Sitzung: 14.10.2021 Kreis- und Finanzausschuss
Vorlage: BV/0440/2021
Herr
Grabner teilte mit, dass dieser Zuschuss bereits im Haushalt integriert
wurde. Jetzt muss die rechtliche Basis geschaffen werden, diesen Zuschuss
tatsächlich an den Verein zur Realisierung des Mehrzweckgebäudes ausschütten
bzw. auskehren zu können.
Es gab
eine Diskussion im Bildungs- und Sportausschuss, inwieweit man rechtlich die
Möglichkeit hat, diesen Zuschuss zurückzufordern, wenn die Zweckbindung nicht
eingehalten wird.
Herr
Urban beantragte die Aufnahme der Summe von 150.000,00 EUR im
Beschlussvorschlag.
Herr
Grabner übernahm diesen Antrag.
Herr Heeg
äußerte, dass nicht sichergestellt ist, ob die geplante Halle an
dieser Stelle baurechtlich zulässig ist. Hier können Abweichungen möglich sein,
z.B. dass sie nicht auf diesem, sondern auf einem weiteren Grundstück notwendig
sein wird, so dass letztendlich noch höhere Kosten anfallen. Er schlug vor,
dass diese Bedingung nicht in die Beschlussvorlage kommt, damit für den Fall,
dass die Sporthalle auf diesem Grundstück nicht gebaut wird, der Zuschuss zu
den Abrisskosten zurückgefordert werden kann. Eine Bindung an den Bau der
angedachten Sporthalle hält er für sehr problematisch und empfahl, es nicht
durchzuführen.
Herr
Grabner machte den Vorschlag, den Standort zu ergänzen bzw. dass man
sagt, „an einem adäquaten für die Schule zuträglichen Standort“.
Die geänderte
Vorlage 0440/2021 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen dem Kreistag zur
Beschlussfassung empfohlen.