Da der Konzessionsvertrag für den Rettungsdienst zum Jahresende 2024 ausläuft, bittet Herr Wolkenhaar das Fachamt BKR um Prüfung und Gegenüberstellung eines Variantenvergleiches (Konzessionsvertrag), um die Rettungsdienstausschreibung sowohl aus fachlicher als auch aus politischer Sicht frühzeitig vorbereiten zu können, bevor das eigentliche Ausschreibungsverfahren beginnt.

 

Diesbezüglich stellt sich Herrn Northoff die Frage, ob der BWV-Ausschuss überhaupt für den Rettungsdienst zuständig ist und bittet die Verwaltung zu prüfen, in welchem Ausschuss diese Thematik behandelt werden soll oder ob sie gegebenenfalls in den Kreis- und Finanzausschuss eingebracht werden muss.

 

Herr Donath sagt zu, dies zu prüfen (Anlage 7).

 

Des Weiteren kommt Herr Wolkenhaar auf die Kreisstraße, die in Brehna auf die Bundesstraße mündet, zu sprechen; die Kreisstraßen-Nr. ist Herrn Wolkenhaar nicht bekannt.

Diese Kreuzung befindet sich im Bereich der Ortsumfahrung Brehna, wo die B 183 a und die Kreisstraße aufeinander treffen (Abfahrt  Brehna-Ost in Richtung Bitterfeld).

 

Da es dort häufig (ca. aller 2 Wochen) trotz Stoppschild, Markierung etc. zu schweren Unfällen, teilweise mit Todesfolge, kommt, fragt Herr Wolkenhaar, ob die Kreisstraßenmeisterei sich diesen Unfallschwerpunkt anschauen und möglicherweise eine Lösung dieses Problems z. B. durch Anbringen einer Art Sichtschutz o. ä. herbeiführen könnte, um die Autofahrer zum Anhalten zu zwingen.

 

Herr Bock wird dieses Anliegen an den zuständigen Fachdienst in seinem Bereich herantragen und eine Stellungnahme der Niederschrift beifügen (Anlage 8)

 

Herr Mehlig hat eine Frage in Bezug auf den Bereich Sommerweg in Zerbst.

Dieser wurde im Oktober 2021 saniert und ist zum jetzigen Zeitpunkt schon wieder sanierungsbedürftig. 

Den eindeutigen Namen der von ihm gemeinten Straße kann er nicht benennen.

Herr Northoff bittet Herrn Mehlig, der Verwaltung den genauen Straßennamen zuzuarbeiten, um eine Antwort zu erhalten.

 

Alle weiteren Fragen des Herrn Mehlig zur Lohmannstraße und zum Busbahnhof in Köthen befinden sich nicht in der Zuständigkeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

Herr Rößler bittet Herrn Mehlig, sich diesbezüglich mit dem Landesbetrieb Bau und der Stadt Köthen in Verbindung zu setzen.

 

Anschließend meldet sich Herr Heeg zu Wort und informiert, dass es in Ergänzung zum ÖPNV ein neues System in Deutschland gibt, das sogenannte Ridepooling-System (On-Demand-Verkehr).

Herr Heeg teilt mit, dass es sich hierbei um eine Art Mischung zwischen dem Öffentlichen Personennahverkehr unter der besonderen Berücksichtigung von Rufbussen und Taxiunternehmen handelt.

 

Da dies auf einem Bundesgesetz basiert, möchte Herr Heeg wissen, ob der BWV-Ausschuss

sich auch mit dieser Thematik befasst und ob geplant ist, dies auch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld einzuführen.

 

Daraufhin teilt Herr Northoff mit, dass er dieses Thema bereits als Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Sitzungen des BWV-Ausschusses vorgemerkt hat und äußert den Wunsch, vom zuständigen Fachbereich konkret vorgetragen zu bekommen, was diesbezüglich Inhalt der

ÖPNV-Satzung ist und wie dort dieses Rufbussystem und die dafür notwendigen Kosten verankert sind.

 

Zumal immer wieder die Frage aufkommt, wann der Anrufbus fahren muss und wann teilweise nicht, kommt der Aspekt dazu, dass es bereits ein Schreiben an den Landkreis geben soll, in dem eine Leipziger Firma bereits einen Vorschlag / ein Angebot unterbreitet hat, so Herr Northoff.

 

Herr Northoff äußert sein Interesse an dieser Thematik dahingehend, dass er diesen Tagesordnungspunkt, aufgrund der Baustellenbesichtigungen im März, spätestens in der übernächsten BWV-Ausschusssitzung am 27.04.2022 behandeln möchte.