Frau Treffkorn informierte die Ausschussmitglieder wie folgt:

 

1.       Kreisschülerratswahl

 

Am 04.11.2021 hat die Kreisschülerratswahl stattgefunden. Die Kreisschülerratswahl findet jährlich statt.

 

Der Kreisschülerrat besteht aus 14 Mitgliedern, davon

-          6 Mitglieder für die Schulform Sekundarschule,

-          4 Mitglieder für die Schulform Gymnasium,

-          1 Mitglied für die Schulform Berufsbildende Schulen,

-          1 Mitglied für die Schulen in freier Trägerschaft und

-          2 Mitglieder für die Schulform Gemeinschaftsschule.

 

Zur Kreisschülerratssprecherin wurde Saliha Klein von der BbS Anhalt-Bitterfeld, die in der heutigen Sitzung anwesend ist, gewählt. Stellvertretender Kreisschülerratssprecher ist Maris Tristan Anton aus der Sekundarschule Zörbig.

 

2.       Kreiselternratswahl

 

Am 09.11.2021 fand die Kreiselternratswahl statt. Der Kreiselternrat wurde für einen Zeitraum von 2 Jahren gewählt.

 

Der Kreiselternrat besteht aus 20 Mitgliedern, davon

-          6 Mitglieder für die Schulform der Grundschulen,

-          5 Mitglieder für die Schulform der Sekundarschulen,

-          2 Mitglieder für die Schulform der Gemeinschaftsschulen,

-          4 Mitglieder für die Schulform der Gymnasien,

-          1 Mitglied für die Schulform der Berufsbildenden Schulen und

-          2 Mitglieder für Schulen in freier Trägerschaft.

 

Zur Vorsitzenden des Kreiselternrates wurde Frau Kerstin Westphal (Sekundarschule Aken), die ebenfalls in der heutigen Sitzung anwesend ist, gewählt. Als Stellvertreter wurde Herr Marcel Kranz (Sekundarschule „An der Rüsternbreite“ Köthen/Anh.) gewählt.

 

3.       DigitalPakt Schule 2019-2024

 

Mit Schreiben vom 02.11.2021 wurde der Landkreis Anhalt-Bitterfeld darüber informiert, dass für die Träger von Pflegeschulen in Sachsen-Anhalt im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 - 2024 Fördermittel in Höhe von 819.265,00 € zur Verfügung stehen.

 

Basierend auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Pflegeschule in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zum Stichtag 15.10.2021 ist der Landkreis Anhalt-Bitterfeld berechtigt, Fördermittel in einer Gesamthöhe von bis zu 9.688,00 € zu beantragen.

 

Die Förderung der Pflegeschulen in Sachsen-Anhalt erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule.

 

4.       Verwendung der Finanzhilfen des Bundes gemäß dem Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schulen 2019-2024 (Sofortausstattungsprogramm)

 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat aus dem sogenannten Sofortausstattungsprogramm 1.124 digitale Endgeräte für die Schulen in seiner Trägerschaft zur Nutzung als Leihgerät und innerhalb des Unterrichts erhalten.

Im Rahmen der Berichtspflicht ist dem Ministerium für Bildung des LSA jeweils bis zum 31.12. des Jahres die zweckentsprechende Mittelverwendung nachzuweisen.

Dieser Verpflichtung ist der Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Schreiben vom 20.12.2021 nachgekommen.

 

Schulform

Anzahl der Geräte insgesamt

 

davon Nutzung als Leihgerät

davon Nutzung im Unterricht

Sekundarschule

483

238 (49,3 %)

245 (50,7 %)

Gemeinschaftsschule

  78

20 (25,6 %)

58 (74,4 %)

Gymnasium

367

221 (60,2 %)

146 (39,8 %)

Förderschule

  97

27 (27,8 %)

70 (72,2 %)

Berufsbildende Schulen

  99

18 (18,2 %)

81 (81,8 %)

 

 

5.       Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des Produktiven Lernens in Sachsen-Anhalt

 

Entsprechend der Antragstellung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.06.2021 erging gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des Produktiven Lernens (POL) in Sachsen-Anhalt am 24.01.2022 ein Zuwendungsbescheid für die Durchführung des Vorhabens Fortführung des Produktiven Lernens an der Standortschule Sekundarschule Raguhn, Gartenstraße 34, 06779 Raguhn-Jeßnitz, für den Zeitraum 01.08.2021 bis 30.06.2023 in Höhe von 18.412,65 €.

Von der Zuwendung stehen im HH-Jahr 2022 12.703,10 € und im HH-Jahr 2023 5.709,55 € zur Verfügung.

 

Die Zuwendung wird als Festbetrag in Höhe von 242,27 € je Schüler(in) gewährt.

 

Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Sie wird im Rahmen der Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Die Zuwendung ist zweckgebunden und dient der Senkung der Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss sowie einer Verbesserung der Vermittlung der Jugendlichen in eine berufliche Ausbildung und der Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen.

 

Von den 18.412,65 € sollen 16.128,15 € für die Ausstattung der Lernwerkstätten mit Lehr- und Lernmitteln und 2.284,50 € für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien verwendet werden.

 

 

 

6.       Finanzierung Pflegeschule Anhalt-Bitterfeld

 

Am 02.02.2022 erhielt der LK Anhalt-Bitterfeld den Bescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Zahlung der Ausgleichszahlungen an die Träger der staatlichen Pflegeschulen für das Jahr 2022.

 

Die Höhe der monatlichen Ausgleichszahlungen für das Jahr 2022 beläuft sich demnach auf monatlich 35.425,00 € (insgesamt: 425.100,00 €).  Die Auszahlung des Ausgleichsbudgets erfolgt zu vier Fünftel an das Land Sachsen-Anhalt – Landesschulamt- und zu einem Fünftel an den LK Anhalt-Bitterfeld als Träger der staatlichen Pflegeschule. Das heißt, dass Land Sachsen-Anhalt erhält monatlich 28.340,00 € und 7.085,00 € erhält der LK Anhalt-Bitterfeld.

 

Maßgeblich für die Ermittlung der Ausgleichszahlung ist u. a. die zum Stichtag (hier: 02.09.2021) angemeldete Anzahl an Schüler(innen) für die Ausbildung an der Pflegeschule.

Zum benannten Stichtag wurden 52 Schüler(innen) gemeldet.

 

7.       Anschaffung von CO2-Ampeln für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beabsichtigt, für die Schulen in seiner Trägerschaft CO2-Ampeln gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Anschaffung und Inbetriebnahme von CO2-Ampeln an Schulen zu beantragen.

 

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form der Vollfinanzierung für die Beschaffungskosten der Geräte bis zu 300,00 € (brutto)/Gerät gewährt sowie in Form der Teilfinanzierung als Festbetragsfinanzierung für Lieferung und Erstinstallation der Geräte (pauschal 500,00 €/Schule). Die Fördermittelgewährung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, das heißt, der LK Anhalt-Bitterfeld muss in Vorleistung gehen.

Ein Anspruch auf die Gewährung der Fördermittel besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Entgegen den Festlegungen in der Förderrichtlinie hat der LK Anhalt-Bitterfeld seine Fördermittelanträge bis zum 1. Juli 2022 bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Der Verwendungsnachweis in der Sache muss bis zum 31. August 2022 erfolgen.

 

Es wurde mit dem Vergabeverfahren begonnen.

 

Im Anschluss daran teilte Frau Treffkorn weiter mit, dass es in der letzten Ausschusssitzung Fragen bezüglich der Unterrichtsversorgung an den Schulen gab.

Hierzu teilte das Landesschulamt dem LK Anhalt-Bitterfeld Folgendes mit:

"Die in der Übersicht genannten Prozentsätze geben das Verhältnis aus vorhandenem Lehrerarbeitsvermögen und Unterrichtsbedarf an. Zur Einschätzung des Standes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurden die Werte für das Land gegenübergestellt. Die Daten stammen aus der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 13.10.2021 (Datenstand 20.12.2021)."

 

Auskünfte zu einzelnen Schulen gibt das Landesschulamt nicht.

 

Schulform

Land

in %

Anhalt-Bitterfeld

in %

Grundschule

96,1

95,4

Sekundarschule

88,9

85,9

Gemeinschaftsschule

91,3

93,1

Gymnasium

97,9

97,4

Schule für Lernbehinderte

91,0

96,8

Schule für Geistigbehinderte

89,9

85,1

Sonstige Förderschulen

94,6

77,6

 

Alle Schulformen insgesamt:

 

94,0

 

92,2

 

Herr Gatter stellte die Informationen von Frau Treffkorn zur Diskussion.

 

Herr Loth meldete sich zu Wort und hinterfragte nochmals die Anschaffungskosten pro Messgerät sowie die Pauschale pro Schule.

 

Frau Treffkorn teilte mit, dass sich die förderfähigen Aufwendungen auf 300 €/Gerät und für die Erstinstallation und die Lieferung 500 € pauschal je Schule belaufen. Eine Aufstellung zur Anschaffung von C02-Ampeln in den Schulen des LK Anhalt-Bitterfeld wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Weitere Fragen der Ausschussmitglieder wurden von Frau Treffkorn ausführlich beantwortet.