Herr Mölle bezieht sich auf die letzte Stadtratssitzung der Stadt Sandersdorf-Brehna und spricht dabei die bekannte Problematik bezüglich der Brücke in Ramsin an, welche er in diesem Zusammenhang nicht noch einmal thematisieren möchte.

 

Ein neues Problem jedoch ist, dass der Landkreis der Kommune einen sogenannten Verspätungszins in 5-stelliger Höhe in Rechnung stellen möchte.

 

Aufgrund der Bürgerproteste gegen die Vollsperrung der Straße während der Baumaßnahme kam es zu einer verspäteten Durchführung, was nun zur Folge hat, dass die Kommune dafür über 10.000,00 € Zinsen zahlen soll.

 

Herr Mölle sagt abschließend, dass er seine Aussage nicht kommentiert, jedoch protokolliert haben möchte, weil die Stadt sehr viel Unverständnis dem Landkreis gegenüber aufbringt.

 

An Herrn Mühlbauer gewandt fragt Herr Böhm nach dem Stand bezüglich der Sportstätten in Bitterfeld.

 

Der aktuelle Stand ist momentan so, dass ein gemeinsamer Termin mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Bitterfeld-Wolfen und dem Landrat am 12.03.2015 erwirkt wurde.

Ohne vorgreifen zu wollen, geht Herr Mühlbauer davon aus, dass es bei dieser Zusammenkunft einen Kompromiss geben wird, womit beide Seiten einverstanden sind, da bereits im Vorfeld verschiedene Gedanken ausgetauscht wurden.

 

Frau Sauermann möchte noch zwei Anregungen mitgeben:

 

Zum einen regt sie an, dass es sinnvoll wäre, eine Skizze zur Präsentation anzufertigen, wenn über spezielle bzw. konkrete Fälle referiert wird, um den anderen Ausschussmitgliedern zu verdeutlichen, worum es geht.

 

Zum anderen hat Frau Sauermann eine Anregung zum Umgang mit Bürgern und Bürgeranfragen; hier speziell zum Thema des Tagesordnungspunktes 5.3.

 

In diesem Zusammenhang erklärt Frau Sauermann, dass sie einige Schreiben des Landkreises kennt. Daraus schlussfolgernd sagt sie, dass man solche Fälle auch mit einer gewissen Objektivität bewerten sollte und es nicht sein kann, dass die Verwaltung auf ein Schreiben sogar mit offensichtlicher Verärgerung antwortet.

 

Auch die Informationen zum TOP 5.3 klingen für sie eher wie eine Rechtfertigung.

Herr Schulz hätte vielleicht auch mal erwähnen können, dass hier von anderen Bürgern noch Klärungsbedarf besteht.

 

Auf jeden Fall sollte bei offiziellen Schreiben der Verwaltung darauf geachtet werden, dass keine subjektiven Wertungen vorgenommen werden. So würde der Sachverhalt noch mehr zugespitzt und man müsse sich auch nicht wundern, wenn es zum Klageverfahren kommt, so Frau Sauermann.

 

Herr Mühlbauer erklärt dazu, dass es nicht die Art der Verwaltung sei, subjektiv über die Bürger zu maßregeln. Das läge sowohl ihm als auch den Kollegen fern.

Herr Mühlbauer nimmt diese Anregung mit und wird dies in seinem Amt auch noch einmal thematisieren und in Zukunft noch genauer bei Unterschriftsleistungen darauf achten.

 

Bezug nehmend auf die Rathausstraße in Raguhn fragt Herr Berkenbusch an, weshalb nach ca. 1,5 – 2 Jahren nach Antragstellung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h noch immer keine Reaktion seitens der Landkreisverwaltung erfolgte.

Durch den Schwerlastverkehr sind an den zum Teil zwischen 150 und 200 Jahre alten Gebäuden links und rechts der Straße bereits beachtliche Schäden entstanden.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sollte doch wenigstens für den Zeitraum genehmigt werden, bis ein grundhafter Ausbau der Straße erfolgt ist.

 

Herr Mühlbauer kann sich dazu nicht äußern, da für diese Belange das Ordnungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zuständig ist.

 

Herr Böhm bittet Herrn Mühlbauer um Unterstützung bei der Einholung der entsprechenden Auskünfte.

 

Herr Mühlbauer sagt zu.