Es liegen 2 öffentliche Vorlagen vor.

Punkt 1) Zustimmung zum Preisblatt für die Abfallentsorgungsentgelte ab dem 01.01.2022 der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH

BV/0434/2021, Herr Hennicke übergibt der Verwaltung das Wort.

Herr Rößler informiert den Ausschuss, dass Herr Eckelmann (ABI KW) die Firma Econum zum Ausschuss mitgebracht hat. Herr Eckelmann eröffnet mit einleitenden Worten die Power Point Präsentation und begründet kurz und knapp die Preiserhöhung. Er übergibt das Wort an Herrn Hofmann von der Firma Econum, der in seiner Präsentation genauestens auf die Zahlen und Fakten eingeht, siehe Anhang.

Herr Hennicke eröffnet die Diskussionsrunde:

 

Herr Breitschuh hat 2 Nachfragen: er wirft die Frage in den Raum, ob es Sinn mache die vergleichsweise hohen festen Kosten stark auf  die Gebühren und auf die Behälterentleerung umzulegen, das führe dazu, dass der wilde Müll unterstützt werden würde, wären die Grundgebühren höher und es gäbe geringere Volumenentgelte wäre anzunehmen, dass die Bürger nicht geneigt wären, den Müll in der Landschaft zu verstreuen, da die Kosten zur Entsorgung sehr hoch seien.

2. Die verschiedenen Entsorgungsmodelle: mit Eigenkompostierung und ohne Eigenkompostierung und die damit verbundene Aufteilung der Grundentgelte auf die Bürger, sollte überdacht werden.

 

Herr Eckelmann äußert sich folgendermaßen:

 

Die Verschiebung der Kostenbestandteile von den Grundentgelten in die Volumenentgelten habe nach seiner Auffassung mit Nichten die Wirkung, dass wilder Müll abgelagert werde.

Diese Abfallsatzung in der vorliegenden Fassung gilt in Ihren Grundsätzen , so wie sie jetzt, ist seit 2011.

Sie beinhaltet einen Mindestsatz von Restabfall von 480L pro Kopf und Jahr, das sei die unterste Menge unter dem der Bürger nicht abtauchen könne, der Bürger werde demnach nicht weniger bezahlen, weil er weniger verbrauche. Um diese Kosten besser zu verteilen, ist seines Erachtens nach die  Begrenzung von Grundentgelt und Mengenentgelt eingeführt worden.

Die Kompostierung eigener Mengen sei sehr kostengünstig, Fixkosten der Kompostierung zu erheben sei zulässig, da die Kompostierung eine sehr wichtige Abfallverwertungsart und die einfachste Art sei, den im Haushalt entstehenden Abfall zu verwerten. Der Anteil dieses Abfalls im Haushalt sei sehr hoch.

 

Es muss um jedes Gramm des Bioabfalls gekämpft werden, ABI KW Bioabfälle werden selbst vor Ort regional verarbeitet, Ziel soll nicht die Verbrennungsanlage sein. Der Anteil des Bioabfalls im Restabfall ist, laut Studie mit 25% bis 45% je nach Region, zu hoch. Die Zukunft in der Abfallwirtschaft gehöre dem Bioabfall.

 

Herr Breitschuh fragt, wie lange die Kompostierung als Verwertung für den Bioabfalls noch zulässig sei, oder ob nicht die energetische Nutzung irgendwann Pflicht werde.

 

Herr Eckelmann entgegnet, dass es im Moment noch keine energetischen Verfahren gäbe, die Ertrag bringen würden. Man müsse viel Geld reinstecken.

 

Herr Hofmann (Econum): sagte, dass 480 Liter pro Jahr ein sehr hohes Pflichtvolumen sei und damit ein geringer Anreiz gegeben ist, den Abfall nicht in der Restmülltonne zu entsorgen.

Die Biotonne sollte nicht so teuer gemacht werden, damit die Abfälle auch in diese Tonne gelangen.

Herr Ehrlich schlägt vor, den Bürgern, bei denen mehr Müll anfalle, eine größere Biotonne zur Verfügung zustellen und Ihnen als Anreiz mit einer Pflichtabgabe weniger bei der Restmülltonne entgegenzukommen.

 

Herr Eckelman sagt, es sei ein Spagat für den Kreistag, Menschen zur Bioabfallsammlung zu zwingen, sie aber nicht von der Entscheidung freizustellen, ob Restmüll vorhanden sei oder nicht.

Interessierte Bürger bekommen eine Zusatzvereinbarung, wenn weitere grüne/braune Tonnen benötigt werden, diese werden immer nur berechnet, wenn sie gefüllt sind und rausgestellt werden.

 

Herr Hennicke erinnert an das Hauptthema: das Preisblatt.

 

Herr Schild fragt zum Thema Altpapier, ob es eine Sichherheitskalkulation sei, oder ob die Annahme, dass die Preise wieder sinken werden, begründet sei.

 

Herr Hofmann gibt an, dass diese Annahme begründet sei, weil extrem viele Einflüsse bei der Preisbildung eine Rolle spielen. Erlöse seien derzeit ein historisches Hoch und diese hohen Erlöse für die nächsten 2 Jahre fortzuschreiben, wäre fahrlässig.

 

Herr Hennicke bittet darum, die Präsentation per Mail an die Ausschussmitglieder zu versenden.

 

Beschlussvorlage wird mit 5 Ja Stimmen und einer Enthaltung einstimmig beschlossen.