Sitzung: 15.02.2022 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Treffkorn informierte die Ausschussmitglieder wie
folgt:
1. Kreisschülerratswahl
Am
04.11.2021 hat die Kreisschülerratswahl stattgefunden. Die Kreisschülerratswahl
findet jährlich statt.
Der Kreisschülerrat besteht aus 14
Mitgliedern, davon
-
6 Mitglieder für die Schulform Sekundarschule,
-
4 Mitglieder für die Schulform Gymnasium,
-
1 Mitglied für die Schulform Berufsbildende
Schulen,
-
1 Mitglied für die Schulen in freier Trägerschaft
und
-
2 Mitglieder für die Schulform Gemeinschaftsschule.
Zur Kreisschülerratssprecherin
wurde Saliha Klein von der BbS Anhalt-Bitterfeld, die in der heutigen Sitzung
anwesend ist, gewählt. Stellvertretender Kreisschülerratssprecher ist Maris
Tristan Anton aus der Sekundarschule Zörbig.
2.
Kreiselternratswahl
Am
09.11.2021 fand die Kreiselternratswahl statt. Der Kreiselternrat wurde für
einen Zeitraum von 2 Jahren gewählt.
Der
Kreiselternrat besteht aus 20 Mitgliedern, davon
-
6 Mitglieder für die Schulform der Grundschulen,
-
5 Mitglieder für die Schulform der Sekundarschulen,
-
2 Mitglieder für die Schulform der
Gemeinschaftsschulen,
-
4 Mitglieder für die Schulform der Gymnasien,
-
1 Mitglied für die Schulform der Berufsbildenden
Schulen und
-
2 Mitglieder für Schulen in freier Trägerschaft.
Zur
Vorsitzenden des Kreiselternrates wurde Frau Kerstin Westphal (Sekundarschule
Aken), die ebenfalls in der heutigen Sitzung anwesend ist, gewählt. Als
Stellvertreter wurde Herr Marcel Kranz (Sekundarschule „An der Rüsternbreite“
Köthen/Anh.) gewählt.
3.
DigitalPakt Schule 2019-2024
Mit
Schreiben vom 02.11.2021 wurde der Landkreis Anhalt-Bitterfeld darüber
informiert, dass für die Träger von Pflegeschulen in Sachsen-Anhalt im Rahmen
des DigitalPakts Schule 2019 - 2024 Fördermittel in Höhe von 819.265,00 € zur
Verfügung stehen.
Basierend
auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Pflegeschule in Trägerschaft
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zum Stichtag 15.10.2021 ist der Landkreis
Anhalt-Bitterfeld berechtigt, Fördermittel in einer Gesamthöhe von bis zu
9.688,00 € zu beantragen.
Die
Förderung der Pflegeschulen in Sachsen-Anhalt erfolgt auf der Grundlage der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule.
4.
Verwendung der Finanzhilfen des Bundes gemäß dem
Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schulen 2019-2024
(Sofortausstattungsprogramm)
Der
Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat aus dem sogenannten Sofortausstattungsprogramm
1.124 digitale Endgeräte für die Schulen in seiner Trägerschaft zur Nutzung als
Leihgerät und innerhalb des Unterrichts erhalten.
Im Rahmen
der Berichtspflicht ist dem Ministerium für Bildung des LSA jeweils bis zum
31.12. des Jahres die zweckentsprechende Mittelverwendung nachzuweisen.
Dieser
Verpflichtung ist der Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Schreiben vom 20.12.2021
nachgekommen.
Schulform |
Anzahl der Geräte insgesamt |
davon Nutzung als Leihgerät |
davon Nutzung im Unterricht |
Sekundarschule |
483 |
238
(49,3 %) |
245
(50,7 %) |
Gemeinschaftsschule |
78 |
20
(25,6 %) |
58
(74,4 %) |
Gymnasium |
367 |
221
(60,2 %) |
146
(39,8 %) |
Förderschule |
97 |
27
(27,8 %) |
70
(72,2 %) |
Berufsbildende
Schulen |
99 |
18
(18,2 %) |
81
(81,8 %) |
5.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Durchführung des Produktiven Lernens in Sachsen-Anhalt
Entsprechend
der Antragstellung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.06.2021 erging
gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des
Produktiven Lernens (POL) in Sachsen-Anhalt am 24.01.2022 ein
Zuwendungsbescheid für die Durchführung des Vorhabens Fortführung des
Produktiven Lernens an der Standortschule Sekundarschule Raguhn, Gartenstraße
34, 06779 Raguhn-Jeßnitz, für den Zeitraum 01.08.2021 bis 30.06.2023 in Höhe
von 18.412,65 €.
Von der
Zuwendung stehen im HH-Jahr 2022 12.703,10 € und im HH-Jahr 2023 5.709,55
€ zur Verfügung.
Die
Zuwendung wird als Festbetrag in Höhe von 242,27 € je Schüler(in) gewährt.
Die
Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Sie wird im
Rahmen der Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht
rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die
Zuwendung ist zweckgebunden und dient der Senkung der Anzahl der
Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss sowie einer Verbesserung
der Vermittlung der Jugendlichen in eine berufliche Ausbildung und der
Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen.
Von den
18.412,65 € sollen 16.128,15 € für die Ausstattung der Lernwerkstätten mit
Lehr- und Lernmitteln und 2.284,50 € für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien
verwendet werden.
6.
Finanzierung Pflegeschule Anhalt-Bitterfeld
Am
02.02.2022 erhielt der LK Anhalt-Bitterfeld den Bescheid der Investitionsbank
Sachsen-Anhalt zur Zahlung der Ausgleichszahlungen an die Träger der
staatlichen Pflegeschulen für das Jahr 2022.
Die Höhe der
monatlichen Ausgleichszahlungen für das Jahr 2022 beläuft sich demnach auf
monatlich 35.425,00 € (insgesamt: 425.100,00 €). Die Auszahlung des Ausgleichsbudgets erfolgt
zu vier Fünftel an das Land Sachsen-Anhalt – Landesschulamt- und zu einem
Fünftel an den LK Anhalt-Bitterfeld als Träger der staatlichen Pflegeschule.
Das heißt, dass Land Sachsen-Anhalt erhält monatlich 28.340,00 € und 7.085,00 €
erhält der LK Anhalt-Bitterfeld.
Maßgeblich
für die Ermittlung der Ausgleichszahlung ist u. a. die zum Stichtag (hier:
02.09.2021) angemeldete Anzahl an Schüler(innen) für die Ausbildung an der
Pflegeschule.
Zum
benannten Stichtag wurden 52 Schüler(innen) gemeldet.
7.
Anschaffung von CO2-Ampeln für die Schulen in
Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Der Landkreis
Anhalt-Bitterfeld beabsichtigt, für die Schulen in seiner Trägerschaft
CO2-Ampeln gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der Anschaffung und Inbetriebnahme von CO2-Ampeln an Schulen zu
beantragen.
Die
Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in
Form der Vollfinanzierung für die Beschaffungskosten der Geräte bis zu 300,00 €
(brutto)/Gerät gewährt sowie in Form der Teilfinanzierung als
Festbetragsfinanzierung für Lieferung und Erstinstallation der Geräte (pauschal
500,00 €/Schule). Die Fördermittelgewährung erfolgt nach dem
Erstattungsprinzip, das heißt, der LK Anhalt-Bitterfeld muss in Vorleistung
gehen.
Ein Anspruch
auf die Gewährung der Fördermittel besteht nicht, vielmehr entscheidet die
Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel.
Entgegen den
Festlegungen in der Förderrichtlinie hat der LK Anhalt-Bitterfeld seine
Fördermittelanträge bis zum 1. Juli 2022 bei der Bewilligungsbehörde
vorzulegen. Der Verwendungsnachweis in der Sache muss bis zum 31. August 2022
erfolgen.
Es wurde mit dem Vergabeverfahren begonnen.
Im Anschluss
daran teilte Frau Treffkorn weiter mit, dass es in der letzten
Ausschusssitzung Fragen bezüglich der Unterrichtsversorgung an den Schulen gab.
Hierzu
teilte das Landesschulamt dem LK Anhalt-Bitterfeld Folgendes mit:
"Die in
der Übersicht genannten Prozentsätze geben das Verhältnis aus vorhandenem
Lehrerarbeitsvermögen und Unterrichtsbedarf an. Zur Einschätzung des Standes im
Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurden die Werte für das Land gegenübergestellt.
Die Daten stammen aus der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag
13.10.2021 (Datenstand 20.12.2021)."
Auskünfte zu
einzelnen Schulen gibt das Landesschulamt nicht.
Schulform |
Land in % |
Anhalt-Bitterfeld in % |
Grundschule |
96,1 |
95,4 |
Sekundarschule |
88,9 |
85,9 |
Gemeinschaftsschule |
91,3 |
93,1 |
Gymnasium |
97,9 |
97,4 |
Schule
für Lernbehinderte |
91,0 |
96,8 |
Schule
für Geistigbehinderte |
89,9 |
85,1 |
Sonstige
Förderschulen |
94,6 |
77,6 |
Alle Schulformen insgesamt: |
94,0 |
92,2 |
Herr Gatter stellte die
Informationen von Frau Treffkorn zur Diskussion.
Herr Loth meldete
sich zu Wort und hinterfragte nochmals die Anschaffungskosten pro Messgerät
sowie die Pauschale pro Schule.
Frau
Treffkorn teilte mit, dass sich die förderfähigen Aufwendungen auf 300 €/Gerät
und für die Erstinstallation und die Lieferung 500 € pauschal je Schule
belaufen. Eine Aufstellung zur Anschaffung von C02-Ampeln in den Schulen des LK
Anhalt-Bitterfeld wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder wurden von Frau Treffkorn ausführlich beantwortet.