Herr Hippe verwies darauf in folgenden Anlagen nachzulesen:


1. Stimmführerschaft _ Zweckverband _ Goitzsche
2. Änderungsatzung vom 23. Juni 2020 zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Goitzsche vom 19 März 2014
3. Rundverfügung 14/2020 des Landesverwaltungsamtes Zweckverbandsecht, Stimmführerschaft nach § 11 Abs. 4 Satz 4 GKG_LSA bei der Stimmabgabe in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes.

 

Herr Heeg fragte an, ob der Kreistag die Stimmführer benennt.
Herr Hippe fand diese Regelung empfehlenswert. Momentan greift die Hilferegelung laut Anlage 1.
Herr Heeg gab die Empfehlung, das Anliegen an den Hauptverwaltungsbeamten (Landrat) heranzutragen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:    sieben
Ablehnungen:  keine
Enthaltungen:  zwei