Herr Northoff stellt die Frage, wie es mit der Auszahlung der Fördermittel in Höhe von 150.000,00 € für die Freie Schule weitergeht und bittet Frau Bunge, über die Verwaltung klären zu lassen, wer für die weitere verwaltungsmäßige Abwicklung zuständig ist

(Anlage 6).

 

Bereits in einer BWV-Ausschusssitzung im September 2020 wurde von Herrn Wolkenhaar die Problematik „Elektrofahrzeugbrände“ angesprochen, jedoch erfolgte seitens der

Verwaltung bisher keine Reaktion. Aus diesem Grund spricht Herr Wolkenhaar in der

heutigen Sitzung erneut dieses Thema an und merkt Folgendes mit Nachdruck an:

 

Elektrofahrzeuge beherrschen immer mehr den Straßenverkehr, auch im Landkreis

Anhalt-Bitterfeld. Das hat auch zur Folge, dass es bei Unfällen zu Elektrofahrzeugbränden kommt, was wiederum ein enormes Problem für die Feuerwehren und die Abschleppdienste darstellt.

Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht mit der speziellen Technik ausgestattet, um ein

sicheres Löschverfahren zu gewährleisten und die gängigen Abschleppdienste können diese Fahrzeuge nicht bergen und verweigern den Abtransport.

Auch die Entsorgung der ausgebrannten Elektroautowracks erweist sich als problematisch.

 

Herr Wolkenhaar ist der Meinung, dass die hierfür notwendige Technik beim Kreis im

Bereich FTZ (Feuerwehrtechnische Zentrale) angesiedelt werden sollte, die dann kreisweit eingesetzt werden kann.

 

Es ist nicht so, dass es täglich zu brennenden Elektrofahrzeugen kommt, aber sollte der Fall eintreten, muss schnellstmöglich gehandelt werden und das Löschen und Abschleppen

gewährleistet sein, so Herr Wolkenhaar.

 

Aus diesem Grund macht Herr Wolkenhaar noch einmal deutlich, von welch großer Wichtigkeit es sei, in Bezug auf Elektrofahrzeugbrände eine akzeptable Lösung zu finden, zeitnah für den Kreis eine Strategie zu entwickeln und fordert diesbezüglich eine

Stellungnahme des Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.

 

Abschließend zu diesem Thema legt Herr Northoff fest, dass das vorgenannte Anliegen des Herrn Wolkenhaar an das zuständige Fachamt, hier das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, mit der Bitte um Stellungnahme herangetragen wird.

 

Nach Vorlage dieser Stellungnahme könne man entscheiden, ob die darin enthaltenen

Informationen ausreichend sind oder ob diese Problematik noch einmal Gegenstand in einer der kommenden Sitzungen des BWV-Ausschusses sein wird, so Herr Northoff.