Sitzung: 11.05.2021 Kultur- und Tourismusausschuss
Vorlage: BV/0316/2021
Herr Holz unterrichtete den KTA über die Gründe der
Satzungsänderung
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Eine neue Gliederung zur Verbesserung der
Übersichtlichkeit und Lesbarkeit
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entsprechend den aktuellen Erfordernissen einer
dringenden Digitalisierung des Unterrichts
an den Schulen zur Realisierung von Fernunterricht. Neu in der Satzung - Punkt 7.7.
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Kursunterrichte von acht Stunden sollen preislich
nicht günstiger sein als eine längerfristige
vertragliche Bindung
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Neuregelung der zwei (preis-) Tarife, Tarif A
enthält zielgruppenspezifische Ermäßigungen.
Folgende
Punkte wurden erfragt und diskutiert:
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Frau Buchheim, Herr Heeg, Herr Loth:
Die Darstellung der Änderungen ist in der Synopse unzureichend und
schwer verständlich. Es ist eine Überarbeitung und ggf. Rückstellung der BV
notwendig.
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Herr Heeg, Frau Buchheim:
Die Begründung der Gebührenerhöhung für den Unterricht MFE (Musikalische
Früherziehung) fehlt, die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt, die Höhe
der Mahngebühr ist seitens der Erhebung durch die Kreiskasse des LK ABI nicht
nachvollziehbar. Die Sozialverträglichkeit der Preiserhöhung für die MFE ist
gefährdet.
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Herr Holz:
die Sozialermäßigung bleibt bei 50 % ein Zuschuss laut § 27 a SGB XII
(Teilnahme am kulturellen Leben) ist auf Antrag möglich, dieser beträgt max. 15
€.
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Herr Todte:
Eine Kostenschätzung zur Veränderung der Einnahmen durch die neue
Preisgestaltung bzw. die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen fehlt. Wie
erfolgt die Haftungsregelung? War das Rechts-amt involviert?
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Herr Holz:
Die Unterrichtskosten werden mittels einer Mischfinanzierung gedeckt,
der Gebührenanteil beträgt 29 % - Zuschuss Landkreis 60 % und 11 % trägt das
Land Sachsen-Anhalt. Die Zahlung erfolgt den Landesverband der Musikschulen
Sachsen-Anhalt e.V. als Träger- und Fachverband für kommunal geführte
Musikschulen.
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Herr Schönemann
trat für eine unkomplizierte Darstellungsweise und eine leicht
verständliche Sprache in der Satzung ein
Die
nachgeforderten Unterlagen wurden entsprechend erarbeitet und dem KTA
zugestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: fünf
Ablehnungen: zwei
Enthaltungen: eine