Sitzung: 25.11.2021 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Grabner informierte wie folgt:
- Bei einem Kreisumlagehebesatz von 39,1% ergibt sich ein positiver Saldo i.H.v. 57.800 EUR.
- erhebliche Mehrbedarfe im Bereich IT auf Grund Hackerangriff, Neuinstallation der Fachanwendungen, höhere Mieten für Betriebssystem bzw. Office-Paket sowie einer Cyber-Versicherung
- Mehrkosten im Bereich Personal sind eingeflossen auf Grund Umstrukturierung der Organisation
- positiver Saldo i.H.v. 76.000 EUR
Herr Lucas ergänzte weiterhin wie folgt:
- Änderungen im Bereich FAG, mit ca. 3,5 Mio. EUR wird man besser abschneiden (Seite 5 der Veränderungsliste zum Ergebnishaushalt)
- Verschiebungen zwischen Auftragspostenpauschale, nach aktuellem Stand muss mit Erhöhung gerechnet werden
- Funktionalreformgesetz: betrifft die Budgets 63 und 66, soll auf null reduziert werden, man bekommt keine Mittel
- bei der Grundsicherung kann es noch zu Veränderungen kommen
- im Kinder- und Jugendhilfebereich sollen 1,4 Mio. EUR mehr bereitgestellt werden
- Schlüsselzuweisung: Verbesserung von 350.000 EUR ist zu verzeichnen
- Kreisumlage: Anpassung auf 39,1%
Budget 66 – Umweltamt
Herr Rößler gab folgende Informationen:
- ordentliche Erträge i.H.v. 1.959.200 EUR
- 9.600 EUR weniger Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt durch Projektförderung
- ein Plus von 10.000 EUR an Verwaltungsgebühren auf Grund Abschluss von Genehmigungsverfahren
- Aufwendungen: Aufwuchs von 3.000 EUR auf 6.000 EUR bei der Unterhaltung von Naturdenkmälern
- Verringerung von Sachverständigenkosten für gutachterliche Grundwasseruntersuchungen i.H.v. 5.000 EUR
- Unterhaltung, Instandsetzung und Reparatur untere Immissionsschutzbehörde i.H.v. 3.000 EUR geplant, Verringerung der Sachverständigenkosten um 3.000 EUR auf
7.000 EUR
- Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit Aufwuchs von 3.000 EUR, hängt mit einem größeren Genehmigungsverfahren zusammen
- neu: Ersatzbeschaffung für Geländefahrzeug i.H.v. 25.000 EUR, 1 Fahrzeug wird vom BKR übernommen
Herr Roi fragte, wie aktuell die Personalbesetzung in der unteren Naturschutzbehörde ist. Wie viele Stellen sind vorgesehen und wie viele sind besetzt.
Herr Rößler äußerte, dass es momentan einen Stellenanteil von 6,8 VZÄ gibt, die auch besetzt sind. Geplant ist für 2022 ein Stellenanteil von 7,3 VZÄ.
Herr Roi erhielt Kenntnis davon, dass Personalmangel herrscht und er fragte, ob die Leute erkrankt sind. Berichte zu Bauvorhaben konnten in bestimmten Bereichen nicht beantwortet werden. Ist dort die ausreichende Qualifikation vorhanden?
Herr Rößler antwortete, dass Personalbedarf vorhanden ist. Es erfolgten Ausschreibungen, jedoch bewirbt sich momentan niemand im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Es gab auch Krankenstände.
Herr Heeg fragte, ob in den Kosten die Umlackierung des übernommenen Fahrzeugs einkalkuliert wurde.
Herr Rößler gab an, dass man nicht beabsichtigt, das Fahrzeug umzulackieren.
Budget 02 – Dezernatsleitung I
Herr Böddeker gab folgende Informationen:
- geringfügige Steigerung der Personalkosten
- ansonsten wurden die Ansätze eins zu eins fortgeschrieben
Budget 20 - Kämmerei
Herr
Lucas informierte
wie folgt:
-
4 Produkte wurden zusammenfassend erläutert
-
Kostenerstattung, Planansatz 7.800 EUR, für Regionale
Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld/Wittenberg werden diverse Leistung
erbracht
-
Sonstigen ordentlichen Erträge: 14.900 EUR, Korrektur muss noch
erfolgen, neuer Planansatz beträgt ca. 50.000 EUR (Mahn- und
Vollstreckungsgebühren, Säumniszuschläge, Beitreibung von Forderungen für die
KomBA)
-
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von 97.500 EUR
(Leasingraten, Wartung für Kassenautomaten)
-
Sonstigen ordentlichen Aufwendungen: 619.200 EUR
-
Wesentliche Bestandteile sind die Einzelwertberichtigungen, es
handelt sich hierbei um eine Wertkorrektur auf bestehende Forderungen,
ebenfalls ist die Haftpflichtumlage an den KSA mit 120.000 EUR enthalten
-
bilanzielle Abschreibungen i.H.v. 151.500 EUR – Abschreibung auf
Forderung, welche bei der Erstellung des Jahresabschlusses endgültig feststehen
-
Investitionstätigkeit: insgesamt 4.700 EUR für Büroausstattung
in den Bereichen Kämmerei, Kasse, Vollstreckung und Vollzug
Herr
Urban stellte
fest, dass es innerhalb der Produkte Verschiebungen gibt. Er fragte, ob es hier
eine Personalveränderung gibt.
Herr
Lucas
erklärte, dass in letzter Zeit mehr Dinge durchgeführt wurden. Es gibt
Verschiebungen zwischen Beamten und Angestellten. Der Bereich
Vollstreckung/Vollzug ist ein eigenes Sachgebiet. Auch dort erfolgte eine
personelle Zuordnung.
Herr
Urban bezog
sich auf die neue Organisationsstruktur. Wie realistisch ist es, dass man am 20.01.2022
die entsprechende Zuordnung/Veränderung in den Produkten hat? Verfährt man noch
nach den alten Produkten oder gibt es schon eine Anpassung?
Herr
Grabner
teilte mit, dass die Zuordnung der neuen Struktur in den Budgets bis 20.12.2021
erfolgt sein wird bzw. mit der Ausgabe der Unterlagen.
Frau
Zerrenner
fragte, wann man mit dem Stellenplan rechnen kann.
Herr
Grabner
erklärte, mit den Unterlagen für die Sondersitzung.
Herr
Heeg bezog
sich auf die Jahre 2023, 2024 und 2025. Wird auf Grund der Integration der
KomBA-ABI in die Verwaltung darüber nachgedacht, den bisher kaufmännischen Teil
in die Kämmerei zu integrieren, so dass man dort mit einem Aufwuchs in
2023/2024 rechnen kann?
Herr
Grabner
erklärte, dass es momentan einen deutlichen Personalmehrbedarf gibt, der
gedeckt werden muss. Mit der Integration der Mitarbeiter, frühestens zum
01.01.2023, werden entsprechende Posten oder Stellen freigeräumt, die dann bei
uns im Hause besetzt werden könnten.
(Herr Egert gegangen. Herr Berger übernahm seine Vertretung.)
Budget 33 – Amt für Ausländerangelegenheiten
Frau
Gardyan gab
folgende Informationen:
-
für 2022 ist geplant, weitere 60 Wohnungen für Asylbewerber zu
schaffen
-
im Jahr 2021 waren es 250 Wohnungen
-
es wird mit 550 Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
gerechnet
-
ordentliche Erträge i.H.v. 7.851.500 EUR
-
ordentliche Aufwendungen i.H.v. 9.264.800 EUR
-
ordentliche Ergebnis i.H.v. – 1.413.300 EUR
-
Investitionen i.H.v. 7.500 EUR (3.000 EUR für Bürobedarf und
4.500 EUR für Unterbringung)
-
keine Änderungen im Personalbestand, Erhöhung bei
Personalaufwendungen sind Tariferhöhungen
Produkt
„Migrationskoordination“
-
Defizit i.H.v. 33.100 EUR
-
wird größtenteils vom Land finanziert, die Höchstsumme wird
beantragt
Produkt
„Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsaufgaben“
-
Kosten sind zum größten Teil gleich
-
Rückführungsmanagement im Amt wurde von einem Produkt zum
anderen umgeändert
Produkt
„Hilfen für Asylbewerber“
-
bis 2021 gab es ein Produkt für alle Paragraphen des AsylbLG, ab
2022 erfolgte die Aufteilung in 5 Produkte (von 313101 bis 313501), ebenso die
Personalkosten; alle Sachkonten, die auf null stehen, sind in andere Sachkonten
übergewandert
-
Produkt 313101, § 2 AsylbLG
○ keine größeren Veränderungen
-
Produkt 313201, § 3 AsylbLG
o
Erhöhung bei den Leistungen ist zu verzeichnen, da jetzt die
volle Summe drin ist
o
seit Corona werden keine gekürzten Leistungen ausgereicht, da
die Personen nicht ausreisen konnten
-
Produkt 313301, § 4 AsylbLG
○ Erhöhung in Einnahmen, Kosten über 10.000 EUR
-
Produkt 313401, § 5 AsylbLG
○ keine Veränderungen
-
Produkt 313501, § 6 AsylbLG
○ keine Veränderungen
Produkt
„Soziale Einrichtungen und Betreuung der Flüchtlinge“
-
es wurde mit 0,00 EUR geplant, weil die Kosten vom Land
finanziert werden
-
es werden 550 Personen x 11.100 EUR = 6.105.000 EUR auf die
genannten Produkte aufgeteilt, in diesem Produkt sind 42% der Gesamtsumme
geplant, aus dem Grund kommt man auf plus/minus null
-
Mehreinnahmen von Miete sind zu verzeichnen, u.a. von der
KomBA-ABI und bei Personen, die arbeiten gehen und ihre Miete selbst bezahlen
-
Mietkostensteigerungen bei den Ausgaben, allerdings wurden
Reinigungskosten und Entsorgungskosten gespart, leichte Erhöhung bei
Erwirtschaftungskosten
-
Erhöhung in Wohnungsausstattung
-
Senkung bei Reparaturen
-
Erhöhung der Rückzahlung an das Land, das was nicht verbraucht
wird, muss an das Land zurückgezahlt werden
-
Kostenerstattung wurde durch das Land herabgesetzt, von 11.100
EUR pro Person auf 10.800 EUR pro Person/Jahr
SK 448100 „Erträge aus Kostenerstattungen vom Land“
Herr
Urban fragte,
warum im Ansatz 2021 2,8 Mio. EUR, aber im Ergebnis 2020 stehen jedoch 0,00
EUR. Warum hat das Land uns kein Geld gezahlt?
Frau
Gardyan
erklärte, dass es leider nicht umgebucht wurde. Dieses Geld wurde in mehreren
Produkten verbucht. Wenn es ankommt, muss es umgebucht werden. Das wurde nicht
vollzogen.
Herr
Urban
äußerte, dass es an einer anderen Stelle um 2,4 Mio. EUR höher sein müsste.
Dies ist aber nicht der Fall.
Frau
Gardyan
erklärte, dass die Produkte 313101 und 313501 vom Land finanziert werden. In
dem Produkt 313101 ff. sind Personalkosten aufgeführt, welche das Land nicht
finanzieren wird.
Herr
Lucas
ergänzte, dass es in letzter Zeit eine statistische Neuzuordnung gab.
Herr
Roi fragte,
was die 10.800 EUR pro Person an Kosten beinhalten. Wenn man mehr Personen
zugewiesen bekommt, benötigt man auch mehr Personal. Die Personalkosten müssen
sich aber aus dem Haushalt decken.
Frau
Gardyan
erklärte, dass man diese beiden Produkte vom Land gesondert finanziert bekommt
über das Aufnahmegesetz. Dort ist erklärt, welche Kosten das sind. Darin sind
auch Personalkosten enthalten, allerdings nur diese, die mit der Aufnahme zu
tun haben.
Herr
Heeg
kritisierte die Aussage von Herrn Urban. Er bezog sich auf Seite 173, 207, um
das IST 2020. Er ging davon aus, dass es hier ein Buchungsproblem gab.
Auf
der Seite 196, bei der Produktuntergruppe steht, dass ein Kostenträger nicht
angelegt ist. Hier muss von der Kämmerei noch ein entsprechender Text
eingegeben werden.
Herr
Grabner
teilte mit, dass dies korrigiert wird.
Budget 39 – Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Herr
Dr. Bange gab
folgende Informationen:
-
ordentliche Erträge i.H.v. 716.000 EUR
-
ordentliche Aufwendungen i.H.v. 2.150.000 EUR
-
Ergebnis i.H.v. 1.434.000 EUR
-
Einzahlungen i.H.v. 716.000 EUR stehen Auszahlungen i.H.v.
2.238.600 EUR gegenüber
-
Einstellung eines Tierarzte erfolgte im Jahr 2021
-
geringfügige Änderung des Personalbestand im Jahr 2022 auf Grund
Altersteilzeit und Renteneintritt
-
kaum Veränderungen bei den Anschaffungen im Bereich des
Veterinäramtes
-
Investitionen i.H.v. 3.500 EUR sind geplant (500 EUR für
Milchkühlschrank und 3.000 EUR für Mobiliar)
Produkt Lebensmittelüberwachung:
-
Anpassung bei Bußgeldern ist erfolgt
-
Zwangsgelder wurden reduziert, da die meisten Zwangsgelder im
Bereich des Tierschutzes angedroht und festgesetzt werden
-
Erhöhung der Postgebühren um 1.100 EUR
Herr
Roi bezog
sich bei den Buß- und Zwangsgeldern auf das Ergebnis 2020. Wodurch kam die
Reduzierung zu Stande?
Herr
Dr. Bange
erklärte, dass es ein Posten ist, der im laufenden Jahresbetrieb schnell zu
kalkulieren ist. Man hat mit den Zahlen kalkuliert, die sich im Mittel des
Durchschnitts bewegen. Im Jahr 2020 gab es entsprechend aufwendigere Maßnahmen.
Frau
Zerrenner
fragte, um welche Ausnahmesituation es sich 2020 handelte.
Herr
Dr. Bange
konnte die Frage nicht beantworten. Die Antwort wird nachgereicht.
Produkt Fleischhygiene:
-
Zuweisungen des Landes i.H.v. 60.000 EUR (Kostenübernahme für
Untersuchung auf Trichine)
-
Reduzierung des Ansatzes um 4.500 EUR bei Verwaltungsgebühren
für gewerbliche Fleischbeschauer und für ambulante Fleischbeschauer
Produkt Geflügelfleischhygiene Grimme:
-
unterschiedlich hoher Deckungsgrad im Vorjahr
-
Aufwendungen wurden in unterschiedlicher Höhe erstattet
-
Gebührenkalkulation basiert auf die Schätzung von
Schlachtzahlen, entsprechende Negativ- oder Positivsalden werden in das
Folgejahr übertragen
-
im Ansatz 2022 erhöhter Deckungsgrad von 111% vorhanden, da
Kalkulation angepasst wurde, um entsprechend der Schlachtzahlen zu reagieren
-
auf Grund Geflügelpest reduzierte Schlachtmenge
-
Erhöhung der Dienstaufwendungen für Beamte auf Grund erhöhter
Personalbedarf
Herr
Urban stellte
fest, dass es sich um ein Nullprodukt handelt. Worin begründet es sich, dass
man auf 18.000 EUR sitzen bleibt?
Herr
Dr. Bange
erklärte, dass man die aktuelle Gebühr des Jahres kalkuliert auf Grund der
Startzahlen des Vorjahres. Der Schlachthof selbst kalkuliert seine zu
schlachtenden Enten auf Basis der Geschäftslage. In den letzten Jahren hat man
eine Unterdeckung gehabt und dieses Fehlsaldo i.H.v. 18.000 EUR geht in die
Kalkulation des Folgejahres ein, wird gegengerechnet und fließt in die Gebühr
ein. Im Jahr 2021 wurde versucht, das Negativsaldo zu kompensieren. Die
Kalkulation, die für das laufende Jahr durchgeführt wird, kann sowohl zu einem
Negativ- bzw. Positivsaldo führen kann. Bei einem Negativsaldo würden sich
demnach die Gebühren erhöhen.
Herr
Hemmerling
bezog sich auf Seite 250, Geflügelfleischhygiene Grimme. Der Ansatz der
Personalkosten geht im Verhältnis 2021 um ca. 40% zurück. Nimmt das Schlachten
in der Größenordnung ab oder gibt es dafür andere Gründe.
Frau
Wähnelt
erklärte, dass eine Stelle „amtierender Fachassistent“ von den Kosten nicht
geplant ist. Deshalb die Reduzierung der Kosten.
Herr
Böddeker
erklärte, dass es bestimmte Fixkosten und variable Kosten gibt. Personalkosten
sind zu einem erheblichen Teil variable Kosten. Diese hängen ab von der Anzahl
der geschlachteten Tiere und der Anzahl der Schlachttage. Daraus entstehen
Mehrstunden für die Mitarbeiter und zum Teil mehr Personalbedarf. Das sind die
tatsächlichen Personalkosten, die berücksichtigt werden.
Produkt Tierseuchen/Tierschutz:
-
Erhöhung der Zwangsgelder um 3.000 EUR
-
deutliche Erhöhung bei Aufwendungen für den Tierschutz auf
20.000 EUR
-
zusätzlich 6.400 EUR für Aufwendungen für Tierseuchen geplant
-
Erhöhung der Sachverständigen-, Gerichts- o.ä. Kosten um 1.000
EUR
Herr
Urban bezog
sich auf die Unterbringungskosten i.H.v. 20.000 EUR. Geht es hier um die
Unterbringung in Tierheimen?
Herr
Dr. Bange
äußerte, dass es Kosten für die Unterbringung in Tierheimen als auch in
Tierpensionen sind. Da die Tierheime überfüllt sind, ist man auf Tierpensionen
ausgewichen.
Herr
Urban fragte,
ob man dies nicht lieber über eine institutionelle Förderung seitens des
Landkreises macht, damit das Tierheim verlässliche Einnahmen hat, um sich
möglicherweise zu erweitern.
Herr
Dr. Bange gab
an, dass pro Jahr für Tierheime eine Position eingeplant wird. Das sind
Unterstützungszahlen für die Tierheime, die ausgegeben werden.
Herr
Roi bezog
sich auf den Ansatz von 8.000 EUR bei den Aufwendungen für Tierschutz und
fragte, ob eingeschätzt werden kann, mit welchem Betrag man in diesem Jahr
rechnen kann. Reichen die geplanten 20.000 EUR überhaupt aus?
Herr
Dr. Bange
erklärte, dass der Ansatz erhöht wurde, weil die eingeplanten 8.000 EUR nicht
ansatzweise ausreichten.
Herr
Roi bat um
schriftliche Beantwortung. Wieviel Kosten sind in den letzten 3 bis 4 Jahren im
Landkreis für die Tierheime angefallen?
Budget 40 – Schulverwaltungsamt
Frau
Treffkorn gab
folgende Informationen:
-
Produkte der einzelnen Schulen werden anhand einer
Bedarfszuführung berechnet, auf der Grundlage der jeweiligen Schülerzahlen
-
im Vergleich zum letzten Jahr gibt es 10 Klassen und 670 Schüler
mehr
-
zusätzlich wurde Folgendes aufgenommen:
o
SK „Helene Lange“, Produkt 216101, SK 525200, 1.100 EUR für
Anschaffung von Tischen und Stühlen, im investiven Bereich insgesamt 4.400 EUR
für die Anschaffung eines Whiteboardes mit Beamer und Notebook
o
Ludwiggymnasium Köthen, Produkt 217102, SK 525200, Aufnahme
eines zusätzlichen Klassensatzes i.H.v. 2.900 EUR, Produkt 082200 = 200 EUR
o
Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen, Produkt 217104, SK 525200,
Anschaffung von Schulmöbeln i.H.v. 3.000 EUR, Produkt 082100 = 3.000 EUR für
Wandlaborspüle
o
SK „Völkerfreundschaft“, Produkt 216107, SK 525200, Ausstattung
mit Schulmöbeln nach der Sanierung i.H.v. 10.000 EUR, Produkt 082200 = 1.000
EUR, Produkt 082100 = 48.000 EUR
o
SK „Ciervisti“, Produkt 216110, SK 525200, Anschaffung von 2 Klassensätzen
i.H.v. 6.800 EUR, Produkt 082200 = 500 EUR
o
Europagymnasium, Produkt 217101, Produkte 082200 und 82100 für 2
PC-Kabinette 47.100 EUR
o
Berufsbildende Schule Anhalt-Bitterfeld, Produkte 231101 und
82100 9.800 EUR für 2 Schulserver an den
jeweiligen Standorten mit entsprechenden Softwareanwendungen
o
SK Raguhn – Fördermittelantrag für die Schuljahre 2021/2022 und
2022/2023 auf EU-Fördermittel wurde gestellt, Antragstellung im SK 414100 als
Einnahme i.H.v. 1.200 EUR, spiegelt sich im Gegenzug als Ausgabe im SK 527140
wieder
○
100%ige Förderung, Einnahmen = Ausgaben
○
investiver Bereich: Beantragung von Fördermitteln für 3 Laptops+1
Laptop-
wagen
i.H.v. 11.000 EUR, Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor
○
sonstiger Service: Neukauf von Anti-Viren-Software i.H.v. 20.000 EUR,
da
vorhandene Lizenzen auslaufen
○
Personalkosten: Änderungen im Produkt 243101, Kreismedienstelle
- Standort Wolfen wurde geschlossen, Stelle
ist nicht mehr besetzt
○
Produkt 242101 - Bafög KfGG, befristet für 14 Monate, 1 Stelle
zusätzlich
○
Produkt 231103 – Jugendwohnheim, 2 Mitarbeiter ausgeschieden
○
in Produkten der Schulen werden Personal- und Sachkosten für die Stellen
des
Bundesfreiwilligendienst geplant – geplant sind entsprechende Einnahmen
und
Erträge in den Sachkonten 44800, Personalkosten sind in den Sachkonten
501900
und 50390 und entsprechende Sachkosten im Sachkonto 527101 veranschlagt
○
wenig Schwankungen in den einzelnen Produkten zu den Personalkosten
Seite 257 i.V.m. Seite 259
Herr Heeg stellte fest, dass es erhebliche
Investitionsmittel im Teilhaushalt 40 und erhebliche Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit gibt. Er schloss daraus, dass es Auflösung von
Sonderposten und Abschreibungen geben muss, da beide Posten auf Seite 257 auf
null sind. Das kann nicht stimmen. Seite 257, Zeile 24, interne
Leistungsverrechnung i.H.v. 11 Mio. EUR – was sind das für Leistungen, wer
stellt sie zur Verfügung. Er bat um Erläuterung.
Herr Lucas verwies auf Seite 749. Es gibt eine interne
Leistungsberechnung für die Gebäudekostenstellen. Die bilanziellen
Abschreibungen sind hier mit enthalten. Die Fördermittel werden auch mit
abgeschrieben. Dies sieht man nicht direkt bei dem Produkt, sondern über die
internen Leistungsbeziehungen. Dieses ist bei sämtlichen Hochbaumaßnahmen
enthalten.
Herr Heeg äußerte, wenn man die Investitionskosten
einem Produkt zuordnet, muss man produktspezifisch nicht über eine interne
Leistungsverrechnung, sondern auch im Rahmen von Haushaltsklarheit die
Auflösung der Sonderposten und die Position „Abschreibungen“ als Abschreibung
und nicht als interne Leistungsverrechnung sichtbar machen. Ansonsten ist das
Transparenzgebot des Haushaltes verletzt.
Herr Lucas griff hierbei auf das Budget 90 vorweg.
Hier wird es nochmal eine Bearbeitung geben. Das bewegliche Anlagevermögen
wurde im Budget 90 dargestellt. Dies soll noch geändert werden.
Herr Heeg gab sich nicht zufrieden. In dem Posten,
aus dem es hervorgeht, geht es um größere Änderungen. Die Abschreibungen an
Investitionen entsprechen im Wesentlichen den Investitionen des Schulamtes und
sollten entsprechend dargestellt werden.
Herr Lucas erklärte, dass es grundsätzlich so war, dass
der Landkreis das Vermietermodell gewählt hat. Das heißt, das Amt 68
bewirtschaftet alle Gebäudekosten.
Herr Urban fragte, was auf Grund der Schließung der
Kreismedienstelle in Wolfen mit den Räumlichkeiten, den Inhalten und den
Materialen passiert ist.
Frau Treffkorn äußerte, dass die Kreismedienstelle zum
01.08.2021 geschlossen wurde. Die Schulen wurden entsprechend informiert. Es
wurde eine Bedarfsabfrage gemacht, inwieweit der Bedarf für die
Kreismedienstelle an dem Standort gegeben ist. Es gab nur eine Rückmeldung von
einer Sekundarschule, bezüglich des weiteren Bedarfs. Weiterhin gibt es noch
zwei weitere Kreismedienstellen in Köthen und Zerbst. Die technischen Geräte
wurden von Wolfen übernommen. Die Schulen wurde bezüglich der Medien angefragt,
inwieweit Bedarf besteht. Dies ist noch nicht komplett abgeschlossen. Die
Sekundarschule I hat für die Möbel Bedarf angezeigt.
Herr Urban fragte, ob im Bildungsausschuss über dieses
Vorhaben berichtet wurde. Er bat darum, dass über solche Vorhaben zukünftig
eine entsprechende Information an die Fraktionsvorsitzenden erfolgt.
Weiterhin fragte er zum
Jugendwohnheim, ob die 2 Stellen nicht benötigt werden?
Frau Treffkorn erklärte, dass es sich bei der einen
Teilzeitstelle um die technische Stelle handelt, die in der Pforte besetzt war.
Dies wird auf den Wachdienst erweitert. Die zweite Stelle wurde bereits
nachbesetzt im Rahmen der Krankheitsvertretung.
Herr Urban fragte, ob es sich bei den Dingen, die
beschafft wurden, um zusätzliche Dinge handelte?
Frau Treffkorn teilte mit, dass es sich bei der Technik um
Bedarfe handelte, welche die Schulen im Rahmen der Haushaltsplanung mitgeteilt
haben und dringend für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes benötigt
wurden.
Im Rahmen des Digitalpaktes
sollte die digitale Infrastruktur hergestellt werden mit dem größten Posten an
Fördermitteln.
Herr Dittmann bezog sich auf die Schließung der
Medienstelle. Wenn eine öffentliche Einrichtung geschlossen werden soll, bedarf
es dafür einer Beschlussfassung des Kreistages.
Herr Grabner äußerte, dass der Sachverhalt aufgearbeitet
wird und dazu in der nächsten Sitzung Stellung genommen wird.
Budget 51 – Jugendamt
Herr
Grimm gab
folgende Informationen:
-
derzeit 3 grundlegende Gesetzesänderungen:
-
Einführung Kinderschutzgesetz (Novellierung SGB VIII)
-
Vormundschaftsreform
-
Betreuungsbehördenreform
-
Bereich UVG-Leistungen, werden zu 40% vom Bund übernommen, zu 30% vom Land,
Aufwendungen vom Landkreis betragen 30%
-
Verringerung der Erträge um 564.700 EUR im Bereich des § 7 (Rückforderungen von
Unterhaltspflichtigen)
- man
hat zunehmend mit Insolvenzverfahren, Erwerbsunfähigkeit und Verschwinden der
Unterhaltsverpflichtenden zu tun
-
Verringerung des Aufwandes: Gesamtaufwendungen: 257.800 EUR
-
somit auch Verringerung der Einnahmen des Landes und Bundesfreiwilligendienst
-
Verringerung der Aufwendungen an die KomBA-ABI auf Grund der Verkürzung der
Bearbeitungszeiten im Bereich des UVG:
-
Bedarf UVG wurde ausgerechnet anhand der aktuellen Fallzahlen
-
Betreuungsbehörde: wenige Änderungen
-
Veränderungen bei Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
-
Erhöhung der Erträge um 119.100 EUR
-
Erhöhung der Aufwendungen um 923.600 EUR
-
Zuweisungen vom Land, Mehraufwendungen i.H.v. 562.600 EUR
Bereich
der Jugendarbeit:
-
Aufwendungen i.H.v. 1. 280.500 EUR
(Herr
Dittmann gegangen = 9 stimmberechtigte Mitglieder)
Bereich „Jugend- und Sozialarbeit“:
-
Kostenerhöhung auf Grund der Pflichtaufgabe des Kinder- und
Jugenschutzgesetztes
-
Landesprojekt „Schulerfolg sichern“ muss als Gegenmaßnahme finanziert werden ab
01.08.2021
-
Entwurf zur Richtlinie zur Weiterführung der Schulzozialarbeit liegt vor, die
finanziellen Mittel im Bereich der Jugendarbeit wird zusammengefasst,
Landkreismittel können als Co-Finanzierung für die Landesmittel genutzt werden,
wenn eine einheitliche Prioritätenliste erarbeitet wird
-
seitens des Landes und des Landkreises gibt es hier unterschiedliche
Prioritätenlisten
Herr
Maaß fragte,
ob es sich um eine dauerhafte Bezuschussung vom Land handelt oder ist es eine
Sache, die irgendwann wieder ausläuft?
Herr
Grimm
erklärte, dass der Kreistagsbeschluss nicht einfach außen vor gelassen wird.
Der Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung müssen zuerst vorarbeiten, erst
dann kann der Kreistag beschließen, welcher Weg eingeschlagen werden soll.
Es
gibt schon seit langem das Problem, dass kein Personal gefunden wird. Sind die
Normen, was die Schulsozialarbeiter angeht, abgeflacht oder weiterhin auf dem
Niveau der letzten Jahre?
Herr
Grabner
teilte mit, dass die offenen Stellen ausgeschrieben wurden.
Herr
Grimm
erklärte, dass hier möglicherweise die eigenen Schulsozialarbeiter herangezogen
werden könnten, damit sich der Anteil der Finanzierung verringern könnte. Oder
man versucht weiterhin, mehr Schulsozialarbeiter als Personal zu finden. Es
handelt sich um ein befristetes Projekt von 8 Jahren.
Bereich „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“:
-
Anstieg der Aufwendungen um 2.600 EUR auf Grund des In-Kraft-Tretens des neuen
Kinder- und Jugendschutzgesetzes seit 10.06.2021
-
geplant ist eine Elternschule, Elternkompetenz soll durch verschiedene Projekte
soll erhöht
werden
-
Erhöhung der Unterbringungskosten für betreute Wohnform „Mutter-Vater-Kind“ um
100.000 EUR auf 280.000 EUR, auf Grund der Erweiterung des Personenkreises
Bereich „Hilfe zur Erziehung“:
-
Erhöhung der Planansätze auf Grund Mehrbelastungen
Bereich „Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer
Kinder und Jugendliche (UMAS)“
-
Planansatz wurde erhöht
Bereich „Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahme,
Eingliederungshilfe“
-
Erhöhung des Planansatzes um ca. 300.000 EUR
-
im Bereich „ambulante Hilfen“ Erhöhung um 10.000 EUR
-
Erhöhung um 30.000 EUR bei der Nachbetreuung
-
Erhöhung der stationären Eingliederungshilfen um 35.000 EUR
-
Erhöhung der Hilfen für Volljährige in Pflegefamilien um 30.000 EUR
-
Erhöhung der Volljährigen in Heimerziehung um 100.000 EUR
-
Erhöhung für die Inobhutnahme um 30.000 EUR
-
Erhöhung der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte um 60.000 EUR
Bereich „Adoptionsvermittlung“:
-
kaum Veränderungen
Bereich „Jugendgerichtshilfe“:
-
Erhöhung der Aufwendungen um 50.000 EUR
Bereich „Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft“:
-
geplante Mehraufwendungen bei der Reform des Vormundschaftsrechts
Bereich „Beistandschaft, Beurkundungen“
-
geringere Aufwendungen auf Grund weniger Beurkundungen
Bereich „Übrige Hilfen“:
-
Verringerung des Planansatzes
Bereich „Bundeselterngeld“:
-
Erhöhung des Planansatzes
Bereich „Jugendhilfeplanung“:
-
Erhöhung der Aufwendungen
Herr
Roi fragte zu
den Auswirkungen des Unterhaltsforschungsgesetzes. Kann hier beziffert werden,
auf welchen Kosten man hier sitzen bleibt?
Herr
Grimm konnte
zu den Außenständen nichts sagen.
Herr
Roi äußerte,
dass befürchtet wurde, dass die Landkreise auf den Kosten sitzen bleiben.
Ihn
interessiert, was daraus geworden ist und wie jetzt der aktuelle Stand ist.
Herrn
Grabner war
nicht bewusst, dass man dagegen geklagt hat.
Herr
Maaß bezog
sich auf die Ausführung zu den Adoptivkindern. Die Zahl der Adoptivkinder
verändert sich nicht. Ein hoher Prozentsatz geht in Kinderheime. Liegt es
daran, dass die Freigabe durch die Eltern nicht gegeben werden oder die
Auflagen sich verändern?
Herr
Grimm teilte
mit, dass insgesamt eine Zunahme an Baby’s und Kleinkindern zu beobachten ist,
auf Grund der Verschärfung der Drogenproblematik bei den Eltern. Die Eltern
geben die Kinder nicht zur Adoption frei. Das sind die sogenannten
Langzeitpflegefälle in Pflegefamilien oder Kinderheimen bzw.
Kleinstkinderheimen.
Herr
Sonnenberger
fragte, mit welchem zusätzlichen personellen Aufwand man sich dieser Aufgabe
stellen kann.
Herr
Grimm
erläuterte, dass man in enger Verbindung mit dem Personalamt steht und
Fallzahlen aus der Vergangenheit berechnet.
Des
Weiteren werden zukünftig Beratungsstellen benötigt, wo Kinder und Jugendliche
sich anonym beraten lassen können.
(Herr Roi gegangen = 8 stimmberechtigte Mitglieder)
Herr
Krüger
äußerte, dass es im Rahmen des Jugend- und Unterhaltsvorschussgesetzes eine
Sammelklage von 9 Landkreisen gab. Diese Klage wurde abgewiesen vom
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, da die zu erwartenden Mehrkosten
ausgeglichen wurden durch Einsparungen im Rahmen des SGB II.
Budget
90 - Finanzwirtschaft
Herr
Lucas gab
folgende Informationen:
-
aufgegliedert in 2 Produkte: „Allgemeine Zuweisung und Umlagen“ und „sonstige
allgemeine Finanzwirtschaft“
-
Fortschreibung Finanzplan
-
Fortschreibung Ergebnisplan: Entwurf für neues FAG liegt vor, § 5
Funktionalreformgesetz ist zu beachten, gliedert sich auf in 2 Budgets (66 und
63)
-
Ziel: Senkung der Kreisumlage auf 39,1%
-
zusätzliche Änderungen: Fehlplanung in Säumniszuschlägen, diese sind in den
Produkten des Budgets 20 mit enthalten (Seite 5 Veränderungsliste zum
Ergebnisplan)
-
Liquiditätskredite wurden erhöht um 8.000 EUR auf 16.000 EUR
-
Zinsaufwendungen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurden auf 30.000 EUR
reduziert
-
Reduzierung der Negativzinsen auf 20.000 EUR
-
Finanzhaushalt: Investitonspauschale i.H.v. 451.100 EUR auf 2.722.000 EUR
(siehe Veränderungsliste Finanzhaushalt – letzte Position)
-
sonsitige Transferaufträge i.H.v. 16.700 EUR – resultierend aus
Auseinandersetzungsvereinbarung zur Kreisgebietsreform, Schulen des LK Anhalt-Zerbst
werden prozentual aufgeteilt
-
sonstige ordentliche Erträge: ca. 2,9 Mio. EUR (Auflösung der Sonderposten)
-
Zinsaufwendungen – Summe resultiert aus den Investitionskrediten und Kredite
zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit i.H.v. 534.500 EUR
Herr
Urban fragte,
ob durch die Erhöhung die Kredite reduziert werden?
Herr
Lucas
antwortete, dass die Kreditaufnahme nach derzeitigem Stand in Höhe des
derzeitigen Standes des Eigenanteils durchgeführt wird. Unterschiedliche
Maßnahmen wurden durchgeführt (siehe Veränderungsliste Investionen)
Es
ist eine Kreditaufnahme von 9,2 Mio. EUR geplant, gegenüber der ursprünglichen
Planung kann eine Reduzierung um 450.000 EUR erfolgen.
Herr
Urban fragte,
ob es mit dem Haushaltsbeschluss noch eine Beschlussfassung geben wird zur
Rückstellungsbildung?
Herr
Lucas
erklärte, dass der Landrat dazu im nichtöffentlichen Teil berichten wird.