Herr Dr. Bange informierte wie folgt:

 

- im Landkreis Anhalt-Bitterfeld aktuell keine Aufstallpflicht für gehaltenes Geflügel

- aktuell keine Einschränkung für Freilandhaltung

- HPAIV bezeichnetes Influenza A-Virus

- Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts bewertet lediglich die Gefahr des Auftretens 

  des HPAIV H5 in Deutschland

- vor Anordnung einer Aufstallung nach § 13 Geflügelpestverordnung wird eine Risikobewertung

  durchgeführt

- geprüft wird permanent das Seuchengeschehen in Sachsen-Anhalt bzw. Nachbargebieten

- berücksichtigt wird bei der Aufstallpflicht im Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Geflügeldichte des

  Landkreises

- berücksichtigt wird auch der Vogelzug, in der kalten Jahreszeit besteht eine höhere

  Risikobewertung

- im Moment haben wir lauf Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts einen schlimmeren

  Geflügelpestseuchenzug als 2021

- aktuelle Virus wurde in Säugetieren nachgewiesen und beim Menschen

- es gibt keine Seuchenzüge mehr, das Virus hat mittlerweile eine Dauerpräsenz

- Risiko durch Einschleppung von Wildvögeln wird im Moment als sehr hoch eingeschätzt

 

(Herr Schönemann gekommen = 49+1 = 90,91%)

 

Herr Loth fragte, wie das derzeitige Vorkommen von Vögeln und Rassen ist. Welche und wie viele Vogelarten gibt es hier? Wie hoch ist das Eingangsrisiko? Werden diese Maßnahmen in Anhalt-Bitterfeld angewendet? Werden auch die Maßnahmen im Nachbarkreis Jerichower Land angewendet?

Herr Dr. Bange erklärte, dass man bei der Risikobewertung die Lage in den Nachbarkreisen berücksichtigt. Wenn die Nachbarkreise eine Stallpflicht anordnen, würde das unsere Risikoeinschätzung entsprechend beeinflussen. Es würde wenig Sinn machen, wenn der Landkreis Anhalt-Bitterfeld es nicht ebenfalls anordnet.

Zum derzeitigen Vorkommen von Vögeln und Rassen konnte er keine Auskunft geben.

Herr Loth fragte, wie bei Anordnung einer Stallpflicht sichergestellt werden kann, dass jeder Geflügelhalter davon weiß und auch für die gehaltenen Tiere genügend Ställe da sind.

Herr Dr. Bange erklärte, dass die behördlichen Maßnahmen für die Aufstallpflicht offiziell über das Amtsblatt und die Homepage des Landkreises bekanntgegeben werden. Gleichzeitig findet eine Presseinformation statt sowie eine Information über Rundfunk und Fernsehen. Bei entsprechender Verfügung erfolgt eine Kontrolle durch das Veterinäramt bzw. wird auf Grund von Anzeigen nachkontrolliert. Es gibt jedoch eine Reihe von Haltern, die bei einer Aufstallpflicht noch keine Voraussetzungen geschaffen haben.

Herr Roi fragte, wann die letzte Stallpflicht aufgehoben wurde.

Herr Dr. Bange teilte mit, seit ca. April 2021.