Frau Ludwig gab folgende Informationen:

 

  • ordentliche Erträge i.H.v. 852.000 EUR
  • ordentliche Aufwendungen i.H.v. 3.734.509 EUR
  • Ergebnis i.H.v. ./. 2.882.300 EUR
  • im Vorjahr lag das ordentliche Ergebnis bei – 3.086.200 EUR
  • Differenz ergibt sich aus den Änderungen im Produkt des Gesundheitsschutzes
  • im Teilfinanzplan keine Einzahlungen, aber geplante Auszahlungen i.H.v. 3.300 EUR (1 Messkoffer für Trinkwasseruntersuchungen im Sachgebiet Hygiene und 1 Intelligenztest im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst)
  • Fachbereich Gesundheit hat 37 Stellen – im Rahmen des ÖGD-Paktes kurzfristig Stellenaufwuchs von 2,0 VZÄ

° Stelle Sachgebietsleiter Hygiene

° Entfristung einer medizinischen Fachangestellten, die im Rahmen der pandemiebedingten Aufgaben befristet eingestellt wurde

  • Für Haushaltsjahr 2022 sind im Zuge der Umsetzung der bundesweiten Personalzuwachse in den Gesundheitsämtern weitere 6 VZÄ geplant
  • Personalkosten werden im Rahmen des ÖGD-Paktes bis zum Jahr 2026 finanziert – somit keine zusätzlichen Ausgaben für den Landkreis
  • Fachbereich Gesundheit besteht aus 6 Produktsachkonten

° Förderung Drogen- und Suchtberatung

            erhöhte Ausgabe von insgesamt 18.600 EUR

            Jährliche Steigerung der Personalkosten beim Träger

° allgemeine Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde

                               Gesamtaufwand für das Haushaltsjahr 2022 bei Personalkosten verringert

                         (Verschiebung, wird dem Fachbereich Gesundheitsdienst zugeordnet)

                               Erhöhung Gesamtaufwand von 86.200 EUR (befristete Einstellung von medizinischen Fachangestellten)

° Jugendzahnärztlicher Dienst

                               keine nennenswerten Veränderungen

  ° sozialpsychatrischer Dienst

                               keine nennenswerten Veränderungen

° Gesundheitsschutz

wesentlichste Veränderungen bedingt durch das Corona-Konto (geringere Kalkulation der Kosten für das Impfzentrum, Aufwendungen für die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz).

Ausgaben und Aufwenden, die mit Corona in Zusammenhang stehen – konnten für das Haushaltsjahr 2022 für das Gesundheitsamt reduziert werden, da alle anderen Ämter ihre Ausgaben im eigenen Budget planen mussten.

  • im Finanzhaushalt - bereits im Jahr 2021 kurzfristige Änderungen
  • trifft auch den Pakt ÖGD – hier gab es Mittel vom Bund für die technische Modernisierung der Gesundheitsämter i.H.v. 99.400 EUR

 

Herr Heeg fragte bzgl. der Stellen, die aus Kostenerstattung finanziert werden. Auf Seite 898 - Sozialpsychatrischer Dienst - findet sich keine Kostenerstattung. Auch in anderen Bereichen ist dies auf den ersten Blick nicht zu erkennen - sind diese Stellen außerhalb der jeweiligen Produkte budgetiert?

Frau Ludwig erklärte, dass die Kostenerstattung der Personalkosten sind in dieser Planung noch nicht berücksichtigt, sind aber die neuerlichen Ansätze, die in der Nachplanung/bzw. für die weitergehenden Planungen berücksichtigt werden müssen.

Herr Heeg fragte weiter, ob das heißt, dass im endgültigen Haushalt diese dann in den Produkten als Einnahmen und Ausgaben zugeordnet werden? Oder gibt es einen Nachtrag?

Frau Ludwig erklärte, dass die bereitgestellten Mittel auf die einzelnen Länder und dann auf die Landkreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden müssen und das die VZÄ, mit denen die Gesundheitsämter planen, dann erst bezuschusst werden, wenn die Abrechnung der Personalkosten erfolgen konnte. Dies ist aber noch nicht passiert.

Frau Wähnelt führte weiter aus, dass es den Psychatriekoordinator noch nicht gibt, die Stelle ist schon im Stellenplan enthalten, auch mit den Kosten, die ……………………….. Einnahmen noch dagegen. Bei der zweiten Stelle handelt es sich um eine Ehrenamtsstelle und keine Stelle für den Haushaltsplan. Ausgaben bzw. Personalkosten erscheinen nicht aber in den Erträgen müssen diese noch aufgenommen werden. Die Kosten sind im Plan enthalten, nur die Einnahmen nicht.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.