Sitzung: 13.10.2021 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Vorlage: BV/0435/2021
Herr Hennicke gibt das Wort an
Herrn Rößler:
Herr Rößler stellt anhand eines Vortrages per
Power Point, Informationen zum Tagesordnungspunt 8.2. vor. Diese liegt dem
Protokoll bei.
Herr Ellwert erklärt die
auffällig wenigen Rückmeldungen zum gelben Sack zur Umfrage gelber Sack/gelbe
Tonne in der Gemeinde Muldestausee damit, dass hier ein Modellprojekt gelbe
Tonne stattfindet.
Herr Hennicke bittet darum,
das Umfrageformular für alle Ausschussmitglieder zu zeigen, da es dazu Fragen
gibt.
Herr Rößler weist daraufhin, dass auf dem Formular
darauf hingewiesen wurde, dass die Umstellung eine Veränderung des
Abholrhythmuses 3 wöchentlich oder 4wöchentlich zur Folge haben kann.
Herr Schönemann stellt die
Rechtsverbindlichkeit dieser Formulierung in Frage, und ob diese Umfrage als
Grundlage verwendet werden kann um ein abschließendes Ergebnis dieser Thematik
zu erzielen.
Herr Hennicke fragt, ob, wenn
sich der Kreistag für diese Rahmenbedingungen des Beschlussantrages entscheide,
es nochmals eine Abfrage gäbe oder ob diese Abfrage als eine feste
Willensäußerung der Grundstückseigentümer angenommen wird
Herr Ellwert antwortet, dass
mit dieser Abfrage eine Willensbekundung dargelegt wurde. Die Befragung ist
nicht rechtsverbindlich. Es ist ein Entgegenkommen des Landkreises, um den
Bürger durch eine Bürgerbefragung mitzunehmen. Ziel war es herauszufinden,
welches System wir hier im Landkreis wollen, bzw. wie groß der Wille ist, sich
für eine gelbe Tonne zu entscheiden. Das Ergebnis zeige, dass es sich die Waage
halte. Ein weiteres Mischsystem würde dadurch gerechtfertigt.
Herr Schönemann findet es nicht
korrekt, diese Umfrage als verbindlich zu sehen und es für alle umsetzen zu
wollen, auf Grund der Formulierung im Umfragebogen zum Abholrhythmus.
Herr Rößler erklärt, dass die Befragung lediglich dazu
führen sollte herauszufinden, in welche Richtung die Verhandlung zu lenken sei.
Herr Hennicke fasst zusammen,
dass aus dem Umfrageformular hervorgehen sollte, was die Bürger sich wünschen
und er ist der Meinung, dass die Bürger, die sich mit dem Umfragebogen
beschäftigt haben, auch die Optionen gesehen bzw. gelesen haben, was sich ggf.
ändern würde, sollte eine gelbe Tonne eingeführt werden.
Herr Berger fragt, ob sich der Abholrhythmus für den
gelben Sack dann auch ändere.
Herr Rößler gibt an, dass das passieren könne, aber die
Verhandlungen erst noch bevorstehen.
Herr Ellwert erklärt, dass
der sich evtl. verändernde Abholrhythmus auf die bevorstehenden Mehrkosten
zurückzuführen ist, die bei der Einführung der gelben Tonne entstehen.
Er weist daraufhin, dass mit der Bedingung
des evtl. veränderten Abholrhythmuses eine Transparenz erzielt werden sollte.
Des Weiteren glaubt er, dass es ohne eine
Veränderung des Abholrhythmuses nicht zu einer Neuverhandlung kommen wird. Nach
3 Jahren seien mehr Spielräume vorhanden, um dann erneut über den Abholrhythmus
verhandeln zu können. Es könne dann neu kalkuliert werden, wenn die ersten
Abschreibungen erfolgt sind. Eine andere Möglichkeit, die Bürger mit
einzubeziehen gab es nicht.
Frau Wohmann kann sich nicht
vorstellen, dass es unterschiedliche Abholrhythmen für den gelben Sack bzw. der
gelben Tonne geben wird.
Herr Ellwert pflichtet dem
bei.
Herr Schild plädiert für die Vereinheitlichung der
gelben Tonne und spricht sich gegen 2 verschiedene Abholrhythmen aus.
Herr Olenicak fragt, ob er
diese Präsentation per Mail bekommen kann.
Herr Rößler stimmt dem zu.
Herr Olenicak spricht sich
gegen den gelben Sack aus und gibt an, der Beschlussvorlage so nicht
zuzustimmen. Sondern den Abholrhythmus bei 2 Wochen zu belassen.
Herr Wolpert spricht sich für
die gelbe Tonne aus und unterstreicht, dass der Ausschuss den rechtlichen Rahmen
setzt und nicht das Duale System. Er bezweifelt, dass das Duale System sich aus
den Verhandlungen zurückziehe, wenn der Ausschuss für einen 2-wöchigen
Abholrhythmus plädiere.
Herr Hennicke bittet Herrn
Ellwert darum, kurz darzustellen, welche Konsequenzen es haben könne, wenn man
sich nicht einigen könne.
Herr Ellwert macht klar, dass
es eine Abstimmung zwischen den Parteien ist und es sich um ein Geben und
Nehmen handele. Wenn wir auf den 14-tägigen Rhythmus beharren und das das
wichtigste sei, würde keine Veränderung erzielt werden.
Herr Schönemann schlägt vor, den
Abholrhythmus in der Beschlussvorlage von einem 3-wöchigen Abholrhythmus auf
einen 2-wöchigen Abholrhythmus abzuändern.
Herr Schild plädiert für die Streichung des 3-wöchigen
Rhythmus, Mischsystem soll beibehalten werden.
Herr Lieder stimmt Herrn Olenicak zu und plädiert für
einen 2-wöchigen Abholrhythmus.
Herr Lehmann fragt, ob die
Bürger, die sich in der Umfrage gegen die gelbe Tonne entschieden haben, den
gelben Sack behalten könnten.
Herr Ellwert erklärt, dass
für ein Mischsystem gestimmt werden soll.
Frau Wohmann fragt die AFD
Fraktion, ob sie den Verhandlungen zustimmen würden, wenn man sich auf ein
Mischsystem mit 2-wöchigem Abholrhythmus einige.
Die AFD Fraktion stimmte dem zu.
Herr Hennicke fragt, ob die
Verwaltung den Abholrhythmus in der Beschlussvorlage von einem 3-wöchigen auf
einen 2-wöchigen Rhythmus ändern könne.
Herr Rößler stimmt dem zu und gibt seine Bedenken an,
dass die Verhandlungen platzen könnten.
Herr Schild stellt die Frage was passiere, wenn es zu
keinen Verhandlungen käme.
Herr Rößler stellt klar, dass dann alles so bleibe wie
es ist.
Herr Hennicke stimmt über den
Änderungsantrag ab, den Text von 3-wöchigen auf 2-wöchigen Abholrhythmus
abzuändern.
8 Stimmen sind für den Änderungsantrag.
Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen
Abstimmung zum geänderten Antrag. Geänderter
Antrag wird einstimmig angenommen.