Sitzung: 04.11.2021 Kreistag
(Herr Schönemann gekommen = 40+1 = 74,55 %)
Frau Zerrenner erklärte, dass unter 9.3 - Entlastung des Verwaltungsrates der
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld für seine Tätigkeit im Jahr 2020 - steht, dass
Herr Loth an der Abstimmung nicht teilgenommen habe, da dieser einem
Mitwirkungsverbot unterliegt. Sie bat um Austausch, da es sich um Frau Loth
handelt. Herr Wolpert klärte auf, dass Herr Loth als Sohn dem Mitwirkungsverbot
unterlag, da direkte Verwandte (hier seine Mutter) im Aufsichtsrat/Verwaltungsrat
Mitglied sind, deshalb ist Herr Loth richtig. Zum öffentlichen Teil der
Niederschrift vom 23.09.2021 lagen keine weiteren schriftlichen und mündlichen
Einwendungen vor.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wurde einstimmig mit 38 Ja-Stimmen, bei
3 Enthaltungen, angenommen und ist somit genehmigt