Herr Urban erteilt Herrn Grimm das Wort.

 

Herr Grimm informiert, dass die Antwort der Verwaltung an die Grundschule in Zörbig, auf Grund der technischen Situation im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, noch aussteht.

 

Des Weiteren berichtet Herr Grimm, dass der Beschluss 0245/2020 – Jugendhilfeplanung Teilbereich Schulsozialarbeit umgesetzt wird. Die Stellenausschreibung wird im Personalamt vorbereitet. Die vorhandenen Schulsozialarbeiter wurden darüber informiert. Der Landkreis muss als Arbeitgeber auf bestimmte Befindlichkeiten Rücksicht nehmen. Drei Mitarbeiter befinden sich im betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement, hier wird eine Umsetzung erfolgen, und ein Mitarbeiter hat einen Umsetzungsantrag gestellt. Diese Umsetzung erfolgt bei Einstellung von 6 neuen Schulsozialarbeitern. Die befristete Stundenerhöhung von 35 auf 40 Wochenstunden, finanziert aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“, wird den Schulsozialarbeitern angeboten.

Die Beschlusslage zum Beschluss 0245/2020 ist nicht eindeutig, sodass die Kriterien für den Einsatzbereich der 6 neu einzustellenden Schulsozialarbeiter vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden muss. 

 

Herr Urban schlägt vor, dass die Kriterien im nächsten Ausschuss am 29.09.2021 beschlossen werden, bis dahin ist die Ausschreibung öffentlich und der Rücklauf an Bewerbungen ist bekannt.

 

Herr Urban fragt an, ob es möglich ist noch mehr Stellen für Schulsozialarbeit zu schaffen, wenn Fördermittel nicht vollständig, z.Bsp. für die Erhöhung der Wochenstunden, verbraucht werden. 

Herr Grimm antwortet, dass dies grundsätzlich möglich ist.

 

Herr Grimm informiert, dass die LIGA der Wohlfahrtsverbände einen Entwurf einer Richtlinie zur Verhandlung der LeistungsEntgeltQualitäts-Vereinbarung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld erarbeitet und diese dem Jugendamt übergeben hat. Man möchte, dass diese zeitnah durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen und in Kraft gesetzt wird.

Diese Richtlinie muss in den nächsten Sitzungen thematisiert werden.

 

Herr Grimm informiert weiterhin über die Situation im Landkreis. Alle Arbeiten müssen im Moment händisch durchgeführt werden. Auf Datenmaterial kann teilweise nicht zurückgegriffen werden.  Alle Auszahlungen konnten unter Vorbehalt getätigt werden, allerdings mit Daten aus dem letzten Monat. Neue Bewilligungen wurden händisch hinzugefügt. Das Jugendamt hat aktuell keinen Zugriff auf das Sorgerechts-Verzeichnis, das heißt die Erstellung einer Negativbescheinigung ist nicht möglich. 

 

Frau Hitzegrat fragt nach, wie mit dem Entwurf der Richtlinie weiter verfahren wird?

Herr Grimm antwortet, dass die nächste Diskussion dazu im Unterausschuss Jugendhilfeplanung stattfinden wird.