Sitzung: 22.02.2022 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Herr Hennicke bezieht sich auf die
genehmigten 100.000,00 € zum Abtragen der Baumschulden des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld und möchte wissen, wo und wann das passieren soll.
Um einen genauen
Überblick zu erhalten, bittet Herr Hennicke um Vorlage der Planung im
nächsten Ausschuss unter dem Tagesordnungspunkt „Informationen der Verwaltung“.
Herr Rößler teilt mit, dass
aufgrund des hohen Defizites beschlossen wurde, dass in diesem Jahr die
kompletten 100.000,00 € im Bereich des Altkreises Zerbst zur Pflanzung von
Jungbäumen eingesetzt werden.
Des Weiteren hat Herr
Hennicke eine Anfrage zum Thema „Klärschlammverbrennungsanlage“ in
Bitterfeld-Wolfen, informiert jedoch vorab über den aktuellen Stand gemäß
seiner Kenntnis:
Die Anlage befindet sich
momentan im Testbetrieb.
Genehmigt wurde
offenbar, dass die Abfallprodukte durch Rohrleitungen transportiert werden.
Jetzt allerdings werden
diese durch die normale Straßenkanalisation geleitet, was zu einer extremen
Geruchsbelästigung führt.
In diesem Zusammenhang
nimmt Herr Hennicke Bezug auf die Genehmigung und möchte wissen, ob
diese Problematik bekannt sei und ob der Landkreis Genehmigungsbehörde bzw.
Verfahrensbeteiligter ist.
Herr Ellwert ergreift das Wort und
informiert, dass es sich hierbei um ein Landesgenehmigungsverfahren des
Landesverwaltungsamtes handelt und insofern der Landkreis ein Stück weit
beteiligt ist.
Es sei bekannt, dass es
diesbezüglich in letzter Zeit Probleme gab, aber da müsse man noch einmal
intern bei der Immissionsschutzbehörde Erkundigungen einholen, welche
Gegenmaßnahmen vorgesehen bzw. bereits erfolgt sind.
Es handelt sich hierbei
auf jeden Fall um ein Landesgenehmigungsverfahren, so Herr Ellwert.
Herr Hennicke bittet um weitere
Aussagen als Anlage zur Niederschrift.
Herr Ellwert sagt zu, die noch
fehlenden Informationen nachzuliefern.
Herr Hennicke teilt mit, dass laut
Information im Amtsblatt / Landkreisjournal das Gemeinschaftsklärwerk die
Kapazität erweitert. Herrn Hennicke interessiert der Hintergrund und fragt nach,
ob dieser dem Landkreis bekannt ist.
Herr Rößler sagt aus, dass dies der
oberen Wasserbehörde unterliegt und somit keine Aussage getroffen werden kann.
Die letzte Anfrage des Herrn
Hennicke bezieht sich auf das Unternehmen Texplast
Bitterfeld-Wolfen,
Ortsteil Wolfen.
Herr Hennicke informiert, dass es
diesbezüglich in den vergangenen Jahren immer wieder Beschwerden in Bezug auf
die Nichteinhaltung der erteilten Auflagen gab. Unter anderem war
z. B. eine Auflage, dass
die Arbeitsfläche mit Netzen überspannt sein muss.
Herr Hennicke meint zu
wissen, dass es hierzu bereits eine Anfrage seitens der Landesebene bei der
Landkreisverwaltung gab und der Landkreis wohl auch Genehmigungsbehörde sei.
Weiterhin teilt Herr
Hennicke mit, dass er selbst vor Ort war und festgestellt hat, dass im
Endeffekt ein Teil der Auflagen nicht umgesetzt werden.
An die Verwaltung
gewandt, fragt Herr Hennicke nach, ob das dem Landkreis bekannt ist, wie
oft die Umsetzung der erteilten Auflagen tatsächlich kontrolliert wird und wann
die letzte Kontrolle war.
Herr Rößler sagt aus, dass er die
entsprechenden Antworten als Anlage zur Niederschrift nachreichen wird.
Abschließend zu diesem
Tagesordnungspunkt kommt Herr Olenicak auf die Klärschlammverbrennungsanlage
bzw. auf die Müllverbrennungsanlage in Bitterfeld-Wolfen zu sprechen und
erinnert an dieser Stelle, dass bereits in einer der vergangenen
Ausschusssitzungen der Wunsch geäußert wurde, die Müllverbrennungsanlage in
Bitterfeld-Wolfen anzuschauen.
Da
in der heutigen Sitzung auch die Klärschlammverbrennungsanlage Thema ist, macht
Herr Oleniak deutlich, dass es von großer Wichtigkeit sei, den Besuch
der Müllverbrennungsanlage
mit
einer Besichtigung der Klärschlammverbrennungsanlage zu verbinden.
Herr Olenicak bittet darum, dies
nicht aus den Augen zu verlieren, zumal die Skepsis in der Bevölkerung, gerade
hier im Landkreis und besonders in der Stadt Bitterfeld, doch relativ groß ist.
Herr Hennicke befürwortet
Vorgenanntes und betont, dass es genau jetzt, wo diese Problematik intensiv in
Diskussion steht, tatsächlich notwendig ist, sich auf dem Betriebsgelände einen
persönlichen Eindruck zu verschaffen, wie die Umsetzung vor Ort abläuft und ob
erteilte Auflagen eingehalten werden.
Gerade jetzt im Testbetrieb wäre das für uns besonders anschaulich, so Herr Hennicke.