbauförderung und Ausweichquartier der SK Völkerfreundschaft in Köthen wurden im Februar 2020 an das Ministerium der Finanzen nachgemeldet; eine Bestätigung zur Übernahme in die Liste wurde im November 2020 an den Landkreis rückgemeldet.

Die Rückmeldung mit Bestätigung zum terminlichen Anschluss an das Glasfasernetz (Fibre 4 Edu LSA) ist noch offen, wiederholte Anfragen zum Sachstand wurden bisher nicht beantwortet. Eine erneute Anfrage durch den Landrat wurde vorbereitet.

 

Bisher ohne Terminierung zur Umsetzung des Anschlusses sind folgende Schulen:

·         Sekundarschule Völkerfreundschaft Köthen am Altstandort mit z.Z. laufender Sanierung

·         Sekundarschule Aken

·         Sekundarschule Raguhn

·         Sekundarschule Ciervisti am Hauptstandort Fuhrstraße in Zerbst

·         Gemeinschaftsschule Gröbzig

·         Gymnasium Francisceum mit beiden Standorten in Zerbst

·         Förderschule Güterglück

·         Förderschule Heidetor in Zerbst

·         Berufsschulzentrum Bitterfeld: Hier erfolgt der Glasfaseranschluss über den Chemiepark. Vom Februar 2021 gibt es eine Ankündigung, dass die Arbeiten bis Ende Mai 2021 abgeschlossen sein sollen.

·          

Von diesen Schulen sind bis auf:

·         Sekundarschule Völkerfreundschaft

·         Gymnasium Francisceum am Standort Jeversche Straße in Zerbst

·         Sekundarschule Ciervisti in Zerbst an der Außenstelle Breite 86

·         Sekundarschule Völkerfreundschaft (Ausweichquartier)

alle Schulen im Gebäude von der Telekom vorgerichtet.

 

Es fehlt bei diesen Schulen der bauliche Anschluss zum Übergabepunkt im Gebäude.

Gemäß Aussage des Ministeriums der Finanzen zur allgemeinen Umsetzung heißt es, dass der Glasfaseranschluss an den Schulen bis Ende 2021 abgeschlossen sein soll.

 

-          alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld bis Ende 2021 einen Glasfaseranschluss mit einer Bandbreite von 1 Gigabit pro Sekunde

-          für Glasfaserausbau an den Schulen wurde ein Vertag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der T-Systems geschlossen, der den Anschluss aller Schulen an das Glasfasernetz im Zuge des Aufbaus des neuen Landesdatennetzes zusichert

-          Kosten für die Anschlüsse werden vom Land Sachsen-Anhalt bis zum Juni 2023 vollständig getragen.

 

Breitbandanschlüsse ungleich WLAN

-          Das Vorhandensein eines Breitbandanschlusses in den Schulen ist grundsätzlich nicht gleichbedeutend mit dem Vorhandensein und der Nutzbarkeit eines WLAN für die Schüler.

-          Einziger momentaner Vorteil für das Anliegen der Glasfaseranschlüsse in den Schulen ist, dass die hohe Internetbandbreite in den wenigen bereits angebundenen PC-Kabinetten oder Fachunterrichtsräumen genutzt werden kann.

-          Für die Nutzung von mobilen Endgeräten im ganzen Schulgebäude wird ein weitgehend flächendeckendes und stabiles WLAN benötigt, welches wiederum eine strukturierte Netzwerkverkabelung voraussetzt. Diese Voraussetzungen können erst im Zuge des „DigitalPakt Schule“ bis 2024 realisiert werden.

 

Mobile Löschwasserbehälter

-          In der Kreistagssitzung am 03.12.2020 wurde über die Beschaffung von mobilen Löschwasserbehältern für die Feuerwehren einschließlich deren Verteilung auf die Städte und Gemeinden informiert, welche vom Land Sachsen-Anhalt mit 90 % gefördert wurden.

-          die Behälter wurden am 29.04.2021 angeliefert, eine Übergabe an die betreffenden Ortsfeuerwehren wird noch für diesen Monat vorbereitet

-          Löschwasserbehälter 53 m³ (für diesen Behälter gab es keinen Antrag, wird vorerst in der FTZ eingelagert und dem Fachdienst Sonderaufgaben zugeordnet)

-          Löschwasserbehälter 35 m³ (für diese beiden Behälter lagen 2 Anträge vor; ein Behälter wird der Stadt Aken für die Ortsfeuerwehr Kühren, der zweite Behälter der Stadt Zerbst für die Ortsfeuerwehr Deetz übergeben)

-          Löschwasserbehälter 15 m³ (für diese beiden Behälter lagen 5 Anträge vor; ein Behälter wird der Stadt Südliches Anhalt für die Ortsfeuerwehr Görzig oder Weißandt-Gölzau, der zweite Behälter der Gemeinde Muldestausee für die Ortsfeuerwehr Krina übergeben)

-          damit ist eine gleichmäßige Verteilung über die Fläche des Landkreises gegeben

 

Tanklöschfahrzeug Vegetationsbrandbekämpfung TLF VBBK

-          für dieses vom Land geförderte Fahrzeug liegen aus sechs Städten bzw. Gemeinden Anträge zur Übernahme des Fahrzeuges vor

-          Anträge wurden geprüft und ein Entscheidungsvorschlag für den zukünftigen Standort, unter Einbeziehung der kreislichen Führungskräfte der Feuerwehren, erarbeitet

-          nach umfangreicher Auswertung der Anträge und Prüfung der vorgegebenen Kriterien wurde vorgeschlagen, die Bereitschaftserklärung der Stadt Zerbst/Anhalt für die Ortsfeuerwehr Zerbst anzunehmen

-          Herr Schulze erklärte, er habe diesem Entscheidungsvorschlag zugestimmt. Die Stadt Zerbst/Anhalt wird diesbezüglich in den nächsten Tagen ein entsprechendes Schreiben erhalten. Die Auslieferung des Fahrzeuges erfolgt voraussichtlich im IV. Quartal 2021.

 

ð Baubericht

Sturmschäden

-          durch Sturmtief Eugen wurden bei den Gebäuden des Landkreises Anhalt-Bitterfeld überwiegend kleinere Schäden im Bereich der Dachdeckung festgestellt, die zeitnah behoben werden können.

-          umgefallene Birke auf dem Gelände der Sekundarschule Raguhn musste durch eine Fachfirma aufwändig mit Kran umgehend beseitigt werden, da diese auf das Turnhallendach gefallen war. Die Schäden am Dach wurden bereits behoben.

 

Hochbau

-          Baukostensteigerungen - die Kosten für Baustoffe steigen an - Kostensteigerungen betreffen auch die Baumaßnahmen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Insbesondere wurden bisher bei laufenden Baumaßnahmen als auch bei Baumaßnahmen, die sich im Vergabeverfahren befinden, zunächst Preissteigerungen für Dämmstoffe und Holzbaustoffe angemeldet. Lieferengpässe für Baumaterialien sind ebenfalls zu erwarten. Es ist noch offen, wie sich diese Baustoffpreiserhöhungen und möglichen Lieferengpässe auf die Baumaßnahmen und den Kostenrahmen auswirken.

-          Zerbst, Außenstelle Sekundarschule Ciervisti, Breite 86
Die Ausschreibung Abbruch/Rohbau musste am 06.04.21 mangels wertbarer Rückläufe aufgehoben werden. Die Ausschreibungen für Heizung/Lüftung/Sanitär und Gerüstbau mussten ebenfalls am 03.05.21 aufgehoben werden, da die nicht die kompletten geforderten Unterlagen vom jeweils einzigen Bieter abgegeben wurden. Inwieweit sich die Aufhebungen und damit verbundenen Verzögerungen auf den Bauablauf auswirken, kann noch nicht eingeschätzt werden.

-          Industrie- und Filmmuseum Wolfen
Am 08.04.2021 erhielt der Landkreis die Mitteilung von der Abbruchfirma, dass beim Lösen, Verpacken der unteren Dachdichtungslagen im straßenseitigen Bereich eine starke chemische Geruchsbelästigung und Reizung der Augen auftrat. Eine zusätzliche Analyse möglicher weiterer Gefahrstoffe ist sehr aufwändig und ergebnisoffen. Zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der Weiterführung der Abbrucharbeiten wurde der Atem- und Augenschutz maximal erhöht. Die Abbrucharbeiten werden voraussichtlich Mitte Mai abgeschlossen und die Mehrkosten durch die Schutzkleidung betragen 70.000 EUR brutto

-          Neubau Leitstelle
Die Vorbereitungen für die Ausschreibung der Planungsleistungen laufen. Die Aufgabenstellung für die technische Ausstattung mit Plandaten ist vorbereitet, so dass eine Planungsbüroausschreibung nach den Vorgaben des Kreistagsbeschlusses in Vorbereitung ist.

-          Sekundarschule Wolfen Nord
Die Ausschreibungen für die Gerüstbauarbeiten, Dacharbeiten und Fenster wurden veröffentlicht. Die Angebotsfrist ist abgelaufen und nach erfolgter Submission befinden sich die eingereichten Angebote in der Prüfung.

 

Tiefbau

K 1239 OD Hohenlepte

Das Vorhaben wurde 12/2020 fertig gestellt. Der Schlussverwendungsnachweis ist in der Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt.

K 2050 OD Schierau

Der 1. Bauabschnitt ist abgeschlossen und Teilschlussgerechnet. Der 2. Bauabschnitt ist in der Ausführung, z. Zeit erfolgen Schmutzwasser- und Regenwasser- und Kanalbauarbeiten.

K 2097 OD Wulfen

Die Straßen- und Kanalbauarbeiten im 2. Teilabschnitt, "Köthener Chaussee" sind in der Ausführung, ebenso die Verlegung einer neuen Trinkwasserleitung mit Hausanschlüssen und Mittelspannungskabeln der MITNETZ-strom GmbH. Parallel dazu werden die Hydraulisch gebundene Tragschicht in den fertig gestellten Abschnitten eingebaut und die Bordanlagen errichtet.

K 2087 OD Mölz

Der Regenwasserkanal ist verlegt und die Bordanlage ist zu 70% fertig gestellt. Die Verlegung von Mittelspannungskabeln der MITNETZ-Strom GmbH ist abgeschlossen. Zur Zeit wird die Stabilisierung des Fahrbahnunterbaus vorbereitet.

Folgende Vorhaben befinden sich in der Ausschreibung:

K 1233 OD Güterglück

K 1245 Zernitz- Kuhberge

K 2058 Rödgen- Löberitz

K 2069 Zörbig, 3.BA (Unterhaltung)

K 2055 OD Thalheim

 

Die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen für 2021 sind in der Vorbereitung.

 

Herr Dr. Töpel informierte zum aktuellen Stand der Corona-Situation:

-          Bund hat heute eine 7-Tage-Inzidenz: 129,1

-          Sachsen-Anhalt: 7-Tage-Inzidenz: 130,8

-          Anhalt-Bitterfeld: 7-Tage-Inzidenz: 101,6 (damit haben wir die drittkleinste Inzidenz in Sachsen-Anhalt)

-          7-Tage-Fallzahlen: 161 (Gesamt 6.471)

-          Todesfälle gesamt: 162 (1 mehr als gestern)

-          altersmäßiger Schwerpunkt in ABI gerechnet auf 100.000 Einwohner an Infektionen liegt bei den Ü80-Jährigen mit knapp 25,6 %
meisten Fälle gab es in der Altersgruppe 35-59 mit insgesamt 2.663 Erkrankten


Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen

  • Kitas - derzeit sind in 8 Kitas insgesamt 45 Fälle bekannt, davon sind bei mindestens 2 Personen Mutationen nachgewiesen worden

·         Schulen - derzeit sind in 9 Schulen insgesamt 28 Fälle bekannt

·         Pflegeeinrichtungen - derzeit sind 8 APH, Tagespfl., mob. Pflegedienste als Hotspots bekannt, insgesamt mit 100 positiven Fällen und fünf Todesfällen

 

Mutationen

-       PCR-Proben werden von den Laboren bei Verdacht und zu 5 % verdachtsunabhängig auf Mutation untersucht

-       von allen Proben, bei denen eine Mutationsanalyse durchgeführt wurde, sind 67 % auf die britische Variante B.1.1.7 zurückzuführen

 

Beschluss des Bundes

-       Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes herrschen weiterhin nächtliche Ausgangsbeschränkungen bei einer Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen und Schulschließungen ab einer Inzidenz von 165, auch für den Einzelhandel wurden schärfere Richtlinien eingeführt.

-       So muss bspw. ein negativer Corona-Test (Selbst-, Schnell-, oder PCR-) vielerorts vorgelegt werden.

-       Vollständig geimpfte Personen brauchen keinen Schnelltest mehr um Geschäfte / Dienstleister zu besuchen

-       durch erhöhte Nachfrage nach Schnelltests haben einige Schnelltestzentren ihre Öffnungszeiten erweitert

-       Derzeit haben Bürger an 38 Standorten im Landkreis (darunter Arztpraxen und Apotheken) die Möglichkeit, sich mittels Schnelltest testen zu lassen; 24 davon bieten nach der positiven Schnelltestung auch PCR-Abstriche an

Schnelltestzentren

  • Bisher wurden uns aus den in den 10 Gemeinden betriebenen Schnelltestzentren in 8 Wochen insgesamt 14.076 durchgeführte Tests gemeldet. Davon waren 161 positiv, wovon sich allerdings nur 69 im PCR-Test bestätigt haben.
  • Mit rund 5.290 Abstrichen wurden 38% der Tests in Bitterfeld-Wolfen durchgeführt. Mit rund 130 Abstrichen und damit nur einem Prozent, wird die Teststation in Osternienburg am wenigsten genutzt.
  • Seit der Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes haben sich die Abstriche an den Schnelltestzentren beinahe verdoppelt

 

SORMAS

  • SORMAS wird mittlerweile aktiv genutzt. Durch die Umstellung treten immer wieder kleinere Hürden auf, die durch die Mitarbeiter gemeldet werden und deren schnelle Lösung angestrebt wird. Darüber hinaus wird jedem Mitarbeiter/ jeder Mitarbeiterin weiterhin angeboten, sich erneut in SORMAS schulen zu lassen, falls Fragen offen sind.

 

(Herr Honsa gegangen = 46+1 = 85,45%)

 

Herr Stoye gab folgenden Informationen zum aktuellen Impfgeschehen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Stand: 5. Mai 2021):

 

Mit Stand 05.05.2021 ist folgender Stand bei den Erst- und Zweitimpfungen zu verzeichnen:

-       Erstimpfungen      44.818 (28,3 %)

-       Zweitimpfungen   11.242 (7,1 %)

Gegenüber den Impfungen von Ende März mit 9,9 % Erstimpfungen und 3,3 % Zweitimpfungen ist eine deutliche Steigerung zu erkennen.

 

Aktueller Stand der Belieferung mit Impfstoffen

- die den Landkreisen und kreisfreien Städten für den Monat Mai bekanntgegebenen Impfstofflieferungen:

18. KW   - Impfstoff für 4.680 Impfungen
19. KW   - Impfstoff für 4.095 Impfungen
20. KW   - Impfstoff für 4.680 Impfungen
21. KW   - Impfstoff für 4.680 Impfungen

- gemäß Aussage in der Videokonferenz mit dem Sozialministerium in der vergangenen Woche sollen sich die Liefermengen für den Monat Juni auch nur geringfügig erhöhen

- Hausärzte sollen im Mai weitaus mehr Impfstoffe erhalten
- andererseits wird das Tempo der Impfungen in den Impfzentren der Landkreise erlahmen, weil es dort keine gravierend größeren Impfstofflieferungen gibt

- im April bekam Sachsen-Anhalt vom Bund Impfstoff für 236.000 Impfungen zugeteilt, im Mai sind es geplante 254.500 Impfungen

- eine Impfstoffbereitstellung auf einem völlig höheren Niveau ist zurzeit nicht erkennbar

- Vergleiche mit z. B. Sachsen, wonach die dort ansässigen niedergelassenen Ärzte unbegrenzt mit Impfstoff beliefert werden, sind fraglich und unlogisch. Dies zeigt sich in den täglich veröffentlichen Impfstatistiken, wo laut heutiger Veröffentlichung der Freistaat Sachsen mit einem Anteil von 27,5 % geimpfter Bevölkerung gegenüber Sachsen-Anhalt mit einem Anteil von 30,6 % geimpfter Bevölkerung, um 3,1 %-Punkte zurückliegt.

- nach Meinung vieler niedergelassener Ärzte im Landkreis ist bis jetzt viel zu wenig Impfstoff zugeteilt worden
  

Weitere Impfstrategie

Gemäß Videokonferenz des Landrates mit allen 10 Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bzw. deren Stellvertreter am Montag dieser Woche wurden folgende gemeinsame Festlegungen zur weiteren Vorgehensweise abgestimmt:

1. Es wurde festgestellt, dass allen Personen in der Priorisierungsgruppe 2 ein Impfangebot unterbreitet wurde. Somit kann in die Priorisierungsgruppe 3 übergegangen werden.

2. In der Priorisierungsgruppe 3 sollte nach gemeinsamer Einigung der Gruppe der aktiven Feuerwehrkameraden der Vorrang eingeräumt werden. Hierzu sind bereitgestellte Termine in den Impfzentren bzw. die Außentermine mit den mobilen Teams vorrangig zu nutzen.

3. Nach der gegenwärtigen Impfplanung für den Monat Mai werden ca. 21.000 Impfungen in den Impfzentren und zu den Außenterminen mit den mobilen Teams avisiert. Da aus den ersten Zweitimpfungsterminen mit dem Impfstoff „AstraZeneca“ Rückschlüsse gezogen werden konnten hinsichtlich des Impfverhaltens der Bürger, ist die Vergabe zusätzlicher Impftermine (ca. 2.500) möglich.

Demnach werden nachstehende Zusatzimpftermine in den Impfzentren den Städten/Gemeinden angeboten:

Stadt/Gemeinde                                            IZ Köthen                            IZ Wolfen                          IZ Zerbst
Aken                                                                    150
Bitterfeld-Wolfen                                                                                          450
Köthen                                                               350
Muldestausee                                                                                                 200
Osternienburger Land                                   200
Raguhn-Jeßnitz                                                                                               150
Sandersdorf-Brehna                                      150                                        100
Südliches Anhalt                                              250
Zerbst                                                                                                                                                               260
Zörbig                                                                   200

Die Städte/Gemeinden haben die konkreten Termine, beginnend ab dem 06.Mai, am 3. Mai per Mail erhalten. Sollte es mit der Terminuntersetzung/Terminvergabe zu bestimmten Tagen Probleme geben, sind diese bitte rechtzeitig an das Amt BKR zurück zu geben. Diese Termine werden dann anderweitig vergeben.

4. Diese Zusatztermine, wie auch die bisher bekannten Außentermine, können auch für die Impfung von Personen aus kritischen Infrastrukturen oder anderen Personengruppen der Priorisierungsstufe 3 genutzt werden. Die Entscheidung hierzu obliegt den HVB. Es ist jedoch ein entsprechender Nachweis zur Vorlage beim Impfpersonal erforderlich.

5. Bei der Terminplanung für den Monat Juni werden seitens des Landkreises Unternehmen der kritischen Infrastruktur soweit wie möglich berücksichtigt.


Impfungen durch Betriebsärzte
Zu dem in den Medien angekündigten Einsatz von Betriebsärzten in das Impfgeschehen ab Anfang Juni liegen uns bis zum heutigen Tage keine konkreten Informationen vor, so dass hierzu auch noch keine Auskünfte erteilt werden können.

Elektronischer Impfausweis
Ersten Informationen zur Folge soll voraussichtlich beginnend ab Mitte Mai der elektronische Impfausweis eingeführt werden.
Hierzu ist angedacht, jeder geimpften Person nach der Erst- und nach der Zweitimpfung jeweils ein „papiernes Impfbuch mit Impfeintrag“ auszudrucken, womit die geimpfte Person dann, nach Herunterladen einer App auf sein Smartphon, dieses einlesen kann.
Mit dem dann auf dem Smartphon vorhandenen digitalen Impfzertifikat in der Impfnachweis-App, zusammen mit einem Ausweisdokument, kann sich der Bürger dann an benötigten Stellen als geimpft ausweisen.

Das Ausdrucken des „papiernen Impfbuches mit Impfeintrag“ bei zukünftigen Impfungen wird voraussichtlich nicht das Problem sein, jedoch die Ausstellung und Versendung der Unterlagen an bereits geimpfte Bürger.

 

Frau Schilling, Geschäftsführerin der Regionalen Planungsgemeinschaft, informierte zu den Tätigkeiten der Regionalen Planungsgemeinschaft zum Umgang mit Repoweringprojekten und Planungshilfe für gesamträumliche Konzepte zur kommunalen Steuerung großflächiger Photovoltaikfreiflächenanlagen in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (die Powerpoint-Präsentation ist als Anlage beigefügt).