Sitzung: 28.07.2021 Jugendhilfeausschuss
Herr
Urban erteilt Herrn Grimm das Wort.
Herr
Grimm informiert, dass die Antwort der Verwaltung an die Grundschule in Zörbig,
auf Grund der technischen Situation im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, noch
aussteht.
Des
Weiteren berichtet Herr Grimm, dass der Beschluss 0245/2020 –
Jugendhilfeplanung Teilbereich Schulsozialarbeit umgesetzt wird. Die
Stellenausschreibung wird im Personalamt vorbereitet. Die vorhandenen
Schulsozialarbeiter wurden darüber informiert. Der Landkreis muss als
Arbeitgeber auf bestimmte Befindlichkeiten Rücksicht nehmen. Drei Mitarbeiter
befinden sich im betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement, hier wird eine
Umsetzung erfolgen, und ein Mitarbeiter hat einen Umsetzungsantrag gestellt. Diese
Umsetzung erfolgt bei Einstellung von 6 neuen Schulsozialarbeitern. Die
befristete Stundenerhöhung von 35 auf 40 Wochenstunden, finanziert aus dem
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“, wird den Schulsozialarbeitern
angeboten.
Die
Beschlusslage zum Beschluss 0245/2020 ist nicht eindeutig, sodass die Kriterien
für den Einsatzbereich der 6 neu einzustellenden Schulsozialarbeiter vom
Jugendhilfeausschuss beschlossen werden muss.
Herr
Urban schlägt vor, dass die Kriterien im nächsten Ausschuss am 29.09.2021
beschlossen werden, bis dahin ist die Ausschreibung öffentlich und der Rücklauf
an Bewerbungen ist bekannt.
Herr
Urban fragt an, ob es möglich ist noch mehr Stellen für Schulsozialarbeit zu
schaffen, wenn Fördermittel nicht vollständig, z.Bsp. für die Erhöhung der
Wochenstunden, verbraucht werden.
Herr
Grimm antwortet, dass dies grundsätzlich möglich ist.
Herr
Grimm informiert, dass die LIGA der Wohlfahrtsverbände einen Entwurf einer
Richtlinie zur Verhandlung der LeistungsEntgeltQualitäts-Vereinbarung für den
Landkreis Anhalt-Bitterfeld erarbeitet und diese dem Jugendamt übergeben hat.
Man möchte, dass diese zeitnah durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen und
in Kraft gesetzt wird.
Diese
Richtlinie muss in den nächsten Sitzungen thematisiert werden.
Herr
Grimm informiert weiterhin über die Situation im Landkreis. Alle Arbeiten müssen
im Moment händisch durchgeführt werden. Auf Datenmaterial kann teilweise nicht
zurückgegriffen werden. Alle
Auszahlungen konnten unter Vorbehalt getätigt werden, allerdings mit Daten aus
dem letzten Monat. Neue Bewilligungen wurden händisch hinzugefügt. Das
Jugendamt hat aktuell keinen Zugriff auf das Sorgerechts-Verzeichnis, das heißt
die Erstellung einer Negativbescheinigung ist nicht möglich.
Frau
Hitzegrat fragt nach, wie mit dem Entwurf der Richtlinie weiter verfahren wird?
Herr
Grimm antwortet, dass die nächste Diskussion dazu im Unterausschuss
Jugendhilfeplanung stattfinden wird.