Herr Grabner teilte mit, dass dieser Zuschuss bereits im Haushalt integriert wurde. Jetzt muss die rechtliche Basis geschaffen werden, diesen Zuschuss tatsächlich an den Verein zur Realisierung des Mehrzweckgebäudes ausschütten bzw. auskehren zu können.

Es gab eine Diskussion im Bildungs- und Sportausschuss, inwieweit man rechtlich die Möglichkeit hat, diesen Zuschuss zurückzufordern, wenn die Zweckbindung nicht eingehalten wird.

Herr Urban beantragte die Aufnahme der Summe von 150.000,00 EUR im Beschlussvorschlag.

Herr Grabner übernahm diesen Antrag.

Herr Heeg äußerte, dass nicht sichergestellt ist, ob die geplante Halle an dieser Stelle baurechtlich zulässig ist. Hier können Abweichungen möglich sein, z.B. dass sie nicht auf diesem, sondern auf einem weiteren Grundstück notwendig sein wird, so dass letztendlich noch höhere Kosten anfallen. Er schlug vor, dass diese Bedingung nicht in die Beschlussvorlage kommt, damit für den Fall, dass die Sporthalle auf diesem Grundstück nicht gebaut wird, der Zuschuss zu den Abrisskosten zurückgefordert werden kann. Eine Bindung an den Bau der angedachten Sporthalle hält er für sehr problematisch und empfahl, es nicht durchzuführen.

Herr Grabner machte den Vorschlag, den Standort zu ergänzen bzw. dass man sagt, „an einem adäquaten für die Schule zuträglichen Standort“.

 

Die geänderte Vorlage 0440/2021 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.