Herr Grabner erwähnte, dass man nach wie vor amtsintern in der Diskussion bzw. der Streichung ist. Man wird versuchen, noch einige Kürzungen für die bauliche Unterhaltung beim Amt 68 zu erreichen, auch im Hinblick darauf, dass man voraussichtliche Maßnahmen, die für das Haushaltsjahr 2020/2021 eingeplant waren, nicht in Gänze realisiert wurden. Momentan ist geplant, Maßnahmen i.H.v. 2,8 Mio. EUR in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen. Inwieweit die ausgelösten und angefragten Aufträge tatsächlich realisiert werden können, wird sich im Laufe der nächsten 6 Wochen zeigen.

Zur baulichen Unterhaltung konnte das Budget von 10,6 Mio. EUR auf 3,5 Mio. EUR gekürzt werden.

Der Kreisumlagehebesatz soll 39,1% betragen. Im Zusammenhang mit der Änderung der Organisationsstruktur wird sich der Stellenplan noch verändern. Dieser wird als Tischvorlage zur Kreis- und Finanzausschusssitzung am 25.11.2021 vorgelegt.

 

 

(Herr Roi gekommen = 9 stimmberechtigte Mitglieder)

 

Herr Lucas teilte mit, dass der Abwägungsprozess durchgeführt wurde, mit einem Kreisumlagehebesatz von 39,5%. Das Ziel ist die Senkung auf 39,1%. Diesbezüglich stehen noch weitere Dinge an, die zu klären sind, auch wird die Veränderungsliste zum Haushalt erst relativ kurzfristig zur Verfügung stehen. Des Weiteren muss ein Konzept zur Sicherung der Liquidität aufgestellt werden. Mit der nächsten Einladung wird ein Konzept zugestellt, welches den tatsächlichen Zahlen am 25.11.2021 angepasst werden muss. Möglicherweise wird auch dieses Konzept als Tischvorlage vorgelegt

 

Budget 01 – Bereich Landrat

 

Herr Grabner gab folgende Informationen:

 

- Verschlechterung des Ergebnisses um 76.000 EUR auf Grund Erhöhung von Personalkosten    um 57.000 EUR (betrifft eine Sekretariatsstelle im Bereich des Personalrates)

- Erhöhung des Schulungsbudgets für die Gleichstellungsbeauftragte

- Erhöhung von Schulungen im Bereich des Personalrates

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Budget 03 – Dezernatsleitung II

 

(Herr Egert gekommen = 10 stimmberechtigte Mitglieder)

 

Frau Wohmann gab folgende Informationen:

 

- 1,8 VZÄ Personalstellen – 0,8 VZÄ Sekretariatsstelle

- keine ordentlichen Erträge

- Aufwendungen i.H.v. 172.900 EUR

- Personalkosten i.H.v. 170.300 EUR auf Grund Personalsteigerung

- sonstige ordentliche Aufwendungen i.H.v. 2.400 EUR

- keine Ein- und Auszahlungen im Dezernat

 

Es gab keine Nachfragen.

 

Budget 05 – Amt für Zentrale Steuerung und Recht

 

Herr Krüger gab folgende Informationen:

 

- Erhöhungen bei den Personalaufwendungen im Produkt Rechtsangelegenheiten auf Grund

  der Umwandlung von 2 Angestelltenstellen in 2 Beamtenstellen und der Aufnahmekosten für

  juristische Assistenz im Jahr 2022

- leichter Kostenanstieg bei der zentralen Vergabestelle auf Grund Erhöhung des Stellenanteils

  bei 2 Mitarbeiterinnen

- Steigerungen sind auf Tarif- und Entgeltanpassungen zurückzuführen

- geringfügige Anpassungen bei den Geschäftsaufwendungen etc.

 

Seite 66 – SK 543105 Sachverständigen-, Gerichts- u.a. Kosten

Herr Egert stellte einen Aufwuchs von 100 EUR auf 23.000 EUR fest. Woran liegt das?

 

Herr Krüger erklärte, dass auf Grund der Umsetzung verschiedener Kreistagsbeschlüsse vorsorglich Kosten eingeplant wurden.

 

Budget 10 – Amt für Bürger- und Verwaltungsservice

 

Herr Nitsche gab folgende Informationen:

 

- ordentliches Ergebnis – Aufwuchs von insgesamt 248.100 EUR (Seite 81, Punkt 10,

  Personalaufwendungen = deutliche Reduzierung i.H.v. 37.500 EUR; Punkt 12

  – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen = Aufwuchs von 285.400 EUR)

- Reduzierung bei Personalkosten auf Grund des Ausschreibens von Belegen

- Seite 88, Produkt 11130200 – Zentrale Dienste – SK 526100 „Besondere Aufwendungen“, hier

  ist ein Plus von 290.000 EUR zu verzeichnen für Corona-Schutzartikel, wie FFP2-Masken,

  Küchenrollen, Handdesinfektion, Laien-Selbsttests

- für Hand- und Flächendesinfektion entstehen ca. 95.000 EUR

- die FFP2-Masken und Tests stehen mit 185.000 EUR zu Buche

 

Frau Zerrenner fragte, auf welchem Sachkonto die Schutzmasken gebucht wurden, die bereits 2020 gekauft wurden.

Herr Nitsche teilte mit, dass die Schutzmasken über das Corona-Konto angeschafft wurden.

Herr Lucas erklärte, dass für Corona ein Aufwendungskonto gebildet wurde. Darüber wurden sämtliche Corona bedingten Dinge abgerechnet, nicht nur Tests, sondern auch Schutzmasken, Plexiglasscheiben vorgesehen.

 

 

Budget 11 – EDV (Produkt 1.1.1.6.02)

 

(Herr Berger gekommen = beratendes Mitglied)

 

Herr Rumpf informierte wie folgt zur aktuellen Situation. Derzeitig ist man dabei, neu und sicher wieder aufzubauen. Der Haushaltsplan wurde erstellt, jedoch gibt es auf Grund der Situation Kostenfaktoren, die für das nächste Jahr wirksam sind und nicht genau abgeschätzt werden können. Fachverfahren müssen komplett neu aufgesetzt werden. Man kann noch nicht sagen, wie hoch die Kosten ausfallen werden. Ein Aufwuchs von ca. 900.000 EUR ist zu verzeichnen. Man hat die Office-Variante online mit einem Kostenfaktor von ca. 220.000 EUR gewählt.

Was bisher erarbeitet wurde sind Mehrkosten im Bereich Miete für Hard- und Software (Office). Zum anderen sind Kostensteigerungen durch die Fachverfahrenshersteller und der Pflegeverträge zu erwarten (Preisaufschläge von 2 bis 3 Prozent), das waren Mehrkosten von ca. 30.000 EUR, Anwendungen der einzelnen Fachämter für neue Software bzw. Erweiterung von Lizenzen i.H.v. ca. 35.000 EUR und bei der TK-Anlage mit der Variante der Cloud Mehrkosten i.H.v. 260.000 EUR. Darin inkludiert ist der Cloud-Arbeitsplatz im Sinne der Telefonie und Kosten für Telefone, welche neu beschafft werden müssen. Ein großer Posten für Umsetzungen der Fachverfahren im nächsten Jahr ist für Dienstleistungen i.H.v. ca. 360.000 EUR vorgesehen. Aktuell wurden schon 20 Fachverfahren umgesetzt. Es bleiben noch 140 Fachverfahren übrig. Hier wurden die Kosten hochgerechnet.

Herr Grabner ergänzte, dass wir noch nicht am Ende sind. Seit Juli befindet man sich in einem schleichenden Prozess. Sämtliche Fachanwendungen müssen installiert werden, die Datenbanken implementieren, um Zugriff auf die Daten zu haben. Alle 160 Fachanwendungen werden einer entsprechenden Prüfung unterzogen. Man geht davon aus, dass die Leistungsfähigkeit im April/Mai erreicht wird, aber bis September nächsten Jahres wird man damit beschäftigt sein, insgesamt der IT wieder einer gesunden Struktur zu unterziehen.

Herr Heeg stellte fest, dass es keine internen Leistungsverrechnungen gibt. Viele Fachverfahren, die zentral erfasst werden, kommen eigentlich nur den Fachämtern zugute. Er fragte, wann geplant ist, die internen Leistungsverrechnungen so zu gestalten, dass die Kosten dem entsprechenden Fachamt zugearbeitet werden.

Wo findet man die Abschreibungen der Kaufbeträge für Soft- und Hardware?

Es musste neue Software gekauft werden. Sind die Lizenzen mit dem Cyberangriff verloren gegangen und müssen deshalb neu beschafft werden? Oder sind das Aufwendungen zur Wiederherstellung? Was verbirgt sich dahinter?

Herr Lucas erklärte, dass eine vollumfängliche Leistungsverrechnung nur da Sinn macht, wo man die Kosten auch weiter berechnen kann. Dafür benötigt man mehr Personal, welches die Kosten mit umrechnen kann. In diesem und im nächsten Jahr wird es dieses nicht geben.

Die Frage zu den Abschreibungen wird schriftlich beantwortet.

Herr Grabner äußerte, Zielsetzung ist, irgendwann eine vollumfängliche Kosten-/Leistungs-rechnung einzuführen, aber nicht innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahre. Sie wird zum Teil geführt, aber nicht in allen Bereichen.

Herr Lucas teilte mit, dass derzeitig die Jahresabschlüsse 2017/2018 aufgearbeitet werden.

Herr Rumpf gab an, dass die bestehenden Lizenzen nicht unbrauchbar sind. Es gibt teilweise zu wenig Lizenzen. Viele Altlizenzen, sind mittlerweile ausgelaufen. Deshalb gibt es für alle neue Lizenzen, damit man auf dem aktuellen Stand ist.

Herr Egert fragte, ob bei der Neuaufstellung der Fachverfahren auf die neuen Entwicklungen im Land Rücksicht genommen wird. Das Bauantragsverfahren wurde in anderer Art und Weise als Fachverfahren digitalisiert. Man hat gewisse Anforderungen, die von vornherein neu aufgesetzt werden könnten.

Die 2. Frage betrifft das Thema Homeoffice. Wird hier eine Optimierung geschaffen, was den Anteil an kommunalen Gebäuden etc. angeht, weil dafür sichere VPN-Verbindungen geschaffen werden müssen. Es wäre sehr informativ, wenn in einer der nächsten Sitzungen etwas darüber gesagt werden könnte.

Herr Grabner teilte mit, dass der Bereich des Home-Office immer stärker an Bedeutung gewinnt und man wird sich dieser Thematik stellen. Man wird dafür Sorge tragen, dass dieser Bereich vollumfänglich genutzt werden kann. Dies ist im Konzept vorgesehen, in Form eines Mischsystems, dass sowohl die Technik des Hauses genutzt werden kann, aber auch die eigene Technik der Mitarbeiter.

Herr Rumpf erklärte, dass es im Haus eine externe Digitalisierungsbeauftragte gibt, die sich für die Digitalisierung und OZG verantwortlich zeigt. Sie ist im engen Austausch mit den Ämtern und prüft die Möglichkeiten, die man entsprechend umsetzen kann. Man ist bereits auf einem guten Weg. Beim Homeoffice wird zurzeit über ein entsprechendes Sicherheitskonzept nachgedacht.

Herr Egert fragte, ob für das nächste Jahr in Anbetracht der Systemadministration geplant ist, neues Personal einzustellen. Ist das im Haushalt schon verankert?

Herr Grabner gab an, dass derzeitig geplant ist, ein eigenes Amt für IT und Digitalisierung auf die Beine zu stellen. Derzeitig wird eine Amtsleiterstelle ausgeschrieben. Alle Mitarbeiter, die derzeitig im Bereich IT zuständig waren, werden in diesem Amt zusammengefasst und man wird sich Gedanken machen, inwieweit es weiterer personeller Ressourcen bedarf.

Herr Dittmann fragte, wo die 900.000 EUR Mehraufwendungen zu sehen sind. Beim Produktabschluss auf Seite 109 gibt es den Vergleich zwischen den Vorjahren von ca. 260.000 EUR. Allerdings gibt es auf Seite 110 bei den Investitionen gegenüber den Vorjahren Veränderungen. Sind das jährliche Lizenzgebühren oder kontinuierliche Ankäufe? Die Zahlen werden bis 2025 fortgeschrieben.

Herr Grabner konnte nicht abschließend sagen, inwieweit die Lizenzen gemietet bzw. gekauft werden.

Die jetzige Telefonanlage ist seit 7 Jahren in Bestand und man kann die Nutzungsdauer noch einmal verlängern. Der Anbieter würde ein Upgrade der Software zur Verfügung stellen. Somit könnte die Anlage noch einmal eine gewisse Zeit genutzt werden. Hier ist zu prüfen, ob man diese Möglichkeit aufgreift oder ein neues System implementiert wird.

Herr Dittmann fand von dem, was ausgeführt wurde, nichts in dem vorliegenden Papier. Sind die Mehraufwendungen i.H.v. 900.000 EUR der Differenzbetrag im Ergebnis 2020 und dem Ansatz 2021 oder eine Mischung aus dem Mehrbedarf im Ergebnishaushalt und den Investitionen auf Seite 110?

Herr Lucas erklärte, dass es sich um den Mehrbedarf und dem gleichzeitigen Ansatz vom Jahr 2022 handelt. Es gibt verschiedene Varianten und bestimmte Parameter stehen noch nicht fest. Dieses Szenario bedeutet den maximalen Geldaufwuchs. Das ist im Haushalt noch nicht aufgeführt und müsste auf den Haushaltsansatz 2022 noch dazu kommen.

Herr Dittmann bezog sich auf Seite 110. Die Investitionen sind halbe Positionen für die Frage Software-/Hardwareankauf oder Miete. Im Saldo stehen jährlich 1,7 Mio. EUR.

Herr Rumpf erklärte, dass der erste Haushaltsplan die Folgekosten für die nächsten Jahre beinhaltet. Er ist nicht aktuell.

Herr Urban fragte, ob es nochmal aktuelle Zahlen für die nächste Haushaltsberatung am 25.11.2021 gibt.

Herr Grabner wird versuchen, mit den Unterlagen zum 25.11.2021 ein konkretes Zahlenmaterial aus dem Bereich IT zur Verfügung zu stellen.

Herr Heeg fragte, ob geplant ist, in den Ausschüssen bzw. im Kreistag ein EDV-Konzept vorzustellen.

Herr Grabner erklärte, dass er nach Möglichkeit das Konzept im Kreis- und Finanzausschuss oder mit den Fraktionsvorsitzenden in einer separaten Runde vorstellen wird.

 

Budget 15 – Kommunalaufsicht

 

Herr Rosenfeld gab folgende Informationen:

 

- im Jahr 2022 keine ordentlichen Erträge geplant

- Personalaufwand und sächliche Betriebsaufwendungen im Haushalt eingestellt

- ordentliches Ergebnis i.H.v. -584.700 EUR

- Änderungen bei Personalaufwendungen ergeben sich aus den tarifrechtlichen und

  beamtenrechtlichen Vorgaben - keine gravierende Entwicklung

- Finanzausgleich im kommenden Jahr muss nachgeplant werden - Abwicklung der

  Bundestagswahl - der Bund ist nicht in der Lage, in diesem Jahr die Abrechnungen

  gegenüber den Kreiswahlleitern und den Gemeinden umzusetzen, Erstattung von

  274.000 EUR werden im nächsten Jahr an Einzahlungen, 260.000 EUR an

  Auszahlungen, Verbesserung im Produkt um 14.000 EUR

 

Herr Heeg fragte, ob es sich bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten i.H.v.

790.900 EUR um die Erstattung von Land und Bund für die Wahl handeln oder was verbirgt sich dahinter?

Herr Rosenfeldt erklärte, dass sich bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen die Einzahlung und die Erstattungen an Bund oder Land verbirgt. 2022 und 2023 beträgt der Ansatz 0,00 EUR, im Jahr 2024 wird die Europawahl erstattet und 2025 die Bundestagswahl.

 

Budget 38 – Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

 

Herr Stoye gab folgende Informationen:

 

- Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses um ca. 190.000 EUR, resultierend aus

  Minderkosten im Produkt Leitstelle, was bestimmte Mehrausgaben in den Produkten

  Brandschutz und Katastrophenschutz kompensieren

- Veränderung im Produkt Rettungsdienst, da zwischenzeitlich die Verhandlungen mit den

  Krankenkassen für das Ist-Ergebnis 2020 und das Budget 2022 abgeschlossen wurden und in

  deren Ergebnis ist im Produkt Rettungsdienst bei den Nutzungsentgelten Rettungsdienst eine

  Änderung nötig von 1.654.000 EUR auf 1.390.600 EUR

- Erträge aus der Auflösung und Herabsetzung von Rückstellungen von 0,00 EUR auf

  250.600 EUR - keine gravierenden Veränderungen im Produkt

 

Herr Dittmann bezog sich auf die Mittelfristplanung, Seite 212. Hier ist die „Delle“, welche in 2022 drin ist, wieder ausgeglichen. Was ist hier dieser einmalige Effekt? Ansonsten ist man bei den Folgejahren wieder auf dem 2021er Niveau.

Herr Stoye erklärte, dass man ab dem Jahr 2017, als man in die Konzession gegangen ist, noch einen Überschuss i.H.v. 3,6 Mio. EUR hatte. Dieser Überschuss sollte innerhalb von

3 Jahresscheiben jeweils mit rund 1.318.218,00 EUR abgebaut werden. Dafür sind niedere Entgelte für die Krankenkassen vereinbart wurden. Man sieht erst, wenn die Ist-Abrechnung erfolgt ist, ob man diesen Überschuss in dieser Höhe abgebaut hat. Konkret spielen einerseits die Kosten eine Rolle und andererseits die kostenwirksamen Einsatzzahlen im Rettungsdienst. In den vergangenen Jahren wurden die Kosten nicht ausgeschöpft. Somit ist die Rücklage noch nicht abgebaut. Das zieht sich von Jahr zu Jahr wieder hin.

 

Seite 216, SK 448200 „Erträge aus Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbände“

Herr Roi stellte einen Aufwuchs fest und fragte, was sich dahinter verbirgt. Muss für irgendetwas mehr gezahlt werden?

Herr Stoye erklärte, dass in der feuerwehrtechnisch geschützten Zentrale die feuerwehrtechnische Ausrüstung der Städte und Gemeinden geprüft wird. Es kommt darauf an, in welchen Jahren bestimmte Ausrüstungen angeschafft werden. Diese unterliegen einer turnusmäßigen Prüfung, analog dem TÜV. Den Gemeinden werden nur die Kosten in Rechnung gestellt, die man benötigt, um das Material zu kaufen. Wenn in einem Jahr eine Masse an Prüfungen durchzuführen ist, dann müssen entsprechend viele Ersatzteile gekauft werden und mehr den Gemeinden wird mehr in Rechnung gestellt. Auch spielen hier gewisse feuerwehrtechnische Ausrüstungen des Landkreises noch mit rein. Diese werden selbst geprüft und bezahlt. Das kann das Ergebnis auch noch beeinflussen.

 

SK 523200 „Aufwendungen für Leasing“

Herr Roi fragte, warum hier eine Reduzierung zu verzeichnen ist. Gibt es weniger Fahrzeuge?

Herr Stoye antwortete, dass die Leasingverträge für Kommandowagen in Juli/August 2022 auslaufen. Die Fahrzeuge könnten zu einem Restwert von 20.000 EUR pro Stück käuflich erworben werden. Es sind nur noch 4 statt 5 Kommandowagen. Diese findet man im Haushalt mit 80.000 EUR im Ansatz. Somit würden die Fahrzeuge in den Bestand des Landkreises übergehen.

Herr Heeg sah auf Seite 212, Zeile 16, deutliche Veränderungen in der Abschreibung. Wenn man Fahrzeuge beschafft, hat man Abschreibungen einzuplanen. Die Abschreibungssummen kommen ihm sehr niedrig vor. Es wurde eine neue Halle gebaut, man plant eine neue Leitstelle, wofür er keine Abschreibung findet. Er ging davon aus, dass man in diesem Budget Fördermittel für die ein oder andere Investition erhalten hat. Des Weiteren fand er keinen Posten für „Auflösung von Sonderposten“. Sind die in einem anderen Budget versteckt oder wie kommt diese Abschreibungsplanung zu Stande?

Herr Lucas erklärte, dass die Abschreibungen produktgenau erfolgen. Die Problematik zur Halle wird er nochmals überprüfen. Die Leitstelle ist noch nicht gebaut. Sie kann demnach noch nicht abgeschrieben werden, ebenso wenig die Planung 25.

Herr Wolkenhaar bezog sich auf die Entgelte für Leistungen FTZ gemäß Satzung. Hier gibt es eine Steigerung von 561 EUR auf 7.000 EUR. Wird die Satzung entsprechend angepasst und die Kosten neu kalkuliert? Oder würden hier nur höhere Einnahmen geplant, weil man hofft, dass der ein oder andere diese Leistungen der FTZ in Anspruch nimmt? Des Weiteren gibt es Dienstaufwendungen „Brandschutz für Beamte und Arbeitnehmer“. Hier gibt es marginale Steigerungen, beim Beamten eine Reduzierung und bei den Arbeitnehmern eine Steigerung von 7.000 EUR. Wurden hier die Arbeitsstunden der Mitarbeiter reduziert oder gab es einen Personalabbau?

Bei den Kommandowagen sollte man die Fahrtenbücher und den Nutzen in Betracht ziehen.

Wieviel Kilometer und wie viele Einsätze wurden mit den Kommandowagen gefahren?

Weiterhin fragte er, wer sich bei Elektrofahrzeugbränden um die Entsorgung kümmert. Das entsprechende Amt sollte sich in eine Marktanalyse begeben, welche Möglichkeiten es gibt. Hier sollten die 80.000 EUR nicht für 4 Kommandowagen ausgegeben werden, sondern für Löschcontainer.

Die Lohnsteigerungen im Bereich der Leitstelle sind nicht hoch. Wurden finanzielle Mittel eingeplant, um Personal neu zu besetzten?

Herr Grabner erklärte, dass er das Thema Löschcontainer noch einmal amtsintern aufgreifen und diskutieren wird.

Herr Stoye teilte mit, dass es damals für jeden Funktionsträger einen Kommandowagen gab. Derzeitig gibt es vier Funktionsträger und ab 2022 nur noch drei der Kreisbrandmeister und zwei Stellvertreter. Diese Fahrzeuge wurden bisher immer geleast, werden aber nun gekauft.

In der FTZ gibt es relativ wenig Einnahmen durch Leistungen von Dritten. Die Ausrüstung wird fast ausschließlich von der Feuerwehr des Landkreises Anhalt-Bitterfeld genutzt.

Selbst bei Satzungsänderung führt es nicht zur Konsolidierung des Haushaltes. Weiterhin muss man prüfen, ob die Produkte umsatzsteuerpflichtig sind, ob man es noch aufrecht erhält und diese Leistung für Fremde noch anbietet, weil der Aufwand zu groß ist, es umsatzsteuerpflichtig zu machen.

Frau Wähnelt antwortete auf die Frage zum Personal Leitstelle bzw. Personalkostenreduzierung. Im Stellenplan gibt es 2 Stellen, die nicht besetzt sind. Es gab eine Entscheidung, dass diese Stellen besetzt werden. In diesen Bereich wurden auf Grund der Haushaltskonsolidierung an verschiedenen Stellen 1,6 Mio. EUR Personalkosten reduziert. Die beiden Stellen sollen jetzt ausgeschrieben und besetzt werden. Deshalb erfolgte keine Erhöhung, wie in anderen Bereichen, da hier 100.000 EUR fehlen.

 

Budget 50 – Sozialamt

 

Frau Petzhold gab folgende Informationen:

 

-  ordentliche Aufwendungen i.H.v. 44.459.500 EUR

-  ordentliche Erträge i.H.v. 27.489.700 EUR

-  ordentliches Ergebnis i.H.v. 17.060.200 EUR, um 1,6 Mio. EUR geringer als das Vorjahresergebnis, da auf Grund der geringeren Leistungsempfänger der KomBA-ABI vom Landkreis geringere KdU-Kosten benötigt werden; weniger HLU und weniger Menschen, die nicht krankenversichert sind, dadurch Einsparungen i.H.v. 20.000 EUR

-  Personalbestand bei 52,5 VZÄ, Aufwuchs im nächsten Jahr um 1 Stelle

-  Besonderheiten im Jahr 2022: Auswirkungen der Grundrente

o derzeitig eine Vielzahl von Grundrentenbescheiden für Leistungsempfänger

o Auswirkungen sind finanziell sehr gering

-  Entlastung der Pflegebedürftigen auf Grund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, keine finanziellen Auswirkungen, möglicherweise geringerer Personalbedarf

 

Herr Northoff fragte, warum ein Personalaufwuchs notwendig ist, wenn es weniger Leistungsberechtigte gibt. Wo soll er konkret stattfinden?

Frau Petzhold erklärte, im Bereich Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, bei den Fallmanagern, die für die Betreuung der Kinder zuständig sind.

Frau Zerrenner fragte, ob es diese Fallmanager bereits vorher schon gab.

Frau Petzhold teilte mit, dass es diese bereits gab, jedoch nicht in diesem Umfang. In den letzten Jahren wurden hier verstärkt die Gesetze, die durch das Bundesteilhabegesetz geändert wurden, umgesetzt.

 

Budget 63 – Bauordnungsamt

 

Herr Bock gab folgende Informationen:

 

- ordentliche Erträge i.H.v. ca. 1,9 Mio. EUR

- ordentliche Aufwendungen i.H.v. ca. 3,4 Mio. EUR

- ordentliches Ergebnis i.H.v. – 1.459.800 EUR

- Verschlechterung im Ergebnis auf Grund eines Stellenaufwuchses von 1,5 VZÄ

 

Produkt Bauplanung:

- ordentliche Erträge i.H.v. 22.400 EUR

- Aufwendungen i.H.v. 246.200 EUR

- es handelt sich bis auf Dienstreisekosten i.H.v. 500 EUR ausschließlich um Personalkosten

 

Produkt Bauordnung:

- ordentliche Erträge i.H.v. 1.869.800 EUR

- SK 61300.10100 „Verwaltungsgebühren/bautechnische Prüfungen“ i.H.v. 700.000 EUR und SK 431115 „Verwaltungsgebühren – Ersatzvornahmen“ i.H.v. 400.000 EUR sind Durchlaufposten, welche auch in den Aufwendungen zu finden sind

- es werden für das Jahr 2022 mit Aufwendungen i.H.v. 321.000 EUR gerechnet, ein Puffer

  i.H.v. 80.000 EUR ist vorhanden

 

Seite 576, SK 431113 - Verwaltungsgebühren nach BimSchG

Herr Urban gab an, dass ein Ansatz von 95.000 EUR vorhanden ist. In Sandersdorf soll ein Kraftwerk entstehen. Wurde das BimSch-Verfahren in diesem Jahr noch berücksichtigt?

Herr Bock erklärte, dass die Antwort schriftlich erfolgt.

 

Produkt Bauordnung:

-  Investition – abschließbare Schränke für die Mitarbeiter i.H.v. 10.500 EUR

 

Produkt Wohnungsbauförderung

-  setzt sich fast nur aus Personalkosten zusammen

 

Produkt Denkmalschutz

-  Erträge i.H.v. 100 EUR

-  Aufwendungen i.H.v. 319.600 EUR

 

Produkt Kriegsgräberfürsorge

-  Erträge i.H.v. 56.500 EUR

-  Aufwendungen i.H.v. 65.600 EUR für Personalkosten

 

Frau Zerrenner äußerte, dass gemunkelt wird, dass ein Batteriewerk gebaut werden soll. Ist das schon mit eingeplant?

Herr Grabner erklärte, dass es ein Stück weit Munkelei ist und ein Bauantrag im Jahr 2022 noch nicht wirksam werden würde.

Herr Roi fragte, ob der Bauantrag eines Logistikers enthalten ist bzw. ob er in diesem Jahr noch gestellt werden soll.

Herr Bock erklärte, dass dieser nicht in die Planstelle eingeflossen ist, da keine Informationen vorliegen.

Herr Dittmann bezog sich auf den Bereich Denkmalpflege und fragte, in welchen Zeitabläufen hier Stellennachbesetzungen erfolgen, wenn Mitarbeiter in die Rente wechseln? Ein Mitarbeiter, der in Zerbst die Denkmalpflege bearbeitet, geht zum Jahresende in den Ruhestand und eine Stellenausschreibung ist noch nicht vorhanden.

Herr Bock teilte mit, dass die Stelle ausgeschrieben wurde.

Herr Egert wies darauf hin, dass es sinnvoll wäre, die Kommunen abzufragen, ob irgendwelche Verfahren anstehen für Firmen, die sich ansiedeln wollen.

Herr Grabner erklärte, dass die Kommunen gerne die Initiative ergreifen können und dies der Baugenehmigungsbehörde jederzeit mitteilen können.

 

Budget 68 – Amt für Hochbau, Tiefbau und Gebäudemanagement

 

Frau Bunge gab folgende Informationen:

 

Teilergebnisplan:

-  ordentliche Erträge i.H.v. 4.662.100 EUR

-  ordentliche Aufwendungen i.H.v. 28.333.900 EUR

 

Teilfinanzplan:

-  Einzahlungen i.H.v.  8.930.900 EUR

-  Auszahlungen i.H.v. 18.151.000 EUR

-  Bereich Tiefbau i.H.v. 1.000.000 EUR

-  Sachbearbeitung „Fördermittel Tiefbau“ entfällt, da keine Förderung mehr im Bereich Tiefbau

 

 

 

 

Bereich Bauunterhaltung:

Frau Bunge verwies auf ein ausgeteiltes Arbeitspapier mit den Kürzungen im Ergebnishaushalt

-  Verwaltungsgebäude:

o Am Flugplatz – aufgeführte Beträge für Datenverkabelung werden korrigiert, die Ansätze verbleiben

o Dienstgebäude Kreisstraßenmeisterei – Maßnahmen werden durchgeführt

o Richard-Schütze Str. – Entwässerungsleitung

o Fritz-Brandt-Str. 16 – Parkettarbeiten

-  Sekundarschulen:

o Turnhalle Brauerei, Helene Lange, Bitterfeld – Verschiebung Dachsanierung auf 2023

o SK Roitzsch, 68.000 EUR für Klassenraumcontainer wegen hoher Schülerzahlen

o SK Ciervisti – Maßnahme zur Erweiterung der Videoanlage wird in 2023 verschoben, 28.000 EUR für Erneuerung Netze in Turnhallen für Volleyball und Beachball

o SK Breite 86 – Ansatz laufende Reparaturen und Versicherungsschäden

-  Gymnasien: beim gewählten Ansatz wird verblieben

-  Berufsschulzentrum Köthen – Bodenbelagsarbeiten

-  Berufsschulzentrum Bitterfeld – Maßnahmen Rettungszeichenleuchten werden verschoben, Luftschleuse am Eingangsbereich wird nicht ausgeführt

-  Förderschulen – keine weiteren Kürzungen, keine großen Maßnahmen vorgesehen

-  Allgemeine Gebäude:

o IFM Wolfen – Putz- und Malerarbeiten, Teilsanierung Fassade

o Fördermaßnahmen mit EU-Mitteln: IFM Wolfen, Sekundarschule Völkerfreundschaft, Musikschule/Galerie

-  Im Bereich Tiefbau wurden einige geplante Maßnahmen zurückgenommen

-  2 Planungskostenansätze sind verblieben für Innerortsbereiche und Ausführung im Bereich Thalheim

 

Herr Northoff stellte fest, dass Aufwendungen für laufende Instandhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen erhöht wurden. Diese Mittel wurden teilweise dafür verwendet, um konkrete Strecken noch in Ordnung zu bringen.

Frau Bunge erklärte, dass in dem Bereich Korrekturen durchgeführt wurden und einzelne Streckenabschnitte mit diesen Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Herr Heeg fragte, ob die Gefahr besteht, dass einige Fördermittel wegen Bauverzögerungen nicht ausgereicht werden, so dass kein zusätzlicher Ausfall von Fördermitteln zu befürchten ist, die hier eingeplant werden müssten.

Herr Grabner äußerte, dass die Gefahr besteht, dass Fördermittel zurückverlangt werden, weil man nicht im vorgeschriebenen Zeitraum fertig wird. Er hatte den Kontakt zum Finanzminister und der IB-Bank aufgenommen, die Situation dargelegt und um weiteren Aufschub gebeten.

Frau Bunge erläuterte, dass durch die Insolvenz des Energieversorgers kurzfristig neue Ausschreibungen erfolgten und dadurch ein günstigeres Angebot erstellt wurde als die Grundversorgung. Es entstehen jedoch Zusatzkosten i.H.v. 518.000 EUR. Zum Zeitpunkt der Aufstellung war das noch nicht bekannt.

Herr Dittmann bezog sich auf folgenden Satz in der ausgeteilten Übersicht, dass das Budget 2021 wegen Fristablauf nicht ausgezahlt werden kann, weil die Maßnahme im November keinen Sinn mehr macht ausgeschrieben zu werden. Hinter dem Satz steht keine Zahl. Das würde als Problemlage in das Haushaltsjahr 2022 gehen oder ist es als fortgeschriebene Maßnahme enthalten.

Bei den Tiefbaumaßnahmen werden momentan keine Förderungen von kommunalen Straßenunterhaltungs- und Baumaßnahmen beschlossen. In den Jahren 2020/2021 gab es eine Kommunalpauschale i.H.v. 80 Mio. EUR, zusätzlich zum FAG, von denen sich

40 Mio. EUR aus der Einsparung der Straßenunterhaltung speisten. Diese Kommunalpauschale wird nicht fortgesetzt, aber soll im Landeshaushalt als Budget für den kommunalen Straßenbau eingestellt werden. Für den Straßenbau in Sachsen-Anhalt müsste noch Bewegung - mindestens für Kreisstraßen - zu finden sein, die dann noch mit einer internen Vorplanung unterlegt werden sollte.

Weiterhin bezog er sich auf Seite 674. Die Straßenbaumaßnahmen basierten auf einer Prioritätenliste, die nie abgearbeitet wurde. Bei den aufgeführten Maßnahmen entsteht der Eindruck, dass diese umgesetzt wurden, da nur noch Nullen folgen, jedoch ist nichts davon passiert. Inwieweit muss man sich als Kreistag gefallen lassen, dass beschlossene Prioritätensetzungen einfach aufgehoben werden und sich nirgendwo wiederfinden?

Herr Grabner teilte mit, dass nach heutigem Stand ca. 2,8 Mio. EUR in das Jahr 2022 übertragen werden sollen aus nicht fertiggestellten Unterhaltungsmaßnahmen. Es ist ersichtlich, dass dieses Budget i.H.v. 6 Mio. EUR nicht gänzlich im Jahr 2022 investiert wird.

Zur Prioritätenliste im Bereich Tiefbau wurde das Hauptaugenmerk vorerst im Bereich Hochbau gelegt, weil man hier Fördermittel generieren konnte und im Bereich Tiefbau momentan keine Fördermittel ausgereicht werden.

Herr Dittmann bat um Information, was bei der Maßnahme K 1258 1, Ortslage Zerbst, Friedensallee, abgerechnet wurde. Die Straße ist definitiv nicht saniert wurden. Das Ergebnis kann nicht stimmen.

Herr Grabner sicherte eine Aufarbeitung zu.

 

Seite 673, SK 543105 „Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten“

Frau Zerrenner fragte, warum hier 60.000 EUR eingestellt wurden. Wofür benötigt man das Geld, wenn keine Kreisstraßen saniert werden? Im Jahr 2020 waren nur 7.677,22 EUR im Ergebnis vorhanden.

Sie fragte weiterhin, wo für die Schüler in der Sekundarschule Raguhn auf Grund des Schimmelproblems in der Turnhalle der Schulsport stattfindet.

Frau Bunge erklärte, dass die Turnhalle auf Grund geplatzter Leitungen im Duschbereich kurzzeitig geschlossen und saniert wurde. Sie ist nicht wegen Schimmelbelastung geschlossen und weiterhin nutzbar.

Zu den 60.000 EUR äußerte Frau Bunge, dass man immer noch mit der Brücke „Nuthe“ in Zerbst kämpft.

 

Herr Urban stellte fest, dass die Brandschutzmaßnahmen alle im Unterhaltungsaufwand enthalten sind. Das Problem ist hier die Abgrenzung zwischen Ergebnishaushalt und Investitionshaushalt. Viele Kommunen haben im Investitionshaushalt die Brandschutzmaßnahmen. Es sieht so aus, als wenn im Investitionshaushalt gestrichen wird ohne Ende, aber der Wertansatz wird zukünftig erhöht.

Weiterhin appellierte er bei der Sanierung der Wolfener Straße in Thalheim um Unterstützung.

Herr Lucas erklärte, dass die Investition äußerst schwammig definiert ist. Wenn 3 Gewerke betroffen sind, wird es als Investition betrachtet. Bei den Brandschutzmaßnahmen wurde im Vorfeld eine Prüfung durch das Fachamt mit vorgenommen und zählt somit als Erhaltungsmaßnahme.

Es wurde im Nachgang eine Veränderung bei der Sekundarschule Wolfen-Nord vorgenommen, da es sich um eine richtige Baumaßnahme handelt. Hier gibt es eine Verschiebung zwischen dem Ergebnishaushalt zum Finanzhaushalt und zur Investition.

Herr Roi bat um Auskunft zum derzeitigen Stand des Rechtsstreits zur Brücke „Nuthe“.

Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass die Straße in Rödgen dringend saniert bzw. gebaut wird.

Herr Grabner äußerte, dass man sich der Prioritätenliste widmen und die einzelnen Straßen durchgehen wird.

Frau Bunge erklärte, dass die angesetzten Termine zur Brücke bisher immer verschoben wurden bzw. ausfielen. Sollte der Termin Anfang des Jahres nicht stattfinden, erfolgt eine Information zum Sachstand.