Sitzung: 14.10.2021 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Urban bezog sich auf die
Baumaßnahme Wolfener Straße in Thalheim. Frau Döring war bereits vor Ort und es
gab eine Bürgerversammlung. Er bat darum, einen Ablaufplan der
Gesamtbaumaßnahme zur Verfügung zu stellen.
Frau Wohmann erklärte, dass es hierzu eine
Presseanfrage gab. Sie informierte, dass es keinen Stillstand auf der Baustelle
gibt. Es ist eine Gemeinschaftsmaßnahme und im Moment verlegen die
Versorgungsträger die Leitungen. Der Ablaufplan wird dem Protokoll beigefügt.
Herr Urban informierte über die Planung
der Firma Papenburg zur DK 0 und DK I in Roitzsch. Es läuft ein
Genehmigungsverfahren. Er fragte nach dem Stand der Dinge, inwieweit der
Landkreis da schon eingebunden ist, ob bei der Beteiligung schon irgendwas vorliegt,
inwieweit hier schon Gegenrede erfolgt ist.
Frau Wohmann informierte über ein Gespräch
in der letzten Woche mit der Firma Papenburg. Es bestehen noch einige
Nachforderungen im naturschutzrechtlichen Bereich. Wenn diese da sind, wird man
sich über die weitere Verfahrensweise verständigen. Genaue Auskünfte werden dem
Protokoll beigefügt.
Herr Grabner ergänzte, dass die Stadt
Sandersdorf-Brehna ein Gutachten erstellen ließ, welches die Standsicherheit
des Areals niederlegen sollte. Der Landkreis hatte ein Gegengutachten
erstellten lassen, was die Antragsunterlagen der Firma Papenburg bestätigt. Er
selbst sah das Gutachten kritisch, da nicht gesagt werden kann, dass hier mit
denselben Voraussetzungen bzw. Grunddaten ausgegangen worden ist. Es wird
nochmal geprüft, ob hier vergleichbare Gutachten vorliegen und anhand dessen
die weitere Vorgehensweise beraten.
Herr Urban bezog sich auf den aktuellen
Erlass der 5. Änderung zur 1. Rechtsverordnung. Bei Wettkämpfen im Außen- und
Innensportbereich gilt jetzt die 3G-Regel. Die Vereine beschweren sich massiv,
wie es umsetzbar ist. Es verfährt derzeitig nur der Landkreis Anhalt-Bitterfeld
so. Er bat um Prüfung.
Herr Grabner fragte diesbezüglich bereits
bei Amtskollegen nach und erhielt eine Antwort. Er wird das Thema nochmals im
Fachamt besprechen und ggf. morgen eine Entscheidung treffen.
Herr Hennicke griff eine Thematik aus dem
Landwirtschafts- und Umweltausschuss auf. Im Juni gab es eine Übersicht, dass
der Landkreis in den letzten 3 Jahren ein Defizit bei Ersatzpflanzungen von
1.700 Bäumen hatte. Er fragte, da es sich um Baumaßnahmen des Landkreises
handelt, warum es nicht vollzogen wurde. Es gibt hierfür rechtliche
Verpflichtungen, die jedoch nicht umgesetzt wurden, da die Haushaltsmittel
nicht eingestellt sind. Inwieweit ist es geplant, für die zukünftigen Maßnahmen
diese rechtlichen Verpflichtungen umzusetzen, wie man das Defizit von 1.700 im
nächsten Jahr abbauen möchte, wie es sich im Haushalt darstellt und es im
Haushalt bei den Baumaßnahmen aufgezeigt werden kann und wie die
Ersatzmaßnahmen geplant sind.
Herr Grabner erklärte, dass der Anspruch
zukünftig sein wird, dass für jeden im Rahmen einer Baumaßnahme gefällter Baum
mindestens ein neuer Baum gepflanzt wird. Man wird sich intern nochmal
verständigen, wie man mit dem Bestand umgeht, der in den vergangenen Jahren
nicht ersetzt wurde. Man wird suggestive versuchen, die Bäume entsprechend neu
zu pflanzen.
Herr Hennicke fragte, ob für die laufende
Baumaßnahme und für 2022 ausreichend Mittel im Haushalt eingeplant wurden.
Herr Grabner erklärte, dass es so sein
wird, dass für jeden gefällten Baum ein neuer gepflanzt wird.
Herr Egert fragte, ob der Landkreis
plant, hier noch weitere Regelungen einzuführen. Es gibt in Zörbig derzeitig
einen rasanten Anstieg in Kita’s, Hort, Grund- und Sekundarschulen. Es kam der
Wunsch von den Eltern, zum Wechselunterricht zurückzukehren. Er bat darum, beim
Landesschulrat nachzufragen, ob es Möglichkeiten gäbe, die Infektionsketten
dadurch zu unterbrechen. Ist hier was geplant? Wenn ja, bat er darum, dies als
Strategie an den Hauptverwaltungsbeamten weiterzugeben.
Herr Böddeker teilte mit, dass die
Inzidenzen sehr deutlich gestiegen sind. Jedoch sind für die nächsten Tage
keine konkreten Verschärfungen geplant.
Es werden großzügig Schüler
und Kinder aus Kindereinrichtungen in Quarantäne geschickt.
Herr Wolkenhaar verstand nicht, dass
Reiserückkehrer, die getestet nach Deutschland zurückkommen, Wochen später die
Kinder in den Schulen anstecken.
Wieviel davon sind schon
geimpft? Diese Personen müssten theoretisch rausgerechnet werden, weil sie
nicht getestet werden. Hier sollten grundsätzlich alle Personen getestet
werden, auch die Genesenen und Geimpften. Es bringt nichts, nur die Ungeimpften
zu testen.
Herr Böddeker stimmte Herrn Wolkenhaar zu.
Auch die Geimpften sollten getestet werden.
Im Falle des Reiserückkehrers
ist die Infektion erst einige Wochen nach der Testung ausgebrochen. Die
Verbreitung erfolgte über einen DRK-Kurs mit Erziehern und wurde
weitergetragen. Wenn die Tests sehr früh gemacht werden, kann es sein, dass die
Infektion erst später auftritt und nicht erkannt wird.
Herr Wolkenhaar fragte, ob es jetzt auch noch
so ist, dass sich die Kinder und Erzieher in Einrichtungen alle 3 Tage testen
lassen müssen. Dann könnte man es nach einer Ansteckung ja zeitnah
rauskristallisieren.
Herr Böddeker wird sich diesbezüglich
informieren.
Herr Hennicke äußerte, dass demnächst in
den Schulen die Schnelltests für die Schüler verpflichtend sind. Er fragte, ob
zukünftig Kosten für die Eltern anfallen werden. Es werden ja nur die
nichtgeimpften Kinder getestet. Ist geplant, die Tests auszubreiten?
Herr Böddeker erklärte, dass die Tests in
den Schulen nicht von der Schnelltestregelung betroffen sind, dass die Kosten
selbst getragen werden müssen. Sie werden nach wie vor vom Land getragen. Es
ist im Moment noch nicht beabsichtigt, die Tests auszubreiten. Derzeitig gelten
sie nur für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene. Die Infektionsgefahr besteht auch
durch infizierte Geimpfte.