Herr Hennicke gibt das Wort an Herrn Rößler:

 

Herr Rößler stellt anhand eines Vortrages per Power Point, Informationen zum Tagesordnungspunt 8.2. vor. Diese liegt dem Protokoll bei.

Herr Ellwert erklärt die auffällig wenigen Rückmeldungen zum gelben Sack zur Umfrage gelber Sack/gelbe Tonne in der Gemeinde Muldestausee damit, dass hier ein Modellprojekt gelbe Tonne stattfindet.

Herr Hennicke bittet darum, das Umfrageformular für alle Ausschussmitglieder zu zeigen, da es dazu Fragen gibt.

Herr Rößler weist daraufhin, dass auf dem Formular darauf hingewiesen wurde, dass die Umstellung eine Veränderung des Abholrhythmuses 3 wöchentlich oder 4wöchentlich zur Folge haben kann.

 

Herr Schönemann stellt die Rechtsverbindlichkeit dieser Formulierung in Frage, und ob diese Umfrage als Grundlage verwendet werden kann um ein abschließendes Ergebnis dieser Thematik zu erzielen.

 

Herr Hennicke fragt, ob, wenn sich der Kreistag für diese Rahmenbedingungen des Beschlussantrages entscheide, es nochmals eine Abfrage gäbe oder ob diese Abfrage als eine feste Willensäußerung der Grundstückseigentümer angenommen wird

 

Herr Ellwert antwortet, dass mit dieser Abfrage eine Willensbekundung dargelegt wurde. Die Befragung ist nicht rechtsverbindlich. Es ist ein Entgegenkommen des Landkreises, um den Bürger durch eine Bürgerbefragung mitzunehmen. Ziel war es herauszufinden, welches System wir hier im Landkreis wollen, bzw. wie groß der Wille ist, sich für eine gelbe Tonne zu entscheiden. Das Ergebnis zeige, dass es sich die Waage halte. Ein weiteres Mischsystem würde dadurch gerechtfertigt.

 

Herr Schönemann findet es nicht korrekt, diese Umfrage als verbindlich zu sehen und es für alle umsetzen zu wollen, auf Grund der Formulierung im Umfragebogen zum Abholrhythmus.

 

Herr Rößler erklärt, dass die Befragung lediglich dazu führen sollte herauszufinden, in welche Richtung die Verhandlung zu lenken sei.

 

Herr Hennicke fasst zusammen, dass aus dem Umfrageformular hervorgehen sollte, was die Bürger sich wünschen und er ist der Meinung, dass die Bürger, die sich mit dem Umfragebogen beschäftigt haben, auch die Optionen gesehen bzw. gelesen haben, was sich ggf. ändern würde, sollte eine gelbe Tonne eingeführt werden.

 

Herr Berger fragt, ob sich der Abholrhythmus für den gelben Sack dann auch ändere.

 

Herr Rößler gibt an, dass das passieren könne, aber die Verhandlungen erst noch bevorstehen.

Herr Ellwert erklärt, dass der sich evtl. verändernde Abholrhythmus auf die bevorstehenden Mehrkosten zurückzuführen ist, die bei der Einführung der gelben Tonne entstehen.

Er weist daraufhin, dass mit der Bedingung des evtl. veränderten Abholrhythmuses eine Transparenz erzielt werden sollte.

Des Weiteren glaubt er, dass es ohne eine Veränderung des Abholrhythmuses nicht zu einer Neuverhandlung kommen wird. Nach 3 Jahren seien mehr Spielräume vorhanden, um dann erneut über den Abholrhythmus verhandeln zu können. Es könne dann neu kalkuliert werden, wenn die ersten Abschreibungen erfolgt sind. Eine andere Möglichkeit, die Bürger mit einzubeziehen gab es nicht.

Frau Wohmann kann sich nicht vorstellen, dass es unterschiedliche Abholrhythmen für den gelben Sack bzw. der gelben Tonne geben wird.

Herr Ellwert pflichtet dem bei.

Herr Schild plädiert für die Vereinheitlichung der gelben Tonne und spricht sich gegen 2 verschiedene Abholrhythmen aus.

Herr Olenicak fragt, ob er diese Präsentation per Mail bekommen kann.

Herr Rößler stimmt dem zu.

Herr Olenicak spricht sich gegen den gelben Sack aus und gibt an, der Beschlussvorlage so nicht zuzustimmen. Sondern den Abholrhythmus bei 2 Wochen zu belassen.

Herr Wolpert spricht sich für die gelbe Tonne aus und unterstreicht, dass der Ausschuss den rechtlichen Rahmen setzt und nicht das Duale System. Er bezweifelt, dass das Duale System sich aus den Verhandlungen zurückziehe, wenn der Ausschuss für einen 2-wöchigen Abholrhythmus plädiere.

Herr Hennicke bittet Herrn Ellwert darum, kurz darzustellen, welche Konsequenzen es haben könne, wenn man sich nicht einigen könne.

Herr Ellwert macht klar, dass es eine Abstimmung zwischen den Parteien ist und es sich um ein Geben und Nehmen handele. Wenn wir auf den 14-tägigen Rhythmus beharren und das das wichtigste sei, würde keine Veränderung erzielt werden.

Herr Schönemann schlägt vor, den Abholrhythmus in der Beschlussvorlage von einem 3-wöchigen Abholrhythmus auf einen 2-wöchigen Abholrhythmus abzuändern.

Herr Schild plädiert für die Streichung des 3-wöchigen Rhythmus, Mischsystem soll beibehalten werden.

Herr Lieder stimmt Herrn Olenicak zu und plädiert für einen 2-wöchigen Abholrhythmus.

Herr Lehmann fragt, ob die Bürger, die sich in der Umfrage gegen die gelbe Tonne entschieden haben, den gelben Sack behalten könnten.

Herr Ellwert erklärt, dass für ein Mischsystem gestimmt werden soll.

Frau Wohmann fragt die AFD Fraktion, ob sie den Verhandlungen zustimmen würden, wenn man sich auf ein Mischsystem mit 2-wöchigem Abholrhythmus einige.

Die AFD Fraktion stimmte dem zu.

Herr Hennicke fragt, ob die Verwaltung den Abholrhythmus in der Beschlussvorlage von einem 3-wöchigen auf einen 2-wöchigen Rhythmus ändern könne.

Herr Rößler stimmt dem zu und gibt seine Bedenken an, dass die Verhandlungen platzen könnten.

Herr Schild stellt die Frage was passiere, wenn es zu keinen Verhandlungen käme.

Herr Rößler stellt klar, dass dann alles so bleibe wie es ist.

Herr Hennicke stimmt über den Änderungsantrag ab, den Text von 3-wöchigen auf 2-wöchigen Abholrhythmus abzuändern.

8 Stimmen sind für den Änderungsantrag.

Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen

Abstimmung zum geänderten Antrag. Geänderter Antrag wird einstimmig angenommen.