Herr Hennicke bezieht sich auf die genehmigten 100.000,00 € zum Abtragen der Baumschulden des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und möchte wissen, wo und wann das passieren soll.

Um einen genauen Überblick zu erhalten, bittet Herr Hennicke um Vorlage der Planung im nächsten Ausschuss unter dem Tagesordnungspunkt „Informationen der Verwaltung“.

 

Herr Rößler teilt mit, dass aufgrund des hohen Defizites beschlossen wurde, dass in diesem Jahr die kompletten 100.000,00 € im Bereich des Altkreises Zerbst zur Pflanzung von Jungbäumen eingesetzt werden.

 

Des Weiteren hat Herr Hennicke eine Anfrage zum Thema „Klärschlammverbrennungsanlage“ in Bitterfeld-Wolfen, informiert jedoch vorab über den aktuellen Stand gemäß seiner Kenntnis:

Die Anlage befindet sich momentan im Testbetrieb.

Genehmigt wurde offenbar, dass die Abfallprodukte durch Rohrleitungen transportiert werden.

Jetzt allerdings werden diese durch die normale Straßenkanalisation geleitet, was zu einer extremen Geruchsbelästigung führt.

In diesem Zusammenhang nimmt Herr Hennicke Bezug auf die Genehmigung und möchte wissen, ob diese Problematik bekannt sei und ob der Landkreis Genehmigungsbehörde bzw. Verfahrensbeteiligter ist.

 

Herr Ellwert ergreift das Wort und informiert, dass es sich hierbei um ein Landesgenehmigungsverfahren des Landesverwaltungsamtes handelt und insofern der Landkreis ein Stück weit beteiligt ist.

Es sei bekannt, dass es diesbezüglich in letzter Zeit Probleme gab, aber da müsse man noch einmal intern bei der Immissionsschutzbehörde Erkundigungen einholen, welche Gegenmaßnahmen vorgesehen bzw. bereits erfolgt sind.

Es handelt sich hierbei auf jeden Fall um ein Landesgenehmigungsverfahren, so Herr Ellwert.

 

Herr Hennicke bittet um weitere Aussagen als Anlage zur Niederschrift.

Herr Ellwert sagt zu, die noch fehlenden Informationen nachzuliefern.

 

Herr Hennicke teilt mit, dass laut Information im Amtsblatt / Landkreisjournal das Gemeinschaftsklärwerk die Kapazität erweitert. Herrn Hennicke interessiert der Hintergrund und fragt nach, ob dieser dem Landkreis bekannt ist.

Herr Rößler sagt aus, dass dies der oberen Wasserbehörde unterliegt und somit keine Aussage getroffen werden kann.

 

Die letzte Anfrage des Herrn Hennicke bezieht sich auf das Unternehmen Texplast

Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen.

Herr Hennicke informiert, dass es diesbezüglich in den vergangenen Jahren immer wieder Beschwerden in Bezug auf die Nichteinhaltung der erteilten Auflagen gab. Unter anderem war

z. B. eine Auflage, dass die Arbeitsfläche mit Netzen überspannt sein muss.

Herr Hennicke meint zu wissen, dass es hierzu bereits eine Anfrage seitens der Landesebene bei der Landkreisverwaltung gab und der Landkreis wohl auch Genehmigungsbehörde sei.

 

Weiterhin teilt Herr Hennicke mit, dass er selbst vor Ort war und festgestellt hat, dass im Endeffekt ein Teil der Auflagen nicht umgesetzt werden.

An die Verwaltung gewandt, fragt Herr Hennicke nach, ob das dem Landkreis bekannt ist, wie oft die Umsetzung der erteilten Auflagen tatsächlich kontrolliert wird und wann die letzte Kontrolle war.                   

 

Herr Rößler sagt aus, dass er die entsprechenden Antworten als Anlage zur Niederschrift nachreichen wird.

 

Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt kommt Herr Olenicak auf die Klärschlammverbrennungsanlage bzw. auf die Müllverbrennungsanlage in Bitterfeld-Wolfen zu sprechen und erinnert an dieser Stelle, dass bereits in einer der vergangenen Ausschusssitzungen der Wunsch geäußert wurde, die Müllverbrennungsanlage in Bitterfeld-Wolfen anzuschauen.

Da in der heutigen Sitzung auch die Klärschlammverbrennungsanlage Thema ist, macht Herr Oleniak deutlich, dass es von großer Wichtigkeit sei, den Besuch der Müllverbrennungsanlage

mit einer Besichtigung der Klärschlammverbrennungsanlage zu verbinden.

Herr Olenicak bittet darum, dies nicht aus den Augen zu verlieren, zumal die Skepsis in der Bevölkerung, gerade hier im Landkreis und besonders in der Stadt Bitterfeld, doch relativ groß ist.

 

Herr Hennicke befürwortet Vorgenanntes und betont, dass es genau jetzt, wo diese Problematik intensiv in Diskussion steht, tatsächlich notwendig ist, sich auf dem Betriebsgelände einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, wie die Umsetzung vor Ort abläuft und ob erteilte Auflagen eingehalten werden.

Gerade jetzt im Testbetrieb wäre das für uns besonders anschaulich, so Herr Hennicke.