Sitzung: 15.02.2022 Bildungs- und Sportausschuss
Zu diesem TOP erteilte Herr
Gatter das Wort an Frau Treffkorn.
Für die nächsten Sitzungen werden den Mitgliedern des Bildungs- und
Sportausschusses ausschließlich die Deckblätter zu den einzelnen Schulen
einschl. der Berechnungen und nur bei Bedarf die Beschlüsse der Stadt- bzw.
Gemeinderäte zur Verfügung gestellt.
Vorgelegt wurden in der heutigen Sitzung, die Berechnungen der
Grundschulträger. Ausgenommen davon sind die Grundschulen der Stadt
Zerbst/Anhalt und die Grundschulen der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Mit der Stadt
Zerbst/Anh. findet eine Beratung am 24.02.2022 zur Einvernehmensherstellung
statt.
Mit der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat eine Beratung schon stattgefunden, diese
hat ihr Einvernehmen bereits mündlich erklärt.
Weiter informierte Frau
Treffkorn wie folgt:
I.
Stadt Südliches-Anhalt
Die Stadt Südliches-Anhalt hat 3 Grundschulen und ab dem Schuljahr
2022/2023 einen Grundschulverbund mit einem Hauptstandort in Radegast
[Mindestgröße 80 Schüler(innen)] und einen Teilstandort in Edderitz
[Mindestgröße 40 Schüler(innen)]. Für die GS Gröbzig und die GS "Käthe
Kollwitz" Quellendorf hat der Schulträger Schulbezirke (SB) festgelegt.
Zwei Ortsteile aus der Gemeinde Osternienburger Land (OT Libbesdorf und
OT Rosefeld) schicken ihre Schüler(innen) zur Grundschule "Käthe
Kollwitz" nach Quellendorf.
Zum SJ 2018/2019 hat die Stadt Südliches Anhalt den Schulbezirk für die
GS Görzig und die GS Radegast aufgehoben und Kapazitäten festgelegt. Nunmehr
können die Eltern selbst wählen, in welche der beiden Grundschulen sie ihre
Kinder beschult haben möchten.
Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass alle Grundschulen über den
gesamten Planungszeitraum bestandsfähig sind.
Des Weiteren wurde geprüft, inwieweit die Mindestschülerzahlen bzgl. der
Eingangsklassenbildung erreicht werden. In der GS Gröbzig wird die Mindestschülerzahl
zur Eingangsklassenbildung zum SJ 2022/2023 mit einer/einem Schüler(in)
unterschritten. Da die Gesamtmindestschülerzahl von 60 mit 71 Schülern(innen)
erreicht wird, besteht Anzeigepflicht des Schulträgers gegenüber dem
Landesschulamt LSA.
II.
Stadt Aken (Elbe)
Die Stadt Aken (Elbe) hat für ihre Grundschule "Werner Nolopp"
Aken einen Schulbezirk festgelegt.
Die Bestandsfähigkeit im gesamten Planungszeitraum ist gegeben. Die
Eingangsklassenbildung mit 15 Schüler(innen) wird ebenso erreicht.
III.
Einheitsgemeinde
Muldestausee
Die Einheitsgemeinde Muldestausee ist Träger von 3 Grundschulen (GS
Bernsteinschule Friedersdorf, GS Heideschule Gossa und die GS "Am
Schlosspark" Rösa). Der Grundschulträger hat für alle seine Grundschulen
Schulbezirke festgelegt.
Auch hier war es für den gesamten Planungszeitraum unstrittig, was die
Bestandsfähigkeit der Grundschulen angeht. Die Eingangsklassenbildung wird
ebenfalls erreicht.
IV.
Einheitsgemeinde
Osternienburger Land
Die Einheitsgemeinde Osternienburger Land hält 2 Grundschulen (GS
"Alfred Wirth" Osternienburg und die GS am Park Wulfen) in seiner
Trägerschaft vor. Der Grundschulträger hat ebenfalls Schulbezirke festgelegt.
Wie bereits ausgeführt, werden die Schüler(innen) aus den OT Rosefeld und Libbesdorf
in der GS "Käthe Kollwitz" Quellendorf (Schulträger: Stadt Südliches
Anhalt) beschult. Eine Schulträgervereinbarung liegt vor. Die Bestandsfähigkeit
aller Grundschulen der Einheitsgemeinde Osternienburger Land ist im gesamten
Planungszeitraum gegeben. Die Eingangsklassenbildung mit 15 Schüler(innen) wird
ebenfalls erreicht.
V.
Stadt Sandersdorf-Brehna
Die Stadt Sandersdorf-Brehna ist Träger von 3 Grundschulen (GS
"Pestalozzi" Brehna, GS Sandersdorf und die GS "An den
Linden" Zscherndorf). Auch dieser Schulträger hat Schulbezirke festgelegt.
Die Einhaltung der Mindestschülerzahlen und die Eingangsklassenbildung wurde im
Rahmen der Berechnungen überprüft. Für alle 3 Grundschulen werden die
Mindestschülerzahlen erreicht, sodass sie über den gesamten Planungszeitraum
bestandsfähig sind.
VI.
Stadt Zörbig
Die Stadt Zörbig hat für die 2 Grundschulen (GS Zörbig und die GS
Löberitz) Schulbezirke festgelegt.
Beide Grundschulen wurden als eigenständige Grundschulen berechnet und
sind über den gesamten Planungszeitraum bestandsfähig.
Lediglich hinsichtlich der Eingangsklassenbildung erfüllt die GS in
Löberitz im SJ 2024/2025 [3 Schüler(innen) weniger] und im SJ 2026/2027 [1
Schüler(in) weniger] die geförderte Mindestvorgabe von 15 Schüler(innen) nicht.
Da die Gesamtschülerzahl von 60 Schülern(innen) in beiden Schuljahren erreicht
wird, ist der Schulträger gegenüber dem Landesschulamt LSA in der Sache
anzeigepflichtig.
Im Rahmen der
Benehmensherstellung mit der Stadt Zörbig hat diese dem LK Anhalt-Bitterfeld
mitgeteilt, dass er beabsichtigt, einen Grundschulverbund mit Hauptstandort GS
Zörbig und Teilstandort GS Löberitz zu bilden. Der Schulträger hat diesbzgl. beim
Ministerium
für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt einen
Antrag im Rahmen eines Modellprojektes gestellt. Eine abschließende
Entscheidung seitens des Bildungs-ministeriums des Landes Sachsen-Anhalt
liegt noch nicht vor.
VII.
Stadt Köthen (Anhalt)
Die Stadt Köthen (Anhalt) ist Träger von 4 Grundschulen (GS
"Kastanienschule", GS "J. F. Naumann", GS "Wolfgang
Ratke" und die GS "Regenbogenschule"). Der Schulträger hat keine
Schulbezirke festgelegt. Die Stadt Köthen (Anhalt) hat eine Schulsatzung über
die Festlegung der Kapazitätsgrenzen und die Aufnahme von Schulpflichtigen in
den Grundschulen der Stadt Köthen (Anhalt) beschlossen.
Die festgelegten Kapazitätsgrenzen sind ausreichend.
Zudem liegt eine Schulträgervereinbarung mit der Stadt Südliches Anhalt
vor. Hier wurde vereinbart, dass die Schüler(innen) aus den Ortsteilen
Großbadegast, Kleinbadegast und Pfriemsdorf in der GS
"Kastanienschule" in Köthen/Anhalt beschult werden.
Die Bestandsfähigkeit aller Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Köthen
(Anhalt) über den gesamten Planungszeitraum ist gegeben. Die
Eingangsklassenbildung mit mindestens 15 Schüler(innen) ist ebenfalls für alle
Grundschulen sichergestellt.
VIII.
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Die Stadt
Bitterfeld-Wolfen hat 6 Grundschulen (GS "Pestalozzi" Bitterfeld, GS
Anhaltsiedlung Bitterfeld, GS "Erich-Weinert" Wolfen, GS
"Steinfurth" Wolfen, GS Holzweißig und die GS "Geschwister
Scholl" in Greppin) in seiner Trägerschaft. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen
hat Schulbezirke festgelegt. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Mit
Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2013 wurde beginnend mit dem SJ 2014/2015
beschlossen, dass die Eltern aus dem gesamten Stadtgebiet der Stadt
Bitterfeld-Wolfen ihr Kind auf Antrag in der GS "Geschwister Scholl"
in Greppin beschulen lassen können. Die Bestandsfähigkeit aller Schulen in
Trägerschaft der Stadt Bitterfeld-Wolfen über den Planungszeitraum ist gegeben
und auch die Eingangsklassenbildung mit mindestens 15 Schüler(innen).
Im Anschluss
daran eröffnete Herr Gatter die Diskussion.
Unter anderem teilte Herr Wesenberg mit, dass die Stadt
Zerbst/Anh. einen Beschluss zur Gründung eines Grundschulverbundes mit
Hauptstandort GS "An der Stadtmauer" in Zerbst/Anh. und der GS
"An der Nuthe" Walternienburg als Teilstandort gefasst hat.
Herr Wesenberg machte weiterhin darauf aufmerksam, dass zwischen der GS "An der
Nuthe" Walternienburg (Teilstandort) und der GS "An der
Stadtmauer" Zerbst/Anh. (Hauptstandort) 12 km Straßenverbindung liegen.
Hier sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass für die Lehrer(innen) ein
Parkplatz in der Nähe der jeweiligen Schule zur Verfügung gestellt wird.
Des Weiteren sprach Herr Wesenberg an, dass die Stadt
Zerbst/Anhalt Träger von weiteren 4 Grundschulen
ist. Auch hier könnten noch Überlegungen zu einem Grundschulverbund angestrebt
werden, da er in der Tageszeitung gelesen hat, dass auch ein Grundschulverbund
mit einem Hauptstandort und bis zu 3 Teilstandorten geführt werden kann.
Frau Treffkorn informierte, dass mit der Stadt Zerbst/Anhalt am 24.02.2022 eine
Beratung zu den Grundschulen in ihrer Trägerschaft stattfinden wird.
Die Stadt Zerbst/Anhalt teilte mit, dass der Stadtrat die Gründung eines
Grundschulverbundes mit der GS "An der Stadtmauer" in Zerbst/Anh. als
Hauptstandort und der GS "An der Nuthe" Walternienburg als
Teilstandort in seiner Sitzung am 15.12.2021 beschlossen hat. Mit Schreiben vom
08.02.2022 stimmte das Landesschulamt LSA der Genehmigung des v. g.
Grundschulverbundes zu.
Frau Treffkorn gab zudem bekannt, dass
mit Schreiben vom 01.02.2022 ein Durchführungserlass zur
Schulentwicklungsplanung 2022 ergangen ist.
Unter anderem wurde
Folgendes erlassen:
Ein Grundschulverbund
kann nunmehr auch als Verbund mit einem Hauptstandort und bis zu 3
Teilstandorte geführt werden. Dafür ist ein Schulversuch zu beantragen. Der
Versuch dient der Erprobung neuer Organisationskonzepte und wird durch die
Schulbehörden konstruktiv begleitet.
Nachfolgend teilte Frau Treffkorn die weiteren Sitzungstermine für
die Beratungen und Beschlussfassungen des SEPl wie folgt mit:
−
15.04.2022 Abschluss der
Berechnungen aller noch ausstehenden Schulen (Grundschulen,
Sekundarschulen, Gymnasien, Förderschulen für Lernbehinderte und Geistig-behinderte) und Vorstellung im Bildungs-
und Sportausschuss
−
17.05.2022 Abschließende
Beratung des Schulentwicklungsplanes für die allgemeinbildenden
Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2026/ 2027 im Ausschuss für Bildung- und Sport
−
19.05.2022 Beratung und
Beschlussfassung im Kreis- und Finanzausschuss
−
02.06.2022 Beratung und
Beschlussfassung im Kreistag
Der LK Anhalt-Bitterfeld
muss den durch den Kreistag beschlossenen Schulentwicklungsplan für die
allgemeinbildenden Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum
2022/2023 bis 2026/2027 bis zum 30.06.2022 dem Landesschulamt zur Genehmigung
vorlegen.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder wurden von Frau Treffkorn beantwortet.