Herr Hippe erläuterte die Hintergründe zur BV. Das Ergebnis soll in die Verbandsversammlung eingebracht werden. Herr Heeg, Frau Buchheim und Herr Loth trugen zur Diskussion bezüglich der Funktion und der Anforderungen des Stimmführers bzw. dessen Stellvertreters bei. Die Wichtigkeit der Anwesenheit der Verantwortlichen ist zu bedenken. Der Stellvertreter sollte stets fachlich involviert sein und den Verbandsversammlungen beiwohnen können. Es gibt auch die Möglichkeit einen zweiten Stellvertreter zu benennen. Die Stellvertretung des Stimmführers sollten von den Vertretern des Landkreises in der Verbandsversammlung bestimmt werden. Die Abstimmung über das hiesige Beratungsergebnis trägt Herr Hippe im Vorfeld des KFA und in Abstimmung mit dem Rechtsamt an die betreffenden Vertreter des LK heran. Er wird in seinem Vorschlag vom KTA unterstützt.

 

Der BV zur Stellvertreterregelung erhielt folgendes Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen sieben

Ablehnung                         keine

Enthaltung                        keine