Sitzung: 03.03.2015 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Herr Mölle bezieht sich auf
die letzte Stadtratssitzung der Stadt Sandersdorf-Brehna und spricht dabei die
bekannte Problematik bezüglich der Brücke in Ramsin an, welche er in diesem
Zusammenhang nicht noch einmal thematisieren möchte.
Ein neues Problem jedoch ist,
dass der Landkreis der Kommune einen sogenannten Verspätungszins in 5-stelliger
Höhe in Rechnung stellen möchte.
Aufgrund der Bürgerproteste
gegen die Vollsperrung der Straße während der Baumaßnahme kam es zu einer
verspäteten Durchführung, was nun zur Folge hat, dass die Kommune dafür über
10.000,00 € Zinsen zahlen soll.
Herr Mölle sagt abschließend,
dass er seine Aussage nicht kommentiert, jedoch protokolliert haben möchte,
weil die Stadt sehr viel Unverständnis dem Landkreis gegenüber aufbringt.
An Herrn Mühlbauer gewandt
fragt Herr Böhm nach dem Stand bezüglich der Sportstätten in Bitterfeld.
Der aktuelle Stand ist
momentan so, dass ein gemeinsamer Termin mit der Oberbürgermeisterin der Stadt
Bitterfeld-Wolfen und dem Landrat am 12.03.2015 erwirkt wurde.
Ohne vorgreifen zu wollen,
geht Herr Mühlbauer davon aus, dass es bei dieser Zusammenkunft einen
Kompromiss geben wird, womit beide Seiten einverstanden sind, da bereits im
Vorfeld verschiedene Gedanken ausgetauscht wurden.
Frau Sauermann möchte noch
zwei Anregungen mitgeben:
Zum einen regt sie an, dass es
sinnvoll wäre, eine Skizze zur Präsentation anzufertigen, wenn über spezielle
bzw. konkrete Fälle referiert wird, um den anderen Ausschussmitgliedern zu
verdeutlichen, worum es geht.
Zum anderen hat Frau Sauermann
eine Anregung zum Umgang mit Bürgern und Bürgeranfragen; hier speziell zum
Thema des Tagesordnungspunktes 5.3.
In diesem Zusammenhang erklärt
Frau Sauermann, dass sie einige Schreiben des Landkreises kennt. Daraus
schlussfolgernd sagt sie, dass man solche Fälle auch mit einer gewissen
Objektivität bewerten sollte und es nicht sein kann, dass die Verwaltung auf
ein Schreiben sogar mit offensichtlicher Verärgerung antwortet.
Auch die Informationen zum TOP
5.3 klingen für sie eher wie eine Rechtfertigung.
Herr Schulz hätte vielleicht
auch mal erwähnen können, dass hier von anderen Bürgern noch Klärungsbedarf
besteht.
Auf jeden Fall sollte bei
offiziellen Schreiben der Verwaltung darauf geachtet werden, dass keine
subjektiven Wertungen vorgenommen werden. So würde der Sachverhalt noch mehr
zugespitzt und man müsse sich auch nicht wundern, wenn es zum Klageverfahren
kommt, so Frau Sauermann.
Herr Mühlbauer erklärt dazu,
dass es nicht die Art der Verwaltung sei, subjektiv über die Bürger zu
maßregeln. Das läge sowohl ihm als auch den Kollegen fern.
Herr Mühlbauer nimmt diese
Anregung mit und wird dies in seinem Amt auch noch einmal thematisieren und in
Zukunft noch genauer bei Unterschriftsleistungen darauf achten.
Bezug nehmend auf die
Rathausstraße in Raguhn fragt Herr Berkenbusch an, weshalb nach ca. 1,5 – 2
Jahren nach Antragstellung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h noch
immer keine Reaktion seitens der Landkreisverwaltung erfolgte.
Durch den Schwerlastverkehr
sind an den zum Teil zwischen 150 und 200 Jahre alten Gebäuden links und rechts
der Straße bereits beachtliche Schäden entstanden.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h sollte doch wenigstens für den Zeitraum genehmigt werden, bis ein
grundhafter Ausbau der Straße erfolgt ist.
Herr Mühlbauer kann sich dazu
nicht äußern, da für diese Belange das Ordnungsamt des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld zuständig ist.
Herr Böhm bittet Herrn
Mühlbauer um Unterstützung bei der Einholung der entsprechenden Auskünfte.
Herr Mühlbauer sagt zu.