Herr Urban teilt mit, dass auch hier die finanziellen Mittel angepasst werden müssen.

 

Jahr

Betrag laut BV/0374/2021

zur Verfügung stehender Betrag

Differenz

2021

44.252,02 €

42.178,50 €

-2.073,52 €

2022

88.504,05 €

77.464,67 €

-11.039,38 €

 

Herr Grimm weist darauf hin, dass das Programm sehr kurzfristig bekanntgegeben wurde. Daraufhin wurde ein Interessenbekundungsverfahren gestartet. Diese Bekundungen liegen der Vorlage bei. Eine ausführliche Auflistung konnte zeitlich nicht umgesetzt werden. Herr Grimm bittet um eine Bevollmächtigung, dass der Beschluss umgesetzt werden kann, da bereits Projekte in den Sommerferien umgesetzt werden sollen. Über die Ergebnisse und Verwendung des Geldes wird im Jugendhilfeausschuss transparent berichtet.

 

Herr Urban schlägt einen Ermächtigungsbeschluss vor, mit dem Satz „Die Verwaltung wird ermächtigt, gemäß der im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung stehenden Mittel, zu vergeben.“

 

Frau Hitzegrat fragt nach, ob die Summe der Interessenbekundungen unter den zur Verfügung stehenden Mittel liegen.

Frau Kirchhof antwortet, dass es teilweise stimmt. Es gibt Projekte welche mehrfach durchgeführt werden sollen und da sind die tatsächlich anfallenden Mittel noch nicht bekannt, beziehungsweise gibt es bei einzelnen Projekten noch keinen detaillierten Finanzierungsplan. Die Projekte müssen mit einem Finanzierungsplan beim Landkreis beantragt werden.

 

Frau Mädchen fragt nach, ob auch Träger, welche noch keine Interessenbekundungen vorgelegt haben, berücksichtigt werden können.

Frau Kirchhof erklärt, dass alle Träger persönlich aufgerufen wurden Projekte einzureichen. Es gab auch Fehlmeldungen. Eine spätere Berücksichtigung ist nur möglich wenn Gelder übrig bleiben. Ein Übertrag der Gelder von 2021 in 2022 ist nicht möglich.

 

Herr Urban bittet um Abstimmung zur Beschlussvorlage BV/0374/2021 mit dem Zusatz „Die Verwaltung wird ermächtigt, gemäß der im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung stehenden Mittel, zu vergeben.“

 

Die Beschlussvorlage BV/0374/2021 wird mit 9 JA-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.