Sitzung: 13.10.2021 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Vorlage: BV/0434/2021
Es liegen 2 öffentliche Vorlagen vor.
Punkt 1) Zustimmung zum Preisblatt für die
Abfallentsorgungsentgelte ab dem 01.01.2022 der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke
GmbH
BV/0434/2021, Herr Hennicke übergibt
der Verwaltung das Wort.
Herr Rößler informiert den Ausschuss, dass Herr
Eckelmann (ABI KW) die Firma Econum zum Ausschuss mitgebracht hat. Herr
Eckelmann eröffnet mit einleitenden Worten die Power Point Präsentation und
begründet kurz und knapp die Preiserhöhung. Er übergibt das Wort an Herrn
Hofmann von der Firma Econum, der in seiner Präsentation genauestens auf die
Zahlen und Fakten eingeht, siehe Anhang.
Herr Hennicke eröffnet die
Diskussionsrunde:
Herr Breitschuh hat 2
Nachfragen: er wirft die Frage in den Raum, ob es Sinn mache die vergleichsweise
hohen festen Kosten stark auf die
Gebühren und auf die Behälterentleerung umzulegen, das führe dazu, dass der
wilde Müll unterstützt werden würde, wären die Grundgebühren höher und es gäbe
geringere Volumenentgelte wäre anzunehmen, dass die Bürger nicht geneigt wären,
den Müll in der Landschaft zu verstreuen, da die Kosten zur Entsorgung sehr
hoch seien.
2. Die verschiedenen Entsorgungsmodelle: mit
Eigenkompostierung und ohne Eigenkompostierung und die damit verbundene
Aufteilung der Grundentgelte auf die Bürger, sollte überdacht werden.
Herr Eckelmann äußert sich
folgendermaßen:
Die Verschiebung der Kostenbestandteile von
den Grundentgelten in die Volumenentgelten habe nach seiner Auffassung mit
Nichten die Wirkung, dass wilder Müll abgelagert werde.
Diese Abfallsatzung in der vorliegenden
Fassung gilt in Ihren Grundsätzen , so wie sie jetzt, ist seit 2011.
Sie beinhaltet einen Mindestsatz von
Restabfall von 480L pro Kopf und Jahr, das sei die unterste Menge unter dem der
Bürger nicht abtauchen könne, der Bürger werde demnach nicht weniger bezahlen,
weil er weniger verbrauche. Um diese Kosten besser zu verteilen, ist seines
Erachtens nach die Begrenzung von
Grundentgelt und Mengenentgelt eingeführt worden.
Die Kompostierung eigener Mengen sei sehr
kostengünstig, Fixkosten der Kompostierung zu erheben sei zulässig, da die
Kompostierung eine sehr wichtige Abfallverwertungsart und die einfachste Art
sei, den im Haushalt entstehenden Abfall zu verwerten. Der Anteil dieses
Abfalls im Haushalt sei sehr hoch.
Es muss um jedes Gramm des Bioabfalls
gekämpft werden, ABI KW Bioabfälle werden selbst vor Ort regional verarbeitet,
Ziel soll nicht die Verbrennungsanlage sein. Der Anteil des Bioabfalls im
Restabfall ist, laut Studie mit 25% bis 45% je nach Region, zu hoch. Die
Zukunft in der Abfallwirtschaft gehöre dem Bioabfall.
Herr Breitschuh fragt, wie lange
die Kompostierung als Verwertung für den Bioabfalls noch zulässig sei, oder ob
nicht die energetische Nutzung irgendwann Pflicht werde.
Herr Eckelmann entgegnet, dass
es im Moment noch keine energetischen Verfahren gäbe, die Ertrag bringen
würden. Man müsse viel Geld reinstecken.
Herr Hofmann (Econum): sagte, dass 480
Liter pro Jahr ein sehr hohes Pflichtvolumen sei und damit ein geringer Anreiz
gegeben ist, den Abfall nicht in der Restmülltonne zu entsorgen.
Die Biotonne sollte nicht so teuer gemacht
werden, damit die Abfälle auch in diese Tonne gelangen.
Herr Ehrlich schlägt vor, den
Bürgern, bei denen mehr Müll anfalle, eine größere Biotonne zur Verfügung
zustellen und Ihnen als Anreiz mit einer Pflichtabgabe weniger bei der
Restmülltonne entgegenzukommen.
Herr Eckelman sagt, es sei ein
Spagat für den Kreistag, Menschen zur Bioabfallsammlung zu zwingen, sie aber
nicht von der Entscheidung freizustellen, ob Restmüll vorhanden sei oder nicht.
Interessierte Bürger bekommen eine
Zusatzvereinbarung, wenn weitere grüne/braune Tonnen benötigt werden, diese
werden immer nur berechnet, wenn sie gefüllt sind und rausgestellt werden.
Herr Hennicke erinnert an das
Hauptthema: das Preisblatt.
Herr Schild fragt zum Thema Altpapier, ob es eine
Sichherheitskalkulation sei, oder ob die Annahme, dass die Preise wieder sinken
werden, begründet sei.
Herr Hofmann gibt an, dass
diese Annahme begründet sei, weil extrem viele Einflüsse bei der Preisbildung
eine Rolle spielen. Erlöse seien derzeit ein historisches Hoch und diese hohen
Erlöse für die nächsten 2 Jahre fortzuschreiben, wäre fahrlässig.
Herr Hennicke bittet darum,
die Präsentation per Mail an die Ausschussmitglieder zu versenden.
Beschlussvorlage wird mit 5 Ja Stimmen und
einer Enthaltung einstimmig beschlossen.