Herr Dittmann beantragte die Streichung des Tagesordnungspunktes 12.4.

Dem Satzungsentwurf liegt keine Überprüfung der bisherigen Gebührenkalkulation vor. Es gibt auch keine Vorauskalkulation. Darüber hinaus trägt die Beschlussvorlage unter finanzielle Auswirkungen den Zusatz „keine“. Hier besteht erheblicher Nachbearbeitungsbedarf.

 

(Herr Schönemann gekommen = 41+1 = 76,36%)

 

Herr Maaß war nicht der Auffassung, dass die Gebühren weiter erhöht werden sollen.

Herr Urban plädierte ebenfalls dafür, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen.

Herr Holz gab an, dass die Musikschulen eine deutliche Unterdeckung haben und der Landkreis jährlich 1,2 Mio. EUR dazu steuert. Eine Gebührenerhöhung würde nicht das Ergebnis bringen, dass hier eine Überdeckung zu Stande käme. Eine weitere Verschiebung des Beschlusses hätte zur Folge, dass die Satzung erst im Jahr 2022 Gültigkeit erlangt, da die Satzung vorsieht, dass die Abrechnungszeiträume jeweils vom 01.08. bis 31.07. gehen.

 

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit 21 Ja-Stimmen und 10 Gegenstimmen, bei 11 Enthaltungen, bestätigt.

 

Die geänderte Tagesordnung wurde mehrheitlich mit 41 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme bestätigt.