Herr Rocco Müller informierte die Anwesenden wie folgt:

 

1.                  Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt – Bereich: Zuschuss Gewerbliche Wirtschaft – möchte am 17. März 2022 eine Vor-Ort-Überprüfung des Programms „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“ im Fachbereich 80 – Mobilität, ÖPNV, Tourismus und Heimatpflege – des Landkreises Anhalt-Bitterfeld durchführen. Nach dem Vorliegen eines Prüfungsergebnisses wird darüber informiert.

 

2.                  Landesverwaltungsamt

Vom Landesverwaltungsamt – Referat Städte- und Wohnungsbauförderung, Wohnungswesen, Schulbauförderung – erfolgte eine allgemeine Geschäftsprüfung der Wohngeldbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld bezogen auf die Haushaltsjahre 2018 bis 2020. Das Prüfungsergebnis vom 16. August 2021 liegt dem Fachbereich Rechnungsprüfung seit dem
24. Januar 2022 vor:

 

„Die Rechtsgrundlagen werden sicher beherrscht. In den vier geprüften Fallkonstellationen gab es kaum Beanstandungen. Es ist festzustellen, dass das Forderungsmanagement überwiegend korrekt gehandhabt wird.“

 

3.                  Stand der Aufstellung und der Prüfung von Jahresabschlüssen

 

Den Anwesenden wurde als Tischvorlage mit Datum 24. Februar 2022 der Stand der Aufstellung und der Prüfung von Jahresabschlüssen zum Stichtag 31. Dezember 2021 bereits ausgehändigt.

 

Um die teils erheblichen Rückstände bei der Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse abzuarbeiten und zu minimieren, beabsichtigt das Ministerium für Inneres und Sport seit geraumer Zeit den Runderlass vom 15. Oktober 2020 zu ergänzen bzw. zu verlängern.

 

Herr Hemmerling „Sowie der Runderlass vorliegt, wird er in einer der nächsten Sitzungen mit behandelt. Den Stand bei der Aufstellung und der Prüfung von Jahresabschlüssen werden wir weiterhin in unseren Sitzungen mit aufnehmen, um Fortschritte sehen bzw. bei auftretenden Problemen als Ausschuss mit eingreifen zu können.“

 

Herr Müller informierte, dass sich der dem Fachbereich Rechnungsprüfung aktuell zur Verfügung stehende Personalbestand an qualifizierten Prüfern zwischenzeitlich seit unserer letzten Ausschusssitzung verbessert hat. Die beiden befristet zur Aufholung der Prüfrückstände zusätzlichen Planstellen für die Jahre 2022 bis 2023 wurden bzw. werden ab dem 01. Januar 2022 bzw. dem morgigen 01. März 2022 neu besetzt. Gleiches gilt für eine bereits im März 2021 ausgeschriebene und mit einem internen Bewerber besetzte Prüferstelle. Der entsprechende Personaleinsatz erfolgte ab dem 01. Dezember 2021.

 

Zusammengefasst bedeutet dies, dass von den im Stellenplan 2022 ausgewiesenen elf Prüferstellen, einschließlich der Amtsleitung und des Sekretariates, aktuell neun Stellen besetzt sind.

 

Herr Müller machte noch einige Ausführungen zur zeitlichen Reihenfolge der Prüfung der Jahresabschlüsse des Landkreises.

„Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Landkreises erfolgt im Prüfteam und ist fast abgeschlossen, so dass er am 26.04.2022 zur nächsten Ausschusssitzung mit beraten werden kann.

Ob die verkürzten Jahresabschlüsse Erleichterungen bei den Prüfungen (betrifft auch die Kommunen) bringen, kann noch nicht vorausgesagt werden. Hierzu fehlen einfach die Erfahrungswerte.“

 

Herr Stahl fragte nach Zielvorstellungen, wie und wann der Prüfungsstau abgearbeitet werden kann.

 

Herr Müller erklärte anhand der aufgelaufenen 54 Jahresabschlüsse, hier sind auch die der Kommunen mit enthalten, wie die derzeitige Personalsituation im FB Rechnungsprüfung ist. Eine konkrete Zeitvorgabe zur Abarbeitung des Prüfungsstaus kann zurzeit nicht erfolgen.

 

Herr Stahl und Herr Schildt „Konkrete Zeit- bzw. Zielvorstellungen sollten mit aufgenommen werden.“

 

Herr Kröber wollte wissen, was der zeitliche Unterschied zwischen einer vollumfänglichen und einer erleichterten Prüfung ist.

 

Herr Müller „Bisher wurden nur vollumfängliche Jahresabschlüsse geprüft. Uns fehlen leider die Erfahrungswerte bei der Prüfung erleichterter Jahresabschlüsse. Der Jahresabschluss 2014 des Landkreises, welcher zurzeit durch ein Prüfteam geprüft wird, wäre der 1. erleichterte Jahresabschluss.“

Er informierte nochmals über die unzureichende Personalsituation, welche vielmals beim Personalamt angemahnt wurde.

 

Herr Hemmerling „Das Thema Personalsituation wurde schon mehrmals in unserem Ausschuss besprochen. Es hat sich eine leichte Verbesserung ergeben, welche aber noch nicht ausreichend ist.“

 

Herr Schildt stellte im Ergebnis dessen folgenden Antrag:

 

„Der Landrat wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt zu prüfen, ob die Personalbemessung im Rechnungsprüfungsamt ausreichend ist, um die anstehenden Prüfungsaufgaben zur Abarbeitung der Rückstände bei der Jahresabschlussprüfung zeitgerecht zu erfüllen.

Im Kreistag soll der Landrat darüber berichten.“

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.