Sitzung: 01.09.2021 Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Frau Mädchen informiert über den Richtlinienentwurf der LIGA zur
Verhandlung der LEQ-Vereinbarung im Bereich Kindertageseinrichtung. Es fand
bereits am 28.06.2021 ein Treffen des Jugendamtes mit den zuständigen
Vertretern der Kommune statt, wo der Inhalt des Richtlinien-entwurfes diskutiert
wurde. Sollte der Entwurf umgesetzt werden, so steigen die Kosten um
durchschnittlich 150.000,00 € pro Einrichtung im Jahr an. Das Land
Sachsen-Anhalt regelt die Standards der Kindereinrichtungen, somit ist das Land
auch für die Änderungen der Standards zuständig. Die Kommunen sind nicht an den
Beschluss des Jugendhilfeausschusses gebunden.
Frau Kirchhof erklärt die Finanzierung eines
Kitaplatzes. Das Land Sachsen-Anhalt gibt eine Zuweisung pro Kind. Der
Landkreis ist verpflichtet eine Summe x zu finanzieren. Alles was darüber
hinaus an Kosten anfällt, trägt die zuständige Kommune, bzw. die Eltern in Form
der Elternbeiträge.
Die eingeladenen Vertreter der
Kommunen erhalten das Wort.
Herr Egert vertritt die Stadt Zörbig. Er merkt
an, das die Kommune bei einer eventuellen Umsetzung des Entwurfes mehr Geld für
die Kinderbetreuung ausgibt. Allerdings gibt es keine Möglichkeit die Arbeit
des Trägers zu eruieren. Er fragt, ob die aktuellen Standards kontrolliert
werden. Außerdem befürchtet er eine Abwanderung der Kinder, sowie der
Arbeitskräfte von den kommunalen Einrichtungen zu den freien Trägern, sollten
die Standards nicht bei allen Einrichtungen angepasst werden.
Herr Teichmann vertritt die Stadt Bitterfeld-Wolfen.
Er erklärt, das es legitim ist, dass die freien Träger die Standards verbessern
wollen. Allerdings ist hier das Land Sachsen-Anhalt der richtige
Ansprechpartner. Für die Gemeinden ist das KiFöG bindend. Der Landkreis ist mit
seinen Verhandlungen bisher sehr gut umgegangen und hat mit seinen Regelungen
eine gute Vergleichbarkeit geschaffen, das heißt die vorhandenen finanziellen
Mittel sind gleichmäßig im Landkreis verteilt. Für die Stadt Bitterfeld-Wolfen
steigen die Kosten um ca. 1,5 Mio. auf 2,5 Mio. jährlich an, sollte der Entwurf
umgesetzt werden. Die Konsequenz wäre, das bei einer neuen Vereinbarung das Einvernehmen verwährt wird
und jede einzelne Finanzierungsvereinbarung von
einer Schiedsstelle geklärt werden muss. Generell ist eine
Trägervielfalt wichtig, da eine Kommune gar nicht diese unterschiedlichen
Angebot, z.B. konfessionelle Einrichtungen, integrative Einrichtungen, leisten
kann.
Herr Teichmann ist Vorsitzender des
Bildungsausschusses des Städte- und Gemeindebundes und hat die vorliegende
Synopse bereits an die Mitglieder verteilt. Er hofft auf eine Diskussion in der
nächsten Sitzung, da der Landkreis Anhalt-Bitterfeld sicher kein Einzelfall
ist.
Frau Schlendorn vertritt die Stadt Köthen. Die
Kosten würden sich für die Stadt Köthen verdoppeln.
Es sind bereits zwei Schiedsstellenverfahren
anhängig, zum Thema Standards. Bei nicht bewilligten Haushalt wird in den
kommunalen Einrichtungen gespart, die freien Träger bekommen weiterhin die
Finanzierung zu hundert Prozent, somit gibt es dort keinen Notstand. Frau
Schlendorn merkt an, dass die freien Träger sich, z.B. in der
Stundenstaffelung, nicht an das KiFöG halten. Hier sollte eine Kontrolle der
bereits geltenden Standards laut KiFöG stattfinden.
Herr Pfeifer vertritt die Stadt Zerbst. Herr
Pfeifer ist in der Schiedsstelle beim Land Sachsen-Anhalt tätig. Er empfindet
den Richtlinienentwurf als Wunsch der freien Träger. Es wurden
Einzelfallentscheidungen der Schiedsstelle zur Erstellung des Entwurfes
herangezogen und verallgemeinert. Bei der Vielfalt der Trägerlandschaft ist es
nicht möglich eine allgemeine Richtlinie zu erstellen. Es soll weiterhin mit
jedem Träger / jeder Einrichtung individuell verhandelt werden.
Herr Northoff merkt an, dass der Entwurf der freien
Träger kein Einzelwunsch sondern ein Gesamtkonzept ist. Über einzelne Punkte
kann man reden. Der Hauptpunkt ist die Freistellung der Leitung. Dazu gibt es
bereits eine Entscheidung der Schiedsstelle. Des Weiteren bittet Herr Northoff
um den Vergleich der Kosten der städtischen Einrichtungen mit den Einrichtungen
der freien Träger.
Frau Mädchen, weist darauf hin, dass alle Kosten
in der Kostenberechnung der Elternbeiträge eingeflossen sind.
Frau Heubner fragt an, ob generell die Kommunen
die Beiträge für die freien Träger einziehen?
Frau Kirchhof antwortet, dass in der Stadt
Bitterfeld-Wolfen die freien Träger selber die Beiträge einziehen.
In der nächsten Sitzung am 06.10.2021
werden die Vertreter der freien Träger eingeladen.