Sitzung: 11.11.2021 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Grabner erwähnte, dass man nach wie
vor amtsintern in der Diskussion bzw. der Streichung ist. Man wird versuchen,
noch einige Kürzungen für die bauliche Unterhaltung beim Amt 68 zu erreichen,
auch im Hinblick darauf, dass man voraussichtliche Maßnahmen, die für das
Haushaltsjahr 2020/2021 eingeplant waren, nicht in Gänze realisiert wurden.
Momentan ist geplant, Maßnahmen i.H.v. 2,8 Mio. EUR in das Haushaltsjahr 2022
zu übertragen. Inwieweit die ausgelösten und angefragten Aufträge tatsächlich
realisiert werden können, wird sich im Laufe der nächsten 6 Wochen zeigen.
Zur baulichen Unterhaltung
konnte das Budget von 10,6 Mio. EUR auf 3,5 Mio. EUR gekürzt werden.
Der Kreisumlagehebesatz soll
39,1% betragen. Im Zusammenhang mit der Änderung der Organisationsstruktur wird
sich der Stellenplan noch verändern. Dieser wird als Tischvorlage zur Kreis-
und Finanzausschusssitzung am 25.11.2021 vorgelegt.
(Herr Roi
gekommen = 9 stimmberechtigte Mitglieder)
Herr Lucas teilte mit, dass der
Abwägungsprozess durchgeführt wurde, mit einem Kreisumlagehebesatz von 39,5%.
Das Ziel ist die Senkung auf 39,1%. Diesbezüglich stehen noch weitere Dinge an,
die zu klären sind, auch wird die Veränderungsliste zum Haushalt erst relativ
kurzfristig zur Verfügung stehen. Des Weiteren muss ein Konzept zur Sicherung
der Liquidität aufgestellt werden. Mit der nächsten Einladung wird ein Konzept
zugestellt, welches den tatsächlichen Zahlen am 25.11.2021 angepasst werden
muss. Möglicherweise wird auch dieses Konzept als Tischvorlage vorgelegt
Budget 01 – Bereich Landrat
Herr Grabner gab folgende Informationen:
- Verschlechterung des
Ergebnisses um 76.000 EUR auf Grund Erhöhung von Personalkosten um 57.000 EUR (betrifft eine
Sekretariatsstelle im Bereich des Personalrates)
- Erhöhung des Schulungsbudgets
für die Gleichstellungsbeauftragte
- Erhöhung von Schulungen im
Bereich des Personalrates
Es gab keine weiteren
Nachfragen.
Budget 03 – Dezernatsleitung
II
(Herr Egert
gekommen = 10 stimmberechtigte Mitglieder)
Frau Wohmann gab folgende Informationen:
- 1,8 VZÄ Personalstellen –
0,8 VZÄ Sekretariatsstelle
- keine ordentlichen Erträge
- Aufwendungen i.H.v. 172.900
EUR
- Personalkosten i.H.v.
170.300 EUR auf Grund Personalsteigerung
- sonstige ordentliche
Aufwendungen i.H.v. 2.400 EUR
- keine Ein- und Auszahlungen
im Dezernat
Es gab keine Nachfragen.
Budget 05 – Amt für Zentrale
Steuerung und Recht
Herr Krüger gab folgende Informationen:
- Erhöhungen bei den
Personalaufwendungen im Produkt Rechtsangelegenheiten auf Grund
der Umwandlung von 2 Angestelltenstellen in 2
Beamtenstellen und der Aufnahmekosten für
juristische Assistenz im Jahr 2022
- leichter Kostenanstieg bei
der zentralen Vergabestelle auf Grund Erhöhung des Stellenanteils
bei 2 Mitarbeiterinnen
- Steigerungen sind auf Tarif-
und Entgeltanpassungen zurückzuführen
- geringfügige Anpassungen bei
den Geschäftsaufwendungen etc.
Seite 66 – SK 543105
Sachverständigen-, Gerichts- u.a. Kosten
Herr Egert stellte einen Aufwuchs von
100 EUR auf 23.000 EUR fest. Woran liegt das?
Herr Krüger erklärte, dass auf Grund der
Umsetzung verschiedener Kreistagsbeschlüsse vorsorglich Kosten eingeplant
wurden.
Budget 10 – Amt für Bürger-
und Verwaltungsservice
Herr Nitsche gab folgende Informationen:
- ordentliches Ergebnis –
Aufwuchs von insgesamt 248.100 EUR (Seite 81, Punkt 10,
Personalaufwendungen = deutliche Reduzierung
i.H.v. 37.500 EUR; Punkt 12
– Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
= Aufwuchs von 285.400 EUR)
- Reduzierung bei Personalkosten
auf Grund des Ausschreibens von Belegen
- Seite 88, Produkt 11130200 –
Zentrale Dienste – SK 526100 „Besondere Aufwendungen“, hier
ist ein Plus von 290.000 EUR zu verzeichnen
für Corona-Schutzartikel, wie FFP2-Masken,
Küchenrollen, Handdesinfektion,
Laien-Selbsttests
- für Hand- und
Flächendesinfektion entstehen ca. 95.000 EUR
- die FFP2-Masken und Tests
stehen mit 185.000 EUR zu Buche
Frau Zerrenner fragte, auf welchem Sachkonto
die Schutzmasken gebucht wurden, die bereits 2020 gekauft wurden.
Herr Nitsche teilte mit, dass die
Schutzmasken über das Corona-Konto angeschafft wurden.
Herr Lucas erklärte, dass für Corona ein
Aufwendungskonto gebildet wurde. Darüber wurden sämtliche Corona bedingten
Dinge abgerechnet, nicht nur Tests, sondern auch Schutzmasken,
Plexiglasscheiben vorgesehen.
Budget 11 – EDV (Produkt
1.1.1.6.02)
(Herr Berger
gekommen = beratendes Mitglied)
Herr Rumpf informierte wie folgt zur
aktuellen Situation. Derzeitig ist man dabei, neu und sicher wieder aufzubauen.
Der Haushaltsplan wurde erstellt, jedoch gibt es auf Grund der Situation
Kostenfaktoren, die für das nächste Jahr wirksam sind und nicht genau abgeschätzt
werden können. Fachverfahren müssen komplett neu aufgesetzt werden. Man kann
noch nicht sagen, wie hoch die Kosten ausfallen werden. Ein Aufwuchs von ca.
900.000 EUR ist zu verzeichnen. Man hat die Office-Variante online mit einem
Kostenfaktor von ca. 220.000 EUR gewählt.
Was bisher erarbeitet wurde
sind Mehrkosten im Bereich Miete für Hard- und Software (Office). Zum anderen
sind Kostensteigerungen durch die Fachverfahrenshersteller und der
Pflegeverträge zu erwarten (Preisaufschläge von 2 bis 3 Prozent), das waren
Mehrkosten von ca. 30.000 EUR, Anwendungen der einzelnen Fachämter für neue
Software bzw. Erweiterung von Lizenzen i.H.v. ca. 35.000 EUR und bei der
TK-Anlage mit der Variante der Cloud Mehrkosten i.H.v. 260.000 EUR. Darin
inkludiert ist der Cloud-Arbeitsplatz im Sinne der Telefonie und Kosten für
Telefone, welche neu beschafft werden müssen. Ein großer Posten für Umsetzungen
der Fachverfahren im nächsten Jahr ist für Dienstleistungen i.H.v. ca. 360.000
EUR vorgesehen. Aktuell wurden schon 20 Fachverfahren umgesetzt. Es bleiben
noch 140 Fachverfahren übrig. Hier wurden die Kosten hochgerechnet.
Herr Grabner ergänzte, dass wir noch nicht
am Ende sind. Seit Juli befindet man sich in einem schleichenden Prozess.
Sämtliche Fachanwendungen müssen installiert werden, die Datenbanken
implementieren, um Zugriff auf die Daten zu haben. Alle 160 Fachanwendungen
werden einer entsprechenden Prüfung unterzogen. Man geht davon aus, dass die
Leistungsfähigkeit im April/Mai erreicht wird, aber bis September nächsten
Jahres wird man damit beschäftigt sein, insgesamt der IT wieder einer gesunden
Struktur zu unterziehen.
Herr Heeg stellte fest, dass es keine
internen Leistungsverrechnungen gibt. Viele Fachverfahren, die zentral erfasst
werden, kommen eigentlich nur den Fachämtern zugute. Er fragte, wann geplant
ist, die internen Leistungsverrechnungen so zu gestalten, dass die Kosten dem
entsprechenden Fachamt zugearbeitet werden.
Wo findet man die
Abschreibungen der Kaufbeträge für Soft- und Hardware?
Es musste neue Software
gekauft werden. Sind die Lizenzen mit dem Cyberangriff verloren gegangen und
müssen deshalb neu beschafft werden? Oder sind das Aufwendungen zur
Wiederherstellung? Was verbirgt sich dahinter?
Herr Lucas erklärte, dass eine
vollumfängliche Leistungsverrechnung nur da Sinn macht, wo man die Kosten auch
weiter berechnen kann. Dafür benötigt man mehr Personal, welches die Kosten mit
umrechnen kann. In diesem und im nächsten Jahr wird es dieses nicht geben.
Die Frage zu den
Abschreibungen wird schriftlich beantwortet.
Herr Grabner äußerte, Zielsetzung ist,
irgendwann eine vollumfängliche Kosten-/Leistungs-rechnung einzuführen, aber
nicht innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahre. Sie wird zum Teil geführt, aber
nicht in allen Bereichen.
Herr Lucas teilte mit, dass derzeitig
die Jahresabschlüsse 2017/2018 aufgearbeitet werden.
Herr Rumpf gab an, dass die bestehenden
Lizenzen nicht unbrauchbar sind. Es gibt teilweise zu wenig Lizenzen. Viele
Altlizenzen, sind mittlerweile ausgelaufen. Deshalb gibt es für alle neue
Lizenzen, damit man auf dem aktuellen Stand ist.
Herr Egert fragte, ob bei der
Neuaufstellung der Fachverfahren auf die neuen Entwicklungen im Land Rücksicht
genommen wird. Das Bauantragsverfahren wurde in anderer Art und Weise als
Fachverfahren digitalisiert. Man hat gewisse Anforderungen, die von vornherein
neu aufgesetzt werden könnten.
Die 2. Frage betrifft das
Thema Homeoffice. Wird hier eine Optimierung geschaffen, was den Anteil an
kommunalen Gebäuden etc. angeht, weil dafür sichere VPN-Verbindungen geschaffen
werden müssen. Es wäre sehr informativ, wenn in einer der nächsten Sitzungen
etwas darüber gesagt werden könnte.
Herr Grabner teilte mit, dass der Bereich
des Home-Office immer stärker an Bedeutung gewinnt und man wird sich dieser
Thematik stellen. Man wird dafür Sorge tragen, dass dieser Bereich
vollumfänglich genutzt werden kann. Dies ist im Konzept vorgesehen, in Form
eines Mischsystems, dass sowohl die Technik des Hauses genutzt werden kann,
aber auch die eigene Technik der Mitarbeiter.
Herr Rumpf erklärte, dass es im Haus
eine externe Digitalisierungsbeauftragte gibt, die sich für die Digitalisierung
und OZG verantwortlich zeigt. Sie ist im engen Austausch mit den Ämtern und
prüft die Möglichkeiten, die man entsprechend umsetzen kann. Man ist bereits
auf einem guten Weg. Beim Homeoffice wird zurzeit über ein entsprechendes
Sicherheitskonzept nachgedacht.
Herr Egert fragte, ob für das nächste
Jahr in Anbetracht der Systemadministration geplant ist, neues Personal
einzustellen. Ist das im Haushalt schon verankert?
Herr Grabner gab an, dass derzeitig
geplant ist, ein eigenes Amt für IT und Digitalisierung auf die Beine zu
stellen. Derzeitig wird eine Amtsleiterstelle ausgeschrieben. Alle Mitarbeiter,
die derzeitig im Bereich IT zuständig waren, werden in diesem Amt
zusammengefasst und man wird sich Gedanken machen, inwieweit es weiterer
personeller Ressourcen bedarf.
Herr Dittmann fragte, wo die 900.000 EUR
Mehraufwendungen zu sehen sind. Beim Produktabschluss auf Seite 109 gibt es den
Vergleich zwischen den Vorjahren von ca. 260.000 EUR. Allerdings gibt es auf
Seite 110 bei den Investitionen gegenüber den Vorjahren Veränderungen. Sind das
jährliche Lizenzgebühren oder kontinuierliche Ankäufe? Die Zahlen werden bis
2025 fortgeschrieben.
Herr Grabner konnte nicht abschließend
sagen, inwieweit die Lizenzen gemietet bzw. gekauft werden.
Die jetzige Telefonanlage ist
seit 7 Jahren in Bestand und man kann die Nutzungsdauer noch einmal verlängern.
Der Anbieter würde ein Upgrade der Software zur Verfügung stellen. Somit könnte
die Anlage noch einmal eine gewisse Zeit genutzt werden. Hier ist zu prüfen, ob
man diese Möglichkeit aufgreift oder ein neues System implementiert wird.
Herr Dittmann fand von dem, was ausgeführt
wurde, nichts in dem vorliegenden Papier. Sind die Mehraufwendungen i.H.v.
900.000 EUR der Differenzbetrag im Ergebnis 2020 und dem Ansatz 2021 oder eine
Mischung aus dem Mehrbedarf im Ergebnishaushalt und den Investitionen auf Seite
110?
Herr Lucas erklärte, dass es sich um den
Mehrbedarf und dem gleichzeitigen Ansatz vom Jahr 2022 handelt. Es gibt
verschiedene Varianten und bestimmte Parameter stehen noch nicht fest. Dieses
Szenario bedeutet den maximalen Geldaufwuchs. Das ist im Haushalt noch nicht
aufgeführt und müsste auf den Haushaltsansatz 2022 noch dazu kommen.
Herr Dittmann bezog sich auf Seite 110. Die
Investitionen sind halbe Positionen für die Frage Software-/Hardwareankauf oder
Miete. Im Saldo stehen jährlich 1,7 Mio. EUR.
Herr Rumpf erklärte, dass der erste
Haushaltsplan die Folgekosten für die nächsten Jahre beinhaltet. Er ist nicht
aktuell.
Herr Urban fragte, ob es nochmal
aktuelle Zahlen für die nächste Haushaltsberatung am 25.11.2021 gibt.
Herr Grabner wird versuchen, mit den
Unterlagen zum 25.11.2021 ein konkretes Zahlenmaterial aus dem Bereich IT zur
Verfügung zu stellen.
Herr Heeg fragte, ob geplant ist, in
den Ausschüssen bzw. im Kreistag ein EDV-Konzept vorzustellen.
Herr Grabner erklärte, dass er nach
Möglichkeit das Konzept im Kreis- und Finanzausschuss oder mit den
Fraktionsvorsitzenden in einer separaten Runde vorstellen wird.
Budget 15 – Kommunalaufsicht
Herr Rosenfeld gab folgende Informationen:
- im Jahr 2022 keine
ordentlichen Erträge geplant
- Personalaufwand und
sächliche Betriebsaufwendungen im Haushalt eingestellt
- ordentliches Ergebnis i.H.v.
-584.700 EUR
- Änderungen bei
Personalaufwendungen ergeben sich aus den tarifrechtlichen und
beamtenrechtlichen Vorgaben - keine
gravierende Entwicklung
- Finanzausgleich im kommenden
Jahr muss nachgeplant werden - Abwicklung der
Bundestagswahl - der Bund ist nicht in der
Lage, in diesem Jahr die Abrechnungen
gegenüber den Kreiswahlleitern und den
Gemeinden umzusetzen, Erstattung von
274.000 EUR werden im nächsten Jahr an
Einzahlungen, 260.000 EUR an
Auszahlungen, Verbesserung im Produkt um
14.000 EUR
Herr Heeg fragte, ob es sich bei den
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten i.H.v.
790.900 EUR um die Erstattung
von Land und Bund für die Wahl handeln oder was verbirgt sich dahinter?
Herr Rosenfeldt erklärte, dass sich bei den
privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen die
Einzahlung und die Erstattungen an Bund oder Land verbirgt. 2022 und 2023
beträgt der Ansatz 0,00 EUR, im Jahr 2024 wird die Europawahl erstattet und
2025 die Bundestagswahl.
Budget 38 – Amt für Brand-,
Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Herr Stoye gab folgende Informationen:
- Verbesserung des
ordentlichen Ergebnisses um ca. 190.000 EUR, resultierend aus
Minderkosten im Produkt Leitstelle, was
bestimmte Mehrausgaben in den Produkten
Brandschutz und Katastrophenschutz
kompensieren
- Veränderung im Produkt
Rettungsdienst, da zwischenzeitlich die Verhandlungen mit den
Krankenkassen für das Ist-Ergebnis 2020 und
das Budget 2022 abgeschlossen wurden und in
deren Ergebnis ist im Produkt Rettungsdienst
bei den Nutzungsentgelten Rettungsdienst eine
Änderung nötig von 1.654.000 EUR auf
1.390.600 EUR
- Erträge aus der Auflösung
und Herabsetzung von Rückstellungen von 0,00 EUR auf
250.600 EUR - keine gravierenden
Veränderungen im Produkt
Herr Dittmann bezog sich auf die
Mittelfristplanung, Seite 212. Hier ist die „Delle“, welche in 2022 drin ist,
wieder ausgeglichen. Was ist hier dieser einmalige Effekt? Ansonsten ist man
bei den Folgejahren wieder auf dem 2021er Niveau.
Herr Stoye erklärte, dass man ab dem
Jahr 2017, als man in die Konzession gegangen ist, noch einen Überschuss i.H.v.
3,6 Mio. EUR hatte. Dieser Überschuss sollte innerhalb von
3 Jahresscheiben jeweils mit
rund 1.318.218,00 EUR abgebaut werden. Dafür sind niedere Entgelte für die
Krankenkassen vereinbart wurden. Man sieht erst, wenn die Ist-Abrechnung
erfolgt ist, ob man diesen Überschuss in dieser Höhe abgebaut hat. Konkret
spielen einerseits die Kosten eine Rolle und andererseits die kostenwirksamen
Einsatzzahlen im Rettungsdienst. In den vergangenen Jahren wurden die Kosten
nicht ausgeschöpft. Somit ist die Rücklage noch nicht abgebaut. Das zieht sich
von Jahr zu Jahr wieder hin.
Seite 216, SK 448200 „Erträge aus
Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbände“
Herr Roi stellte einen Aufwuchs fest
und fragte, was sich dahinter verbirgt. Muss für irgendetwas mehr gezahlt
werden?
Herr Stoye erklärte, dass in der
feuerwehrtechnisch geschützten Zentrale die feuerwehrtechnische Ausrüstung der
Städte und Gemeinden geprüft wird. Es kommt darauf an, in welchen Jahren
bestimmte Ausrüstungen angeschafft werden. Diese unterliegen einer
turnusmäßigen Prüfung, analog dem TÜV. Den Gemeinden werden nur die Kosten in
Rechnung gestellt, die man benötigt, um das Material zu kaufen. Wenn in einem
Jahr eine Masse an Prüfungen durchzuführen ist, dann müssen entsprechend viele
Ersatzteile gekauft werden und mehr den Gemeinden wird mehr in Rechnung
gestellt. Auch spielen hier gewisse feuerwehrtechnische Ausrüstungen des
Landkreises noch mit rein. Diese werden selbst geprüft und bezahlt. Das kann
das Ergebnis auch noch beeinflussen.
SK 523200 „Aufwendungen für
Leasing“
Herr Roi fragte, warum hier eine
Reduzierung zu verzeichnen ist. Gibt es weniger Fahrzeuge?
Herr Stoye antwortete, dass die
Leasingverträge für Kommandowagen in Juli/August 2022 auslaufen. Die Fahrzeuge
könnten zu einem Restwert von 20.000 EUR pro Stück käuflich erworben werden. Es
sind nur noch 4 statt 5 Kommandowagen. Diese findet man im Haushalt mit 80.000
EUR im Ansatz. Somit würden die Fahrzeuge in den Bestand des Landkreises
übergehen.
Herr Heeg sah auf Seite 212, Zeile 16,
deutliche Veränderungen in der Abschreibung. Wenn man Fahrzeuge beschafft, hat
man Abschreibungen einzuplanen. Die Abschreibungssummen kommen ihm sehr niedrig
vor. Es wurde eine neue Halle gebaut, man plant eine neue Leitstelle, wofür er
keine Abschreibung findet. Er ging davon aus, dass man in diesem Budget
Fördermittel für die ein oder andere Investition erhalten hat. Des Weiteren
fand er keinen Posten für „Auflösung von Sonderposten“. Sind die in einem
anderen Budget versteckt oder wie kommt diese Abschreibungsplanung zu Stande?
Herr Lucas erklärte, dass die
Abschreibungen produktgenau erfolgen. Die Problematik zur Halle wird er
nochmals überprüfen. Die Leitstelle ist noch nicht gebaut. Sie kann demnach
noch nicht abgeschrieben werden, ebenso wenig die Planung 25.
Herr Wolkenhaar bezog sich auf die Entgelte
für Leistungen FTZ gemäß Satzung. Hier gibt es eine Steigerung von 561 EUR auf
7.000 EUR. Wird die Satzung entsprechend angepasst und die Kosten neu
kalkuliert? Oder würden hier nur höhere Einnahmen geplant, weil man hofft, dass
der ein oder andere diese Leistungen der FTZ in Anspruch nimmt? Des Weiteren
gibt es Dienstaufwendungen „Brandschutz für Beamte und Arbeitnehmer“. Hier gibt
es marginale Steigerungen, beim Beamten eine Reduzierung und bei den
Arbeitnehmern eine Steigerung von 7.000 EUR. Wurden hier die Arbeitsstunden der
Mitarbeiter reduziert oder gab es einen Personalabbau?
Bei den Kommandowagen sollte
man die Fahrtenbücher und den Nutzen in Betracht ziehen.
Wieviel Kilometer und wie
viele Einsätze wurden mit den Kommandowagen gefahren?
Weiterhin fragte er, wer sich
bei Elektrofahrzeugbränden um die Entsorgung kümmert. Das entsprechende Amt
sollte sich in eine Marktanalyse begeben, welche Möglichkeiten es gibt. Hier
sollten die 80.000 EUR nicht für 4 Kommandowagen ausgegeben werden, sondern für
Löschcontainer.
Die Lohnsteigerungen im Bereich
der Leitstelle sind nicht hoch. Wurden finanzielle Mittel eingeplant, um
Personal neu zu besetzten?
Herr Grabner erklärte, dass er das Thema
Löschcontainer noch einmal amtsintern aufgreifen und diskutieren wird.
Herr Stoye teilte mit, dass es damals
für jeden Funktionsträger einen Kommandowagen gab. Derzeitig gibt es vier
Funktionsträger und ab 2022 nur noch drei der Kreisbrandmeister und zwei
Stellvertreter. Diese Fahrzeuge wurden bisher immer geleast, werden aber nun
gekauft.
In der FTZ gibt es relativ
wenig Einnahmen durch Leistungen von Dritten. Die Ausrüstung wird fast
ausschließlich von der Feuerwehr des Landkreises Anhalt-Bitterfeld genutzt.
Selbst bei Satzungsänderung
führt es nicht zur Konsolidierung des Haushaltes. Weiterhin muss man prüfen, ob
die Produkte umsatzsteuerpflichtig sind, ob man es noch aufrecht erhält und
diese Leistung für Fremde noch anbietet, weil der Aufwand zu groß ist, es
umsatzsteuerpflichtig zu machen.
Frau Wähnelt antwortete auf die Frage zum
Personal Leitstelle bzw. Personalkostenreduzierung. Im Stellenplan gibt es 2
Stellen, die nicht besetzt sind. Es gab eine Entscheidung, dass diese Stellen
besetzt werden. In diesen Bereich wurden auf Grund der Haushaltskonsolidierung
an verschiedenen Stellen 1,6 Mio. EUR Personalkosten reduziert. Die beiden
Stellen sollen jetzt ausgeschrieben und besetzt werden. Deshalb erfolgte keine
Erhöhung, wie in anderen Bereichen, da hier 100.000 EUR fehlen.
Budget 50 – Sozialamt
Frau Petzhold gab folgende Informationen:
- ordentliche Aufwendungen
i.H.v. 44.459.500 EUR
- ordentliche Erträge i.H.v.
27.489.700 EUR
- ordentliches Ergebnis i.H.v.
17.060.200 EUR, um 1,6 Mio. EUR geringer als das Vorjahresergebnis, da auf
Grund der geringeren Leistungsempfänger der KomBA-ABI vom Landkreis geringere
KdU-Kosten benötigt werden; weniger HLU und weniger Menschen, die nicht
krankenversichert sind, dadurch Einsparungen i.H.v. 20.000 EUR
- Personalbestand bei 52,5 VZÄ,
Aufwuchs im nächsten Jahr um 1 Stelle
- Besonderheiten im Jahr 2022:
Auswirkungen der Grundrente
o
derzeitig eine Vielzahl von Grundrentenbescheiden für
Leistungsempfänger
o
Auswirkungen sind finanziell sehr gering
- Entlastung der
Pflegebedürftigen auf Grund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Gesundheitsversorgung, keine finanziellen Auswirkungen, möglicherweise
geringerer Personalbedarf
Herr Northoff fragte, warum ein
Personalaufwuchs notwendig ist, wenn es weniger Leistungsberechtigte gibt. Wo
soll er konkret stattfinden?
Frau Petzhold erklärte, im Bereich
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, bei den Fallmanagern, die für die
Betreuung der Kinder zuständig sind.
Frau Zerrenner fragte, ob es diese
Fallmanager bereits vorher schon gab.
Frau Petzhold teilte mit, dass es diese
bereits gab, jedoch nicht in diesem Umfang. In den letzten Jahren wurden hier
verstärkt die Gesetze, die durch das Bundesteilhabegesetz geändert wurden,
umgesetzt.
Budget 63 – Bauordnungsamt
Herr Bock gab folgende Informationen:
- ordentliche Erträge i.H.v.
ca. 1,9 Mio. EUR
- ordentliche Aufwendungen
i.H.v. ca. 3,4 Mio. EUR
- ordentliches Ergebnis i.H.v.
– 1.459.800 EUR
- Verschlechterung im Ergebnis
auf Grund eines Stellenaufwuchses von 1,5 VZÄ
Produkt Bauplanung:
- ordentliche Erträge i.H.v.
22.400 EUR
- Aufwendungen i.H.v. 246.200
EUR
- es handelt sich bis auf Dienstreisekosten
i.H.v. 500 EUR ausschließlich um Personalkosten
Produkt Bauordnung:
- ordentliche Erträge i.H.v.
1.869.800 EUR
-
SK 61300.10100 „Verwaltungsgebühren/bautechnische Prüfungen“ i.H.v. 700.000 EUR
und SK 431115 „Verwaltungsgebühren – Ersatzvornahmen“ i.H.v. 400.000 EUR sind
Durchlaufposten, welche auch in den Aufwendungen zu finden sind
- es werden für das Jahr 2022
mit Aufwendungen i.H.v. 321.000 EUR gerechnet, ein Puffer
i.H.v. 80.000 EUR ist vorhanden
Seite
576, SK 431113 - Verwaltungsgebühren nach BimSchG
Herr Urban gab an, dass ein Ansatz von
95.000 EUR vorhanden ist. In Sandersdorf soll ein Kraftwerk entstehen. Wurde
das BimSch-Verfahren in diesem Jahr noch berücksichtigt?
Herr Bock erklärte, dass die Antwort
schriftlich erfolgt.
Produkt Bauordnung:
- Investition – abschließbare
Schränke für die Mitarbeiter i.H.v. 10.500 EUR
Produkt Wohnungsbauförderung
- setzt sich fast nur aus
Personalkosten zusammen
Produkt Denkmalschutz
- Erträge i.H.v. 100 EUR
- Aufwendungen i.H.v. 319.600
EUR
Produkt Kriegsgräberfürsorge
- Erträge i.H.v. 56.500 EUR
- Aufwendungen i.H.v. 65.600 EUR
für Personalkosten
Frau Zerrenner äußerte, dass gemunkelt wird,
dass ein Batteriewerk gebaut werden soll. Ist das schon mit eingeplant?
Herr Grabner erklärte, dass es ein Stück
weit Munkelei ist und ein Bauantrag im Jahr 2022 noch nicht wirksam werden
würde.
Herr Roi fragte, ob der Bauantrag
eines Logistikers enthalten ist bzw. ob er in diesem Jahr noch gestellt werden
soll.
Herr Bock erklärte, dass dieser nicht
in die Planstelle eingeflossen ist, da keine Informationen vorliegen.
Herr Dittmann bezog sich auf den Bereich
Denkmalpflege und fragte, in welchen Zeitabläufen hier Stellennachbesetzungen
erfolgen, wenn Mitarbeiter in die Rente wechseln? Ein Mitarbeiter, der in
Zerbst die Denkmalpflege bearbeitet, geht zum Jahresende in den Ruhestand und
eine Stellenausschreibung ist noch nicht vorhanden.
Herr Bock teilte mit, dass die Stelle
ausgeschrieben wurde.
Herr Egert wies darauf hin, dass es
sinnvoll wäre, die Kommunen abzufragen, ob irgendwelche Verfahren anstehen für
Firmen, die sich ansiedeln wollen.
Herr Grabner erklärte, dass die Kommunen
gerne die Initiative ergreifen können und dies der Baugenehmigungsbehörde
jederzeit mitteilen können.
Budget 68 – Amt für Hochbau,
Tiefbau und Gebäudemanagement
Frau Bunge gab folgende Informationen:
Teilergebnisplan:
- ordentliche Erträge i.H.v.
4.662.100 EUR
- ordentliche Aufwendungen
i.H.v. 28.333.900 EUR
Teilfinanzplan:
- Einzahlungen i.H.v. 8.930.900 EUR
- Auszahlungen i.H.v. 18.151.000
EUR
- Bereich Tiefbau i.H.v.
1.000.000 EUR
- Sachbearbeitung „Fördermittel
Tiefbau“ entfällt, da keine Förderung mehr im Bereich Tiefbau
Bereich Bauunterhaltung:
Frau Bunge verwies auf ein ausgeteiltes
Arbeitspapier mit den Kürzungen im Ergebnishaushalt
- Verwaltungsgebäude:
o
Am Flugplatz – aufgeführte Beträge für Datenverkabelung werden
korrigiert, die Ansätze verbleiben
o
Dienstgebäude Kreisstraßenmeisterei – Maßnahmen werden
durchgeführt
o
Richard-Schütze Str. – Entwässerungsleitung
o
Fritz-Brandt-Str. 16 – Parkettarbeiten
- Sekundarschulen:
o
Turnhalle Brauerei, Helene Lange, Bitterfeld – Verschiebung
Dachsanierung auf 2023
o
SK Roitzsch, 68.000 EUR für Klassenraumcontainer wegen hoher
Schülerzahlen
o
SK Ciervisti – Maßnahme zur Erweiterung der Videoanlage wird in
2023 verschoben, 28.000 EUR für Erneuerung Netze in Turnhallen für Volleyball
und Beachball
o
SK Breite 86 – Ansatz laufende Reparaturen und
Versicherungsschäden
- Gymnasien: beim gewählten
Ansatz wird verblieben
- Berufsschulzentrum Köthen –
Bodenbelagsarbeiten
- Berufsschulzentrum Bitterfeld
– Maßnahmen Rettungszeichenleuchten werden verschoben, Luftschleuse am
Eingangsbereich wird nicht ausgeführt
- Förderschulen – keine weiteren
Kürzungen, keine großen Maßnahmen vorgesehen
- Allgemeine Gebäude:
o
IFM Wolfen – Putz- und Malerarbeiten, Teilsanierung Fassade
o
Fördermaßnahmen mit EU-Mitteln: IFM Wolfen, Sekundarschule
Völkerfreundschaft, Musikschule/Galerie
- Im Bereich Tiefbau wurden
einige geplante Maßnahmen zurückgenommen
- 2 Planungskostenansätze sind
verblieben für Innerortsbereiche und Ausführung im Bereich Thalheim
Herr Northoff stellte fest, dass
Aufwendungen für laufende Instandhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen erhöht
wurden. Diese Mittel wurden teilweise dafür verwendet, um konkrete Strecken
noch in Ordnung zu bringen.
Frau Bunge erklärte, dass in dem Bereich
Korrekturen durchgeführt wurden und einzelne Streckenabschnitte mit diesen
Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Herr Heeg fragte, ob die Gefahr
besteht, dass einige Fördermittel wegen Bauverzögerungen nicht ausgereicht
werden, so dass kein zusätzlicher Ausfall von Fördermitteln zu befürchten ist,
die hier eingeplant werden müssten.
Herr Grabner äußerte, dass die Gefahr
besteht, dass Fördermittel zurückverlangt werden, weil man nicht im
vorgeschriebenen Zeitraum fertig wird. Er hatte den Kontakt zum Finanzminister
und der IB-Bank aufgenommen, die Situation dargelegt und um weiteren Aufschub
gebeten.
Frau Bunge erläuterte, dass durch die
Insolvenz des Energieversorgers kurzfristig neue Ausschreibungen erfolgten und
dadurch ein günstigeres Angebot erstellt wurde als die Grundversorgung. Es
entstehen jedoch Zusatzkosten i.H.v. 518.000 EUR. Zum Zeitpunkt der Aufstellung
war das noch nicht bekannt.
Herr Dittmann bezog sich auf folgenden Satz
in der ausgeteilten Übersicht, dass das Budget 2021 wegen Fristablauf nicht
ausgezahlt werden kann, weil die Maßnahme im November keinen Sinn mehr macht
ausgeschrieben zu werden. Hinter dem Satz steht keine Zahl. Das würde als
Problemlage in das Haushaltsjahr 2022 gehen oder ist es als fortgeschriebene
Maßnahme enthalten.
Bei den Tiefbaumaßnahmen
werden momentan keine Förderungen von kommunalen Straßenunterhaltungs- und
Baumaßnahmen beschlossen. In den Jahren 2020/2021 gab es eine Kommunalpauschale
i.H.v. 80 Mio. EUR, zusätzlich zum FAG, von denen sich
40 Mio. EUR aus der Einsparung
der Straßenunterhaltung speisten. Diese Kommunalpauschale wird nicht
fortgesetzt, aber soll im Landeshaushalt als Budget für den kommunalen
Straßenbau eingestellt werden. Für den Straßenbau in Sachsen-Anhalt müsste noch
Bewegung - mindestens für Kreisstraßen - zu finden sein, die dann noch mit
einer internen Vorplanung unterlegt werden sollte.
Weiterhin bezog er sich auf
Seite 674. Die Straßenbaumaßnahmen basierten auf einer Prioritätenliste, die
nie abgearbeitet wurde. Bei den aufgeführten Maßnahmen entsteht der Eindruck,
dass diese umgesetzt wurden, da nur noch Nullen folgen, jedoch ist nichts davon
passiert. Inwieweit muss man sich als Kreistag gefallen lassen, dass
beschlossene Prioritätensetzungen einfach aufgehoben werden und sich nirgendwo
wiederfinden?
Herr Grabner teilte mit, dass nach
heutigem Stand ca. 2,8 Mio. EUR in das Jahr 2022 übertragen werden sollen aus
nicht fertiggestellten Unterhaltungsmaßnahmen. Es ist ersichtlich, dass dieses
Budget i.H.v. 6 Mio. EUR nicht gänzlich im Jahr 2022 investiert wird.
Zur Prioritätenliste im
Bereich Tiefbau wurde das Hauptaugenmerk vorerst im Bereich Hochbau gelegt,
weil man hier Fördermittel generieren konnte und im Bereich Tiefbau momentan
keine Fördermittel ausgereicht werden.
Herr Dittmann bat um Information, was bei
der Maßnahme K 1258 1, Ortslage Zerbst, Friedensallee, abgerechnet wurde. Die
Straße ist definitiv nicht saniert wurden. Das Ergebnis kann nicht stimmen.
Herr Grabner sicherte eine Aufarbeitung
zu.
Seite 673, SK 543105
„Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten“
Frau Zerrenner fragte, warum hier 60.000 EUR
eingestellt wurden. Wofür benötigt man das Geld, wenn keine Kreisstraßen
saniert werden? Im Jahr 2020 waren nur 7.677,22 EUR im Ergebnis vorhanden.
Sie fragte weiterhin, wo für
die Schüler in der Sekundarschule Raguhn auf Grund des Schimmelproblems in der
Turnhalle der Schulsport stattfindet.
Frau Bunge erklärte, dass die Turnhalle
auf Grund geplatzter Leitungen im Duschbereich kurzzeitig geschlossen und
saniert wurde. Sie ist nicht wegen Schimmelbelastung geschlossen und weiterhin
nutzbar.
Zu den 60.000 EUR äußerte Frau
Bunge, dass man immer noch mit der Brücke „Nuthe“ in Zerbst kämpft.
Herr Urban stellte fest, dass die
Brandschutzmaßnahmen alle im Unterhaltungsaufwand enthalten sind. Das Problem
ist hier die Abgrenzung zwischen Ergebnishaushalt und Investitionshaushalt.
Viele Kommunen haben im Investitionshaushalt die Brandschutzmaßnahmen. Es sieht
so aus, als wenn im Investitionshaushalt gestrichen wird ohne Ende, aber der
Wertansatz wird zukünftig erhöht.
Weiterhin appellierte er bei
der Sanierung der Wolfener Straße in Thalheim um Unterstützung.
Herr Lucas erklärte, dass die
Investition äußerst schwammig definiert ist. Wenn 3 Gewerke betroffen sind,
wird es als Investition betrachtet. Bei den Brandschutzmaßnahmen wurde im
Vorfeld eine Prüfung durch das Fachamt mit vorgenommen und zählt somit als
Erhaltungsmaßnahme.
Es wurde im Nachgang eine
Veränderung bei der Sekundarschule Wolfen-Nord vorgenommen, da es sich um eine
richtige Baumaßnahme handelt. Hier gibt es eine Verschiebung zwischen dem
Ergebnishaushalt zum Finanzhaushalt und zur Investition.
Herr Roi bat um Auskunft zum
derzeitigen Stand des Rechtsstreits zur Brücke „Nuthe“.
Weiterhin sollte darauf
geachtet werden, dass die Straße in Rödgen dringend saniert bzw. gebaut wird.
Herr Grabner äußerte, dass man sich der
Prioritätenliste widmen und die einzelnen Straßen durchgehen wird.
Frau Bunge erklärte, dass die
angesetzten Termine zur Brücke bisher immer verschoben wurden bzw. ausfielen.
Sollte der Termin Anfang des Jahres nicht stattfinden, erfolgt eine Information
zum Sachstand.