Frau Zoschke fragte, wie sich das Mietverhältnis nach dem 31.12.2021 für das Impfzentrum in Köthen gestaltet (Mietvertrag läuft bis 31.12.2021)?
Herr Grabner antwortete, dass hier – nach Rücksprache mit dem Eigentümer – vereinbart wurde, das Gebäude zu den bisherigen Konditionen weiter zu mieten.

Herr Loth fragte an, welche Kosten dem Landkreis entstanden sind (erst die Impfzenten zu öffnen, dann zu schließen, um sie kurz darauf wieder zu öffnen)?
Herr Grabner antwortete, dass die Kosten zur Einrichtung des Impfzentrums nachgereicht werden. Hier sind lediglich Personalkosten für die Einrichtung entstanden, die Technik wurde teils vom Land gestellt, die Abtrennungseinrichtung war bereits im Bestand des Landkreises.

Weiter fragte Herr Loth, ob es der Wahrheit entspricht, dass ein Kind in Zerbst an Nebenwirkungen einer Corona-Impfung verstorben sei?
Hierzu antwortete Herr Grabner, dass diese Nachricht nicht richtig sei, es ist kein Kind verstorben.
Herr Dittmann nahm hierzu wie folgt Stellung:
Jeder, der solche Meldungen verbreitet, macht sich der Volksverhetzung schuldig. Herr Dittmann erklärte, dass er sofort nach Bekanntwerden dieser Nachricht bei der Stadtverwaltung Zerbst (Standesamt und Einwohnermeldeamt) sowie bei örtlichen Bestattern angefragt hatte, ob ein Todesfall gemeldet wurde, dies war nicht der Fall.
Herr Dittmann erklärte, dass er als Bürgermeister der Stadt Zerbst Strafanzeige gegen einen Verbreiter dieser Nachricht gestellt hat, da in einem Beitrag dargestellt wurde, dass die Stadt Zerbst alles unternehmen würde, um die Tatsachen zu vertuschen und alle Social-Media-Kontakte und Profile der „betroffenen Familie“ löschen ließ. Dies entspricht nicht der Wahrheit.

Herr Heeg gab zu bedenken, dass sich die Reise nach Zerbst als sehr beschwerlich erwies. Er bat den Kreistag und die Kreisverwaltung intensiv daran zu arbeiten, den Zusammenhalt des Kreises auch dadurch zu fördern, dass man unbeschwert reisen kann. Weiterhin sei eine Verbindung nach Zerbst über Aken nur eingeschränkt möglich, da die Fähre in Zerbst nur bis 15 Uhr fährt, was keine akzeptable Lösung für eine Bundesstraße sei. Herr Heeg bat darum, sich an die Stadt Aken zu wenden, da es keinen objektiven Grund gibt, dass die Fähre nur bis 15 Uhr verkehrt.

Herr Roi fragte, ob die Anfrage von Herrn Dittmann aus dem Kreis- und Finanzausschuss zur geschlossenen Kreismedienstelle in Bitterfeld-Wolfen mittlerweile geprüft wurde? Es wurde dort die Frage gestellt, ob es dafür einem Kreistagsbeschluss bedarf?
Herr Böddeker erklärte, dass hierzu eine schriftliche Antwort erfolgen wird. Die Außenstelle Wolfen ist zwar geschlossen, aber nicht im Sinne von „abgewickelt“, sondern im Sinne von „zur Zeit keine Öffnungszeiten“. Dies liegt daran, dass kein Personal vorhanden ist. Sobald wieder Personal zur Verfügung steht, werden die Öffnungszeiten wieder gewährleistet.

Bezüglich des Impfzentrums (bei Widereröffnung) fragte Herr Roi, ob der Bund finanziell wieder unterstützt oder wird es auf eigene Kosten eröffnet?
Herr Grabner erklärte, dass das Objekt nicht im Eigentum des Landkreises stand, dieses wurde aufgekündigt. Der Landkreis steht derzeit im engen Kontakt mit der Stadt Bitterfeld-Wolfen, hier wurde ein städtisches Gebäude angeboten, um dort das Impfzentrum zu integrieren.
Weiterhin geht Herr Grabner davon aus, dass die Kosten für das bereits laufende Impfzentrum in Köthen wieder vom Land ersetzt werden.

Zur Turnhalle Wolfen, Krondorfer Gymnasium, fragte Herr Roi, wann die Turnhalle gebaut wurde? Sind die Mängel im Zuge der Sanierungsarbeiten aufgetreten?
Herr Wolpert sagte eine schriftliche Antwort zu.

Herr Hennicke erklärte, dass in den vergangenen 3 Jahre 1700 Bäume Ersatzpflanzungen, zu denen der Landkreis verpflichtet ist, nicht vorgenommen wurden. Die Verwaltung arbeitet daran, dass dieses Defizit abgebaut wird, was als Baumschuld bezeichnet wird. Herr Hennicke bat darum, dass dies vollständig in einem absehbaren Zeitraum passiert und darüber berichtet wird, wie lange die konkrete Planung sei.

 

Es gab keine weiteren Anfragen und Anregungen.