Herr Urban bezog sich auf die Baumaßnahme Wolfener Straße in Thalheim. Frau Döring war bereits vor Ort und es gab eine Bürgerversammlung. Er bat darum, einen Ablaufplan der Gesamtbaumaßnahme zur Verfügung zu stellen.

Frau Wohmann erklärte, dass es hierzu eine Presseanfrage gab. Sie informierte, dass es keinen Stillstand auf der Baustelle gibt. Es ist eine Gemeinschaftsmaßnahme und im Moment verlegen die Versorgungsträger die Leitungen. Der Ablaufplan wird dem Protokoll beigefügt.

Herr Urban informierte über die Planung der Firma Papenburg zur DK 0 und DK I in Roitzsch. Es läuft ein Genehmigungsverfahren. Er fragte nach dem Stand der Dinge, inwieweit der Landkreis da schon eingebunden ist, ob bei der Beteiligung schon irgendwas vorliegt, inwieweit hier schon Gegenrede erfolgt ist.

Frau Wohmann informierte über ein Gespräch in der letzten Woche mit der Firma Papenburg. Es bestehen noch einige Nachforderungen im naturschutzrechtlichen Bereich. Wenn diese da sind, wird man sich über die weitere Verfahrensweise verständigen. Genaue Auskünfte werden dem Protokoll beigefügt.

Herr Grabner ergänzte, dass die Stadt Sandersdorf-Brehna ein Gutachten erstellen ließ, welches die Standsicherheit des Areals niederlegen sollte. Der Landkreis hatte ein Gegengutachten erstellten lassen, was die Antragsunterlagen der Firma Papenburg bestätigt. Er selbst sah das Gutachten kritisch, da nicht gesagt werden kann, dass hier mit denselben Voraussetzungen bzw. Grunddaten ausgegangen worden ist. Es wird nochmal geprüft, ob hier vergleichbare Gutachten vorliegen und anhand dessen die weitere Vorgehensweise beraten.

Herr Urban bezog sich auf den aktuellen Erlass der 5. Änderung zur 1. Rechtsverordnung. Bei Wettkämpfen im Außen- und Innensportbereich gilt jetzt die 3G-Regel. Die Vereine beschweren sich massiv, wie es umsetzbar ist. Es verfährt derzeitig nur der Landkreis Anhalt-Bitterfeld so. Er bat um Prüfung.

Herr Grabner fragte diesbezüglich bereits bei Amtskollegen nach und erhielt eine Antwort. Er wird das Thema nochmals im Fachamt besprechen und ggf. morgen eine Entscheidung treffen.

Herr Hennicke griff eine Thematik aus dem Landwirtschafts- und Umweltausschuss auf. Im Juni gab es eine Übersicht, dass der Landkreis in den letzten 3 Jahren ein Defizit bei Ersatzpflanzungen von 1.700 Bäumen hatte. Er fragte, da es sich um Baumaßnahmen des Landkreises handelt, warum es nicht vollzogen wurde. Es gibt hierfür rechtliche Verpflichtungen, die jedoch nicht umgesetzt wurden, da die Haushaltsmittel nicht eingestellt sind. Inwieweit ist es geplant, für die zukünftigen Maßnahmen diese rechtlichen Verpflichtungen umzusetzen, wie man das Defizit von 1.700 im nächsten Jahr abbauen möchte, wie es sich im Haushalt darstellt und es im Haushalt bei den Baumaßnahmen aufgezeigt werden kann und wie die Ersatzmaßnahmen geplant sind.

Herr Grabner erklärte, dass der Anspruch zukünftig sein wird, dass für jeden im Rahmen einer Baumaßnahme gefällter Baum mindestens ein neuer Baum gepflanzt wird. Man wird sich intern nochmal verständigen, wie man mit dem Bestand umgeht, der in den vergangenen Jahren nicht ersetzt wurde. Man wird suggestive versuchen, die Bäume entsprechend neu zu pflanzen.

Herr Hennicke fragte, ob für die laufende Baumaßnahme und für 2022 ausreichend Mittel im Haushalt eingeplant wurden.

Herr Grabner erklärte, dass es so sein wird, dass für jeden gefällten Baum ein neuer gepflanzt wird.

Herr Egert fragte, ob der Landkreis plant, hier noch weitere Regelungen einzuführen. Es gibt in Zörbig derzeitig einen rasanten Anstieg in Kita’s, Hort, Grund- und Sekundarschulen. Es kam der Wunsch von den Eltern, zum Wechselunterricht zurückzukehren. Er bat darum, beim Landesschulrat nachzufragen, ob es Möglichkeiten gäbe, die Infektionsketten dadurch zu unterbrechen. Ist hier was geplant? Wenn ja, bat er darum, dies als Strategie an den Hauptverwaltungsbeamten weiterzugeben.

Herr Böddeker teilte mit, dass die Inzidenzen sehr deutlich gestiegen sind. Jedoch sind für die nächsten Tage keine konkreten Verschärfungen geplant.

Es werden großzügig Schüler und Kinder aus Kindereinrichtungen in Quarantäne geschickt.

Herr Wolkenhaar verstand nicht, dass Reiserückkehrer, die getestet nach Deutschland zurückkommen, Wochen später die Kinder in den Schulen anstecken.

Wieviel davon sind schon geimpft? Diese Personen müssten theoretisch rausgerechnet werden, weil sie nicht getestet werden. Hier sollten grundsätzlich alle Personen getestet werden, auch die Genesenen und Geimpften. Es bringt nichts, nur die Ungeimpften zu testen.

Herr Böddeker stimmte Herrn Wolkenhaar zu. Auch die Geimpften sollten getestet werden.

Im Falle des Reiserückkehrers ist die Infektion erst einige Wochen nach der Testung ausgebrochen. Die Verbreitung erfolgte über einen DRK-Kurs mit Erziehern und wurde weitergetragen. Wenn die Tests sehr früh gemacht werden, kann es sein, dass die Infektion erst später auftritt und nicht erkannt wird.

Herr Wolkenhaar fragte, ob es jetzt auch noch so ist, dass sich die Kinder und Erzieher in Einrichtungen alle 3 Tage testen lassen müssen. Dann könnte man es nach einer Ansteckung ja zeitnah rauskristallisieren.

Herr Böddeker wird sich diesbezüglich informieren.

Herr Hennicke äußerte, dass demnächst in den Schulen die Schnelltests für die Schüler verpflichtend sind. Er fragte, ob zukünftig Kosten für die Eltern anfallen werden. Es werden ja nur die nichtgeimpften Kinder getestet. Ist geplant, die Tests auszubreiten?

Herr Böddeker erklärte, dass die Tests in den Schulen nicht von der Schnelltestregelung betroffen sind, dass die Kosten selbst getragen werden müssen. Sie werden nach wie vor vom Land getragen. Es ist im Moment noch nicht beabsichtigt, die Tests auszubreiten. Derzeitig gelten sie nur für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene. Die Infektionsgefahr besteht auch durch infizierte Geimpfte.