Zu diesem TOP erteilte Herr Gatter das Wort an Frau Treffkorn.

 

Einleitend informierte Frau Treffkorn, dass den Mitgliedern des Bildungs- und Sportausschusses in der heutigen Sitzung die Unterlagen so zusammengestellt wurden, wie die Schulentwicklungsplanung (SEPl) für die allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 dem Landesschulamt im Rahmen des Genehmigungsprozesses übergeben und künftig im Rahmen der Planung über das BMS an Umfang haben wird.

Für die nächsten Sitzungen werden den Mitgliedern des Bildungs- und Sportausschusses ausschließlich die Deckblätter zu den einzelnen Schulen einschl. der Berechnungen und nur bei Bedarf die Beschlüsse der Stadt- bzw. Gemeinderäte zur Verfügung gestellt.

 

Vorgelegt wurden in der heutigen Sitzung, die Berechnungen der Grundschulträger. Ausgenommen davon sind die Grundschulen der Stadt Zerbst/Anhalt und die Grundschulen der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Mit der Stadt Zerbst/Anh. findet eine Beratung am 24.02.2022 zur Einvernehmensherstellung statt. 

Mit der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat eine Beratung schon stattgefunden, diese hat ihr Einvernehmen bereits mündlich erklärt.

 

Weiter informierte Frau Treffkorn wie folgt:

 

 I.               Stadt Südliches-Anhalt

 

Die Stadt Südliches-Anhalt hat 3 Grundschulen und ab dem Schuljahr 2022/2023 einen Grundschulverbund mit einem Hauptstandort in Radegast [Mindestgröße 80 Schüler(innen)] und einen Teilstandort in Edderitz [Mindestgröße 40 Schüler(innen)]. Für die GS Gröbzig und die GS "Käthe Kollwitz" Quellendorf hat der Schulträger Schulbezirke (SB) festgelegt.

Zwei Ortsteile aus der Gemeinde Osternienburger Land (OT Libbesdorf und OT Rosefeld) schicken ihre Schüler(innen) zur Grundschule "Käthe Kollwitz" nach Quellendorf.

Zum SJ 2018/2019 hat die Stadt Südliches Anhalt den Schulbezirk für die GS Görzig und die GS Radegast aufgehoben und Kapazitäten festgelegt. Nunmehr können die Eltern selbst wählen, in welche der beiden Grundschulen sie ihre Kinder beschult haben möchten.

Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass alle Grundschulen über den gesamten Planungszeitraum bestandsfähig sind.

 

Des Weiteren wurde geprüft, inwieweit die Mindestschülerzahlen bzgl. der Eingangsklassenbildung erreicht werden. In der GS Gröbzig wird die Mindestschülerzahl zur Eingangsklassenbildung zum SJ 2022/2023 mit einer/einem Schüler(in) unterschritten. Da die Gesamtmindestschülerzahl von 60 mit 71 Schülern(innen) erreicht wird, besteht Anzeigepflicht des Schulträgers gegenüber dem Landesschulamt LSA.

 

    II.          Stadt Aken (Elbe)

 

Die Stadt Aken (Elbe) hat für ihre Grundschule "Werner Nolopp" Aken einen Schulbezirk festgelegt.

Die Bestandsfähigkeit im gesamten Planungszeitraum ist gegeben. Die Eingangsklassenbildung mit 15 Schüler(innen) wird ebenso erreicht.

 

  III.          Einheitsgemeinde Muldestausee

 

Die Einheitsgemeinde Muldestausee ist Träger von 3 Grundschulen (GS Bernsteinschule Friedersdorf, GS Heideschule Gossa und die GS "Am Schlosspark" Rösa). Der Grundschulträger hat für alle seine Grundschulen Schulbezirke festgelegt.

Auch hier war es für den gesamten Planungszeitraum unstrittig, was die Bestandsfähigkeit der Grundschulen angeht. Die Eingangsklassenbildung wird ebenfalls erreicht.

 

  IV.          Einheitsgemeinde Osternienburger Land

 

Die Einheitsgemeinde Osternienburger Land hält 2 Grundschulen (GS "Alfred Wirth" Osternienburg und die GS am Park Wulfen) in seiner Trägerschaft vor. Der Grundschulträger hat ebenfalls Schulbezirke festgelegt. Wie bereits ausgeführt, werden die Schüler(innen) aus den OT Rosefeld und Libbesdorf in der GS "Käthe Kollwitz" Quellendorf (Schulträger: Stadt Südliches Anhalt) beschult. Eine Schulträgervereinbarung liegt vor. Die Bestandsfähigkeit aller Grundschulen der Einheitsgemeinde Osternienburger Land ist im gesamten Planungszeitraum gegeben. Die Eingangsklassenbildung mit 15 Schüler(innen) wird ebenfalls erreicht.

 

    V.          Stadt Sandersdorf-Brehna

 

Die Stadt Sandersdorf-Brehna ist Träger von 3 Grundschulen (GS "Pestalozzi" Brehna, GS Sandersdorf und die GS "An den Linden" Zscherndorf). Auch dieser Schulträger hat Schulbezirke festgelegt. Die Einhaltung der Mindestschülerzahlen und die Eingangsklassenbildung wurde im Rahmen der Berechnungen überprüft. Für alle 3 Grundschulen werden die Mindestschülerzahlen erreicht, sodass sie über den gesamten Planungszeitraum bestandsfähig sind.

 

  VI.          Stadt Zörbig

 

Die Stadt Zörbig hat für die 2 Grundschulen (GS Zörbig und die GS Löberitz) Schulbezirke festgelegt.

Beide Grundschulen wurden als eigenständige Grundschulen berechnet und sind über den gesamten Planungszeitraum bestandsfähig.

Lediglich hinsichtlich der Eingangsklassenbildung erfüllt die GS in Löberitz im SJ 2024/2025 [3 Schüler(innen) weniger] und im SJ 2026/2027 [1 Schüler(in) weniger] die geförderte Mindestvorgabe von 15 Schüler(innen) nicht. Da die Gesamtschülerzahl von 60 Schülern(innen) in beiden Schuljahren erreicht wird, ist der Schulträger gegenüber dem Landesschulamt LSA in der Sache anzeigepflichtig.

 

Im Rahmen der Benehmensherstellung mit der Stadt Zörbig hat diese dem LK Anhalt-Bitterfeld mitgeteilt, dass er beabsichtigt, einen Grundschulverbund mit Hauptstandort GS Zörbig und Teilstandort GS Löberitz zu bilden. Der Schulträger hat diesbzgl. beim Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt einen Antrag im Rahmen eines Modellprojektes gestellt. Eine abschließende Entscheidung seitens des Bildungs-ministeriums des Landes Sachsen-Anhalt liegt noch nicht vor.

 

VII.          Stadt Köthen (Anhalt)

 

Die Stadt Köthen (Anhalt) ist Träger von 4 Grundschulen (GS "Kastanienschule", GS "J. F. Naumann", GS "Wolfgang Ratke" und die GS "Regenbogenschule"). Der Schulträger hat keine Schulbezirke festgelegt. Die Stadt Köthen (Anhalt) hat eine Schulsatzung über die Festlegung der Kapazitätsgrenzen und die Aufnahme von Schulpflichtigen in den Grundschulen der Stadt Köthen (Anhalt) beschlossen.

Die festgelegten Kapazitätsgrenzen sind ausreichend.

 

 

Zudem liegt eine Schulträgervereinbarung mit der Stadt Südliches Anhalt vor. Hier wurde vereinbart, dass die Schüler(innen) aus den Ortsteilen Großbadegast, Kleinbadegast und Pfriemsdorf in der GS "Kastanienschule" in Köthen/Anhalt beschult werden.

Die Bestandsfähigkeit aller Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Köthen (Anhalt) über den gesamten Planungszeitraum ist gegeben. Die Eingangsklassenbildung mit mindestens 15 Schüler(innen) ist ebenfalls für alle Grundschulen sichergestellt.

 

   VIII.     Stadt Bitterfeld-Wolfen

 

Die Stadt Bitterfeld-Wolfen hat 6 Grundschulen (GS "Pestalozzi" Bitterfeld, GS Anhaltsiedlung Bitterfeld, GS "Erich-Weinert" Wolfen, GS "Steinfurth" Wolfen, GS Holzweißig und die GS "Geschwister Scholl" in Greppin) in seiner Trägerschaft. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen hat Schulbezirke festgelegt. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Mit Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2013 wurde beginnend mit dem SJ 2014/2015 beschlossen, dass die Eltern aus dem gesamten Stadtgebiet der Stadt Bitterfeld-Wolfen ihr Kind auf Antrag in der GS "Geschwister Scholl" in Greppin beschulen lassen können. Die Bestandsfähigkeit aller Schulen in Trägerschaft der Stadt Bitterfeld-Wolfen über den Planungszeitraum ist gegeben und auch die Eingangsklassenbildung mit mindestens 15 Schüler(innen).

 

Im Anschluss daran eröffnete Herr Gatter die Diskussion.

 

Unter anderem teilte Herr Wesenberg mit, dass die Stadt Zerbst/Anh. einen Beschluss zur Gründung eines Grundschulverbundes mit Hauptstandort GS "An der Stadtmauer" in Zerbst/Anh. und der GS "An der Nuthe" Walternienburg als Teilstandort gefasst hat.

Herr Wesenberg machte weiterhin darauf aufmerksam, dass zwischen der GS "An der Nuthe" Walternienburg (Teilstandort) und der GS "An der Stadtmauer" Zerbst/Anh. (Hauptstandort) 12 km Straßenverbindung liegen. Hier sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass für die Lehrer(innen) ein Parkplatz in der Nähe der jeweiligen Schule zur Verfügung gestellt wird.

Des Weiteren sprach Herr Wesenberg an, dass die Stadt Zerbst/Anhalt Träger von weiteren 4 Grundschulen

ist. Auch hier könnten noch Überlegungen zu einem Grundschulverbund angestrebt werden, da er in der Tageszeitung gelesen hat, dass auch ein Grundschulverbund mit einem Hauptstandort und bis zu 3 Teilstandorten geführt werden kann.

 

Frau Treffkorn informierte, dass mit der Stadt Zerbst/Anhalt am 24.02.2022 eine Beratung zu den Grundschulen in ihrer Trägerschaft stattfinden wird.

Die Stadt Zerbst/Anhalt teilte mit, dass der Stadtrat die Gründung eines Grundschulverbundes mit der GS "An der Stadtmauer" in Zerbst/Anh. als Hauptstandort und der GS "An der Nuthe" Walternienburg als Teilstandort in seiner Sitzung am 15.12.2021 beschlossen hat. Mit Schreiben vom 08.02.2022 stimmte das Landesschulamt LSA der Genehmigung des v. g. Grundschulverbundes zu.

 

Frau Treffkorn gab zudem bekannt, dass mit Schreiben vom 01.02.2022 ein Durchführungserlass zur Schulentwicklungsplanung 2022 ergangen ist.

Unter anderem wurde Folgendes erlassen:

Ein Grundschulverbund kann nunmehr auch als Verbund mit einem Hauptstandort und bis zu 3 Teilstandorte geführt werden. Dafür ist ein Schulversuch zu beantragen. Der Versuch dient der Erprobung neuer Organisationskonzepte und wird durch die Schulbehörden konstruktiv begleitet.

 

Nachfolgend teilte Frau Treffkorn die weiteren Sitzungstermine für die Beratungen und Beschlussfassungen des SEPl wie folgt mit:

 

         15.04.2022 Abschluss der Berechnungen aller noch ausstehenden Schulen (Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Förderschulen für Lernbehinderte und         Geistig-behinderte) und Vorstellung im Bildungs- und Sportausschuss

         17.05.2022 Abschließende Beratung des Schulentwicklungsplanes für die    allgemeinbildenden Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum 2022/2023        bis 2026/             2027 im Ausschuss für Bildung- und Sport

         19.05.2022 Beratung und Beschlussfassung im Kreis- und Finanzausschuss

         02.06.2022 Beratung und Beschlussfassung im Kreistag

 

Der LK Anhalt-Bitterfeld muss den durch den Kreistag beschlossenen Schulentwicklungsplan für die allgemeinbildenden Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 bis zum 30.06.2022 dem Landesschulamt zur Genehmigung vorlegen.

 

Weitere Fragen der Ausschussmitglieder wurden von Frau Treffkorn beantwortet.