Frau Herzel, Geschäftsführerin der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Anhalt-Bitterfeld mbH, erläuterte detailliert den aktuellen Stand zum Strukturstärkungsgesetz – Strukturwandel in Anhalt-Bitterfeld und ging dabei auf folgende Aspekte ein:

 

-              Neuerungen Richtlinie Sachsen-Anhalt Revier zum 01.01.2022

 

-              Strukturentwicklungsprogramm des Landes (SEP)

 

-              Landkreisstrategie

 

-              Matrix

                *   Zukunftsfähigkeit des Vorhabens (Auswahl aus Handlungsfeldern)

                *   Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder Diversifizierung der                       Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes

                *   Beitrag zur Energiewende

                *   Berücksichtigung der demographischen Entwicklung

                *   Beitrag zur Verwirklichung von Nachhaltigkeitszielen (ökonomisch, ökologisch, sozial)

                *   Wirksamkeit des Vorhabens (räumlich / inhaltlich)

 

-              Matrix

                *   Landkreisbezogene Kriterien

 

-              Steuerkreis Strukturwandel in Anhalt-Bitterfeld

 

-              Projektauswahl

 

-              Aktuelle Projektstände, etatreif 2020

 

-              Aktuelle Projektstände, förderwürdig 2021

 

-              Aktuelle Projektstände, Nachrücker

 

-              STARK

 

Während der Berichterstattung und der damit verbundenen umfangreichen Diskussion wurden aufkommende Fragen der Ausschussmitglieder von Frau Herzel ausführlich beantwortet und Anregungen zur Kenntnis genommen.

 

Ein Arbeitspapier mit den vorgenannten Inhalten zu dieser Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.