Sitzung: 13.01.2022 Kreis- und Finanzausschuss
Frau Ludwig gab folgende Informationen:
- ordentliche Erträge i.H.v. 852.000 EUR
- ordentliche Aufwendungen i.H.v.
3.734.509 EUR
- Ergebnis i.H.v. ./. 2.882.300 EUR
- im Vorjahr lag das ordentliche Ergebnis
bei – 3.086.200 EUR
- Differenz ergibt sich aus den Änderungen
im Produkt des Gesundheitsschutzes
- im Teilfinanzplan keine Einzahlungen,
aber geplante Auszahlungen i.H.v. 3.300 EUR (1 Messkoffer für
Trinkwasseruntersuchungen im Sachgebiet Hygiene und 1 Intelligenztest im
Kinder- und Jugendärztlichen Dienst)
- Fachbereich Gesundheit hat 37 Stellen –
im Rahmen des ÖGD-Paktes kurzfristig Stellenaufwuchs von 2,0 VZÄ
° Stelle Sachgebietsleiter
Hygiene
° Entfristung einer
medizinischen Fachangestellten, die im Rahmen der pandemiebedingten Aufgaben
befristet eingestellt wurde
- Für Haushaltsjahr 2022 sind im Zuge der
Umsetzung der bundesweiten Personalzuwachse in den Gesundheitsämtern
weitere 6 VZÄ geplant
- Personalkosten werden im Rahmen des
ÖGD-Paktes bis zum Jahr 2026 finanziert – somit keine zusätzlichen
Ausgaben für den Landkreis
- Fachbereich Gesundheit besteht aus 6
Produktsachkonten
° Förderung Drogen- und
Suchtberatung
erhöhte Ausgabe von insgesamt 18.600 EUR
Jährliche Steigerung der Personalkosten beim Träger
° allgemeine Aufgaben der
unteren Gesundheitsbehörde
Gesamtaufwand für das Haushaltsjahr 2022 bei Personalkosten verringert
(Verschiebung, wird dem Fachbereich Gesundheitsdienst zugeordnet)
Erhöhung Gesamtaufwand von 86.200 EUR (befristete Einstellung von medizinischen
Fachangestellten)
° Jugendzahnärztlicher Dienst
keine nennenswerten Veränderungen
° sozialpsychatrischer
Dienst
keine nennenswerten Veränderungen
° Gesundheitsschutz
wesentlichste Veränderungen
bedingt durch das Corona-Konto (geringere Kalkulation der Kosten für das
Impfzentrum, Aufwendungen für die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz).
Ausgaben und Aufwenden, die mit
Corona in Zusammenhang stehen – konnten für das Haushaltsjahr 2022 für das
Gesundheitsamt reduziert werden, da alle anderen Ämter ihre Ausgaben im eigenen
Budget planen mussten.
- im Finanzhaushalt - bereits im Jahr
2021 kurzfristige Änderungen
- trifft auch den Pakt ÖGD – hier gab es
Mittel vom Bund für die technische Modernisierung der Gesundheitsämter
i.H.v. 99.400 EUR
Herr Heeg fragte bzgl. der Stellen, die aus
Kostenerstattung finanziert werden. Auf Seite 898 - Sozialpsychatrischer Dienst
- findet sich keine Kostenerstattung. Auch in anderen Bereichen ist dies auf
den ersten Blick nicht zu erkennen - sind diese Stellen außerhalb der
jeweiligen Produkte budgetiert?
Frau Ludwig erklärte, dass die Kostenerstattung der
Personalkosten sind in dieser Planung noch nicht berücksichtigt, sind aber die
neuerlichen Ansätze, die in der Nachplanung/bzw. für die weitergehenden
Planungen berücksichtigt werden müssen.
Herr Heeg fragte weiter, ob das heißt, dass im
endgültigen Haushalt diese dann in den Produkten als Einnahmen und Ausgaben
zugeordnet werden? Oder gibt es einen Nachtrag?
Frau Ludwig erklärte, dass die bereitgestellten
Mittel auf die einzelnen Länder und dann auf die Landkreise und kreisfreien
Städte aufgeteilt werden müssen und das die VZÄ, mit denen die Gesundheitsämter
planen, dann erst bezuschusst werden, wenn die Abrechnung der Personalkosten
erfolgen konnte. Dies ist aber noch nicht passiert.
Frau Wähnelt führte weiter aus, dass es den
Psychatriekoordinator noch nicht gibt, die Stelle ist schon im Stellenplan
enthalten, auch mit den Kosten, die ……………………….. Einnahmen noch dagegen. Bei der
zweiten Stelle handelt es sich um eine Ehrenamtsstelle und keine Stelle für den
Haushaltsplan. Ausgaben bzw. Personalkosten erscheinen nicht aber in den
Erträgen müssen diese noch aufgenommen werden. Die Kosten sind im Plan
enthalten, nur die Einnahmen nicht.
Es gab keine weiteren Nachfragen.