Frau Mädchen übergibt Frau Kirchhof das Wort. 

 

Die zusätzliche Personalförderung läuft seit 01.August 2019 nach den beschlossenen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung §23 KiFöG-LSA – Kindertageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen vom 22.05.2019.

Die Evaluierungen der umgesetzten Projekte sollten bis Ende Januar vorliegen.

Die Förderperiode endet zum 31.07.2022. Wie geht es ab 01.08.2022 weiter? Eine Verlängerung auf 2 Jahre ist möglich. Es können im Landkreis 8 bis 10 Stellen gefördert werden, je nach Eingruppierung.

Im Interessenbekundungsverfahren gab es 18 Teilnehmer von 124 Einrichtungen. Von 18 Einrichtungen waren 10 förderfähig. Umgesetzt wurde das Projekt von 6 Einrichtungen im Landkreis aufgrund fehlenden Personals.

 

Frau Mädchen ist für die Weiterführung der Projekte in den nächsten zwei Jahren.

 

Frau Heubner ist prinzipiell für die Fortführung, möchte aber anderen Trägern die Möglichkeit geben sich an einer neuen Interessensbekundung zu beteiligen bzw. Ihr Konzept zu überarbeiten.

 

Herr Grimm verweist auf die Terminkette. Es muss eine schnelle Ausschreibung, schnelle Auswertung und eine schnelle Entscheidung des Jugendhilfeausschusses erfolgen. 

 

Frau Kirchhof erklärt das alle Träger angeschrieben werden können und es für die Einrichtungen sehr lukrativ ist, da es eine Vollförderung der Stellen ist.

 

Herr Funda findet es sehr schlecht, alles auf Null zu setzen, da die Kinder bereits eine Bindung zum Sozialarbeiter hergestellt haben.

 

Frau Heubner ist der Meinung, dass das Projekt durch Corona nicht konsequent umgesetzt werden konnte. Eine Evaluierung ist daher nicht möglich. Sie ist dafür die Projekte in den Einrichtungen laufen zu lassen und die freien Stellen neu zu besetzen.

 

Der Ausschuss empfiehlt die Fortführung des Projektes und die Neubesetzung der noch freien Stellen.