Sitzung: 03.03.2015 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Herr Schulz teilt mit, dass
mit der Einführung des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des
kommunalen Straßenbaus die Landkreise für die Verwaltung der Fördermittel
zuständig sind. Auf der Grundlage des bisherigen Mehrjahresprogrammes wurde das
Mehrjahresprogramm 2015 – 2019 erstellt.
Dieses Programm wurde mit den
Städten und Gemeinden des Landkreises Anhalt-Bitterfeld im Januar 2015
abgestimmt. Auf Grund dessen, dass die Komplementärfinanzierung über das
Finanzausgleichsgesetz ab 2015 wegfällt, sind natürlich einige Maßnahmen der
Gemeinden in Frage gestellt. Die dadurch erforderlichen 20 % Eigenmittel sind
im Rahmen der Konsolidierung schwer aufzubringen. Das heißt, die ersten
Auswirkungen haben sich bereits in der Jahresscheibe 2015 widergespiegelt.
Unbesehen davon ist es in der
Gemeinsamkeit gelungen, die zur Verfügung stehenden 2.600.000,00 € mit
Maßnahmen zu untersetzen.
Das ist der derzeitige
Sachstand, so Herr Schulz.
Herr Böhm bittet darum, noch
einmal die bisherige Liste mit dem Mehrjahresprogramm
2014 – 2018 dieser
Niederschrift beizufügen, um den Zusammenhang bzw. den Vergleich mit dem
Mehrjahresprogramm 2015 - 2019 zu finden.
Herr Hermann definiert das
Gesetz, welches jetzt vorliegt und als Grundlage dient, dahingehend, dass es
die Rahmenbedingungen sowohl für den Landkreis als auch für die Kommunen
maßgeblich erschwert.
Zum einen belastet den
Kreishaushalt genauso wie die kommunalen Haushalte schon allein die Tatsache,
dass 20 % Eigenanteil zu erbringen sind.
Zum anderen ist auch die
Reduzierung der zugewiesenen Finanzmittel bei dem Stau, welcher gerade eben im
Investitionsbereich bei Verkehrsanlagen noch vorhanden ist, ein falsches
Signal.
Und der dritte Punkt ist
eigentlich im Gesetz selbst noch ein Thema. Zum Beispiel stellt man mit
Formulierungen wie im § 5 Absatz 3 die Gesamtfinanzierung in Frage, die aber
wiederum in einem anderen Punkt des Gesetzes Voraussetzung ist, um überhaupt
die Förderung zu erhalten.
Hier sollten alle
Anstrengungen unternommen werden, mit dem Land bzw. mit dem zuständigen
Ministerium nochmals ins Gespräch zu kommen, um hier eine Verbesserung für die
kommunalen Ebenen zu erreichen, so Herr Hermann.
Herr Honsa fragt an, ob die
Kreisstraße K 1255 in der Ortslage Mühro und in der Ortslage Deetz im
Mehrjahresprogramm erfasst ist und wenn nicht, ob dort wenigstens
Reparaturarbeiten durchgeführt werden, da dort mehrere, auch tiefere,
Schlaglöcher vorhanden sind; das gleiche trifft für die Straße Richtung Dobritz
zu.
Herr Schulz teilt mit, dass
die besagten Straßen nicht Bestandteil des Mehrjahresprogramms sind und es auch
nie waren. Bezüglich eventueller Reparaturen äußert er, dass vorbehaltlich der
Haushaltsbeschlussfassung 2015 für die Dobritzer Straße in Deetz eine
umfangreiche Ertüchtigung vorgesehen ist. Maßnahmen in der Ortslage Mühro sind
als Ertüchtigung im Jahr 2015 nicht vorgesehen. Dort erfolgt die Reparatur im
Rahmen der normalen Unterhaltungsleistung durch die Kreisstraßenmeisterei
Anhalt-Bitterfeld.
Herr Schulz wird die
Kreisstraßenmeisterei über diese Straßenschäden informieren.
Herr Schönemann stellt
folgende Anfrage:
Wenn die Kommune nicht in der
Lage ist, ihren Eigenanteil von 20 % zu zahlen und eine Förderung für 2017 oder
2018 vorgesehen ist, kann es dann auch noch passieren, dass diese Zahlen
revidiert und dann wieder gestrichen werden und es demzufolge keine Garantie
gibt, dass die jeweilige Baumaßnahme auch tatsächlich durchgeführt wird.
Auf jeden Fall, antwortet Herr
Schulz.
Es wird jedes Jahr eine
Fortschreibung des Mehrjahresprogrammes geben, wo auch Maßnahmen, welche nach
der Jahresscheibe 2015 noch Bestand haben, eventuell gestrichen werden.
Bezug nehmend auf die Aussage
des Herrn Schulz, dass für die Erstellung des Mehrjahresprogrammes Maßnahmen
eine höhere Priorität haben, wenn sie im Zusammenhang mit
Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen oder mit Straßen der Landesbaubehörde stehen,
möchte Herr Böhm wissen, ob diese Prioritätenliste in vorliegendem
Mehrjahresprogramm enthalten ist.
Herr Schulz teilt mit, dass es
in der vorliegenden Auflistung keine prioritäre Untersetzung gibt. Richtig ist
allerdings, dass in jedem Fall, im Besonderen in den Folgejahren, Maßnahmen
eventuell entfallen, wenn die Höhe der Zuweisung überschritten wird und
Maßnahmen im Zusammenhang mit Eisenbahnkreuzungen und der
Landesstraßenbaubehörde enthalten sind. Diese sind zwingend prioritär zu
betrachten.
Herr Böhm erkundigt sich
nochmals, ob eine Maßnahme aus dem Programm gestrichen wird, wenn der
Finanzierungsverantwortliche die Summe nicht aufbringt.
Herr Schulz antwortet: Ja.
Klar und deutlich.
Bezüglich der Kreisstraße K
2069 – Ortslage Sandersdorf, 2. Bauabschnitt fragt Herr Böhm, ob die 600.000,00
€ nur die Baumaßnahmen der Straße oder ob auch der Gehweg in der Gesamtmaßnahme
enthalten ist.
Herr Schulz informiert, dass
Ortsdurchfahrten auf der Grundlage einer gemeinschaftlichen Baumaßnahme gebaut
werden, also mit den Gemeinden, Abwasserverband, Midewa usw.; es ist demzufolge
alles, auch der Gehweg, dabei.
Herr Böhm bittet diesbezüglich
um Auskunft, ob die Gemeinde schon zugesagt hat die Eigenfinanzierung
aufzubringen und wenn ja, ob schon Einwohnerversammlungen anberaumt sind.
Herr Schulz:
Ja, die Gemeinde hat zugesagt
und die Einwohnerversammlung in Bitterfeld findet zum jetzigen Zeitpunkt statt,
die in der Stadt Sandersdorf-Brehna wird am 10.03.2015 stattfinden.