Herr Grabner informierte wie folgt:

-       Bei einem Kreisumlagehebesatz von 39,1% ergibt sich ein positiver Saldo i.H.v. 57.800 EUR.

-       erhebliche Mehrbedarfe im Bereich IT auf Grund Hackerangriff, Neuinstallation der Fachanwendungen, höhere Mieten für Betriebssystem bzw. Office-Paket sowie einer Cyber-Versicherung

-       Mehrkosten im Bereich Personal sind eingeflossen auf Grund Umstrukturierung der Organisation

-       positiver Saldo i.H.v. 76.000 EUR

 

Herr Lucas ergänzte weiterhin wie folgt:

-       Änderungen im Bereich FAG, mit ca. 3,5 Mio. EUR wird man besser abschneiden (Seite 5 der Veränderungsliste zum Ergebnishaushalt)

-       Verschiebungen zwischen Auftragspostenpauschale, nach aktuellem Stand muss mit Erhöhung gerechnet werden

-       Funktionalreformgesetz: betrifft die Budgets 63 und 66, soll auf null reduziert werden, man bekommt keine Mittel

-       bei der Grundsicherung kann es noch zu Veränderungen kommen

-       im Kinder- und Jugendhilfebereich sollen 1,4 Mio. EUR mehr bereitgestellt werden

-       Schlüsselzuweisung: Verbesserung von 350.000 EUR ist zu verzeichnen

-       Kreisumlage: Anpassung auf 39,1%

 

Budget 66 – Umweltamt

 

Herr Rößler gab folgende Informationen:

 

-       ordentliche Erträge i.H.v. 1.959.200 EUR

-       9.600 EUR weniger Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt durch Projektförderung

-       ein Plus von 10.000 EUR an Verwaltungsgebühren auf Grund Abschluss von Genehmigungsverfahren

-       Aufwendungen: Aufwuchs von 3.000 EUR auf 6.000 EUR bei der Unterhaltung von Naturdenkmälern

-       Verringerung von Sachverständigenkosten für gutachterliche Grundwasseruntersuchungen i.H.v. 5.000 EUR

-       Unterhaltung, Instandsetzung und Reparatur untere Immissionsschutzbehörde i.H.v. 3.000 EUR geplant, Verringerung der Sachverständigenkosten um 3.000 EUR auf

7.000 EUR

-       Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit Aufwuchs von 3.000 EUR, hängt mit einem größeren Genehmigungsverfahren zusammen

-       neu: Ersatzbeschaffung für Geländefahrzeug i.H.v. 25.000 EUR, 1 Fahrzeug wird vom BKR übernommen

 

Herr Roi fragte, wie aktuell die Personalbesetzung in der unteren Naturschutzbehörde ist. Wie viele Stellen sind vorgesehen und wie viele sind besetzt.

Herr Rößler äußerte, dass es momentan einen Stellenanteil von 6,8 VZÄ gibt, die auch besetzt sind. Geplant ist für 2022 ein Stellenanteil von 7,3 VZÄ.

Herr Roi erhielt Kenntnis davon, dass Personalmangel herrscht und er fragte, ob die Leute erkrankt sind. Berichte zu Bauvorhaben konnten in bestimmten Bereichen nicht beantwortet werden. Ist dort die ausreichende Qualifikation vorhanden?

Herr Rößler antwortete, dass Personalbedarf vorhanden ist. Es erfolgten Ausschreibungen, jedoch bewirbt sich momentan niemand im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Es gab auch Krankenstände.

Herr Heeg fragte, ob in den Kosten die Umlackierung des übernommenen Fahrzeugs einkalkuliert wurde.

Herr Rößler gab an, dass man nicht beabsichtigt, das Fahrzeug umzulackieren.

 

Budget 02 – Dezernatsleitung I

 

Herr Böddeker gab folgende Informationen:

 

-       geringfügige Steigerung der Personalkosten

-       ansonsten wurden die Ansätze eins zu eins fortgeschrieben

 

Budget 20 - Kämmerei

 

Herr Lucas informierte wie folgt:

 

-       4 Produkte wurden zusammenfassend erläutert

-       Kostenerstattung, Planansatz 7.800 EUR, für Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld/Wittenberg werden diverse Leistung erbracht

-       Sonstigen ordentlichen Erträge: 14.900 EUR, Korrektur muss noch erfolgen, neuer Planansatz beträgt ca. 50.000 EUR (Mahn- und Vollstreckungsgebühren, Säumniszuschläge, Beitreibung von Forderungen für die KomBA)

-       Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von 97.500 EUR (Leasingraten, Wartung für Kassenautomaten)

-       Sonstigen ordentlichen Aufwendungen: 619.200 EUR

-       Wesentliche Bestandteile sind die Einzelwertberichtigungen, es handelt sich hierbei um eine Wertkorrektur auf bestehende Forderungen, ebenfalls ist die Haftpflichtumlage an den KSA mit 120.000 EUR enthalten

-       bilanzielle Abschreibungen i.H.v. 151.500 EUR – Abschreibung auf Forderung, welche bei der Erstellung des Jahresabschlusses endgültig feststehen

-       Investitionstätigkeit: insgesamt 4.700 EUR für Büroausstattung in den Bereichen Kämmerei, Kasse, Vollstreckung und Vollzug

 

Herr Urban stellte fest, dass es innerhalb der Produkte Verschiebungen gibt. Er fragte, ob es hier eine Personalveränderung gibt.

Herr Lucas erklärte, dass in letzter Zeit mehr Dinge durchgeführt wurden. Es gibt Verschiebungen zwischen Beamten und Angestellten. Der Bereich Vollstreckung/Vollzug ist ein eigenes Sachgebiet. Auch dort erfolgte eine personelle Zuordnung.

Herr Urban bezog sich auf die neue Organisationsstruktur. Wie realistisch ist es, dass man am 20.01.2022 die entsprechende Zuordnung/Veränderung in den Produkten hat? Verfährt man noch nach den alten Produkten oder gibt es schon eine Anpassung?

Herr Grabner teilte mit, dass die Zuordnung der neuen Struktur in den Budgets bis 20.12.2021 erfolgt sein wird bzw. mit der Ausgabe der Unterlagen.

Frau Zerrenner fragte, wann man mit dem Stellenplan rechnen kann.

Herr Grabner erklärte, mit den Unterlagen für die Sondersitzung.

Herr Heeg bezog sich auf die Jahre 2023, 2024 und 2025. Wird auf Grund der Integration der KomBA-ABI in die Verwaltung darüber nachgedacht, den bisher kaufmännischen Teil in die Kämmerei zu integrieren, so dass man dort mit einem Aufwuchs in 2023/2024 rechnen kann?

Herr Grabner erklärte, dass es momentan einen deutlichen Personalmehrbedarf gibt, der gedeckt werden muss. Mit der Integration der Mitarbeiter, frühestens zum 01.01.2023, werden entsprechende Posten oder Stellen freigeräumt, die dann bei uns im Hause besetzt werden könnten.

 

(Herr Egert gegangen. Herr Berger übernahm seine Vertretung.)

 

Budget 33 – Amt für Ausländerangelegenheiten

 

Frau Gardyan gab folgende Informationen:

 

-       für 2022 ist geplant, weitere 60 Wohnungen für Asylbewerber zu schaffen

-       im Jahr 2021 waren es 250 Wohnungen

-       es wird mit 550 Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gerechnet

-       ordentliche Erträge i.H.v. 7.851.500 EUR

-       ordentliche Aufwendungen i.H.v. 9.264.800 EUR

-       ordentliche Ergebnis i.H.v. – 1.413.300 EUR

-       Investitionen i.H.v. 7.500 EUR (3.000 EUR für Bürobedarf und 4.500 EUR für Unterbringung)

-       keine Änderungen im Personalbestand, Erhöhung bei Personalaufwendungen sind Tariferhöhungen

 

Produkt „Migrationskoordination“

-       Defizit i.H.v. 33.100 EUR

-       wird größtenteils vom Land finanziert, die Höchstsumme wird beantragt

 

Produkt „Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsaufgaben“

-       Kosten sind zum größten Teil gleich

-       Rückführungsmanagement im Amt wurde von einem Produkt zum anderen umgeändert

 

Produkt „Hilfen für Asylbewerber“

-       bis 2021 gab es ein Produkt für alle Paragraphen des AsylbLG, ab 2022 erfolgte die Aufteilung in 5 Produkte (von 313101 bis 313501), ebenso die Personalkosten; alle Sachkonten, die auf null stehen, sind in andere Sachkonten übergewandert

-       Produkt 313101, § 2 AsylbLG

  keine größeren Veränderungen

-       Produkt 313201, § 3 AsylbLG

o  Erhöhung bei den Leistungen ist zu verzeichnen, da jetzt die volle Summe drin ist

o  seit Corona werden keine gekürzten Leistungen ausgereicht, da die Personen nicht ausreisen konnten

-       Produkt 313301, § 4 AsylbLG

  Erhöhung in Einnahmen, Kosten über 10.000 EUR

-       Produkt 313401, § 5 AsylbLG

  keine Veränderungen

-       Produkt 313501, § 6 AsylbLG

  keine Veränderungen

 

Produkt „Soziale Einrichtungen und Betreuung der Flüchtlinge“

-       es wurde mit 0,00 EUR geplant, weil die Kosten vom Land finanziert werden

-       es werden 550 Personen x 11.100 EUR = 6.105.000 EUR auf die genannten Produkte aufgeteilt, in diesem Produkt sind 42% der Gesamtsumme geplant, aus dem Grund kommt man auf plus/minus null

-       Mehreinnahmen von Miete sind zu verzeichnen, u.a. von der KomBA-ABI und bei Personen, die arbeiten gehen und ihre Miete selbst bezahlen

-       Mietkostensteigerungen bei den Ausgaben, allerdings wurden Reinigungskosten und Entsorgungskosten gespart, leichte Erhöhung bei Erwirtschaftungskosten

-       Erhöhung in Wohnungsausstattung

-       Senkung bei Reparaturen

-       Erhöhung der Rückzahlung an das Land, das was nicht verbraucht wird, muss an das Land zurückgezahlt werden

-       Kostenerstattung wurde durch das Land herabgesetzt, von 11.100 EUR pro Person auf 10.800 EUR pro Person/Jahr

 

SK 448100 „Erträge aus Kostenerstattungen vom Land“

Herr Urban fragte, warum im Ansatz 2021 2,8 Mio. EUR, aber im Ergebnis 2020 stehen jedoch 0,00 EUR. Warum hat das Land uns kein Geld gezahlt?

Frau Gardyan erklärte, dass es leider nicht umgebucht wurde. Dieses Geld wurde in mehreren Produkten verbucht. Wenn es ankommt, muss es umgebucht werden. Das wurde nicht vollzogen.

Herr Urban äußerte, dass es an einer anderen Stelle um 2,4 Mio. EUR höher sein müsste. Dies ist aber nicht der Fall.

Frau Gardyan erklärte, dass die Produkte 313101 und 313501 vom Land finanziert werden. In dem Produkt 313101 ff. sind Personalkosten aufgeführt, welche das Land nicht finanzieren wird.

Herr Lucas ergänzte, dass es in letzter Zeit eine statistische Neuzuordnung gab.

Herr Roi fragte, was die 10.800 EUR pro Person an Kosten beinhalten. Wenn man mehr Personen zugewiesen bekommt, benötigt man auch mehr Personal. Die Personalkosten müssen sich aber aus dem Haushalt decken.

Frau Gardyan erklärte, dass man diese beiden Produkte vom Land gesondert finanziert bekommt über das Aufnahmegesetz. Dort ist erklärt, welche Kosten das sind. Darin sind auch Personalkosten enthalten, allerdings nur diese, die mit der Aufnahme zu tun haben.

Herr Heeg kritisierte die Aussage von Herrn Urban. Er bezog sich auf Seite 173, 207, um das IST 2020. Er ging davon aus, dass es hier ein Buchungsproblem gab.

Auf der Seite 196, bei der Produktuntergruppe steht, dass ein Kostenträger nicht angelegt ist. Hier muss von der Kämmerei noch ein entsprechender Text eingegeben werden.

Herr Grabner teilte mit, dass dies korrigiert wird.

 

Budget 39 – Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

 

Herr Dr. Bange gab folgende Informationen:

 

-       ordentliche Erträge i.H.v. 716.000 EUR

-       ordentliche Aufwendungen i.H.v. 2.150.000 EUR

-       Ergebnis i.H.v. 1.434.000 EUR

-       Einzahlungen i.H.v. 716.000 EUR stehen Auszahlungen i.H.v. 2.238.600 EUR gegenüber

-       Einstellung eines Tierarzte erfolgte im Jahr 2021

-       geringfügige Änderung des Personalbestand im Jahr 2022 auf Grund Altersteilzeit und Renteneintritt

-       kaum Veränderungen bei den Anschaffungen im Bereich des Veterinäramtes

-       Investitionen i.H.v. 3.500 EUR sind geplant (500 EUR für Milchkühlschrank und 3.000 EUR für Mobiliar)

 

Produkt Lebensmittelüberwachung:

-       Anpassung bei Bußgeldern ist erfolgt

-       Zwangsgelder wurden reduziert, da die meisten Zwangsgelder im Bereich des Tierschutzes angedroht und festgesetzt werden

-       Erhöhung der Postgebühren um 1.100 EUR

 

Herr Roi bezog sich bei den Buß- und Zwangsgeldern auf das Ergebnis 2020. Wodurch kam die Reduzierung zu Stande?

Herr Dr. Bange erklärte, dass es ein Posten ist, der im laufenden Jahresbetrieb schnell zu kalkulieren ist. Man hat mit den Zahlen kalkuliert, die sich im Mittel des Durchschnitts bewegen. Im Jahr 2020 gab es entsprechend aufwendigere Maßnahmen.

Frau Zerrenner fragte, um welche Ausnahmesituation es sich 2020 handelte.

Herr Dr. Bange konnte die Frage nicht beantworten. Die Antwort wird nachgereicht.

 

Produkt Fleischhygiene:

-       Zuweisungen des Landes i.H.v. 60.000 EUR (Kostenübernahme für Untersuchung auf Trichine)

-       Reduzierung des Ansatzes um 4.500 EUR bei Verwaltungsgebühren für gewerbliche Fleischbeschauer und für ambulante Fleischbeschauer

 

Produkt Geflügelfleischhygiene Grimme:

-       unterschiedlich hoher Deckungsgrad im Vorjahr

-       Aufwendungen wurden in unterschiedlicher Höhe erstattet

-       Gebührenkalkulation basiert auf die Schätzung von Schlachtzahlen, entsprechende Negativ- oder Positivsalden werden in das Folgejahr übertragen

-       im Ansatz 2022 erhöhter Deckungsgrad von 111% vorhanden, da Kalkulation angepasst wurde, um entsprechend der Schlachtzahlen zu reagieren

-       auf Grund Geflügelpest reduzierte Schlachtmenge

-       Erhöhung der Dienstaufwendungen für Beamte auf Grund erhöhter Personalbedarf

 

Herr Urban stellte fest, dass es sich um ein Nullprodukt handelt. Worin begründet es sich, dass man auf 18.000 EUR sitzen bleibt?

Herr Dr. Bange erklärte, dass man die aktuelle Gebühr des Jahres kalkuliert auf Grund der Startzahlen des Vorjahres. Der Schlachthof selbst kalkuliert seine zu schlachtenden Enten auf Basis der Geschäftslage. In den letzten Jahren hat man eine Unterdeckung gehabt und dieses Fehlsaldo i.H.v. 18.000 EUR geht in die Kalkulation des Folgejahres ein, wird gegengerechnet und fließt in die Gebühr ein. Im Jahr 2021 wurde versucht, das Negativsaldo zu kompensieren. Die Kalkulation, die für das laufende Jahr durchgeführt wird, kann sowohl zu einem Negativ- bzw. Positivsaldo führen kann. Bei einem Negativsaldo würden sich demnach die Gebühren erhöhen.

Herr Hemmerling bezog sich auf Seite 250, Geflügelfleischhygiene Grimme. Der Ansatz der Personalkosten geht im Verhältnis 2021 um ca. 40% zurück. Nimmt das Schlachten in der Größenordnung ab oder gibt es dafür andere Gründe.

Frau Wähnelt erklärte, dass eine Stelle „amtierender Fachassistent“ von den Kosten nicht geplant ist. Deshalb die Reduzierung der Kosten.

Herr Böddeker erklärte, dass es bestimmte Fixkosten und variable Kosten gibt. Personalkosten sind zu einem erheblichen Teil variable Kosten. Diese hängen ab von der Anzahl der geschlachteten Tiere und der Anzahl der Schlachttage. Daraus entstehen Mehrstunden für die Mitarbeiter und zum Teil mehr Personalbedarf. Das sind die tatsächlichen Personalkosten, die berücksichtigt werden.

 

Produkt Tierseuchen/Tierschutz:

-       Erhöhung der Zwangsgelder um 3.000 EUR

-       deutliche Erhöhung bei Aufwendungen für den Tierschutz auf 20.000 EUR

-       zusätzlich 6.400 EUR für Aufwendungen für Tierseuchen geplant

-       Erhöhung der Sachverständigen-, Gerichts- o.ä. Kosten um 1.000 EUR

 

Herr Urban bezog sich auf die Unterbringungskosten i.H.v. 20.000 EUR. Geht es hier um die Unterbringung in Tierheimen?

Herr Dr. Bange äußerte, dass es Kosten für die Unterbringung in Tierheimen als auch in Tierpensionen sind. Da die Tierheime überfüllt sind, ist man auf Tierpensionen ausgewichen.

Herr Urban fragte, ob man dies nicht lieber über eine institutionelle Förderung seitens des Landkreises macht, damit das Tierheim verlässliche Einnahmen hat, um sich möglicherweise zu erweitern.

Herr Dr. Bange gab an, dass pro Jahr für Tierheime eine Position eingeplant wird. Das sind Unterstützungszahlen für die Tierheime, die ausgegeben werden.

Herr Roi bezog sich auf den Ansatz von 8.000 EUR bei den Aufwendungen für Tierschutz und fragte, ob eingeschätzt werden kann, mit welchem Betrag man in diesem Jahr rechnen kann. Reichen die geplanten 20.000 EUR überhaupt aus?

Herr Dr. Bange erklärte, dass der Ansatz erhöht wurde, weil die eingeplanten 8.000 EUR nicht ansatzweise ausreichten.

Herr Roi bat um schriftliche Beantwortung. Wieviel Kosten sind in den letzten 3 bis 4 Jahren im Landkreis für die Tierheime angefallen?

 

Budget 40 – Schulverwaltungsamt

 

Frau Treffkorn gab folgende Informationen:

 

-       Produkte der einzelnen Schulen werden anhand einer Bedarfszuführung berechnet, auf der Grundlage der jeweiligen Schülerzahlen

-       im Vergleich zum letzten Jahr gibt es 10 Klassen und 670 Schüler mehr

-       zusätzlich wurde Folgendes aufgenommen:

o   SK „Helene Lange“, Produkt 216101, SK 525200, 1.100 EUR für Anschaffung von Tischen und Stühlen, im investiven Bereich insgesamt 4.400 EUR für die Anschaffung eines Whiteboardes mit Beamer und Notebook

o   Ludwiggymnasium Köthen, Produkt 217102, SK 525200, Aufnahme eines zusätzlichen Klassensatzes i.H.v. 2.900 EUR, Produkt 082200 = 200 EUR

o   Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen, Produkt 217104, SK 525200, Anschaffung von Schulmöbeln i.H.v. 3.000 EUR, Produkt 082100 = 3.000 EUR für Wandlaborspüle

o   SK „Völkerfreundschaft“, Produkt 216107, SK 525200, Ausstattung mit Schulmöbeln nach der Sanierung i.H.v. 10.000 EUR, Produkt 082200 = 1.000 EUR, Produkt 082100 = 48.000 EUR

o   SK „Ciervisti“, Produkt 216110, SK 525200, Anschaffung von 2 Klassensätzen i.H.v. 6.800 EUR, Produkt 082200 = 500 EUR

o   Europagymnasium, Produkt 217101, Produkte 082200 und 82100 für 2 PC-Kabinette 47.100 EUR

o   Berufsbildende Schule Anhalt-Bitterfeld, Produkte 231101 und 82100  9.800 EUR für 2 Schulserver an den jeweiligen Standorten mit entsprechenden Softwareanwendungen

o   SK Raguhn – Fördermittelantrag für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 auf EU-Fördermittel wurde gestellt, Antragstellung im SK 414100 als Einnahme i.H.v. 1.200 EUR, spiegelt sich im Gegenzug als Ausgabe im SK 527140 wieder

   100%ige Förderung, Einnahmen = Ausgaben

    investiver Bereich: Beantragung von Fördermitteln für 3 Laptops+1 Laptop-

 wagen i.H.v. 11.000 EUR, Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor

   sonstiger Service: Neukauf von Anti-Viren-Software i.H.v. 20.000 EUR, da  

     vorhandene Lizenzen auslaufen

   Personalkosten: Änderungen im Produkt 243101, Kreismedienstelle

- Standort Wolfen wurde geschlossen, Stelle ist nicht mehr besetzt

   Produkt 242101 - Bafög KfGG, befristet für 14 Monate, 1 Stelle zusätzlich

   Produkt 231103 – Jugendwohnheim, 2 Mitarbeiter ausgeschieden

   in Produkten der Schulen werden Personal- und Sachkosten für die Stellen des

      Bundesfreiwilligendienst geplant – geplant sind entsprechende Einnahmen und

      Erträge in den Sachkonten 44800, Personalkosten sind in den Sachkonten 501900

      und 50390 und entsprechende Sachkosten im Sachkonto 527101 veranschlagt

   wenig Schwankungen in den einzelnen Produkten zu den Personalkosten

 

Seite 257 i.V.m. Seite 259

Herr Heeg stellte fest, dass es erhebliche Investitionsmittel im Teilhaushalt 40 und erhebliche Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gibt. Er schloss daraus, dass es Auflösung von Sonderposten und Abschreibungen geben muss, da beide Posten auf Seite 257 auf null sind. Das kann nicht stimmen. Seite 257, Zeile 24, interne Leistungsverrechnung i.H.v. 11 Mio. EUR – was sind das für Leistungen, wer stellt sie zur Verfügung. Er bat um Erläuterung.

Herr Lucas verwies auf Seite 749. Es gibt eine interne Leistungsberechnung für die Gebäudekostenstellen. Die bilanziellen Abschreibungen sind hier mit enthalten. Die Fördermittel werden auch mit abgeschrieben. Dies sieht man nicht direkt bei dem Produkt, sondern über die internen Leistungsbeziehungen. Dieses ist bei sämtlichen Hochbaumaßnahmen enthalten.

Herr Heeg äußerte, wenn man die Investitionskosten einem Produkt zuordnet, muss man produktspezifisch nicht über eine interne Leistungsverrechnung, sondern auch im Rahmen von Haushaltsklarheit die Auflösung der Sonderposten und die Position „Abschreibungen“ als Abschreibung und nicht als interne Leistungsverrechnung sichtbar machen. Ansonsten ist das Transparenzgebot des Haushaltes verletzt.

Herr Lucas griff hierbei auf das Budget 90 vorweg. Hier wird es nochmal eine Bearbeitung geben. Das bewegliche Anlagevermögen wurde im Budget 90 dargestellt. Dies soll noch geändert werden.

Herr Heeg gab sich nicht zufrieden. In dem Posten, aus dem es hervorgeht, geht es um größere Änderungen. Die Abschreibungen an Investitionen entsprechen im Wesentlichen den Investitionen des Schulamtes und sollten entsprechend dargestellt werden.

Herr Lucas erklärte, dass es grundsätzlich so war, dass der Landkreis das Vermietermodell gewählt hat. Das heißt, das Amt 68 bewirtschaftet alle Gebäudekosten.

Herr Urban fragte, was auf Grund der Schließung der Kreismedienstelle in Wolfen mit den Räumlichkeiten, den Inhalten und den Materialen passiert ist.

Frau Treffkorn äußerte, dass die Kreismedienstelle zum 01.08.2021 geschlossen wurde. Die Schulen wurden entsprechend informiert. Es wurde eine Bedarfsabfrage gemacht, inwieweit der Bedarf für die Kreismedienstelle an dem Standort gegeben ist. Es gab nur eine Rückmeldung von einer Sekundarschule, bezüglich des weiteren Bedarfs. Weiterhin gibt es noch zwei weitere Kreismedienstellen in Köthen und Zerbst. Die technischen Geräte wurden von Wolfen übernommen. Die Schulen wurde bezüglich der Medien angefragt, inwieweit Bedarf besteht. Dies ist noch nicht komplett abgeschlossen. Die Sekundarschule I hat für die Möbel Bedarf angezeigt.

Herr Urban fragte, ob im Bildungsausschuss über dieses Vorhaben berichtet wurde. Er bat darum, dass über solche Vorhaben zukünftig eine entsprechende Information an die Fraktionsvorsitzenden erfolgt.

Weiterhin fragte er zum Jugendwohnheim, ob die 2 Stellen nicht benötigt werden?

Frau Treffkorn erklärte, dass es sich bei der einen Teilzeitstelle um die technische Stelle handelt, die in der Pforte besetzt war. Dies wird auf den Wachdienst erweitert. Die zweite Stelle wurde bereits nachbesetzt im Rahmen der Krankheitsvertretung.

Herr Urban fragte, ob es sich bei den Dingen, die beschafft wurden, um zusätzliche Dinge handelte?

Frau Treffkorn teilte mit, dass es sich bei der Technik um Bedarfe handelte, welche die Schulen im Rahmen der Haushaltsplanung mitgeteilt haben und dringend für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes benötigt wurden.

Im Rahmen des Digitalpaktes sollte die digitale Infrastruktur hergestellt werden mit dem größten Posten an Fördermitteln.

Herr Dittmann bezog sich auf die Schließung der Medienstelle. Wenn eine öffentliche Einrichtung geschlossen werden soll, bedarf es dafür einer Beschlussfassung des Kreistages.

Herr Grabner äußerte, dass der Sachverhalt aufgearbeitet wird und dazu in der nächsten Sitzung Stellung genommen wird.

 

 

Budget 51 – Jugendamt

Herr Grimm gab folgende Informationen:

 

- derzeit 3 grundlegende Gesetzesänderungen:

- Einführung Kinderschutzgesetz (Novellierung SGB VIII)

- Vormundschaftsreform

- Betreuungsbehördenreform

- Bereich UVG-Leistungen, werden zu 40% vom Bund übernommen, zu 30% vom Land, Aufwendungen vom Landkreis betragen 30%

- Verringerung der Erträge um 564.700 EUR im Bereich des § 7 (Rückforderungen von Unterhaltspflichtigen)

- man hat zunehmend mit Insolvenzverfahren, Erwerbsunfähigkeit und Verschwinden der Unterhaltsverpflichtenden zu tun

- Verringerung des Aufwandes: Gesamtaufwendungen: 257.800 EUR

- somit auch Verringerung der Einnahmen des Landes und Bundesfreiwilligendienst

- Verringerung der Aufwendungen an die KomBA-ABI auf Grund der Verkürzung der Bearbeitungszeiten im Bereich des UVG:

- Bedarf UVG wurde ausgerechnet anhand der aktuellen Fallzahlen

- Betreuungsbehörde: wenige Änderungen

- Veränderungen bei Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

- Erhöhung der Erträge um 119.100 EUR

- Erhöhung der Aufwendungen um 923.600 EUR

- Zuweisungen vom Land, Mehraufwendungen i.H.v. 562.600 EUR

Bereich der Jugendarbeit:

- Aufwendungen i.H.v. 1. 280.500 EUR

 

(Herr Dittmann gegangen = 9 stimmberechtigte Mitglieder)

 

Bereich „Jugend- und Sozialarbeit“:

- Kostenerhöhung auf Grund der Pflichtaufgabe des Kinder- und Jugenschutzgesetztes

- Landesprojekt „Schulerfolg sichern“ muss als Gegenmaßnahme finanziert werden ab

  01.08.2021

- Entwurf zur Richtlinie zur Weiterführung der Schulzozialarbeit liegt vor, die finanziellen Mittel im Bereich der Jugendarbeit wird zusammengefasst, Landkreismittel können als Co-Finanzierung für die Landesmittel genutzt werden, wenn eine einheitliche Prioritätenliste erarbeitet wird

- seitens des Landes und des Landkreises gibt es hier unterschiedliche Prioritätenlisten

 

Herr Maaß fragte, ob es sich um eine dauerhafte Bezuschussung vom Land handelt oder ist es eine Sache, die irgendwann wieder ausläuft?

Herr Grimm erklärte, dass der Kreistagsbeschluss nicht einfach außen vor gelassen wird. Der Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung müssen zuerst vorarbeiten, erst dann kann der Kreistag beschließen, welcher Weg eingeschlagen werden soll.

Es gibt schon seit langem das Problem, dass kein Personal gefunden wird. Sind die Normen, was die Schulsozialarbeiter angeht, abgeflacht oder weiterhin auf dem Niveau der letzten Jahre?

Herr Grabner teilte mit, dass die offenen Stellen ausgeschrieben wurden.

Herr Grimm erklärte, dass hier möglicherweise die eigenen Schulsozialarbeiter herangezogen werden könnten, damit sich der Anteil der Finanzierung verringern könnte. Oder man versucht weiterhin, mehr Schulsozialarbeiter als Personal zu finden. Es handelt sich um ein befristetes Projekt von 8 Jahren.

 

Bereich „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“:

- Anstieg der Aufwendungen um 2.600 EUR auf Grund des In-Kraft-Tretens des neuen Kinder- und Jugendschutzgesetzes seit 10.06.2021

- geplant ist eine Elternschule, Elternkompetenz soll durch verschiedene Projekte soll erhöht

   werden

- Erhöhung der Unterbringungskosten für betreute Wohnform „Mutter-Vater-Kind“ um 100.000 EUR auf 280.000 EUR, auf Grund der Erweiterung des Personenkreises

 

Bereich „Hilfe zur Erziehung“:

- Erhöhung der Planansätze auf Grund Mehrbelastungen

 

Bereich „Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendliche (UMAS)“

- Planansatz wurde erhöht

 

Bereich „Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe“

- Erhöhung des Planansatzes um ca. 300.000 EUR

- im Bereich „ambulante Hilfen“ Erhöhung um 10.000 EUR

- Erhöhung um 30.000 EUR bei der Nachbetreuung

- Erhöhung der stationären Eingliederungshilfen um 35.000 EUR

- Erhöhung der Hilfen für Volljährige in Pflegefamilien um 30.000 EUR

- Erhöhung der Volljährigen in Heimerziehung um 100.000 EUR

- Erhöhung für die Inobhutnahme um 30.000 EUR

- Erhöhung der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte um 60.000 EUR

 

Bereich „Adoptionsvermittlung“:

- kaum Veränderungen

 

Bereich „Jugendgerichtshilfe“:

- Erhöhung der Aufwendungen um 50.000 EUR

 

Bereich „Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft“:

- geplante Mehraufwendungen bei der Reform des Vormundschaftsrechts

 

Bereich „Beistandschaft, Beurkundungen“

- geringere Aufwendungen auf Grund weniger Beurkundungen

 

Bereich „Übrige Hilfen“:

- Verringerung des Planansatzes

 

Bereich „Bundeselterngeld“:

- Erhöhung des Planansatzes

 

Bereich „Jugendhilfeplanung“:

- Erhöhung der Aufwendungen

 

Herr Roi fragte zu den Auswirkungen des Unterhaltsforschungsgesetzes. Kann hier beziffert werden, auf welchen Kosten man hier sitzen bleibt?

Herr Grimm konnte zu den Außenständen nichts sagen.

Herr Roi äußerte, dass befürchtet wurde, dass die Landkreise auf den Kosten sitzen bleiben.

Ihn interessiert, was daraus geworden ist und wie jetzt der aktuelle Stand ist.

Herrn Grabner war nicht bewusst, dass man dagegen geklagt hat.

Herr Maaß bezog sich auf die Ausführung zu den Adoptivkindern. Die Zahl der Adoptivkinder verändert sich nicht. Ein hoher Prozentsatz geht in Kinderheime. Liegt es daran, dass die Freigabe durch die Eltern nicht gegeben werden oder die Auflagen sich verändern?

Herr Grimm teilte mit, dass insgesamt eine Zunahme an Baby’s und Kleinkindern zu beobachten ist, auf Grund der Verschärfung der Drogenproblematik bei den Eltern. Die Eltern geben die Kinder nicht zur Adoption frei. Das sind die sogenannten Langzeitpflegefälle in Pflegefamilien oder Kinderheimen bzw. Kleinstkinderheimen.

Herr Sonnenberger fragte, mit welchem zusätzlichen personellen Aufwand man sich dieser Aufgabe stellen kann.

Herr Grimm erläuterte, dass man in enger Verbindung mit dem Personalamt steht und Fallzahlen aus der Vergangenheit berechnet.

Des Weiteren werden zukünftig Beratungsstellen benötigt, wo Kinder und Jugendliche sich anonym beraten lassen können.

 

(Herr Roi gegangen = 8 stimmberechtigte Mitglieder)

 

Herr Krüger äußerte, dass es im Rahmen des Jugend- und Unterhaltsvorschussgesetzes eine Sammelklage von 9 Landkreisen gab. Diese Klage wurde abgewiesen vom Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, da die zu erwartenden Mehrkosten ausgeglichen wurden durch Einsparungen im Rahmen des SGB II.

 

Budget 90 - Finanzwirtschaft

 

Herr Lucas gab folgende Informationen:

 

- aufgegliedert in 2 Produkte: „Allgemeine Zuweisung und Umlagen“ und „sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“

- Fortschreibung Finanzplan

- Fortschreibung Ergebnisplan: Entwurf für neues FAG liegt vor, § 5 Funktionalreformgesetz ist zu beachten, gliedert sich auf in 2 Budgets (66 und 63)

- Ziel: Senkung der Kreisumlage auf 39,1%

- zusätzliche Änderungen: Fehlplanung in Säumniszuschlägen, diese sind in den Produkten des Budgets 20 mit enthalten (Seite 5 Veränderungsliste zum Ergebnisplan)

- Liquiditätskredite wurden erhöht um 8.000 EUR auf 16.000 EUR

- Zinsaufwendungen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurden auf 30.000 EUR reduziert

- Reduzierung der Negativzinsen auf 20.000 EUR

- Finanzhaushalt: Investitonspauschale i.H.v. 451.100 EUR auf 2.722.000 EUR (siehe Veränderungsliste Finanzhaushalt – letzte Position)

- sonsitige Transferaufträge i.H.v. 16.700 EUR – resultierend aus Auseinandersetzungsvereinbarung zur Kreisgebietsreform, Schulen des LK Anhalt-Zerbst werden prozentual aufgeteilt

- sonstige ordentliche Erträge: ca. 2,9 Mio. EUR (Auflösung der Sonderposten)

- Zinsaufwendungen – Summe resultiert aus den Investitionskrediten und Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit i.H.v. 534.500 EUR

 

Herr Urban fragte, ob durch die Erhöhung die Kredite reduziert werden?

Herr Lucas antwortete, dass die Kreditaufnahme nach derzeitigem Stand in Höhe des derzeitigen Standes des Eigenanteils durchgeführt wird. Unterschiedliche Maßnahmen wurden durchgeführt (siehe Veränderungsliste Investionen)

Es ist eine Kreditaufnahme von 9,2 Mio. EUR geplant, gegenüber der ursprünglichen Planung kann eine Reduzierung um 450.000 EUR erfolgen.

Herr Urban fragte, ob es mit dem Haushaltsbeschluss noch eine Beschlussfassung geben wird zur Rückstellungsbildung?

Herr Lucas erklärte, dass der Landrat dazu im nichtöffentlichen Teil berichten wird.