Herr Maaß erklärte, dass im Haushalt für die Freie Schule Mittel enthalten sind. Er fragte, wann und durch wen diese Mittel freigegeben werden? An wen kann sich die Freie Schule diesbezüglich wenden?
Herr Schulze erklärte, dass dieses Problem bekannt sei. Er wird die Freie Schule selbst einladen und das Problem vor Ort klären.

Herr Heeg fragte nach, ob es im Landkreis nur noch ein Impfzentrum in Wolfen gäbe, da dies aus dem Bericht von Herrn Krüger so verstanden wurde? Wenn dies stimmt, was hat zu dieser Entscheidung geführt?
Weiterhin sagte Herr Heeg, dass es am Standort Köthen nicht möglich sei, einen QR-Code zu bekommen, um damit die digitale Impfbestätigung zu erhalten. Wie kam es zu dieser Neuentscheidung?
Herr Krüger antwortete hierauf, dass in seinem Bericht nur vom Hauptimpfzentrum Wolfen die Rede war hinsichtlich der Strategie, nämlich das dieses Schwerpunkt einer Auslastung sein wird. Es gibt weiterhin in Köthen eine Nebenimpfstelle, wie auch in Zerbst (an 2 Tagen).
Bezüglich des QR-Codes ist es richtig, dass dieser derzeit in Köthen nicht ausgedruckt werden kann, durch bestimmte technische und softwarebedingte Hintergründe. 
Herr Krüger versicherte, dass hier an einer schnellen Lösung gearbeitet wird.
Weiterhin kann der digitale Impfpass in ausgewählten Apotheken ausgestellt werden.

Herr Roi fragte bzgl. der Beschlüsse zum Gesundheitszentrum vom 17.09.2020, ob hierzu noch eine Stellungnahme gegenüber dem Kreistag vom Landrat oder Aufsichtsrat erfolgen wird?
Herr Hövelmann erklärte, dass diese schon seit Monaten vorliegt und auch im Mandatos einsehbar ist.

Herr Schönemann fragte, was mit dem Equipment – nach Schließung der Impfzenten – geschieht? Wie sieht eine eventuelle zeitliche Planung für eine mögliche Reaktivierung aus?
Herr Krüger erklärte, dass das Land Sachsen-Anhalt eine strategische Entscheidung treffen wird, ob weitere Impfzentren betrieben werden. Die Mietverträge laufen bis Jahresende, es muss nun geprüft werden, wie vertraglich und mit den Vermietern flexibel eine Lösung gefunden werden kann.
Weiterhin erklärte Herr Krüger, dass das Land bereits angefragt hat, ob der Landkreis das Equipment, technische Ausstattung, Mobiliar, großer Kühlschrank, etc. im Bedarfsfall übernehmen möchte (bisher sind es nur Leihgaben). Eine Nachnutzung wird derzeit geprüft und dann an das Land gemeldet.

Herr Olenicak erklärte, dass die Bernsteinförderanlage auf dem Goitzschesee immer noch in Betrieb sei. Er bat die Verwaltung sicherzustellen, dass die Förderung nunmehr beendet wird (die Genehmigung galt bis 31.05.2021), die Verordnung und Genehmigung nunmehr eingehalten wird, und zu berichten, was dort immer noch passiert.

Herr Wolkenhaar wünschte sich einen umfassenderen Bericht über die aktuelle Corona-Lage, die reinen Zahlen kann auch jeder aus der Zeitung erfahren.
Er fragte, wo genau die Ansteckungen erfolgen, welche Schlüsse werden hieraus gezogen? Werden Zahlen erfasst, ob z. B. auch geimpfte mit Mutationen angesteckt werden, wie wirken die Impfungen?

Frau Buchheim fragte bzgl. der Turnhallenbelegung in der Stadt Köthen (diese werden vom Landkreis an Vereine zur Verfügung gestellt), wie derzeit der Stand der Belegung für den Vereinssport ist? Können nur Vereine einen Antrag zur Nutzung stellen oder auch andere Personen? Wenn ja, zu welchen Konditionen? Wie ist derzeit die Auslastung und durch wen werden die Turnhallen derzeit beansprucht? Gibt es freie Zeiten? Wenn ja, nach welchen Kriterien und nach welcher Reihenfolge werden diese dann vergeben und wer kann hier einen Antrag stellen?

Herr Mölle fragte, ob es bereits Ergebnisse bzgl. der Erhebung zur Gelben Tonne gibt?
Frau Wohmann antwortete, dass man derzeit noch bei der Erfassung der Fragebögen sei. Die Daten sind noch nicht vollständig im System eingeben; Ziel ist, im September mit den Ergebnissen in den Ausschuss zu gehen und vorher allen Mitgliedern die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

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