Herr Heeg bezog sich auf die Jahresabschlüsse. Diese wurden bis 2018 fertiggestellt. Wann ist damit zu rechnen, dass das Rechnungsprüfungsamt diese geprüft hat, die Stellungnahme der Verwaltung vorliegt und im Rechnungsprüfungsausschuss, Kreis- und Finanzausschuss und Kreistag behandelt wird.

Weiterhin bezog er sich auf die ausgeteilte Anlage zum Stellenplan – Nachwuchskräfte und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte. Dort fällt auf, dass in den Bereichen der normalen Ausbildung zwischen 55% und 65% Stellen besetzt wurden, aber der Bereich der Bundesfreiwilligendienstleistenden nur 10% eine Ausschöpfung haben. Gibt es seitens des Landrates Bemühungen für diese Besetzungsmöglichkeiten der Ausbildung bzw. das Rausnutzen des Bufti-Programms zu steigern?

Herr Grabner ging davon aus, dass es sich bei der derzeitigen Besetzung der Bufti’s um einen Schreibfehler handelt. Es waren nicht nur 4,75 besetzte Stellen.

Herr Müller erklärte, dass dem Rechnungsprüfungsamt die Jahresabschlüsse 2014 bis 2018 zur Prüfung vorlagen. Der Jahresabschluss 2014 soll planmäßig im April dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt werden. Ziel ist es, je nach Abarbeitung, die Jahresabschlüsse 2015, 2016, 2017 und 2018 anzuschließen und diese in diesem Jahr in den jeweiligen Rechnungsprüfungsausschüssen zu behandeln.

 

(Herr Egert gegangen = 47+1 = 87,27%)

 

Herr Nowak hatte 2 Anregungen.

Die derzeitige Zuständigkeit des Landkreises im Planfeststellungsverfahren erachtete er wegen der fachlich thematischen Komplexibilität des Verfahrens und seiner Anwendung für wenig geeignet. Die Zuständigkeit gehört in die Kompetenz des Landesverwaltungsamtes. Die derzeitige Trennung der Zuständigkeiten nach Deponieklassen macht aus Sicht der Gesellschaft keinen Sinn. Der Landkreis beabsichtigt im weiteren Verfahren, den Erörterungstermin als Herzstück des Verfahrens durch eine Online-Konsultation zu ersetzen. Videokonferenzen sind vorerst nicht vorgesehen. Ein Erörterungstermin wird für transparenter erachtet. Aus der Sicht der Bürger der Stadt Sandersdorf-Brehna stellt sich das als eine nicht geeignete Bürgerbeteiligung dar. Der größte Teil dürfte hier aus dem Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna stammen. Eine derartige Beteiligung am Erörterungstermin per Videokonferenz wäre auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung zulässig. Im Wege der Ermessensausübung bat er den Landkreis, das Verfahren nochmal neu zu bewerten, wenn er es nicht an das Landesverwaltungsamt abgegeben will oder kann.

Zum Thema Kinderimpfungen kritisierte er, dass auf der Seite des Landkreises nicht ein Wort zu finden ist. Er wurde von vielen Müttern angesprochen, wo man die Kinder impfen lassen kann. Er vermittelt diese Eltern in die Stadt Leipzig. Dort stehen 4 Kinderimpfzentren zur Verfügung. Die

KV-Ärzte würden Kinderimpfungen ablehnen. Wir brauchen Lösungen für die Eltern, die bereit sind, ihre Kinder immunisieren lassen zu wollen.

Herr Grabner erklärte, dass von abgeben wollen des Planfeststellungsverfahrens keine Rede sein kann. Es wurde der Antrag gestellt, das Verfahren der Deponie DK 0 und DK I auch durch das Landesverwaltungsamt bescheiden zu lassen. Momentan ist der Stand mehr in die ablehnende Richtung geneigt. Bei der Anhörung im Ausschuss wurde angedeutet, dass nach derzeitigem Stand keine Übertragung des Verfahrens gebilligt werden wird.

Auf Grund der Entwicklung zur Corona-Pandemie hat man sich für die Online-Konsultation entschieden, weil aus Sicht des Landkreises eine Präsentationsveranstaltung nicht möglich erschien. Der Zeitraum, wie lange man sich noch in diesem bewegt, bis es zur Online-Präsentation oder Präsenzveranstaltung kommen wird, sei nochmal dahingestellt, zumal das Land angekündigt hat, ein drittes Gutachten einholen zu wollen. Man wird weitere Wochen bzw. Monate damit verbringen, bis es zur Anhörung kommt. Es handelt sich nicht nur um die 500, sondern 900 Einwendungen und Eingaben. Man muss sich deshalb, im Rahmen der Pandemie, um ein entsprechend großes Zentrum kümmern, wo alle Einwender eingeladen werden können. Die Entscheidung der Online-Konsultation ist noch nicht in Stein gemeißelt.

Zur Thematik Kinderimpfen äußerte er, dass momentan ein Termin vorbereitet wird, wobei es noch keine allgemeine Empfehlung des RKI zur Impfung von 5 bis 11-jährige gibt. Es hat lediglich eine Empfehlung ausgesprochen für Kinder mit entsprechenden Vorerkrankungen. Er steht mit dem Gesundheitszentrum in Kontakt und man wird in Erfahrung bringen, diese Impftermine personell abzudecken. Man will definitiv Kinderärzte hinzuziehen und diese Impfungen nicht durch Allgemeinmediziner oder andere Ärzte durchführen lassen. Momentan besteht die Möglichkeit, die Kinder bei den Kinderärzten im Landkreis Anhalt-Bitterfeld impfen zu lassen, sofern sie es bereits tun.

Herr Loth fragte, was das Team Hotspot APH ist, was dieses macht und wer es beauftragt. Er erhielt die Kenntnis, dass das Team Informationen über den Impfstatus von Gesundheitseinrichtungen sammelt.

Herr Böddeker erklärte, dass das Team Hotspot ein Sachgebiet des Pandemiestabes ist und im Wesentlichen aus RKI-Scouts besteht. Die Aufgabe ist es, sich um alle die Dinge zu kümmern, die mit Hotspots zu tun haben, da wo man in verschiedenen Einrichtungen ein verstärktes Auftreten von Infektionen hat und besonders viel Arbeit zu leisten ist. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Teams den Impfstatus zu sammeln. Die Frage des Impfstatus ist entscheidend für die Quarantäne.

Herr Loth zitierte ein Schreiben bezüglich einer Abfrage.

Herr Böddeker äußerte, dass es sich um eine neue Abfrage des Ministeriums handelt, die aus der Impfpflicht für bestimmte Berufe resultiert, wie Altenpflegeheime und Krankenhäuser.

Herr Urban bezog sich auf das Impfmanagement. Er fragte, ob es schon Aussagen gibt, ab wann der Impfstoff Novavax zur Verfügung steht.

Herr Grabner verneinte.

Herr Wolkenhaar bemängelte, dass immer die Inzidenzwerte veröffentlicht werden. Seit vergangenem Herbst ist die Krankenhausinzidenz das ausschlaggebende Merkmal. Man sollte versuchen, es ein Stück weit genauer darzustellen, da man auf Grund der Pandemie solche Grundrechteeinschränkungen habe. Er bat um Prüfung, was man hier machen kann.

Herr Roi fragte, ob die Anfragen vom 22.12.2021 angekommen sind, ebenso die Anfragen vom Januar 2022.

Zum Thema Deponie informierte er, dass beim Umweltausschuss im Landtag der Minister konkret gefragt wurde, ob er dem Antrag des Landkreises zustimmen wird, dass die Deponie DK I und

DK 0 in die Hand des Landes kommen sollen. Der Minister sah hier keine Notwendigkeit, die Gesetzeslage im Abfallgesetz zu ändern.

Weiterhin fragte er, ob das Gutachten des Landkreises den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden kann. Wurde es schon der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Verfügung gestellt? Wie erfolgte hier die Auswahl des Gutachters? Nicht der Landkreis hat es bekanntgegeben, sondern der Firmenvertreter. Der Landtag beschloss, ein weiteres Gutachten erstellen zu lassen. Muss man hier einen Antrag nach Informationszugangsgesetz stellen oder kann das Gutachten einfach zur Verfügung gestellt werden?

Herr Wolpert erklärte, dass die Anfragen angekommen sind. Auf die Zuarbeit des Fachbereichs wird gewartet.

Herr Rößler stellte klar, dass Herr Papenburg der Antragsteller für die Genehmigung der Deponie DK 0 und DK I ist. Der Grund, warum der Landkreis dieses Gutachten in Auftrag gegeben hat war, dass es vorher ein Gutachten der Bürgerinitiative gab, welches von Fachleuten erarbeitet wurde und man Dinge in die Diskussion gebracht hat, die dermaßen fachspezifisch war, dass es nicht möglich war, dies mit eigenem Personal zu beantworten. Aus diesem Grund hat man sich dazu entschlossen, Herrn Prof. Witt zu beauftragen. Dass es nun ein drittes Gutachten des Landes gibt, erleichtert das Ganze nicht.

Herr Roi erwähnte, dass der Landrat das Gutachten in Auftrag gegeben hat wegen des Gutachtens der Bürgerinitiative. Herr Papenburg hatte ausdrücklich das Gutachten der Stadt Sandersdorf-Brehna mit angegriffen. Da ging es um die aufgeführten Probleme, dass Protokolle gefehlt haben usw. Das stand jedoch im Gutachten der Stadt Sandersdorf-Brehna. Er bat um Klarstellung, wann es erfolgt ist und wann es in Auftrag gegeben wurde. Er bat um schriftliche Beantwortung.

Herr Grabner erklärte, dass es sich bereits um das 2. Gutachten der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Deponie DK 0 und DK 1 handelt.