Frau Treffkorn informierte, dass in der Satzung zur Übernahme von Wohnheimkosten für Schüler(innen) des Landkreises Anhalt-Bitterfeld der Klammerzusatz "(kommunalen)" gestrichen wurde, da es unerheblich ist, ob es sich um ein kommunales Wohnheim handelt oder um ein Wohnheim in freier Trägerschaft. Maßgeblich für den Kostenausgleich zwischen dem Landkreis bzw. den kreisfreien Städten ist, dass die Unterbringung in einem vom Schulträger bereitgestellten Wohnheim erfolgt.

 

Herr Loth war sehr empört und brachte seinen Unmut gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses zum Ausdruck, da genau diese Änderung Wort wörtlich als Antrag von der AfD-Fraktion an die Verwaltung herangetragen wurde.

 

Danach stellte Herr Gatter den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung:

 

Beschlussvorschlag:

Der Bildungs- und Sportausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Übernahme von Wohnheimkosten für Schüler(innen) des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gemäß Anlage 1 zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis: 6 - Ja-Stimmen