Frau Mädchen informiert über den Richtlinienentwurf der LIGA zur Verhandlung der LEQ-Vereinbarung im Bereich Kindertageseinrichtung. Es fand bereits am 28.06.2021 ein Treffen des Jugendamtes mit den zuständigen Vertretern der Kommune statt, wo der Inhalt des Richtlinien-entwurfes diskutiert wurde. Sollte der Entwurf umgesetzt werden, so steigen die Kosten um durchschnittlich 150.000,00 € pro Einrichtung im Jahr an. Das Land Sachsen-Anhalt regelt die Standards der Kindereinrichtungen, somit ist das Land auch für die Änderungen der Standards zuständig. Die Kommunen sind nicht an den Beschluss des Jugendhilfeausschusses gebunden.

 

Frau Kirchhof erklärt die Finanzierung eines Kitaplatzes. Das Land Sachsen-Anhalt gibt eine Zuweisung pro Kind. Der Landkreis ist verpflichtet eine Summe x zu finanzieren. Alles was darüber hinaus an Kosten anfällt, trägt die zuständige Kommune, bzw. die Eltern in Form der Elternbeiträge.  

 

Die eingeladenen Vertreter der Kommunen erhalten das Wort.

 

Herr Egert vertritt die Stadt Zörbig. Er merkt an, das die Kommune bei einer eventuellen Umsetzung des Entwurfes mehr Geld für die Kinderbetreuung ausgibt. Allerdings gibt es keine Möglichkeit die Arbeit des Trägers zu eruieren. Er fragt, ob die aktuellen Standards kontrolliert werden. Außerdem befürchtet er eine Abwanderung der Kinder, sowie der Arbeitskräfte von den kommunalen Einrichtungen zu den freien Trägern, sollten die Standards nicht bei allen Einrichtungen angepasst werden. 

 

Herr Teichmann vertritt die Stadt Bitterfeld-Wolfen. Er erklärt, das es legitim ist, dass die freien Träger die Standards verbessern wollen. Allerdings ist hier das Land Sachsen-Anhalt der richtige Ansprechpartner. Für die Gemeinden ist das KiFöG bindend. Der Landkreis ist mit seinen Verhandlungen bisher sehr gut umgegangen und hat mit seinen Regelungen eine gute Vergleichbarkeit geschaffen, das heißt die vorhandenen finanziellen Mittel sind gleichmäßig im Landkreis verteilt. Für die Stadt Bitterfeld-Wolfen steigen die Kosten um ca. 1,5 Mio. auf 2,5 Mio. jährlich an, sollte der Entwurf umgesetzt werden. Die Konsequenz wäre, das bei einer neuen  Vereinbarung das Einvernehmen verwährt wird und jede einzelne Finanzierungsvereinbarung von  einer Schiedsstelle geklärt werden muss. Generell ist eine Trägervielfalt wichtig, da eine Kommune gar nicht diese unterschiedlichen Angebot, z.B. konfessionelle Einrichtungen, integrative Einrichtungen, leisten kann.

Herr Teichmann ist Vorsitzender des Bildungsausschusses des Städte- und Gemeindebundes und hat die vorliegende Synopse bereits an die Mitglieder verteilt. Er hofft auf eine Diskussion in der nächsten Sitzung, da der Landkreis Anhalt-Bitterfeld sicher kein Einzelfall ist.

 

Frau Schlendorn vertritt die Stadt Köthen. Die Kosten würden sich für die Stadt Köthen verdoppeln.

Es sind bereits zwei Schiedsstellenverfahren anhängig, zum Thema Standards. Bei nicht bewilligten Haushalt wird in den kommunalen Einrichtungen gespart, die freien Träger bekommen weiterhin die Finanzierung zu hundert Prozent, somit gibt es dort keinen Notstand. Frau Schlendorn merkt an, dass die freien Träger sich, z.B. in der Stundenstaffelung, nicht an das KiFöG halten. Hier sollte eine Kontrolle der bereits geltenden Standards laut KiFöG stattfinden.

 

Herr Pfeifer vertritt die Stadt Zerbst. Herr Pfeifer ist in der Schiedsstelle beim Land Sachsen-Anhalt tätig. Er empfindet den Richtlinienentwurf als Wunsch der freien Träger. Es wurden Einzelfallentscheidungen der Schiedsstelle zur Erstellung des Entwurfes herangezogen und verallgemeinert. Bei der Vielfalt der Trägerlandschaft ist es nicht möglich eine allgemeine Richtlinie zu erstellen. Es soll weiterhin mit jedem Träger / jeder Einrichtung individuell verhandelt werden. 

 

Herr Northoff merkt an, dass der Entwurf der freien Träger kein Einzelwunsch sondern ein Gesamtkonzept ist. Über einzelne Punkte kann man reden. Der Hauptpunkt ist die Freistellung der Leitung. Dazu gibt es bereits eine Entscheidung der Schiedsstelle. Des Weiteren bittet Herr Northoff um den Vergleich der Kosten der städtischen Einrichtungen mit den Einrichtungen der freien Träger.

 

Frau Mädchen, weist darauf hin, dass alle Kosten in der Kostenberechnung der Elternbeiträge eingeflossen sind.

 

Frau Heubner fragt an, ob generell die Kommunen die Beiträge für die freien Träger einziehen?

 

Frau Kirchhof antwortet, dass in der Stadt Bitterfeld-Wolfen die freien Träger selber die Beiträge einziehen.

 

In der nächsten Sitzung am 06.10.2021 werden die Vertreter der freien Träger eingeladen.