(Herr Heeg, Herr Wolpert und Herr Wallwitz gekommen = 36 +1 = 67,27  %)

 

Herr Seidler, Ortsbürgermeister von Straguth, erklärte, dass seit Ende Oktober der Landkreis zum Hochrisikogebiet für die Hühnergrippe/Geflügelpest erklärt wurde. Es gibt hierzu aber keine offizielle Mitteilung. Er fragte, warum der Landkreis Hochrisikogebiet ist, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben, vor allem für die Bürger? Wer beschließt dies und wann ist hier ein Ende abzusehen? Gibt es eine Stallpflicht im Landkreis Anhalt-Bitterfeld? 
Herr Böddeker antwortete, dass die Einstufung in ein Hochrisikogebiet vom Friedrich Loeffler Institut erfolgte, diese ist auch verbindlich. Generell sei der Landkreis aufgrund der großen Seen Rückzugsgebiet für Wildvögel und damit prinzipiell gefährdeter. Es handelt sich derzeit nur um eine Information/Vorwarnung für die Geflügelhalter. Es gibt derzeit keine Aufstallpflicht oder verschärfte Regeln/Pflichten. Sollte es hierzu kommen, werden diese separat bekannt gegeben.

Herr Wolpert übernahm die Sitzungsleitung.

Herr Böttcher, Ortsbürgermeister von Deetz, fragte hinsichtlich des Betrachtungszeitraumes von 2000 bis heute: Wann und wo gab es in Anhalt-Bitterfeld vom Friedrich Loeffler Institut (FLI) nachgewiesene Fälle von Vogelgrippe, unterschieden nach Nutzflügelbeständen und Wildvögeln? Um was für Vögel handelt es sich? Wie viele Vögel waren betroffen?
Weiterhin fragte Herr Böttcher, welche wissenschaftlich fundierten und belegbaren Erkenntnisse auf die spezifischen Gegebenheiten im Landkreis herangezogen wurden, um diese weitreichende Festlegung des Status einer dauerhaften Einhausung/Stallpflicht rechtfertigen zu können?
Herr Wolpert erklärte, dass die Antworten schriftlich erfolgen werden.

Herr Bachmann, Einwohner von Straguth, fragte, woher die Beschlüsse kommen, explizit den Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Hochrisikogebiet einzustufen? Welche Rolle spielen hier welche Wildvögel bei Ausweisung dieses Status für Anhalt-Bitterfeld? Ist das speziell für unseren Landkreis wissenschaftlich belegbar?

Weiterhin fragte Herr Bachmann, ob Erkenntnisse gewonnen werden konnten, die einen über das Kreisgebiet gleichmäßig verteilten Risikostatus eindeutig erkennen lassen?
Herr Böddeker teilte mit, dass im Landkreis weiterhin Freilandgeflügel gehalten werden darf. Die Risikoeinschätzung betrifft nicht nur den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, sondern ist relativ weitflächig. Die Umsetzung, welches Gebiet ganz konkret betroffen ist, ergibt sich aus der Verordnung des Landes, der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist fast vollständig als Hochrisikogebiet eingestuft.
Herr Bachmann erwiderte hierzu, dass der Landkreis zwar nicht vollständig Hochrisikogebiet sei, aber aufgrund der Erlasslageverordnung muss es für den kompletten Landkreis so ausgewiesen werden.
Herr Böddeker erklärte, dass es keinen Erlass, sondern eine fachliche Einschätzung des Friedrich Loeffler Institutes gibt, die als Handlungsrichtlinie gilt. Eine Verordnung gibt es im Moment nicht, da es im Landkreis noch nicht aufgetreten ist. Es heißt derzeit nur, es gibt eine verschärfte Beobachtung. Wenn ein Fall auftritt, würde die Entscheidung beim Landrat liegen, Maßnahmen zu treffen.

Frau Reimann, Ortsbürgermeisterin von Grimme, fragte, ob das Friedrich Loeffler Institut mit dem Leiter für das nationale Referenzlabor eingebunden sei? Wie kam der Entscheidungsprozess zu Stande, dieses Gebiet als Geflügelpest-Hochrisikogebiet auszuweisen und anhand welcher gutachterlichen Referenzen? Wo gab es Fälle von Geflügelpest und an welchen Tieren?
Wo sind die schriftlichen, gutachterlichen Stellungnahmen - speziell für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld - und wo können diese eingesehen werden?
Herr Wolpert erklärte, dass die Antworten schriftlich erfolgen werden.

Weiterhin gab Frau Reimann folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung an den Kreistagsvorsitzenden ab:
Woran wurde die Verhältnismäßigkeit der Mittel gemessen und sichergestellt?
Wann und wie wurden die betroffenen Bürger (Geflügel-Hobbyhalter, Landwirte) informiert?
Welche Reaktionen/Rückmeldungen gab es bereits dazu?
Gibt es weitere Landkreise in Sachsen-Anhalt mit dem Status „Geflügelpest-Hochrisikogebiet“?
Wenn ja, welche? Wie wurde dort die Begründung belegt und vorgenommen?
Wird hier seitens des Landkreises Anhalt-Bitterfeld eine Art „Ermächtigungsgesetz“ erschaffen, mit der der Landkreis jegliche Anordnungen zur Freilandlandhaltung von Geflügel anordnen kann, die er für zielführend hält?

Herr Roi regte an, dass diese Problematik auf die nächste Sitzung des Kreistages als Tagesordnungspunkt aufgenommen wird. Hier hat die Fraktion die Möglichkeit, dies als Berichterstattungsverlangen mit auf die Tagesordnung zu nehmen.
Herr Roi bat den Landrat, diesen Punkt auf die Sitzung des Kreistages am 20.01.2022 aufzunehmen.