(Herr Schönemann gekommen = 40+1 = 74,55 %)

Frau Zerrenner erklärte, dass unter 9.3 - Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld für seine Tätigkeit im Jahr 2020 - steht, dass Herr Loth an der Abstimmung nicht teilgenommen habe, da dieser einem Mitwirkungsverbot unterliegt. Sie bat um Austausch, da es sich um Frau Loth handelt. Herr Wolpert klärte auf, dass Herr Loth als Sohn dem Mitwirkungsverbot unterlag, da direkte Verwandte (hier seine Mutter) im Aufsichtsrat/Verwaltungsrat Mitglied sind, deshalb ist Herr Loth richtig. Zum öffentlichen Teil der Niederschrift vom 23.09.2021 lagen keine weiteren schriftlichen und mündlichen Einwendungen vor.

Der öffentliche Teil der Niederschrift wurde einstimmig mit 38 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen, angenommen und ist somit genehmigt