Frau Treffkorn informierte die Ausschussmitglieder über Folgendes:

 

1.    Schulbezirks- und Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

 

Die durch den Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in seiner Sitzung am 18.02.2021

(Beschluss-Nr. 088-11/2021) beschlossene Satzung zur Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat mit Schreiben des Landesschulamtes vom 22.03.2021 die Zustimmung erhalten.

 

2.    Einrichtung neuer Bildungsgänge (BG) an den BbS Anhalt-Bitterfeld ab dem 01.08.2021

 

Mit Schreiben vom 24.02.2021 hat der LK Anhalt-Bitterfeld als Schulträger der BbS Anhalt-Bitterfeld den Antrag auf Errichtung folgender Bildungsgänge ab dem Schuljahr (SJ) 2021/2022 beim Landesschulamt LSA (LSchA) gestellt:

 

-         Kaufmann/-frau im E-Commerce,

-         Fachpraktiker/-in im Lagerbereich sowie

-         Fachpraktiker im Verkauf.

 

Mit Schreiben vom 03.05.2021 teilte das LSchA mit, dass nach umfänglicher Prüfung der Schulbehörde, der BG „Fachpraktiker/-in im Lagerbereich“ zum SJ 2021/2022 genehmigt wurde.

 

Die BG „Kaufmann/-frau im E-Commerce“ und „Fachpraktiker im Verkauf“ erhielten indes keine Genehmigung.

 

3.    Zuordnung der Übergänge der Schüler(innen) der derzeitigen 4. Klassen (SJ 2020/2021) in die weiterführenden Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld

 

Insgesamt waren 1.245 Schüler(innen) der derzeitigen 4. Klassen an die weiterführenden Schulen
(5. Klasse) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zuzuordnen.

 

Es ergibt sich zum Stichtag 30.04.2021 folgende Zuordnung:

 

734 Schüler(innen) an die Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen  =   58,96 %,

494 Schüler(innen) an die Gymnasien                                              =   39,68 %,

    9 Schüler(innen) an den FöS                                                        =     0,72 %,

    8 Schüler(innen) ohne Empfehlung/Wiederholer                           =     0,64 %.

 

Eine Beantragung von Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Bildung von Anfangsklassen für die Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld war nicht erforderlich, da sowohl die Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen als auch die Gymnasien die erforderliche Mindestschülerzahl zur Bildung von Anfangsklassen erreicht haben.

 

Bei den Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen liegt die Mindestschülerzahl zur Bildung einer Anfangsklasse bei mindestens 40 Schüler(innen) und beim Gymnasium beträgt diese Mindestschülerzahl 75 Schüler(innen).

 

Bei der Zuordnung sind beim LSchA anhängige Ausnahmeanträge gemäß § 41 SchulG LSA von Personen-sorgeberechtigten, welche eine Beschulung ihrer Kinder außerhalb des zuständigen Schulbezirks bzw. Schuleinzugsbereichs wünschen, noch nicht erfasst. Für diese Anträge steht die abschließende Bearbeitung noch aus.

 

Die Stadt Zerbst/Anhalt musste für die GS Walternienburg beim Landesschulamt einen Antrag zur Bildung einer Anfangsklasse im SJ 2021/2022 stellen, da die Mindestschülerzahl von 15 nicht erreicht wird. Eine Entscheidung des Landesschulamtes liegt dazu noch nicht vor.

 

4.    Schwimmangebote für Schülerinnen und Schüler

 

Alle Schulleiter(innen) an Schulen im Land Sachsen-Anhalt haben am 28.04.2021 ein Schreiben des Ministeriums für Bildung hinsichtlich der Schwimmangebote für Schüler(innen) erhalten.

 

Mit diesem Schreiben wurde den Schulen ein Angebot des Landes zur Unterstützung des Schwimm-
unterrichts für Schüler(innen) der Grund- und Förderschulen sowie der 5. und 6. Klassen an Sekundar-schulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien unterbreitet und sie damit in die Lage versetzt, auf potenzielle Kooperationspartner in der Region zuzugehen und Kooperationen zu verabreden.

 

Aufgrund pandemiebedingter Ausfälle des Schwimmunterrichts an den Schulen sollen die Schulen ergänzende Angebote im AG-Bereich zum Schwimmunterricht unterbreiten.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt auf der Grundlage des RdErl. des MB vom 03.08.2020 zur „Errichtung von Arbeitsgemeinschaften Sport an allgemeinbildenden Schulen“.

 

Die Antragstellung erfolgt durch die Schule an das LSchA.

 

5.    Produktives Lernen (PL) für den Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2023

 

Bis zum 30.06.2021 muss die Antragstellung beim Landesverwaltungsamt (LVwA) für die 2 Schuljahre erfolgen. Der LK Anhalt-Bitterfeld ist für die Sekundarschule Raguhn als PL-Standort antragsberechtigt. Beantragt werden können Zuwendungen für Lehr- und Lernmittel, Verbrauchsmaterialien und Fahrtkosten zu den Praxislernorten. Die Zuwendung beträgt 100 v. H. den anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Schulverwaltungsamt bereitet derzeit zusammen mit der Sekundarschule Raguhn die Antragstellung vor.

 

6.    Schulobstprogramm

 

Auch im SJ 2021/2022 wird das sogen. Schulobstprogramm im LSA fortgesetzt. Teilnehmen können Grund- und Förderschulen mit Kindern der Klassenstufe 1 bis 4 und Kindertagesstätten mit Kindern ab drei Jahren.

Mit dem EU-Programm sollen Kinder der teilnehmenden Einrichtungen insgesamt mehr Obst, Gemüse und Milch verzehren.

 

 

Zudem soll mit den von den Einrichtungen durchzuführenden begleitenden pädagogischen Maßnahmen Wissen zu einer gesunden Ernährung, der Herkunft von Lebensmitteln und deren Wertschätzung vermittelt werden.

Die FöS (G) Angelika-Hartmann-Schule Köthen/Anhalt hat einen Antrag auf Förderung gemäß dem

EU-Programm für das SJ 2021/2022 gestellt.

 

7.   Zusatzvereinbarung DigitalPakt Schule 2019–2024 (Administration)

 

Mit Schreiben vom 03.06.2021 wurde der LK Anhalt-Bitterfeld durch das Ministerium für Bildung des LSA über das Programm der 2. Zusatzvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024 (Administration) informiert.

 

Die Finanzhilfen dienen - in unmittelbarer Verbindung mit den Investitionen im DigitalPakt Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen im Rahmen dieses Förderprogramms - der Förderung der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, die für Schulen eingesetzt werden.

 

Förderfähig sind demnach befristete Ausgaben für Personalkosten als Personalmittel bzw. als Sachmittel

in direkter Verbindung mit Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule sowie weitere Zusatzverein-barungen und pauschalierte Zuschüsse zu Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von bei Ländern oder Schulträgern angestellten IT-Administratorinnen und IT-Administratoren in Höhe von bis zu 10.000,00 € einmalig pro Fachkraft.

 

Dem LK Anhalt-Bitterfeld als Schulträger der weiterführenden Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld werden aus diesem Programm 601.788,00 € in Aussicht gestellt.

Die Teilnahme an diesem Programm kann mittels landesweiter IT-Administration oder IT-Administration des Schulträgers erfolgen.

 

Das Land erarbeitet derzeit die konkreten Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Förderprogramms. Diese sollen den Schulträgern in Kürze zur Verfügung gestellt werden.