Sitzung: 22.06.2021 Bildungs- und Sportausschuss
Frau
Treffkorn
informierte die Ausschussmitglieder über Folgendes:
1.
Schulbezirks- und Schuleinzugsbereichssatzung des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Die durch den Kreistag
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in seiner Sitzung am 18.02.2021
(Beschluss-Nr. 088-11/2021)
beschlossene Satzung zur Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen
für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld hat mit Schreiben des Landesschulamtes vom 22.03.2021 die
Zustimmung erhalten.
2.
Einrichtung neuer Bildungsgänge (BG) an den BbS
Anhalt-Bitterfeld ab dem 01.08.2021
Mit Schreiben vom
24.02.2021 hat der LK Anhalt-Bitterfeld als Schulträger der BbS
Anhalt-Bitterfeld den Antrag auf Errichtung folgender Bildungsgänge ab dem
Schuljahr (SJ) 2021/2022 beim Landesschulamt LSA (LSchA) gestellt:
-
Kaufmann/-frau
im E-Commerce,
-
Fachpraktiker/-in
im Lagerbereich sowie
-
Fachpraktiker
im Verkauf.
Mit Schreiben vom
03.05.2021 teilte das LSchA mit, dass nach umfänglicher Prüfung der
Schulbehörde, der BG „Fachpraktiker/-in im Lagerbereich“ zum SJ 2021/2022
genehmigt wurde.
Die BG „Kaufmann/-frau
im E-Commerce“ und „Fachpraktiker im Verkauf“ erhielten indes keine
Genehmigung.
3.
Zuordnung der Übergänge der Schüler(innen) der
derzeitigen 4. Klassen (SJ 2020/2021) in die weiterführenden Schulen im LK
Anhalt-Bitterfeld
Insgesamt waren 1.245 Schüler(innen) der derzeitigen 4.
Klassen an die weiterführenden Schulen
(5. Klasse) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zuzuordnen.
Es ergibt sich zum Stichtag
30.04.2021 folgende Zuordnung:
734 Schüler(innen) an
die Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen = 58,96 %,
494 Schüler(innen) an
die Gymnasien = 39,68 %,
9 Schüler(innen) an den FöS = 0,72 %,
8 Schüler(innen) ohne
Empfehlung/Wiederholer = 0,64 %.
Eine Beantragung von
Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Bildung von Anfangsklassen für die
Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien in Trägerschaft des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld war nicht erforderlich, da sowohl die
Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen als auch die Gymnasien die
erforderliche Mindestschülerzahl zur Bildung von Anfangsklassen erreicht haben.
Bei den
Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen liegt die Mindestschülerzahl zur
Bildung einer Anfangsklasse bei mindestens 40 Schüler(innen) und beim Gymnasium
beträgt diese Mindestschülerzahl 75 Schüler(innen).
Bei der Zuordnung sind
beim LSchA anhängige Ausnahmeanträge gemäß § 41 SchulG LSA von
Personen-sorgeberechtigten, welche eine Beschulung ihrer Kinder außerhalb des
zuständigen Schulbezirks bzw. Schuleinzugsbereichs wünschen, noch nicht
erfasst. Für diese Anträge steht die abschließende Bearbeitung noch aus.
Die Stadt
Zerbst/Anhalt musste für die GS Walternienburg beim Landesschulamt einen Antrag
zur Bildung einer Anfangsklasse im SJ 2021/2022 stellen, da die
Mindestschülerzahl von 15 nicht erreicht wird. Eine Entscheidung des
Landesschulamtes liegt dazu noch nicht vor.
4.
Schwimmangebote für Schülerinnen und Schüler
Alle
Schulleiter(innen) an Schulen im Land Sachsen-Anhalt haben am 28.04.2021 ein
Schreiben des Ministeriums für Bildung hinsichtlich der Schwimmangebote für
Schüler(innen) erhalten.
Mit diesem Schreiben
wurde den Schulen ein Angebot des Landes zur Unterstützung des Schwimm-
unterrichts für Schüler(innen) der Grund- und Förderschulen sowie der 5. und 6.
Klassen an Sekundar-schulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien unterbreitet
und sie damit in die Lage versetzt, auf potenzielle Kooperationspartner in der
Region zuzugehen und Kooperationen zu verabreden.
Aufgrund
pandemiebedingter Ausfälle des Schwimmunterrichts an den Schulen sollen die
Schulen ergänzende Angebote im AG-Bereich zum Schwimmunterricht unterbreiten.
Die finanzielle
Unterstützung erfolgt auf der Grundlage des RdErl. des MB vom 03.08.2020 zur
„Errichtung von Arbeitsgemeinschaften Sport an allgemeinbildenden Schulen“.
Die Antragstellung
erfolgt durch die Schule an das LSchA.
5. Produktives Lernen
(PL) für den Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2023
Bis
zum 30.06.2021 muss die Antragstellung beim Landesverwaltungsamt (LVwA) für die
2 Schuljahre erfolgen. Der LK Anhalt-Bitterfeld ist für die Sekundarschule
Raguhn als PL-Standort antragsberechtigt. Beantragt werden können Zuwendungen
für Lehr- und Lernmittel, Verbrauchsmaterialien und Fahrtkosten zu den Praxislernorten.
Die Zuwendung beträgt 100 v. H. den anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben. Das
Schulverwaltungsamt bereitet derzeit zusammen mit der Sekundarschule Raguhn die
Antragstellung vor.
6.
Schulobstprogramm
Auch im SJ 2021/2022
wird das sogen. Schulobstprogramm im LSA fortgesetzt. Teilnehmen können Grund-
und Förderschulen mit Kindern der Klassenstufe 1 bis 4 und Kindertagesstätten
mit Kindern ab drei Jahren.
Mit dem EU-Programm
sollen Kinder der teilnehmenden Einrichtungen insgesamt mehr Obst, Gemüse und
Milch verzehren.
Zudem soll mit den von
den Einrichtungen durchzuführenden begleitenden pädagogischen Maßnahmen Wissen
zu einer gesunden Ernährung, der Herkunft von Lebensmitteln und deren
Wertschätzung vermittelt werden.
Die FöS (G) Angelika-Hartmann-Schule
Köthen/Anhalt hat einen Antrag auf Förderung gemäß dem
EU-Programm für das SJ
2021/2022 gestellt.
7. Zusatzvereinbarung DigitalPakt Schule
2019–2024 (Administration)
Mit Schreiben vom
03.06.2021 wurde der LK Anhalt-Bitterfeld durch das Ministerium für Bildung des
LSA über das Programm der 2. Zusatzvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024
(Administration) informiert.
Die Finanzhilfen
dienen - in unmittelbarer Verbindung mit den Investitionen im DigitalPakt
Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen im Rahmen dieses Förderprogramms -
der Förderung der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und
IT-Administratoren, die für Schulen eingesetzt werden.
Förderfähig sind
demnach befristete Ausgaben für Personalkosten als Personalmittel bzw. als
Sachmittel
in direkter Verbindung
mit Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule sowie weitere
Zusatzverein-barungen und pauschalierte Zuschüsse zu Ausgaben für die
Qualifizierung und Weiterbildung von bei Ländern oder Schulträgern angestellten
IT-Administratorinnen und IT-Administratoren in Höhe von bis zu 10.000,00 €
einmalig pro Fachkraft.
Dem LK
Anhalt-Bitterfeld als Schulträger der weiterführenden Schulen im LK
Anhalt-Bitterfeld werden aus diesem Programm 601.788,00 € in Aussicht gestellt.
Die Teilnahme an diesem Programm kann mittels
landesweiter IT-Administration oder IT-Administration des Schulträgers
erfolgen.
Das Land erarbeitet derzeit die konkreten Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Förderprogramms. Diese sollen den Schulträgern in Kürze zur Verfügung gestellt werden.